{"id":"bgbl1-1996-64-14","kind":"bgbl1","year":1996,"number":64,"date":"1996-12-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/64#page=63","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1996-64-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1996/bgbl1_1996_64.pdf#page=63","order":14,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 50 und Nr. 51","page":1911,"pdf_page":63,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 17. Dezember 1996                                                                1911\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nin der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung\nwird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                   Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                                       lnkrafttretens\nSeite        (Nr.                    vom)\n4. 12. 96    Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über das\nInverkehrbringen von Fischereierzeugnissen aus Mauretanien                         12 669       (229             6. 12. 96)                   7. 12.96\n2125-40-63\n4. 12. 96    Siebte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schaf-\nprämien-Verordnung                                                                  12 717       (230             7. 12. 96)                   s. Art. 2\n7847-11-4-70\n5. 12. 96     Erste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung\nder Hundertsechsundfünfzigsten Durchführungsverordnung\nzur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren\nfür An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom\nFlughafen Parchim-Mecklenburg)                                                      12 789       (232           11. 12. 96)                   12. 12.96\n96-1-2-156\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 50, ausgegeben am 3. Dezember 1996\nTag                                                                    In halt                                                                             Seite\n26. 11. 96      Gesetz zu dem Vertrag vom 13. Juli 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nTschechischen Republik über den Bau einer Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze\nim Zuge der Europastraße E 49 . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       2662\nFNA: neu: 181-5\nGESTA: XJ020\n12. 11. 96      Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 95 über einheitliche Bedingungen für die\nGenehmigung der Kraftfahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Seitenaufprall\n(Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 95) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          2669\n23. 10. 96      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grau-\nsame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           2670\n28. 10. 96      Bekanntmachung der Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und\nReaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und den Ministerien für Umwelt sowie für Industrie\nund Handel der Tschechischen Republik über die Durchführung von gemeinsamen Umweltschutzpilot-\nprojekten zur Verminderung grenzüberschreitender Umweltbelastungen und über die Durchführung\ndes gemeinsamen UmweltschutzpiJotprojekts \"Verminderung der Belastung des Abwassers der Spolek\npro chemickou a hutnf vyrobu a.s. Usti nad Labern mit organisch gebundenen Halogenen\" . . . . . . . . . .                                       2675\n4. 11. 96      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Europäischen Patentorganisation über die Durchführung des Artikels 12 der Versorgungs-\nordnung für das Europäische Patentamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •         2692\nDie ECE•Regelung Nr. 95 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Abonnenten des Bundes-\ngesetzblatts Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 8, 15 DM (6,20 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9, 15 DM.\nPreis des Anlagebandes: 14,45 DM (12.40 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 15,45 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","1912                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 17. Dezember 1996\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesge-\nsetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: {02 28) 3 82 08 - 0, Telefax: (02 28) 3 82 08 - 36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je ange-\nfangene 16 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 14,45 DM (12,40 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten),                           Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 53003 Bonn\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 15,45 DM.\nPostvertriebsstück · G 5702 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nNr. 51, ausgegeben am 6. Dezember 1996\nTag                                                                         Inhalt                                                                    Seite\n28. 11. 96          Gesetz zu dem Abkommen vom 20. März 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Polen über die Seeschlffahrt ................ .                                               2694\nGESTA: XJ019\n26. 11. 96          Sechste Verordnung zur ~nderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefähr-\nlicher Güter (RIO) (6. RID-Anderungsverordnung) ........................................ .                                               2701\n28. 11. 96          Verordnung        zu der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 3. Juli 1996/18. Juli 1996 über die\nErrichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen auf österreichischem Gebiet und vorgescho-\nbener österreichischer Grenzdienststellen auf deutschem Gebiet und die zeitweilige österreichische\nGrenzabfertigung auf deutschem Gebiet ............................................... .                                                  2702\nFNA: neu: 188-75\n29. 10. 96          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung der „Eurofima\"\nEuropäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial ........................ .                                           2708\nDie Anlage zur 6. RIO-Änderungsverordnung wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Abonnen-\nten des Bundesgesetzblatts Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 5,05 DM (3, 10 DM zuzüglich 1,95 DM Vet'Sa11dkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.\nPreis des Anlagebandes: 143,00 DM (136,40 DM zuzüglich 6,60 DM Versandkosten), bej Lieferung gegen Vorausrechnung 144,00 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandt~ Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}