{"id":"bgbl1-1996-69-3","kind":"bgbl1","year":1996,"number":69,"date":"1996-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/69#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1996-69-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1996/bgbl1_1996_69.pdf#page=5","order":3,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1997 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1997)","law_date":"1996-12-20T00:00:00Z","page":2093,"pdf_page":5,"num_pages":17,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996             2093\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 1997\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1997)\nVom 20. Dezember 1996\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                      §5\n(1} Das Bundesministerium für Wirtschaft wird er-\nmächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der\n§1                               Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewähr-\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach§ 7 des Gesetzes        leistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der           einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag\nim Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 640-6,      von 300 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-\nveröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert       Sondervermögens zu übernehmen.\ndurch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992              (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf\n(BGBI. 1 S. 2246), aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil 1     Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplan-\ndes Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das              gesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet,\nJahr 1997 - wird in Einnahme und Ausgabe auf                 soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch\n16 086 700 000 Deutsche Mark                   genommen werden kann oder in Anspruch genommen\nworden ist und für die erbrachten Leistungen keinen\nfestgestellt.                                                Ersatz erlangt hat.\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\n§2                               leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft wird er-         nen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch\nmächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1997         genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den\nKredite in Höhe von                                          Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der\nÜbernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Haupt-\n7 328 500 000 Deutsche Mark                    verpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.\naufzunehmen.                                                    (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruch-\nnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die\nerbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 1997 fällig werdenden\nGewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzu-\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs-\nrechnen.\nübersicht (Teil II des Gesamtplans} ergibt.\n§6\n(3) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1995 und\n1996 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von               Der in Kapitel 1 Titel 681 02 veranschlagte Betrag und\nGeldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.            die Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begren-\nzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des\nERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung\n§3                               ausgenommen.\nDas Bundesministerium für Wirtschaft wird ermächtigt,                                  §7\nKassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können\nvom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzu-\nunter Einschaltung der Hauptleihinstitute Kreditanstalt\nnehmen.\nfür Wiederaufbau, Frankfurt am Main, und Deutsche\nAusgleichsbank, Bonn, vergeben werden.\n§4\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge                                          §8\neines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-               Die§§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung des\nnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des        ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1998 weiter.\nGrundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschafts-\nplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen\nBetrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet                                    §9\noder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.               Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.","2094 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 20. Dezember 1996\nDer Bundespräsident\nRoman Herzog\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nFür den Bundesmini$ter für Wirtschaft\nDer Bundesminister der Finanzen\nTheo Waigel\nDer Bundesminister der Finanzen\nTheo Waigel","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996 2095\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1997\nTeil 1:     Wirtschaftsplan nach§ 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31 . August 1953\nmit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nTeil II:    Finanzierungsübersicht\nTeil III:   Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:     Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1995\nTeill\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltu_ng des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nzuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1992\nKapitel 1 (Ausgaben):           Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Ausgaben):           Exportfinanzierung\nKapitel 3 (Ausgaben):           Sonstige Ausgaben\nKapitel 4 (Einnahmen):          Einnahmen","2096             Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996\nKap.1\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                                       Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                                 Zweckbestimmung                                                    1997       1996\n1995\nFunktion\n1000 DM    1000 DM       1000 DM\n1                                                     2                                                3          4             5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden nach\nMaßgabe von Einzelrichtlinien von den Hauptleihinstituten\nvergeben.