{"id":"bgbl1-1996-60-8","kind":"bgbl1","year":1996,"number":60,"date":"1996-11-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/60#page=38","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1996-60-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1996/bgbl1_1996_60.pdf#page=38","order":8,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":1774,"pdf_page":38,"num_pages":3,"content":["1774         Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 21. November 1996\nNr. 49, ausgegeben am 19. November 1996\nTag                                                                          Inhalt                                                                                       Seite\n12. 11. 96     Gesetz zu dem Abkommen vom 16. November 1995 zwi#Schen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem\nGebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              2622\nGESTA: XD011\n6. 11. 96     Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 82 über einheitliche Bedingungen für die\nGenehmigung von Mopedscheinwerfem, die mit Halogenglühlampen (HS2 -Glühlampen) ausgerüstet\nsind (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 82) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            2642\n21. 1O. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter\nPersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       2652\n25. 10. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Voll-\nstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         2653\n28. 10. 96     Bekanntmachung des deutsch-honduranischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . .                                                                  2653\n29. 10. 96     Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls betreffend die Änderung des Übereinkommens\nüber den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) ........ -. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      2655\n29. 10. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Eisen-\nbahnverkehr (COTIF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              2656\n8. 11. 96     Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Innenministerium der B!:Jndesrepublik Deutschland,\ndem Innenministerium der Republik Kroatien, der Regierung der Republik Osterreich, dem Schweizeri-\nschen Bundesrat und der Regierung der Republik Slowenien über die Gestattung der Durchreise und\nDurchbeförderung bosnisch-herzegowinischer Kriegsflüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       2656\nPreis dieser Ausgabe: 11,25 DM (9,30 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,25 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im lnhaltsverzeichni\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nABI.EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                                    - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                      vom\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n18. 10. 96     Verordnung (EG) Nr. 1999/96 der Kommission zur Änderung der Ver-\nordnung (EG) Nr. 109/96 zur Einführung einer Einfuhrregelung für\nTraubensaft und Traubenmost aus Drittländern                                                                          L 267/4                        19. 10.96\n18. 10. 96     Verordnung (EG) Nr. 2000/96 der Kommission zur Gewährung der Aus-\ngleichsentschädigung an Erzeugerorganisationen für Th u n f i s c h -\nlieferungen an die Verarbeitungsindustrie vom 1. Juli bis zum 30. Sep-\ntember 1995                                                                                                           L 267/5                        19. 10.96","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 21. November 1996                           1775\nABI.EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                   - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite          vom\n21. 10. 96  Verordnung (EG) Nr. 2010/96 der Kommission zur Änderung des\nAnhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates zur Schaf-\nfung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchst-\nmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen\nUrsprungs                                                                         L 269/5           22. 10.96\n21. 10. 96  Verordnung (EG) Nr. 2011/96 der Kommission zur Festsetzung des\nlnterventionsP.reises von O I i v e n ö I für das Wirtschaftsjahr 1996/97,\nder wegen Uberschreitung der Höchstgarantiemenge in den Wirt-\nschaftsjahren 1994/95 und 1995/96 zu senken ist                                    L 269/7           22. 10.96\n21. 10. 96  Verordnung (EG) Nr. 2015/96 der Kommission zur Änderu.,:-ig der Ver-\nordnung (EG) Nr. 1931/96 betreffend Abweichungen und Anderungen\nzur Verordnung (EWG) Nr. 2456/93 mit Durchführungsbestimmungen\nzur Verordnung (EWG) Nr. 805/68 hinsichtlich der öffentlichen Inter-\nventionen                                                                          L 269/16          22. 10.96\n22. 10. 96   Verordnung (EG) Nr. 2017/96 der Kommission zur Änderung des\nAnhangs III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates zur Schaf-\nfung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchst-\nmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen\nUrsprungs                                                                          L 270/2           23. 10.96\n23. 10. 96   Verordnung (EG) Nr. 2031/96 der Kommission zur Festsetzung der\nAusfuhrerstattungen für Verarbeitungserzeugnisse aus O b s t und\nGemüse mit Ausnahme der für die Verarbeitungserzeugnisse mit\nZusatz von Z u c k er gewährten Ausfuhrerstattungen                                L 271/25          24. 10.96\n24. 10. 96   Verordnung (EG) Nr. 2034/96 der Kommission zur Änderung der\nAnhänge 1, II und III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates zur\nSchaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von\nHöchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tieri-\nschen Ursprungs                                                                    L 272/2           25. 