{"id":"bgbl1-1996-47-7","kind":"bgbl1","year":1996,"number":47,"date":"1996-09-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/47#page=83","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1996-47-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1996/bgbl1_1996_47.pdf#page=83","order":7,"title":"Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung - AbfKoBiV)","law_date":"1996-09-13T00:00:00Z","page":1447,"pdf_page":83,"num_pages":14,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. September 1996                       1447\nVerordnung\nüber Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen\n(Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung - AbfKoBiV} *)\nVom 13. September 1996\nAuf Grund des § 19 Abs. 4 Nr. 1 und 2, auch in Ver-                                         Erster Abschnitt\nbindung mit § 20 Abs. 1 Satz 2, des Kreislaufwirtschafts-\nund Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBI. 1                                      Allgemeine Bestimmungen\nS. 2705) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung\nder beteiligten Kreise:                                                                               §1\nAnwendungsbereich\nInhaltsübersicht                                   Diese Verordnung regelt Form und Inhalt der für\n1. das Abfallwirtschaftskonzept nach § 19 Abs. 1 des\nErster Abschnitt                                 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes,\nAllgemeine Bestimmungen                            2. die Abfallbilanz nach § 20 Abs. 1 des Kreislaufwirt-\n§ 1 Anwendungsbereich                                                         schafts- und Abfallgesetzes\nerforderlichen Unterlagen sowie Ausnahmen für be-\nZweiter Abschnitt                             stimmte Abfallarten.\nForm und Inhalt\ndes Abfallwirtschafts-\nkonzeptes und der Abfallbilanz                                            Zweiter Abschnitt\n§ 2 Abfälle, Abfall-Anfallstellen                                                               Form und Inhalt\n§ 3 Verbleib                                                                                des Abfallwirtschafts-\n§ 4 Entsorgungsweg                                                                     konzeptes und der Abfallbilanz\n§ 5 Maßnahmen und Begründungen\n§2\n§ 6 Standort- und Anlagenplanung bei Eigenentsorgern\nAbfälle, Abfall-Anfallstellen\n§ 7 Abfallwirtschaftskonzept, Abfallbilanz\n§ 8 Form des Abfallwirtschaftskonzeptes und der Abfallbilanz                (1) Wer zum Erstellen eines Abfallwirtschaftskonzeptes\nund einer Abfallbilanz verpflichtet ist (Konzeptpflichtiger,\n§ 9 Gemeinsames Abfallwirtschaftskonzept, gemeinsame Ab-\nfallbilanz\nBilanzpflichtiger), hat in den Unterlagen zum Abfallwirt-\nschaftskonzept und zur Abfallbilanz\nDritter Abschnitt                            1. die bei ihm anfallenden besonders überwachungs-\nSchlußbestimmungen                                   bedürftigen Abfälle und überwachungsbedürftigen\nAbfälle nach ihrer Art darzustellen und die jeweilige\n§ 10 Ausnahmen\nMenge zu ermitteln und\n§ 11 Inkrafttreten\n2. die Abfall-Anfallstellen bezüglich der in Nummer 1\ngenannten Abfälle darzustellen.\nAnlage 1 Formblätter zur Erstellung des Abfallwirtschaftskon-               (2) Für die Abfälle nach Absatz 1 Nr. 1 sind\nzeptes und der Abfallbilanz\nAnlage 2       Ausnahmen nach §     19                                    1. der Abfallschlüssel und die Abfallbezeichnung nach\nder EAK-Verordnung vom 13. September 1996 (BGBI. I\nS. 1428) oder der Bestimmungsverordnung besonders\n0\n) Diese Verordnung dient der Umsetzung des Artikels 3 Abs. 1 Buch-         überwachungsbedürftige Abfälle vom 10. September\nstabe b und des Artikels 14 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom       1996 (BGBI. 1 S. 1366) oder der Bestimmungsverord-\n15. Juli 1975 über Abfälle (ABI. EG Nr. L 194 S. 47) in der durch die\nÄnderungsrichtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 (ABI. EG      nung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung\nNr. L 78 S. 32) geänderten Fassung.                                      vom 10. September 1996 (BGBI. 1S. 1377) anzugeben,","1448          Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. September 1996\n2. bei Verwertung außerhalb der Bundesrepublik Deutsch-           a) nach § 13 der Nachweisverordnung vom 10. Sep-\nland zusätzlich der Abfallcode und die Abfallbe-                 tember 1996 (BGBI. 1 S. 1382) freigestellt ist,\nzeichnung nach der Entscheidung 94/77 4/EG der\nb) im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 4 des Kreislaufwirt-\nKommission vom 24. November 1994 über den ein-\nschafts- und Abfallgesetzes eine eigene Anlage ist,\nheitlichen Begleitschein gemäß der Verordnung (EWG)\nNr. 259/93 des Rates zur Überwachung und Kontrolle        5. bei Verwertung oder Beseitigung in einer Anlage außer-\nder Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der      halb der Bundesrepublik Deutschland die Angabe des\nEuropäischen Gemeinschaft (ABI. EG Nr. L 310 S. 70)          Einfuhrstaates nach der Entscheidung 94n7 4/EG der\nin der jeweils geltenden Fassung anzugeben,                  Kommission vom 24. November 1994 über den ein-\nheitlichen Begleitschein gemäß der Verordnung (EWG)\n3. die Menge der nach Nummer 1 oder 2 beschriebenen\nNr. 259/93 des Rates zur Überwachung und Kontrolle\nAbfallarten zu ermitteln, die in den Abfall-Anfallstellen\nder Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der\nnach Absatz 3 je Standort\nEuropäischen Gemeinschaft (ABI. EG Nr. L 310 S. 70)\na) in dem von der Abfallbilanz erfaßten Kalenderjahr         in der jeweils geltenden Fassung.