\n862 01-691         Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständi-\nscher privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ...                             9900000    9750000      7177 642*)\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .               1 889 600 000 DM\nfällig Im Jahr 1998\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n862 02-330         Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerb-\nlichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Um-\nweltschutz und Energieeinsparung ...................... .                              2 710000   2 890000     3 068 761\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .               810 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1998 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. . ..    405 000 000 DM\nJahr 1999 bis zu . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . ..   405 000 000 DM\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n681 02-029         Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissen-\nschaftler, Förderung transatlantischer Beziehungen ........                                12000        8000       2576\nVerpftichtungsermäohtigung ...............                              10000000DM\ndavon fällig:\nJahr 1998 bis zu ...........................                             6000000DM\nJahr 1999 bis zu ...........................                             4000000DM\nDie Ausgaben sind übertragbar.\nGegenüber dem Vorjahr entfallene Titel\n681 01-029         Dankesspende                                                                                          10000         10000\nGesamtausgaben    12 622 000 12 658 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse .......................... .                                     12000      18000\nAusgaben für Investitionen                                                            12 610 000 12 640 000\nGesamtausgaben    12 622 000 12 658 000\nj Aufteilung nach Funktionsziffern am Schluß des Teils 1.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996                                               2097\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                                                     ständische Bürgschaftsbanken zur Übernahme von Bürgschaf-\nDie ERP-Darlehensprogramme sollen der Leistungsfähigkeit und                                      ten bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und\n-steigerung mittelständischer Unternehmen dienen. Die Mittel sollen                               Angehöriger Freier Berufe.\nvorrangig Antragstellern aus den neuen Bundesländern zugute                                    d) Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in kleinen und mittle-\nkommen, ohne daß jedoch wichtige Förderaufgaben in den alten                                       ren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien\nBundesländern (Existenzgründungen, Investitionen in regionalen                                     Berufe.\nFördergebieten) vernachlässigt werden.                                                         e) langfristige Darlehen zur Finanzierung marktnaher Forschung\nIm einzelnen sind Darlehen vorgesehen für:                                                        und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistun-\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten und                                                      gen sowie ihrer Markteinführung.\nAufbauinvestitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 950 Mio DM\nZu Tit. 862 02\nb) Existenzgründungen\n- Eigenkapitalhilfeprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . 2 000 Mio DM                   Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden:\n- Existenzgründungsdarlehensprogramm . . . . . 3 050 Mio DM                                a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung\nc) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie                                                       sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen\nRefinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-                                                  in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,\ngesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    300 Mio DM     b) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,\nd) Ausbildungsplätzeprogamm . . . . . . . . . . . . . . . . .                   100 Mio DM\nc) Bau von Abwasserreinigungsanlagen,\ne) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 500 Mio DM\nd) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwen-\nWenn es die Kreditnachfrage erfordert, können Verschiebungen                                      dung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien.\nzwischen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden.\nAusgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen auch für\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung können Darlehen für\numweltfreundliche Produktionsanlagen verwendet werden.\nfolgende Zwecke gewährt werden:\n820 Mio DM sind auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der\nzugesagt.\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-\nstruktur\" in den alten Bundesländern und Berlin (West), soweit                            Zu Tit. 681 02\ndiese Unternehmen nicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapi-\ntel 09 02 Titel 882 82) erhalten,·sowie allgemeine Aufbauinvesti-                         Die seit 1972 an das amerikanische Volk gewährte Dankesspende in\ntionen bestehender mittelständischer Unternehmen in den neuen                             Höhe von insgesamt 250 Mio DM, die in die Stiftung „The German\nBundesländern zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.                             