10.96\n24. 10. 96   Verordnung (EG) Nr. 2044/96 der Kommission zur Einstellung des\nK ab e I ja u - und Sc h e II f i s c h fangs durch Schiffe unter der Flagge\ndes Vereinigten Königreichs                                                        L 274/1           26. 10.96\n25. 10. 96   Verordnung (EG) Nr. 2050/96 der Kommission zur Berichtigung der\nVerordnung (EG) Nr. 1294/96 mit Durchführungsbestimmungen zu der\nVerordnung (EWG) Nr. 822/87 des Rates betreffend die Ernte-, Erzeu-\ngungs- und Bestandsmeldungen für Erzeugnisse des Weinbaus                         L 274/17           26. 10.96\n25. 10. 96   Verordnung (EG) Nr. 2054/96 der Kommission zur Bekanntmachung\ndes für spezifische I an d w i r t s c h a f t I i c h e Qualitätserzeugnisse\nder ultraperipheren Regionen zu verwendenden Bildzeichens und zur\nFestlegung der Wiedergabebedingungen                                              L 280/1            31. 10.96\n28. 10. 96   Verordnung (EG) Nr. 2059/96 der Kommission zur Verschiebung der\nAnwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 über bestimmte Ver-\nmarktungsnormen für Eier in Schweden                                              L 276/11          29. 10.96\nAndere Vorschriften\n18. 10. 96   Verordnung (EG) Nr. 1998/96 d~r Kommission zur Änderung der Ver-\nordnung (EG) Nr. 1558/96 mit Ubergangsmaßnahmen betreffend die\nEinfuhrpreise für bestimmtes Obst und Gemüse mit Ursprung in den\nassoziierten Ländern Mitteleuropas                                                L 267/3            19. 10.96\n21. 10. 96   Verordnung (EG) Nr. 2012/96 der Kommission zur Eröffnung und Ver-\nwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Traubensaft und Trau-\nbenmost ab dem Wirtschaftsjahr 1996/97                                            L 269/8           22. 10.96\n21. 10. 96   Verordnung (EG) Nr. 2013/96 der Kommission über die Erteilung von\nLizenzen zur Einfuhr von Bananen im Rahmen des Zollkontingents für\ndas vierte Quartal 1996 (zweiter Zeitraum)                                         L 269/12          22. 10.96\n22. 10. 96  Verordnung (EG) Nr. 2016/96 der Kommission zur Erhöhung eines im\nGATT gebundenen Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungspapier\naus Kanada (1996)                                                                  L 270/1           23. 10.96","1776                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 21. November 1996\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesge-\nsetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08 - 0, Telefax: (02 28) 3 82 08 - 36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je ange-\nfangene 16 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 11,25 DM 9,30 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei        Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 12,25 DM.\nPostvertriebsstück • Z 5702 • Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nABI.EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                  - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                 vom\n22. 10.96           Verordnung (EG) Nr. 2018/96 der Kommission zur Regelung der Ein-\nfuhr von 200 000 Tonnen Qualitätsweichweizen und 100 000 Tonnen\nQualitätshartweizen im Rahmen eines Zollkontingents                               L 270/4                  23. 10.96\n22. 10.96           Verordnung (EG) Nr. 2019/96 der Kommission zur Wiedererhebung der\nZölle für Waren der KN-Codes 6105, 6109 und 6110 sowie 6106 und\n6206 mit Ursprung in Litauen, denen gemäß der Verordnung (EG)\nNr. 2178/95 des Rates Zollplafonds gewährt werden                                 L 270/7                  23. 10.96\n24. 10.96           Verordnung (EG) Nr. 2035/96 der Kommission zur Festsetzung des\neinheitlichen Verringerungskoeffizienten für die Festlegung der jedem\nMarktbeteiligten der Gruppen A und B im Rahmen des Zollkontingents\n1997 vorläufig zuzuteilenden Bananenmengen                                        L 272/6                  25. 10.96\n24. 10.96           Verordnung (EG) Nr. 2036/96 der Kommission zur Festsetzung der\nFrist für die Beantragung der Erstattung zugunsten der Einführer, die\n1995 Erzeugnisse des KN-Codes 2309 90 31 mit Ursprung in Norwe-\ngen im Rahmen eines Zollkontingents eingeführt haben                              L 272/8                  25. 10.96\n25. 10.96           Verordnung (EG) Nr. 2051/96 der Kommission zur Festlegung ausführ-\nlicher Durchführungsvorschriften für die Unterstützung der Ausfuhr von\nRindfleisch, dem bei der Einfuhr nach Kanada eine besondere Behand-\nlung zugute kommen kann, und zur Änderung der Verordnung (EG)\nNr. 1445/95                                                                       L 274/18                  26. 10.96\n25. 10.96           Verordnung (EG) Nr. 2052/96 der Kommission zur Festsetzung eines\neinheitlichen Satzes zur Verringerung der jedem Marktbeteiligten der\nKategorie C im Rahmen des Zollkontingents 1997 vorläufig zuzuteilen-\nden Bananenmenge                                                                  L 274/23                  26. 10.96\n28. 10.96           Verordnung (EG) Nr. 2058/96 der Kommission zur Eröffnung und Ver-\nwaltung eines Zollkontingents für Bruchreis des KN-Codes 1006 40 00\nfür die Herstellung von Lebensmittelzubereitungen des KN-Codes\n1901 10                                                                          L 276/7                   29. 10.96\nBerichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1444/96 der Kommission\nvom 24. Juli 1996 zur Anderung des Anhangs I der Verordnung (EG)\nNr. 1808/95 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung von im GATT\ngebundenen Gemeinschaftszollkontingenten für einige landwirtschaft-\nliche und gewerbliche Erzeugnis~e sowie Fischereierzeugnisse und zur\nEinführung eines Verfahrens zur Anderung oder Anpassung dieser Zoll-\nkontingente (ABI. Nr. L 186 vom 25. 7. 1996)                                      L 285/30                   7. 11.96"]}