\nangefallen ist und                                      (4) Der Konzeptpflichtige hat in den Unterlagen zum\nb) in jedem vom Abfallwirtschaftskonzept erfaßten         Abfallwirtschaftskonzept den vorgesehenen Verbleib für\nKalenderjahr voraussichtlich anfallen wird.           jede nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 darzustellende Abfallart in\njedem vom Abfallwirtschaftskonzept erfaßten Kalender-\n(3) Abfall-Anfallstellen sind Betriebsstätten, sonstige\njahr entsprechend den Absätzen 1 und 3 darzustellen. Die\nortsfeste Einrichtungen, bauliche Anlagen, Grundstücke\nAngabe einer Anlage, in der der Abfall ausschließlich gela-\noder davon betrieblich unabhängige ortsveränderliche\ngert werden soll, ist nicht zulässig. Soweit die Angabe\ntechnische Einrichtungen. Die Darstellung der Abfall-\neiner Anlage nicht möglich ist, hat der Konzeptpflichtige\nAnfallstellen hat zu enthalten:\nden Typ der vorgesehenen Anlage anzugeben.\n1. die betriebliche Bezeichnung,\n(5) Soweit eine Verwertung oder Beseitigung außer-\n2. die Erzeugernummer,                                         halb einer Anlage durchgeführt wurde oder durchgeführt\n3. soweit es sich um eine genehmigungsbedürftige Anla-         werden soll, sind die Absätze 1 bis 4 mit der Maßgabe\nge im Sinne des § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissions-         anzuwenden, daß anstelle der Anlage der Ort der Entsor-\nschutzgesetzes handelt, die Angabe der Nummer und         gung anzugeben ist. Soweit die Abfälle einem Einsammler\nSpalte des Anhangs der Verordnung über genehmi-           übergeben wurden oder übergeben werden sollen, ist der\ngungsbedürftige Anlagen in der jeweils geltenden Fas-     Einsammler sowie in der Abfallbilanz der Abfallentsorger\nsung,                                                     anzugeben.\n4. die Angabe, ob der zuständigen Behörde eine Anzeige                                       §4\nnach § 11 der Nachweisverordnung vom 10. Septem-\nber 1996 (BGBI. 1S. 1382) vorliegt.\nEntsorgungsweg\n(4) Abfallmengen sind im Abfallwirtschaftskonzept und         (1) Der Entsorgungsweg ist durch den Verbleib nach\nin der Abfallbilanz in Tonnen anzugeben.                       § 3 Abs. 4 und ergänzende Angabefl darzustellen. Dazu\nhat der Konzeptpflichtige in den Unterlagen zum Abfall-\nwirtschaftskonzept die folgenden ergänzenden Angaben\n§3                               zu machen:\nVerbleib                           1. die, in den für die Abfallart vorgesehenen Anlagen nach\n(1) Der Bilanzpflichtige hat in den Unterlagen zur Abfall-     § 3, zu entsorgende Teilmenge der Abfallmenge nach\nbilanz für jede nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 darzustellende        § 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b für jedes vom Abfall-\nAbfallart und für die Abfallmenge nach § 2 Abs. 2 Nr. 3           wirtschaftskonzept erfaßte Kalenderjahr,\nBuchstabe a die für die Verwertung oder Beseitigung            2. die, in den für die Abfallart vorgesehenen Anlagen nach\nbenutzte Anlage (Anlage) und das in der Anlage benutzte           § 3, von ihm angestrebten\nVerwertungs- oder Beseitigungsverfahren nach Anhang\na) energetisch zu verwertenden oder zum Zwecke der\nIIA oder 118 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes\nenergetischen Verwertung zu behandelnden,\nanzugeben. Die Angabe einer Anlage, in der Abfall aus-\nschließlich gelagert wird, ist nur zulässig, soweit der Abfall    b) stofflich zu verwertenden oder zum Zwecke der\nam Ende des von der Abfallbilanz erfaßten Kalenderjahres              stofflichen Verwertung zu behandelnden,\nnoch dort gelagert wurde.                                         c) abzulagernden oder zum Zwecke der Ablagerung\n(2) Soweit für Teilmengen derselben Abfallart mehrere              zu behandelnden,\nAnlagen oder unterschiedliche Verwertungs- oder Beseiti-          d) weder stofflich oder energetisch zu verwertenden,\ngungsverfahren benutzt wurden, sind die zugehörigen                   zum Zwecke der stofflichen oder energetischen\nTeilmengen der Abfallmenge nach§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Buch-                 Verwertung zu behandelnden, abzulagernden noch\nstabe a darzustellen und für jede Teilmenge die Angaben               zum Zwecke der Ablagerung zu behandelnden\nnach Absatz 1 zu machen.