{"id":"bgbl1-1996-49-9","kind":"bgbl1","year":1996,"number":49,"date":"1996-10-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/49#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1996-49-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1996/bgbl1_1996_49.pdf#page=11","order":9,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 41","page":1495,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 1996                                                                            1495\nBekanntmachung\nzu § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes\nVom 11. September 1996\nAuf Grund des § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 16. Dezember 1980 (BGBI. 1981 1 S. 1), der durch Artikel 1 Nr. 1\ndes Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze vom\n23. März 1993 (BGBI. 1 S. 366) eingefügt worden ist, wird bekanntgemacht,\ndaß das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Gemeinschaf-\nten die Verordnung (EG) Nr. 1610/96 vom 23. Juli 1996 über die Schaffung\neines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel erlassen haben.\nDie Veröffentlichung ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nNr. L 198/30 vom 8. August 1996 erfolgt. Die Verordnung tritt am 8. Februar\n1997 in Kraft.\nBonn, den 11. September 1996\nDer Bundesminister der Justiz\nIn Vertretung\nLanfermann\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 41, ausgegeben am 26. September 1996\nTag                                                                          Inhalt                                                                                 Seite\n12. 9. 96 Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen\nden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik\nEstland andererseits .. ·.... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1666\nGESTA: XE011\n12. 9. 96 Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen\nden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik\nLettland andererseits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1879\nGESTA: XE012\n12. 9. 96 Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen\nden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik\nLitauen andererseits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           2186\nGESTA: XE013\n8. 8. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des\nVölkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       2463\n9. 8. 96 Bekanntmachung der deutsch-äthiopischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                         2464\n12. 8. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von\nDiskriminierung der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           2467\n13. 8. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler\nStreitfälle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2471","1496                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 1996\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesge-\nsetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.                                     ·\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08- 0, Telefax: (02 28) 3 82 08 - 36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je ange-\nfangene 16 Seiten 3, 10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 5,05 DM (3, 10 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei                        Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20. 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.\nPostvertriebsstück • Z 5702 • Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nTag                                                                         Inhalt                                                                    Seite\n13. 8. 96          Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-sowjetischen Verträge im Verhältnis zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und der Republik Aserbaidschan .............................. .                                             2471\n14. 8. 96          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem\nAbbau der Ozonschicht führen ....................................................... .                                                 2473\n16. 8. 96          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über den internationalen\nWarentransport mit Carn~ts-TIR ...................................................... .                                                2473\n19. 8. 96          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beilegung von Investitions-\nstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten ........................... .                                          2474\n20. 8. 96          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grau-\nsame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ........................... .                                            2474\n20. 8. 96           Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über\nbürgerliche und politische Rechte ..................................................... .                                              2475\n23. 8. 96           Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die völkerrechtliche Haftung\nfür Schäden durch Weltraumgegenstände .............................................. .                                                 2475\n23. 8. 96           Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1990 des Montrealer Protokolls über\nStoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen ....................................... .                                           2476\n23. 8. 96           Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1992 des Montrealer Protokolls über\nStoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen ....................................... .                                           2476\n23. 8. 96           Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Beschlusses des Rates vom 31. Oktober 1994 über das\nSystem der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften ................................. .                                            2477\n23. 8. 96           Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des\ngewerblichen Eigentums ............................................................ .                                                 2478\n27. 8. 96           Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit ........ .                                           2478\n28. 8. 96          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Internationalen Überein-\nkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL\" und der Mehrseitigen\nVereinbarung über Flugsicherungs-Streckengebühren .................................... .                                              2480\nPreis dieser Ausgabe: 164,70 DM (158,10 DM zuzüglich 6,60 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 165,70 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}