{"id":"bgbl1-1996-53-5","kind":"bgbl1","year":1996,"number":53,"date":"1996-10-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/53#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1996-53-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1996/bgbl1_1996_53.pdf#page=29","order":5,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":1573,"pdf_page":29,"num_pages":3,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrga11y 1996 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 1996                                                                           1573\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nin der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung\nwird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                     Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                        (Nr.                    vom)                 lnkrafttretens\nSeite\n24. 9.96     Hunderteinundsiebzigste Durchführungsverordnung des Luft-\nfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von\nMeldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge\nnach Instrumentenflugregeln im unteren kontrollierten Luftraum)                              11 469         (194           16. 10. 96)                      7. 11.96\nneu: 96-1-2-171\n30. 9.96     Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der\nHundertfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftver-\nkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Strecken-\nführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumenten-\nflugregel n im unteren kontrollierten Luftraum)                                              11 573         (198           22. 10. 96)                      7.11.96\n96-1-2-150\n30. 9.96     Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der\nHunderteinundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luft-\nverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Strecken-\nführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumenten-\nflugregeln im oberen kontrollierten Luftraum)                                                11 573         (198           22. 10. 96)                      7. 11.96\n96-1-2-151\n30. 9.96     Hundertzweiundsiebzigste Durchführungsverordnung des Luft-\nfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von\nMeldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge\nnach Instrumentenflugregeln im oberen kontrollierten Luftraum)                               11 573         (198           22. 10. 96)                      7. 11.96\nneu: 96-1-2-172\n15. 10. 96   Einhundertzweiunddreißigste Verordnung zur Änderung der\nEinfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -                                           11 665         (201           25. 10. 96)                     26. 10.96\n7400-1\n14. 10. 96   Viert.~ Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord\nzur Anderung der Schutz- und Sicherheitshafenverordnung                                      11 705         (202           26. 10. 96)                     27. 10.96\n9511-25\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 43, ausgegeben am 1. Oktober 1996\nTag                                                                      Inhalt                                                                                         Seite\n25. 9. 96     Gesetz zu den Protokollen vom 6. Oktober 1989 und vom 26. Oktober 1990 zur Änderung des\nAbkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 2498\nFNA: neu: 96-11\nGESTA: XJ013\n17. 9. 96     Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 97 über einheitliche Bedingungen für die\nGenehmigung von Fahrzeugalarmsystemen und Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Alarmsysteme\n(Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 97) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       2504\n20. 9. 96     Achtundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Besondere Zollsätze gegenüber\nder Türkei - EGKS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . .        2505\n20. 8. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung\njeder Form von Rassendiskriminierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      2505\n28. 8. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von\nTonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    2506\n29. 8. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Vereinbarung über die Nutzung von\nINMARSAT-Schiffs-Erdfunkstellen innerhalb des Küstenmeers und in Häfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               2506\n30. 8. 96    Bekanntmachung Qber den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Maßnahmen\nauf Hoher See bei Olverschmutzungs-Unfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             2507\n30. 8. 96    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von\nPflanzenzüchtungen . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           2507","- - -       -~-----------------------------------\n1574             Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 1996\nTag                                                                             Inhalt                                                                                  Seite\n2. 9. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1972 über die Internationalen\nRegeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See .•....•...............................                                                                      2508\n2. 9. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1978 über\nNormen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von\nSeeleuten ..•••..............................................................•....                                                                          2508\n4. 9. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Haager Konferenz für Internationales\nPrivatrecht ..•...........................•........................................                                                                         2509\n5. 9. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates für die\nZusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ...•................................• ; ..                                                                    2509\n5. 9. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internationale\nKlassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken .................. .                                                            2510\n5. 9. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Budapester Vertrags über die internationale Anerken-\nnung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren .............•...                                                              2510\n10. 9. 96     Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Durchführung des Teiles XI des\nSeerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 ................... .                                                                  2511\nDie ECE-Regelung Nr. 97 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Abonnenten des Bundes-\ngesetzblatts Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 5,05 DM (3,10 DM zuzOglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.