\nAnteile; diese Anteile sind als Vomhundertsatz der\n(3) Die Darstellung der Anlage hat zu enthalten:              Gesamtmenge der vom Konzeptpflichtigen für die\n1. die Angabe des Betreibers der Anlage,                         Anlage und das Verwertungs- oder Beseitigungs-\nverfahren vorgesehenen Abfälle anzugeben, soweit\n2. die Bezeichnung und Anschrift der Anlage,\nfür diese Abfälle dieselben Anteile angestrebt werden,\n3. die Entsorgernummer der Anlage,\n3. für den Anteil nach Nummer 2 Buchstabe d das Ziel\n4. die Angabe, ob die Anlage                                      der endgültigen Verwertung oder Beseitigung unter","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. September 1996               1449\nAngabe des Verfahrens nach Anhang IIA oder 118 des                                     §7\nKreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes; Ziele können\nAbfallwirtschaftskonzept, Abfallbilanz\nsein\na) die Ablagerung,                                           (1) Soweit Abfälle des Konzeptpflichtigen in verschie-\ndenen Standorten anfallen, ist für jeden Standort ein\nb} die Substitution von Rohstoffen durch das Gewin-        Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Für den Begriff des\nnen von Stoffen aus dem Abfall,                        Standortes ist die Begriffsbestimmung des Artikels 2\nc) die Nutzung der stofflichen Eigenschaften des           Buchstabe k der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des\nAbfalls für den ursprünglichen Zweck oder für ande-    Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung\nre Zwecke mit Ausnahme der unmittelbaren Ener-         gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschafts-\ngierückgewinnung oder                                  system für das Umweltmanagement und die Umwelt-\nbetriebsprüfung (ABI. EG Nr. L 168 S. 1} entsprechend\nd) die energetische Verwertung.                           anzuwenden.\n(2) Im Falle des § 3 Abs. 5 Satz 1 findet Absatz 1 mit der    (2) Für die Erstellung von Abfallbilanzen gilt Absatz 1\nMaßgabe Anwendung, daß statt der Anlage der Ort der             entsprechend. Sind einem Standort im Rahmen der\nEntsorgung anzugeben ist. Absatz 1 Nr. 2 und 3 finden          Abfallüberwachung mehrere Erzeugernummern zuge-\nkeine Anwendung im Falle des§ 3 Abs. 5 Satz 2.                 ordnet, ist für jede einer Erzeugernummer zugeordnete\nAbfall-Anfallstelle eine gesonderte Teil-Bilanz zu er-\nstellen.\n§5\nMaßnahmen und Begründungen                                                    §8\n(1) Der Konzeptpflichtige hat in den Unterlagen zum                        Form des Abfallwirtschafts-\nAbfallwirtschaftskonzept für jede nach § 2 Abs. 2 Nr. 1                      konzeptes und der Abfallbilanz\nund 2 darzustellende Abfallart die getroffenen und\ngeplanten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verwertung                (1) Der Konzept- und Bilanzpflichtige kann das Abfall-\nund zur Beseitigung, insbesondere unter Berücksich-            wirtschaftskonzept und die Abfallbilanz unter Verwendung\ntigung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 und 10            der Formblätter der Anlage 1 darstellen; nach dieser\nbis 12 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, dar-      Verordnung geforderte und über die Formblätter hinaus-\nzustellen.                                                     gehende Darstellungen sind formlos vorzunehmen.\n(2) Der Konzept- und Bilanzpflichtige hat in den Unter-        (2) Alle Eintragungen in den Unterlagen zum Abfallwirt-\nlagen zum Abfallwirtschaftskonzept und zur Abfallbilanz        schaftskonzept und zur Abfallbilanz müssen leserlich in\nzu begründen, wenn für eine nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2        deutscher Sprache mit Druck, Schreibmaschine, Kugel-\ndarzustellende Abfallart und die zugehörige Abfallmenge        schreiber oder einem sonstigen Schreibgerät mit dauer-\nnach § 2 Abs. 2 Nr. 3, unter Berücksichtigung der nach         hafter Schrift vorgenommen werden. Der ursprüngliche\nAbsatz 1 dargestellten Maßnahmen zur Vermeidung und            Inhalt einer Eintragung darf nicht unleserlich gemacht\nVerwertung, die Notwendigkeit zur Beseitigung besteht.         werden, ohne daß gleichzeitig kenntlich gemacht wird, ob\ndies bei der ursprünglichen Eintragung oder erst später\nerfolgt ist.\n(3) Der Konzept- und Bilanzpflichtige kann die Unter-\n§6\nlagen in digitalisierter Form aufbereiten. In diesem Fall ist\nStandort- und Anlagen-                     statt der Eintragung in den Unterlagen eine geordnete\nplanung bei Eigenentsorgern                    Speicherung aller aufzunehmenden Angaben sicherzu-\nstellen.\n(1) Soweit der Konzeptpflichtige Eigenentsorger ist,\nhat er in den Unterlagen zum Abfallwirtschaftskonzept,            (4) Die zuständige Behörde und der Konzept- und\nzusätzlich zu den vorgesehenen Entsorgungswegen, bei           Bilanzpflichtige können die Struktur der digitalisierten\nder Darstellung der notwendigen Standort- und Anlagen-         Aufbereitung sowie die Form der Datenübergabe verein-\nplanung sowie ihrer zeitlichen Abfolge anzugeben, ob und       baren.\ngegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt eine eigene Entsor-\n(5) Die Unterlagen zum Abfallwirtschaftskonzept und\ngungsanlage innerhalb der vom Abfallwirtschaftskonzept\nzur Abfallbilanz sind im Falle der Aufbereitung in digitali-\nerfaßten Kalenderjahre\nsierter Form vor der Übergabe an die zuständige Behörde\n1. in Betrieb oder                                             vom Konzept- und Bilanzpflichtigen zu speichern.\n2. längerfristig außer Betrieb                                    (6) Eine Umwelterklärung, die gemäß der Verordnung\n(EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die\ngenommen werden soll. Soweit eine Anlage erstmalig in\nfreiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an\nBetrieb genommen werden soll, ist zusätzlich der Zeit-\neinem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement\npunkt der Antragstellung anzugeben.