Marshall Fund of the United States\" eingebracht worden ist, ist 1996\n520 Mio DM sind auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-                                ausgelaufen. An ihre Stelle tritt ein Programm zur Förderung völker-\ngungen zugesagt.                                                                          verbindender, insbesondere transatlantischer Projekte, im Sinne\nvon George C. Marshall.\nb) Existenzgründungen mittelständischer Unternehmen der ge-\nwerblichen Wirtschaft.                                                                    300 000 DM des veranschlagten Baransatzes sind als Zuschuß an\nIm Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms werden zinsver-                                  die Studienstiftung des deutschen Volkes für die Fortführung der\nbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt.                            McCloy-Stipendien bestimmt.\nDie Darlehen dienen der Gründung und Festigung einer selb-                                Deutschen Studenten höherer Semester soll die Möglichkeit gege-\nständigen Existenz auch im Zuge der Privatisierung und Repriva-                           ben werden, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule der\ntisierung. Auch Existenzgründungen Freier Berufe können geför-                            Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen. Hierfür ist ein Bar-\ndert werden. Die Darlehen haben Eigenkapitalfunktion, da sie                              ansatz von 1,2 Mio DM vorgesehen.\n- abgesehen von der persönlichen Haftung - vom Existenz-                                   ferner sollen aus diesem Titel Stipendien zur Förderung des Auf-\ngründer nicht abgesichert zu werden brauchen und im Konkurs-                              enthaltes von Studenten und jungen Wissenschaftlern aus mittel-,\nfall unbeschränkt haften. ferner werden in den neuen Bundes-                              ost- und südosteuropäischen Ländern in Deutschland vergeben\nländern und Berlin Ost zinsverbilligte Darlehen an gewerbliche                            werden. Hierfür ist ein Baransatz von 1,5 Mio DM vorgesehen.\nUnternehmen zur Verstärkung der Eigenkapitalbasis bei Beteili-\ngung eines unternehmerisch kompetenten Partners gewährt.                                  Darüber hinaus können aus diesem Titel auch die Bereitstellung von\nZur Aufrechterhaltung des eigenkapitalersetzenden Charakters                               Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südost-\nder Eigenkapitalhilfedarlehen muß der Bund den Banken gegen-                               europa und der befristete Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an\nüber für Ausfälle Bürgschaften übernehmen. Hierfür zahlen Dar-                            Universitäten dieser und anderer Länder finanziert werden.\nlehensnehmer und das ERP-Sondermögen eine nach dem Prin-                                  Außer den genannten 3 Mio DM für Stipendien sind bis zu 9 Mio DM\nzip der Selbstfinanzierung berechnete Gebühr an Einzelplan 32                             für andere völkerverbindende, insbesondere transatlantische Pro-\ndes Bundeshaushaltes. Die Ausfälle aus den Bürgschaften wer-                              jekte im Sinne von George C. Marshall vorgesehen. Über die Aus-\nden aus dem Einzelplan 32 geleistet.                                                       wahl der Projekte wird ein Interministerieller Ausschuß im Ein-\nIm Rahmen des Existenzgründungsdarlehensprogramms kön-                                    vernehmen mit dem Unterausschuß des Wirtschaftsausschusses\nnen auch Existenzgründungen Freier Berufe (mit Ausnahme der                                ,,ERP-Wirtschaftspläne\" entscheiden.\nHeilberufe) gefördert werden.                                                             Schließlich können aus dem veranschlagten Baransatz auch Maß-\n1 369,6 Mio DM sind auf Grund früherer Verpflichtungsermäch-                               nahmen und Veranstaltungen zum 50. Jahrestag der Verkündung\ntigungen zugesagt.                                                                         der Marshallplan-Hilfen finanziert werden.\nDiese Erläuterung ist verbindlich.                                                         Außer dem Baransatz von 12 Mio DM sind bei diesem Titel Ver-\nc) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaf-                              pflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1O Mio DM\nten, um mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von                                  veranschlagt, um Zuschußzusagen für die beiden kommenden\nhaftendem Kapital zu erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittel-                            Jahre geben zu können.","2098      Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996\nKap.2\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                            Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                       Zweckbestimmung                                                    1997       1996\n1995\nFunktion\n1 000OM    1 000OM       1000 DM\n1                                            2                                               3          4            5\nAusgaben\n866 01-023  Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Ent-\nwicklungsländer (Exportfonds) ......................... .                             400000     350000       257 521\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .          205 000 000 DM\ndavonflllig:\nJahr 1998 bis zu . .. .. . . . . . .. . .. .. . . .. . .. . ..    100 000 000 DM\nJahr 1999 bis zu . . .. . . . .. . . . . . .. . . . . . .. . . .. 105 000 000 DM\nGesamtausgaben\n-----------\n400000     350000\nAbschluß\nAusgaben für Investitionen                                                            400000     350 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996 2099\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflichtungs-\nermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Liefe-\nrungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von\nInvestitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für\nWiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit\nMitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.