\nPreis des Anlagebandes: 11,25 DM (9,30 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,25 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nNr. 44, ausgegeben am 15. Oktober 1996\nTag                                                                             1n h a I t                                                                              Seite\n27. 9. 96        Verordnung zur Änderung der ECE-Regelung Nr. 94 über einheitliche Bedingungen für die Genehmi-\ngung der Kraftfahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Frontalaufprall (Verordnung\nzur Anderung der ECE-Regelung Nr. 94) • • • . . • . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . • • . . . .                       2514\n10. 10. 96      Verordnung über Vorrechte und lmmunitäten des Internationalen Seegerichtshofs . . . . . . . . . . . . . . . .                                               2517\nFNA: neu: 180-48\n5. 9. 96       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . . . . . . . . .                                                    2518\n10. 9. 96       Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit China . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        2519\n11. 9. 96       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Straßburger Abkommens über die Internationale\nPatentklassifikation . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . • . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      2520\n11. 9. 96       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit\nund die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            2520\n16. 9. 96       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Internationalen\nPakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         2521\n17. 9. 96       Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-tunesischen Abkommens über Kindergeld . . . . .                                                           2522\n25. 9. 96       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internatio-\nnale Beförderung gefährficher Güter auf der Straße (ADA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              2522\n26. 9. 96       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Bezie-\nhungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2523\n26. 9.96        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Üf'>ereinkommens über konsularische Bezie-\nhungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2523\n2. 10. 96      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische Vielfalt . . . . .                                                          2524\nPreis dieser Ausgabe: 5,05 DM (3, 10 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 1996                                                              1575\nNr. 45, ausgegeben am 25. Oktober 1996\nTag                                                                        I n h a It                                                                         Seite\n27. 9. 96          Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 71 über einheitliche Bedingungen für die\nGenehmigung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen hinsichtlich des Sichtfeldes für den Fahrzeug-\nführer (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 71) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             2526\n7. 10. 96          Verordnung zur Revision 3 der ECE-Regelung Nr. 8 über einheitliche Bedingungen für die Genehmi-\ngung der Kraftfahrzeugscheinwerfer mit Halogenlampen H 1-, H2 -, H3 -, HB3 -, HB4 - und/oder HrGlüh-\nlampen für asymmetrisches Abblendlicht oder für Fernlicht oder für beides (Verordnung zur Revision 3\nder ECE-Regelung Nr. 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2527\n7. 10. 96          Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 77 und der Änderung 1 zur ECE-Regelung\nNr. 77 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Parkleuchten für Kraftfahrzeuge\n(Verordnung zur ECE-Regelung Nr..77) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          2528\n7. 10. 96         Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 99 über einheitliche Bedingungen für die\nGenehmigung von Gasentladungs-Lichtquellen für genehmigte Gasentladungs-Leuchteinheiten von\nKraftfahrzeugen (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 99) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   2529\n13. 9. 96           Bekanntmachung zu dem Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern . . . . . . . . . . .                                           2530\n20. 9. 96           Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zweiten deutsch-niederländischen Vertrags über Grenz-\nberichtigungen (Zweiter Grenzberichtigungsvertrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                2530\n27. 9. 96          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zustellung gericht-\nlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen . . . . . . . . . . . . . . .                               2531\n27. 9. 96          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem\nAbbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2532\n1. 10. 96         Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1990 des Montrealer Protokolls über\n··stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              2533\n1. 10. 96         Bekanntmachung des deutsch-malawischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                2533\n1. 10. 96         Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1992 des Montrealer Protokolls über\nStoffe, die zu einem Abbau der Ozonschichtführen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                2536\n1. 10. 96         Bekanntmachung des deutsch-rumänischen Abkommens über Technische Zusammenarbeit . . . . . . .                                                   2536\n1. 10. 96         Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerken-\nnung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung\ndes Sorgeverhältnisses ...... ·.......................................................                                                          2539\n2. 10. 96         Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Vergleichs- und Schiedsver-\nfahren innerhalb der KSZE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2540\nDie\na) ECE-Regelung Nr. 71,\nb) Revision 3 sowie die Änderung 1 der Revision 3 zur ECE-Regelung Nr. 8,\nc) ECE-Regelung Nr. 77 sowie die Änderung 1 und\nd) ECE-Regelung Nr. 99\nwerden jeweils als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblatts Teil II\nwerden die Anlagebände auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlagebinde: 5,05 DM (3, 10 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.\nPreis der Anlagebände:\na)  (ECE-Regelung Nr. 71): 5,05 DM (3,10 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM,\nb)  (Revision 3 sowie die Anderung 1 der Revision 3 zur ECE-Regelung Nr. 8): 11,25 DM (9,30 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,25 DM,\nc) (ECE-Regelung Nr. 77 sowie die And8fung 1): 5,05 DM (3, 10 DM zuzOglich 1 ,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM,\nd)  (ECE-Regelung Nr. 99): 11,25 DM (9,30 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12 ,25 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}