\nund die Umweltbetriebsprüfung (ABI. EG Nr. L 168 S. 1)\n(2) In den Unterlagen zur notwendigen Standort- und         abgegeben und für gültig erklärt ist, wird als Abfallwirt-\nAnlagenplanung sowie ihrer zeitlichen Abfolge hat der          schaftskonzept oder dessen Fortschreibung und als\nKonzeptpflichtige darzulegen, ob und inwieweit die eige-       Abfallbilanz anerkannt, wenn die der Umwelterklärung\nnen Entsorgungsanlagen in jedem vom Abfallwirtschafts-         zugrundeliegende Umweltbetriebsprüfung die Anforde-\nkonzept erfaßten Kalenderjahr zur Entsorgung der bei ihm       rungen der §§ 19 und 20 des Kreislaufwirtschafts- und\nanfallenden Abfälle zur Verfügung stehen.                      Abfallgesetzes und dieser Verordnung erfüllt.","1450         Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. September 1996\n§9                              welche Angaben sich auf den einzelnen Abfallerzeuger\nGemeinsames Abfallwirtschafts-                  beziehen und welche Abfallerzeuger konzept- und\nkonzept, gemeinsame Abfallbilanz                 bilanzpflichtig sind.\n(1) Die zuständige Behörde kann auf Antrag zulassen,\ndaß mehrere Abfallerzeuger ein gemeinsames Abfallwirt-                            Dritter Abschnitt\nschaftskonzept und eine darauf bezogene gemeinsame                             Schlußbestimmungen\nAbfallbilanz erstellen, wenn\n§10\n1. sie im wesentlichen Abfälle, die denselben Abfall-\nschlüsseln zuzuordnen sind, erzeugen,                                            Ausnahmen\n2. sie in demselben Land tätig sind,                            Für die in Anlage 2 Spalte 1 genannten Abfälle gelten\n3. die Abfälle aus vergleichbaren Herkunftsbereichen und     die Vorschriften dieser Verordnung nach Maßgabe der in\nwirtschaftlichen Tätigkeiten stammen.                     Anlage 2 Spalte 2 getroffenen Regelungen.\n§ 7 Satz 2 findet keine Anwendung.                                                       § 11\n(2) Soweit sich Abfallerzeuger an einem gemein-\nInkrafttreten\nsamen Abfallwirtschaftskonzept und einer gemein-\nsamen Abfallbilanz beteiligen, muß erkennbar sein,              Diese Verordnung tritt am 7. Oktober 1996 in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 13. September 1996\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDie Bundesministerin\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nAngela Merkel","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. September 1996                                  1451\nAnlage 1\n(zu§ 8 Abs. 1)\nFormblätter*)\nzur Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes und der Abfallbilanz\nHinweis\nDie Formblätter werden außer im Rahmen der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung auch für Zwecke\nanderer Verordnungen genutzt. Von daher sind die Ausfüllanweisungen der einzelnen Felder zu beachten.\nBei Verwendung von Formblättern zur Erstellu_ng von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen sind die\nnachfolgend genannten Angaben erforderlich:\nDeckblatt Abfallwirtschaftskonzept/Abfallbilanz (KB)\nmit        1. Angaben zum Konzept-/Bilanzpflichtigen,\n2. Angaben zu den Betriebsbeauftragten für Abfall,\n3. Angabe der dem Deckblatt beigefügten Anlagen zum Abfallwirtschaftskonzept/Abfallbilanz;\nFormblatt Verantwortliche Erklärung (VE)\nmit        1. Angaben zur Abfallherkunft,\n2. Angaben zur Abfallbeschreibung,\n3. Angaben zu den jährlich anfallenden Abfallmengen;\nFormblatt Annahmeerklärung (AE)\nmit        1. Angaben zum Abfallentsorger,\n2. Angaben zur Entsorgungsanlage,\n3. Angaben zum Entsorgungsverfahren;\nFormblatt Eigenentsorgung (EE)\nmit            Angaben zur Anlagenplanung, zugleich Darstellung der Entsorgungswege für Eigenentsorger;\nFormblatt Beiblatt Eigenentsorgung (BE)\nmit            ergänzenden Angaben zur Darstellung der Entsorgungswege für Eigenentsorger bei weiteren Abfällen;\nFormblatt EntsorgungswegeNerbleib (EV)\nmit            Angaben zur Darstellung der Entsorgungswege für Abfallerzeuger, die nicht Eigenentsorger sind.\n*) Hinweise zur Gestaltung der Formblätter\n1. Die Formblätter sind verkleinert wiedergegeben und in dieser Größe weder maschinenlesbar noch mit Schreibmaschine oder EDV zu beschriften.\nZur ordnungsgemäßen Verwendung sind die Formblätter auf das Format DIN A4 im Verhältnis 84: 100 zu vergrößern.\n2. Sämtliche Feldbegrenzungen und Rasterflächen sind vorzugsweise im Farbton HKS 6 N zu drucken. Die Rasterflächen dürfen 60% vom Vollton-\nwert nicht überschreiten. Sämtliche Schriften, Nummern und der Passer sind schwarz zu drucken.","1452       Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. September 1996\nr-----------------------------7\nD   Passer fur EDV\nFormblatt Deckblatt Abfallwirtschaftskonzept/Abfallbilanz (KB)\n1\n1\nD AbfallwirJschaftskonzept                                                                 für die Jahre l..L..LLJ bis ~\nw~~~~..1-J.~~~~I\n(im F.iie         „     H ..... 