{"id":"bgbl1-1996-5-2","kind":"bgbl1","year":1996,"number":5,"date":"1996-02-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/5#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1996-5-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1996/bgbl1_1996_5.pdf#page=7","order":2,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4","page":110,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 1. Februar 1996                                                                            111\nNr. 3, ausgegeben am 26. Januar 1996\nTag                                                                         I n h a It                                                                             Seite\n19. 1. 96  Gesetz zu dem Vertrag vom 26. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nMongolischen Volksrepublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital•\nanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     50\nGESTA: XE2\n19. 1. 96  Gesetz zu dem Vertrag vom 24. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nJamaika über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . .                                                         58\nGESTA: XE7\n19. 1. 96  Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Republik Estland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . .                                                                 66\nGESTA: XE1\n19. 1. 96  Gesetz zu dem Vertrag vom 15. Februar 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . .                                                          75\nGESTA:XE3\n19. 1. 96  Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nRepublik Belarus über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . .                                                               85\nGESTA: XE5\n19. 1. 96  Gesetz zu dem Vertrag vom 20. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nRepublik Lettland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen                                                                          94\nGESTA: XE6\n17. 11. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Be-\nschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen\noder unterschiedslos wirken können, sowie der Protokolle zu diesem Übereinkommen . . . . . . . . . . . . .                                                   103\n6. 12. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von\nUnterhaltsansprüchen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    107\n7. 12. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Charta der kommunalen Selbstver-\nwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  107\n7. 12. 95 Bekanntmachung des deutsch-malawischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit........                                                                     108\n8. 12. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen                                                                109\n11. 12. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge\nund des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               110\n12. 12. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale\nund kulturelle Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          111\n12. 12. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grau-\nsame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        111\n14. 12. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 112\nPreis die„ Ausgabe: 14,45 DM (12,40 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 15,45 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwensteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","112                         Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 1. Februar 1996\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Vertagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08- 0, Telefax: (02 28) 3 82 08 - 36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjlhrlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die VOf dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 5,05 DM (3, 10 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei                           Bundesanzeiger Ver1agsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.                                                                           Postvertriebsstück • Z 5702 • Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nNr. 4, ausgegeben am 27. Januar 1996\nTag                                                                           I n h a It                                                                 Seite\n18.       1. 96       Verordnung zur Durchführung der Vereinbarung vom 7. Dezember 1995 zwischen dem Bundesmini-\nsterium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und dem Wojewoden von Szczecin als Vertre-\nter der Regierung der Republik Polen über die Zone am Grenzübergang Rosow - Rosow (Rosowek) . .                                            114\n22.       1. 96       Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und lmmunitäten an den Internationalen Getreiderat                                            117\n11. 12. 95            Bekanntmachung des deutsch-srilankischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                         144\n18. 12. 95            Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über das Verbot der Anbringung von\nKernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund                                                146\n18. 12. 95            Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung über die Errichtung, den Bau und den\nBetrieb einer Urananreicherungsanlage in den Vereinigten Staaten von Amerika . . . . . . . . . . . . . . . . .                             146\n18. 12. 95            Bekanntmachung des deutsch-bangladeschischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . .                                               147\n18. 12. 95            Bekanntmachung des deutsch-bangladeschischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit. . .                                                149\n19. 12. 95            Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Handel\nmit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          151\n19. 12. 95           Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Vergleichs- und Schiedsver-\nfahren innerhalb der KSZE sowie des Finanzprotokolls hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                152\nPreis dieser Ausgabe: 11,25 bM (9,30 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12.25 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 !?9-509 oder gegen Vorausrechnung."]}