{"id":"bgbl1-1996-68-6","kind":"bgbl1","year":1996,"number":68,"date":"1996-12-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/68#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1996-68-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1996/bgbl1_1996_68.pdf#page=2","order":6,"title":"Drittes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (3. StUÄndG)","law_date":"1996-12-20T00:00:00Z","page":2026,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["2026            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 68, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 1996\nDrittes Gesetz\nzur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes\n(3. StUÄndG)\nVom 20. Dezember 1996\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:              b} Es wird folgender Absatz 8 angefügt:\n,,(8) In den Fällen der §§ 20 und 21 jeweils\nArtikel 1                                   Absatz 1 Nr. 6 und 7 unterbleibt eine Mitteilung,\nEinsichtgewährung und Herausgabe, wenn\nDas Stasi-Unterlagen-Gesetz vom 20. Dezember 1991\n(BGBI. 1S. 2272), zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 22            1. sich die lnfonnationen auf eine Tätigkeit\ndes Gesetzes vom 14. September 1994 (BGBI. 1S. 2325),                      während der Ableistung des gesetzlich vorge-\nwird wie folgt geändert:                                                   schriebenen Wehrdienstes in den Streitkräften\nder ehemaligen DDR oder eines dem Wehr-\ndienst entsprechenden Dienstes außerhalb\n1. In § 12 Abs. 1 werden die folgenden Sätze 4 bis 6\ndes Ministeriums für Staatssicherheit beziehen,\nangefügt:\ndabei keine personenbezogenen Informationen\n„Ist ein Einsichtsberechtigter bei der Einsicht in die                geliefert worden sind und die Tätigkeit nach\nUnterlagen auf fremde Hilfe angewiesen, kann er sich                  Ablauf des Dienstes nicht fortgesetzt worden\ndurch eine Person seines Vertrauens begleiten las-                    ist oder\nsen. Die Hilfsbedürftigkeit ist glaubhaft zu machen.\nDer Bundesbeauftragte kann die Begleitperson                      2. nach dem Inhalt der erschlossenen Unterlagen\nzurückweisen, wenn besondere Gründe dies recht-                       feststeht, daß trotz einer Verpflichtung zur Mit-\nfertigen.\"                                                            arbeit keine Informationen geliefert worden\nsind.\n2. In§ 14 Abs. 1 Satz 2 wird die Jahreszahl „ 1997\" durch             Absatz 3 Satz 1 bleibt unberührt.\"\ndie Jahreszahl „ 1999\" ersetzt.\n4. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe d wird wie folgt gefaßt:\n3. § 19 wird wie folgt geändert:\n,,d) Personen, die im öffentlichen Dienst des Bundes,\na) In Absatz 1 werden die folgenden Sätze 2 bis 4                  der Länder einschließlich der Gemeinden und der\nangefügt:                                                      Gemeindeverbände, über- oder zwischenstaat-\n„In den Fällen der§§ 20 und 21 jeweils Absatz 1                licher Organisationen, in denen die Bundesrepu-\nNr. 6 Buchstabe d bis f, Nr. 7 Buchstabe b bis f               blik Deutschland Mitglied ist, im kirchlichen\nunterbleibt eine Mitteilung, Einsichtgewährung                 Dienst sowie als Mitarbeiter von Abgeordneten\nund Herausgabe, wenn keine Hinweise vorhanden                  und Fraktionen des Deutschen Bundestages und\nsind, daß nach dem 31. Dezember 1975 eine inof-                der Länderparlamente beschäftigt sind oder wei-\nfizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst             terverwendet werden sollen,\".\noder einen ausländischen Nachrichtendienst vor-\ngelegen hat. Satz 2 gilt nicht für Personen, die sich\n5. In den§§ 20 und 21 jeweils Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe f\num ein Amt, eine Funktion, die Zulassung oder Ein-\nwird nach dem Wort „Unternehmen\" ein Komma ein-\nstellung in den Fällen der§§ 20 und 21 jeweils\ngefügt und werden die Worte „soweit es sich nicht um\nAbsatz 1 Nr. 6 Buchstabe a bis c oder Nr. 7 Buch-\ngerichtliche Verfahren handelt, wird nur eine Mittei-\nstabe a bewerben. Satz 2 gilt ebenfalls nicht, wenn\nlung gemacht,\" gestrichen.\nsich aus den Unterlagen Anhaltspunkte dafür\nergeben, daß ein Mitarbeiter im Zusammenhang\nmit seiner inoffiziellen Tätigkeit ein Verbrechen      6. In § 20 Abs. 1 Nr. 9 werden die Worte „ruhegehalt-\nbegangen oder gegen Grundsätze der Mensch-                fähiger Zeiten\" durch die Worte „von Beschäftigungs-\nlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.\"         zeiten\" ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 68, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 1996             2027\n7. § 21 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe d wird wie folgt gefaßt:       10. Nach § 46 wird folgender§ 46a eingefügt:\n,,d) Personen, die im öffentlichen Dienst des Bundes,                                     ,,§46a\nder Länder einschließlich der Gemeinden und der                      Einschränkung von Grundrechten\nGemeindeverbände, über- oder zwischenstaat-\nlicher Organisationen, in denen die Bundesrepu-              Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Arti-\nblik Deutschland Mitglied ist, im kirchlichen             kel 1Odes Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses\nDienst sowie als Mitarbeiter von Abgeordneten             Gesetzes eingeschränkt.\"\nund Fraktionen des Deutschen Bundestages und\nder Länderparlamente beschäftigt sind oder\nweiterverwendet werden sollen,\".                                               Artikel 2\nArtikel 2 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Stasi-\n8. In § 32 wird folgender Absatz 4 angefügt:\nUnterlagen-Gesetzes (StUÄndG) vom 22. Februar 1994\n,,(4) Die Absätze 1 und 3 gelten sinngemäß auch für      (BGBI. 1S. 334) wird wie folgt gefaßt:\nZwecke der politischen und historischen Aufarbeitung\nder nationalsozialistischen Vergangenheit.\"                ,,Es tritt am 31. Dezember 2005 außer Kraft.\"\n9. § 42 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt:\nArtikel3\n„Für Amtshandlungen nach den §§ 13 und 15 bis 17\nsowie gegenüber nicht-öffentlichen Stellen nach den           Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a tritt am 1. August 1998\n§§ 20, 21, 32 und 34 sind Kosten (Gebühren und Aus-        in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der\nlagen) zu erheben.\"                                        Verkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 20. Dezember 1996\nDer Bundespräsident\nRoman Herzog\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister des Innern\nKanther"]}