47 1<rW-1AbfO\nnicht vom           Antr......., •~}               1\nD Abfallbilanz                                                                             für c1as Jahr                          l..L.L...u                                                                                                                                                    1\n.! Zutieff€ndes      bitte an~eozen          ~     oder ausfOUen.                                                                                                                                                                                                                                 j\n1        Angaben turn Konzept-/BHanzpftichtigen                                                                                                                                                                                                                                     Für interne\nVermerke\n1.1      Firma / Körperschaft                                                                                                                                                                                                                                                      der Behorde\nL-J..._J__'-1-..J....JL...1..--\"--'-_._..J.........1.......L.-'-l.-'--'-'----'-\"--'--'-L..1....-'--'.......L.--'---'----'-.-..L....l--'--4-.-J.....J.-.L_J_~__L_j___~__,__'-'--~'--'---'--'--L.-'---'--L.L.J\n1.2      Straße                                                                                                                                                                                                                                     Hausnr.\nLi._.___i___L...L..J....JL...L..J._j_J_J__J.......L...LJ.......L..L...L___L_L..L...l.--L...L..J....JL..1....--'--l......L...1-J.......L...L-.J..-'--'-----'--J.-'--L...l--,L..1......J....JL.L...J....J......L.J._I                        1    1    1   1    1\n1.3     PLZ                       Ort\n1 1 1 1 1      J          LL.L.L._L_L...L..J....JL..L..J....J.......L...L-1......L...L-.J......l....--'......J.,-'-'-J...--'--L...1....J....JL..1......J.........I.......L..l....J.......L.L..L--1-.L...-'-...1.....L...L..J....JL..L...J....J......L...L....l....J\n1-.4    Ansprechpartner\n!   !   1 1 !    1   J    J   1\n1.5     Telefon                                                                                     Telefax\nBetriebsbeauftragte(r) für Abfall\nUd.Nr. 1• Name\nL.i_J    BA      ~JI___L__J_J___..J.._J__J.......L._L_L......L.L....L___L_L..L...l.--L...L..J....JL...L...J....J......L._L_L....J...._..L....J.___j__L._L-'-L..1....-'-L--L..L...JL..L...J.........1.......L._L_L...L..L..L----'---J\nTelefon                                                                                        Telefax\n2.2      Ud.Nr. 1• Name\nl......LJBA\n· Telefon                                                                                         Telefax\ni ~:\nc ::C N\n2.3      Ud.Nr.1> Name\n!  w :t            L..0 BA          l....i....J.......L.L......._'-'---'---'-......._._L._L_J.____1_LJ._..J....J....J....-'-'-.....L...L..1......J....J......L.J...J--'--L..J.-.~---' -'--'---.J.__J.....-J......J..._.J_..J.....JL..L...L.-.1.--'--...._.__.LJ\nm  0  >\n0::,                              Telefon                                                                                         Telefax\n1    1    J   1 1 1 1 1           1 1 1 1 1 1 1 1 1                    J    1 1       1\n0       Fortsetzung weiterer Betriebsbeauftragter auf formlosen Einlegeblatt\n3       Anlagen\nDas Abfaffwirtschaftskonzept / Die Abfalfbllant be$teht aus:\n3.1     Lu Formblättern                            Verantwortliche Erklärung (VE)\n3.2     L..J Formblättern                          Annahmeerklärung (AE}\n3.3      L..J Formblättern                         Eigenentsorgung (EE}\n3.4      L..J Fonnblättem                          Beiblatt Eigenentsorgung (BE}\n3.5     Li..J Formblättern                         Entsorgungswege / Verbleib (EV)\n3.6      L..J Einlegeblättern (form~)\n3.7      Wir v ~ . das Abfaltwirtsehaftskom:ept/die Abfallbilanz entsprechend der Verordnung über Abfallwirt-\nScil$ftskohtepte / ~falfbilanten aufgestellt zu haben.\n1\nOatum                                           Rechtsverbindliche Unterschrift\nTag, Monat, Jahf                                des Konzept-/Bilanzpflichtigen\n1\n1\n11 Bitte fortlaufend numerieren                                                                                                                                                                                                                                                                   1\n1                                                                                                                                                                                                                                                                                                            1\nL-----------------------------~","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. September 1996                                                                                                                   1453\n,-------------------------------7\nD   Passer fur EDV\nSeite G) von @                                                   Formblatt Verantwortliche Erklärung (VE) 1\n1\nVerantwortliche Erklärung für Nachweise                                                                       •                                                                                                       1\nAbfallbeschreibung für Abfallwirtschaftskonzept                                                               •                                                                        zu lfd. Nr. LL.L.w      VE 11  1\nAbfallbeschreibung für Abfallbilanz                                                                            •                                                                     Folgeblatt ist beigefügt    0\n1\nAbfallbeschreibung für Anzeige nach § 11 NachwV\n(auszufüllen durch den Abfallerzeuger)\n•                        Zutreffende!. bitte ankreuzen ~ oder ausfüllen.