\nDer auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau bestehende Exportfonds 1(Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirt-\nschaftsplangesetz 1981 - BGBI. 1S. 745- Erläuterungen zu Kap. 3\nTit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schritt-\nweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze\nim Exportfonds sind entsprechend angepaßt, um eine Förderung\nwie bisher zu gewährleisten.","2100      Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996\nKap.3\nBetrag        Betrag\nTitel                                                                                                                               Ist-Ergebnis\nfür           für\nund                       Zweckbestimmung                                                                   1997          1996\n1995\nFunktion\n1 OOODM       1 OOODM        1000 DM\n1                                            2                                                              3             4             5\nAusgaben\n531 01-013  Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Unter-\nsuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          2 500          500            60\n671 01-680  Bearbeitungsgebühren.................................                                                      200          500            15\n575 01-928  Verzinsung der Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          3 057 000      2 795 000     2335044\n870 01-680  Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   5 000       10 000          743\nGesamtausgaben\n----------\n3 064 700     2 806 000\nAbschluß\nSächliche Ausgaben .................................. .                                                  2700          1000\nZinskosten .......................................... .                                            3057000       2 795000\nAusgaben für Investitionen                                                                               5000        10000\nGesamtausgaben                     3064 700      2 806000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996 2101\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Trt. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und\nder Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die\nmit der Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang\nstehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätig-\nkeit und Progamme des ERP-Sondervermögens berichtet wird.\nFinanziert werden können auch praxisnahe Untersuchungsformen\n(z.B. Seminare, Workshops, Tagungen u.ä.), aus denen Erkennt-\nnisse für die Fortentwicklung der ERP-Programme gewonnen wer-\nden können.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht\naus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die\nGebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen\nund sonstigen Forderungen (z.B. wenn das ERP-Sondervermögen\naus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Haupt-\nleihinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sonderver-\nmögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist) sowie\ndie Gebühren, die für die Übernahme und Verwaltung von in den\nVorjahren übernommenen Beteiligungen im Rahmen des Eigen-\nkapitalfinanzierungsprogramms Berlin und für die Bearbeitung von\nin den Vorjahren gewährten Krediten zu erleichterten Bedingungen\nan die Weberbank Berliner Industriebank KGaA zu zahlen sind. Aus\ndem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten\ngezahlt werden.\nZu Tlt. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenomme-\nnen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagio-\nkosten gezahlt werden.\nZu Tlt. 870 01\nDer Betrag ist für lnanspruchnahmen aus übernommenen Bürg-\nschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. De-\nzember 1995 223,9 Mio DM.","2102      Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996\nKap.4\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                                        Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                       Zweckbestimmung                                                             1997         1996\n1995\nFunktion\n1000 DM     1 OOODM        1 OOODM\n1                                      2                                                              3            4             5\nEinnahmen\n119 01-680  Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen ...•.•.•..•                                            10           50              9\n11902-680   Stundungs-, Verzugszinsen u.a........••............••.•                                             500          500         2323\n119 99-680  Vermischte Einnahmen ....... : ....••••••.....•.......••                                           1000         1000         1552\n121 02-691  Erträge aus.Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinan-\nzierung ..........................•••••.........•......                                            2000         2000         1621\n141 01-680  Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen .••••                                             20           20              1\n141 02-680  Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen                                                                       226\n162 01-691  Zinsen aus Darlehen ................•••••...•..••......                                      2877400      2 756400      2626707\n162 03-872  Sonstige Zinsen ................................••••...                                        100000       100000        206433\n182 01-691  Tilgung von Darlehen   ..................................                                    5344270      4989500        7143 760\n325 02-928  Einnahmen aus Krediten ...............................                                       7328500      7506530        6177 373\n331 02-680  Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt für Kredite für\nInvestitionen in den neuen Bundesländern ..........