{"id":"bgbl1-1996-56-1","kind":"bgbl1","year":1996,"number":56,"date":"1996-11-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/56#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1996-56-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1996/bgbl1_1996_56.pdf#page=30","order":1,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":1670,"pdf_page":30,"num_pages":1,"content":["1670           Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 56, ausgegeben zu Bonn am 8. November 1996\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nin der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung\nwird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                       Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite       (Nr.              vom)         lnkrafttretens\n11. 10.96     Vierte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung\nder Hundertfünfundzwanzigsten Durchführungsverordnung\nzur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für\nAn- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom\nFlughafen Berlin-Tegel)                                                              11 769      (204        30. 10. 96)          7. 11.96\n96-1-2-125\n11. 10.96     Fünfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung\nder Hundertsechsundzwanzigsten Durchführungsverordnung\nzur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für\nAn- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom\nFlughafen Berlin-Tempelhof)                                                          11 770      (204        30. 10. 96)          7. 11.96\n96-1-2-126\n11. 10. 96    Vierte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung\nder Hundertsiebenundzwanzigsten Durchführungsverordnung\nzur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für\nAn- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom\nFlughafen Berlin-Schönefeld)                                                         11 771      (204        30. 10. 96)          7. 11.96\n96-1-2-127\n23. 10.96     Neunzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - An-\nlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -                                             11 809      (205        31. 10. 96)          1.11.96\n7400-1-6\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 46, ausgegeben am 30. Oktober 1996\nTag                                                                     I n h a It                                                            Seite\n21. 10. 96     Gesetz zu dem Übereinkommen vom 6. November 1992 über den Beitritt der Griechischen\nRepublik zu dem Schengener Überelnk.9mmen vom 19. Juni 1990 (Gesetz zum Beitritt der\nGriechischen Republik zum Schengener Uberelnkommen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  2542\nGESTA: XB002\n11. 10. 96     Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 96 über einheitliche Bedingungen für die\nGenehmigung der Motoren mit Selbstzündung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen hin-\nsichtlich der Emissionen von Schadstoffen aus dem Motor (Verordnung zur ECE-Aegelung Nr. 96) . . .                                 2555\n4. 10. 96      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Be-\nschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die ~bermäßige Leiden verursachen\noder unterschiedslos wirken können, sowie der Protokolle zu diesem Ubereinkommen . . . . . . . . . . . . .                        2556\nDie ECE-Regelung Nr. 96 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Abonnenten des Bundes-\ngesetzblatts Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 5,05 DM (3, 10 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.\nPreis des Anlagebandes: 20,65 DM (18,60 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 21,65 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}