\nFür jede Anfa\"stelle und für jeden Abfallschlüssel gesondert ausfüllen.\n1\n1\n1                                                                                                                                                                                                        Fur interne  1\nAbfaHherkunft (nicht ausfOllen bei Sammelentsorgung)                                                                                                                                            Vermerke\n1.1       Bezeichnung der Anfallstelle 21                                                                                                                                                                             1\n1\n1.2       Anlage ist nach BlmSchG, N r . ~ ~                         Spalte LJ der Anlage zur 4. BlmSchV. genehmigt.                                                                                                  1\n1\nAnlagennummer nach BlmSchG-Genehmigung                                     1    1  1 1   1. l  l  J  1 .l.l   1 1 1 1 1 1 1 1 l                   1  1 ,1\nZuständiger Betriebsbeauftragter für Abfall lfd. Nr.                       Lu BA (aus Deckblatt für Kon:zept/Silanz)                                      ·\n1.3       Straße oder Koordinaten                                                                                                                                        Erzeugernummer\n1 1        J  1 1 1 1 1 t\na:  ISI\n0   0)\nQ.  CO      1.4       PLZ              Ort\n0   ,...\nz   CO               1 1 1 1 1 1\n1\n.i,,\n:E  III\n.., •\n~\n.,\n(')\n1.5       Ansprechpartner\nN       1.6       Telefon                                                            Telefax\nJ\n1           1\n1\n~   N                 1 1 1 1 1 1 1 1    1 1  1 1 1 1 1 1 1 1 1 1                 y         1 1  1 1     1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1\nCl  •       1. 7      Die Anzeige gemäß § 11 NachwV für die AnfaUstelle liegt der zuständigen Behörde vor:                                                                        Ja      0         Nein    0\n.\n1 \"'\n~\nm\nw\n0\n><\n~\n>                                                                                                                     wenn ja, Anzeigenummer\n0   :::)\nAbfallherkunft (nur ausfüllen bei Sammetentso~\n2.1       Bundesland/Bundesländer in dem/denen der Abfall eingesammelt wird\n2.2       Beförderemummer\n11,111          1 1 1 r\nName\n1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 l\nStraße oder Koordinaten\n'   1                     i  i     i\n1 1  1  1 1  1 1 1      I\n'1                                     1 1\n1 1 1                          1 1                                                                                                         1,         '1                1'\nPLZ              Ort\nl,    11,    l t~~•_.__._.._.,_._,_._..__._...._.__,~•_._...._......._.__._......._._...,_~._...._._...._.._._._...._......._._1~1.......1_1._...._._~1_._1 _._......._._,~1_.__._~~~\nAnsprechpartner\n1 1 1 1 1                     1'                 J  1 1 1          1 1 1 1 1                                                                         1 1       1 1               1 1\nTelefon                                                            Telefax\n.1  1 1 1 1 1    1 1                                                 1 1 1 1 1                                                     1    1\n'1 Bitte fortlaufend numerieren\n» Betnebsstatte. sonstige ortsfeste E1nnchtung. bauliche An!age, Grundstück oder davon betnebhch unabhängige ortsveränder11che technische Einrichtung.\nL _____________________________                                                                                                                                                                                                         ~","1454          Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. September 1996\n,----                                        --                  ---------------------------7\nD   Passer fur EDV\nSeite  @      von                        Formblatt Verantwortliche Erklärung (VE)\n1\n1\n3                                                                                                                                                                                   Für interne\nVermerke\n1\n1\n1 1   ,_, · ' · ' .! .... t    f 1 1 t t 1 1 1                       1, f    1. ~ 1\n1'   ''\n1 1 1         1'           t.1   1 1\n1   1 1   1 1  1    1  _I  _ !\nAbfallbezeichn0ng3)\n3.2     Abfall wurde vorbehandelt:                       Ja    0        Nein        •-\n·-.