•..••.                                      433000       458000        421 000\nGesamteinnahmen                     16 086 700  15 814 000\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen                                                                                 10           50\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • • . . . . . . . . • . . . . . .  16 086 690  15 813 950\nGesamteinnahmen\n----------\n16 086 700  15 814 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996                                                          2103\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZuTrt.11901                                                                                 Zu Tit. 162 03\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse aus                              Veranschlagt sind Zinsen aus vorübergehenden Guthaben des\ndem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener Geräte,                                 ERP-Sondervermögens insbesondere bei den Hauptleihinstituten.\nAusstattungsgegenstände und dergleichen sowie Reingewinne aus\nder Verwertung von Forschungsergebnissen (Lizenzgebühren usw.)                              ZuTit.18201\nteilweise an das ERP-Sondervermögen abzuführen.                                             Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau • • • • • . . . . . .             2 264 670 000 DM\nZuTit.11999                                                                                 b) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . • . • . . . . . .            2 674 000 000 DM\nHierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits aus-                           c) Weberbank\ngebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt.                                                Berliner Industriebank KGaA . . • . . • . . . . . . .             395 600 000 DM\ncf) Sonstige . . . . . . .. .. . . . . . . . . . .. . .. . . .. . .    10 000 000 DM\nZu Tit. 121 02\n5 344 270 000 DM\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen des\nZuTil.32502\nEigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden sind.\nNach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel\ndurch Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-\nZu Tit. 141 01                                                                              Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2\nFür die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine                               BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).\nVergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.                                              Die Mittel aus der Kreditaufnahme dienen der Gewährung von\nKrediten insbesondere für Investitionen in den neuen Bundes-\nländern.\nZu Trt. 162 01\nVeranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen:                                Zu Tit. 331 02\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . • . . . . • . . . •                 1 302 300 000 DM    Da die Finanzierung der Kreditgewährung - insbesondere für\nInvestitionen in den neuen Bundesländern - über den Kapital-\nb) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . •                1 434 000 000 DM    markt das Substanzerhaltungsgebot für das ERP-Sondervermögen\nc) Weberbank                                                                                (§ 5 Abs. 1 ERP-Verwaltungsgesetz) verletzen würde, erhält das\nBerliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . .                 138 100 000 DM    ERP-Sondervermögen Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt.\nInsgesamt sind Zinszuschüsse in einem Gesamtumfang von rd.\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     3 000 000 DM    9,4 Mrd DM zugesagt worden.\n2 877 400 000 DM    Diese Erläuterung ist verbindlich.","2104          Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nEinnahmen         Ausgaben                                       Zuweisungen\nKap.                                                                sächliche        Zins-\nBezeichnung                                                                                  und       Investitionen\nAusgaben         kosten\nZuschüsse\n1000DM            1 000DM         1000DM        1 0OODM            1000 DM        1 000DM\n1    Investitionsfinanzierung                       12 622 000                                           12000      12 610 000\n2    Exportfinanzierung ....                           400000                                                          400000\n3    Sonstige Ausgaben ...                           3064 700             2700     3057000                                 5000\n4    Einnahmen ..........         16 086 700\n16 086 700        16 086 700            2700     3057000               12000      13 015 000\nZu Kap. 1 - Titel 862 01 -Ausgaben\nIst-Ergebnis 1995\nFunktion           Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen                       DM\n634               Verarbeitende Industrie ................................................ .                   865684151\n635               Handwerk und Kleingewerbe ........................................... .                     1439414187\n641               Handel •.••............................................................                      892 776384\n650               Fremdenverkehr ...................................................... .                      505329939\n670               Sonstige Dienstleistungen .............................................. .                   206537240\n680               Sonstige Bereiche (Freie Berufe, Modernisierungsprogramm) ............... .                 2882667 497\n691               Betriebliche Investitionen (früher Zonenrandgebiet)                                          385232252\nSumme              7177 641 650","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996               2105\nAnlage\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.     ~\ndavon fällig\n31.12.1995\nKapitel, Titel (Titelgr.)           Ausgaben-         eingegangene\nsoll          Verpflichtungen\nsowie                                         fällig ab 1997\nZweckbestimmung                          1996                                1997      1998         1999   2000 ff.\nb) VE 1996\n(stichwortartig)                              c) VE 1997\nin Mio DM\n1                             2                    3              4         5            6       7\nKap.1\n86201 Mittelständische Unternehmen ......       9750,0        a)\nb)      1 889,6       1 889,6\nc)      1 889,6                 1 889,6\n86202 Umweltschutz und Energieeinsparung        2890,0        a)\nb)       870,0         435,0     435,0\nc)        810,0                   405,0       405,0\n68102 Gewährung von Stipendien, Förderung\ntransatlantischer Beziehungen ......             8,0   a)           5,1            1,8       1,8         1,5\nb)\nc)         10,0                      6,0          4,0\nKap.2\n86601 Finanzierungshilfe für Lieferungen\nin Entwicklungsländer. . ............        350,0     a)        230,0         130,0     100,0\nb)        150,0          75,0      75,0\nc)        205,0                   100,0      105,0\nSumme                  b)     2 909,6       2 399,6      510,0\nc)     2 914,6                  2400,6       514,0","2106         Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeill\nERP-Sondervermögen\nBetragfOr\n1997          1         1996\n1 OOODM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben ...••••...•.•.......•.••••....•.....•.•...••...•••.•               16086700              15 814 000\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen\nan Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehl-\nbetrages)\n2. Einnahmen .....•..................•........•..•......•......•                8758200                8307 470\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus\nkassenmäßigen Überschüssen)\n3. Finanzierungssaldo ................................•...........              7328500                7506530\nZusammensetzung des Finanzierungssaldos\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt ................... .             8773500              10206530\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt ...............•             1445000                2 700000\nSaldo ....................................................... .              7328500                7 506530\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen ................... .\n6. Finanzierungssaldo ...........................................•              7328500                7506530","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996        2107\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeill\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1997          1         1996\n1 OOODM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig ........................•.................••••••              8000000                 9200000\n1.2 kurzfristig                                                                773500                 1006530\nSumme 1.           8773500                10206530\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden .....••.................•••••••            1200000                   900000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden ..•..•...................••.•••             245000                 1800000\nSumme 2.           1445 000                2 700000\n3. Saldo aus 1. und 2. im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt ...•..•...•.•..•..•••••••                7328500                 7506530","- - - - - - - - · --·-·---  --------------\n2108           Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996\nAnlage\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand            Stand\nam31.12.1995         am31.12.1994\nDM               DM\nA. Bankgutllaben ...............................•.••............                         5 816 378 336,31     2 074 442 362,31\nB. Darlehensforderungen .......................••..............                        50186 630 895,62      46 829 698 211,93\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen •••....•••••••                          46314838,96       58 586154, 14\n2. Tilgungsforderungen .•....•••••••.......•••••••••....••••••                          257 939 871,26      263 522 284, 19\n3. Regreßforderungen •••..•••••••••....•..••••••••.....••••••                                3500233,41       3500233,41\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau •••••......•••••••••.•...•••••.                          90 000 000,00     90 000 000,00\n2. Deutsche Ausgleichsbank ...••••••......••••••••••••..••••••                          381000000,00        381000000,00\n3. Weberbank Berliner Industriebank KGaA - Genußrechtskapital -                           40 000 000,00      40 000 000,00\n4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigenkapital-\nfinanzierungsprogramms ...•••••••.......••••••••.••••••••••                              6739500,00       6739500,00\n56 828 503 675,56     49 747 488 745,98\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1995\nDarlehen .........................•••.•.......••••••••.......••.........••••••........                             18113 976 DM\nZinsen ...•........................•.••.......••••••••.....•..•...........•.••........                                 43638 DM\nGewährleistungen ......•.........••••.........••••••....................•.•..........                                 742 841 DM\n18900455 DM","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1996        2109\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1995\nPassiva:\nStand                 Stand\nam31.12.1995          am 31. 12. 1994\nDM                    DM\nA. Vermögensbestand ......................................... .             22 712 705 699,47    21 809 063 298,59\nB. Verbindlichkeiten ........................................... .          34 115 797 976,09    27 938 425 447,39\n56 828 503 675,56    49 747 488 745,98\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen ............................. .           223 917 571,79        235 235 450,63"]}