\no--~ichfest      -._:'.O~~ •                                          staubfötmig               •     ft(lssig\n', 1   1 1 1 1 1                              '!   1\nJä n',      ,Nein    0\n..:\n3\niz:                                                                         ettanzjahr1 >\niX                                                                           1. Konzep~ 2. Konzeptjahr. :3. Konzeptjahr 4. Konzeptjahr 5. Konzeptjahr\n: ·:         -·-· - \"i\\)itlt:•          ~~ ·:\nJ                 - -rll!~.. B\nAbga~'\n·Lw---LLJ'.?1 , 1 , , r l , 1 ,                                            , r                  1 , f'tta\n~\n1.\n~       .,_   ,\nt\n;g\nm  ~\n4( V,\n5.2     Ort                                                                            'Datum                   ßechtsverbindliche Unterschrift\nTag, Monat, Jahr        des Abfafferzeugers\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n'' Nach EAK-VerO<'dnung. Bestimmungsverordnung besonders uberwachungsbediJrft1ge Abfa!le oder Best,mmungsverordnung uberwachungsbecturtt,ge Abfä!!e zu, Verwenung\n1             41 Code gernaß Anhang IHV der Verordnung (EWG) Nt. 259/93 des Rates vom 1. 2. 1993 zur Ubetwachung und Kontrolle der Verbr,ngung von AbfaMen m der, m ct,e und aus der Eurapa1SChen Geme,nschaft -\nNur ausfullen bet Verwertung\n5 Nur austuHen bei VE fur Nachweise\n1\nL--------------------------------------~","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. September 1996                                                                                1455\n,-----------------------------7\n1       D  Passer tur EOV\nSeite      CD   von @                                        Formblatt       Annahmeerklärung (AE)\n1\nzu Nr.\nD       Annahmee~klanan9 ~r Nachweise\n~-••IM\n{t1'eht- '--'---'--'-'-'--'--'-'--'-........-1\n•D Angaben zur Entsorgu~g rur'.'hfallbilall.Z ..\n1                                                                                                                                                               HMJNfÜlt-•\"~ept/\nAngaben zur_ Entsorgung für . Abfallwi~chaftskonzept                                                                             ...... •us Decllblatt uübertragtln)\n1\n..... ,                                            zu lfd. Nr.   ~             AE\n1\n0       Angaben zur Entsorgung für Antrag auf Freist~llung, •·                                                                                  Folgeblatt ist beigefügt        0\nnach·§ 13 NachWV\n1\n1\n(auszufüllen durch den Abfallentsorger/Kon;i:eptpflichtigen/13ilampfrieh~                                   .t  I Zutreffendes bitte anl«euzert l8l ()der ausfüllen. ,\n1\n1       Angaben zum Abfallentsorger                                                                                                                                  Für interne\nVermerke\n1.1     Firma\n1.2     Straße                                                                                                                                Hausor.\n1 1 1                                                                                                                                 u...LL.LI\n1.3     PLZ              Ort\n1  1 1  1\nQ. CO\nD Lu\n•\n2.1     Entsorgungsverfahren1) ·               R u....l  oder\n(Falts zutreffend,\n2.2     Eigenentsorgung i.S.       ~      § 19 Abs. 1 Nr. 4 KrW4AbfG                             Formblatt ~lQe™'ntsorgung ausfüllen)\n2.3     Bezeichnung der Entsorgungsanlage\nEm:sorgernummer •\n,,  1 1  i 1  1  ~\n2.4     Straße                                                                                                                                Hausnr.\nm t-\n1  'j'\n<  U)   2.5     Staat:>)       PLZ                 Ort\n2.6     Ansprechpartner\n2.7     Telefon                                                Telefax\nl , , , , , 1,,, 1, 1,, 1,,,, 1\n2.8     Die Anlage ist gemäß § 13 NachwV freigestellt: ·                 Ja   0          Nein    0\n1,   ,, :,.,\n1 1 1 1 1 1     1                                   1\n2.9     Auffistung ~ B ~ ~ Al)fältenach Art, Beschaffenheit und Menge bet Anttlciennac:h                                                                                                1\ngesondertem Blatt n@l ~be der zusümdigen Behörde. ., , · . · , .·\n,<'·,,    .\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\nV<Jrfohrensangabe nach Anhang IIA oder 118 des KrW-/AbfG                                                                                                                                1\nLandercode nach der Entscheidung 94/774//EG der Konun,ss1on vom ?4 November 1994 iiber den 81nhe1tltchen 8eg Ie1tsche1n qemaß der Entscheidung df's Rates 1EWG) Nr ?59·93\n1\nL------------------------------~","1456                     Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. September 1996\nr-------------------------------7\nD   Passer für EDV\nSeite@ von (2)                                   Formblatt Annahmeerklärung (AE)\nEntsorgunpvertahren - · ~ ~ , .                                                                                                       Für interne\nVermerke\n- Ole In die.~ eingebrachten AbfäQe werden zu\n3.1    l..J....1„.J v.H.                     LL..LJv.M:                       l..L..i...J v.H.            l..i,...w v.H.\n$t0fflleh_.~            •.c •          ~ergetiseh verwertet            beseitigt                1. weder~rioth~gt\n3.3     Anlagentyp oder aranche gemäß § 3 Abs. 4 AbfKoBiV (soweit noch keine konkrete Anlage benan~ werden kann)\n1,            1 1 1 1 1 1 1     1 1       1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1       1 1 1 1 1 1 1 1         , 1,, 1,,, 1,, r,,    l\n4; 1    Wir versichern, daß die Angaben zvtreffen. Oie Anlage ~- für 9ie Entsorgung des deklarierten Abfalls gerriäß\nVer3:'ltwortllcher Erklärung         lfd.-Nf.   l...L..L..L.J VE bl$      LL..L..w VE\nzugelas8en. W-11\" vel'$iehern, daß äte ·Abfälle in ~ ~ ordrtun~ 1,1nd schadl08 v8f'Wel1et oder gemein- ·\n. wohlverträglich beseitigt werden. wtr sind bereit. den dekl:arier'ten ~aJf anzunetvnen. .                        -\na::  CSl\n0    a,      4.2     Ort                                             Datum ·\nTag, Monat, Jahr\n:\n11.\n0\nCO\n,..      ...\n•!        z    CO\n!r.       ~    U)\nJ!       ..J\n:.::\n•\n:.! ..,      C')\n.\n'0\niii\nN\ni.        %:\nC,\nN\n•\n!      II.  )(\n~\nw 3:\n!m        0    >\n0    :::,\nai 1-\ner:  II)\nE\nE\nlO\n,.._\n~\na\n~\ntlaJ\n0\n0\nct\n~\n31\nVerfahrensangabe nach Anhang IIA oder 118 des KrW-/AbfG\nL _____________________________                                                                                                                                                     ~","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. September 1996                                                                                                                                                1457\nr-----------------------------7\n1                    D     Passer fur EDV\nFormblatt Eigenentsorgung (EE)\n1\n1\nAnlage zu, den Angaben                                                        . . ·-. ·. . -\n, zur Entsorgung für Eigenent~ger\n1                                                                                                                                                                                                                                             zu lfd. Nr. Li.....i....w AE\n1\n1\n1                                                                                                                                                                                                      · Tag, Monat, Jahr               Fur interne\nVermerke\nder BehOrde\n1                        1.1        Die Anlage ist beantragt                                 Ja   0            ·Nein             D             Ggf. Zeitpunkt der Antragstellung                                                     f   J\n1.2        Liegt die Zulassung vor? ' Ja                                 0            Nein\n•                            .   ~     (    ...\n1.3        Jst die Anlage in Betrieb?                               Ja   0             Nein             0             Falls Netn:      Vorau$$ichtlicher Betriebsbeginn:\nFallsJa:\n2          Anlagenplanung (Fortsetzung)                                                                                                                                 .,  ......                          ~\n.\n, i. Koozeptiahf        2-~                    i. Konzeptjahr  , 4. Kan.ieptjahr                ,, S.~Jahf\n,.\n2.1        Kalenderjahr                                                                                 LLL.w                LLL.u           .l··    LJ....LJ              LLL.u';                       .LJ....i.....i.j\n:!.2       Kapazität der Anlage                                                                                                            !     i                                                                          t/a\na:   Q\n2.3        Gesamtmenge aus Belblättern1l                                                             1                                     11         1 J                                                                   t/a\n0\n~\n0,\nCl0      2.4        Abfaflschlüssel                                                       02)                                                       1     1                                                11                        t/a\n...\nj      0\nz\n::E\nCO\n.,,                 Abfallschlüssel                                                       02)                 1                                     f 1                                     J    1                                   t/a\n1i)l     ..J  ..,.            )\n02)\n:-:: (')                 Abfallschlüssel                                 1   J                                                                                                                                                            t/a\nJc1     -,   C\\t\nAbfallschlüssel                                                       02)                                                                              1 1                                                       t/a\n::c\ni           N\n1\nC,\nII.\n•\n)(\nAbfallschlüssel                           1   1\n02)                                                       !1                     1   1                     1     1                       1 t/a\ni     w ~\n!\nii5     Q    >                   Abfallschlüssel                               1 1\n02).                1                                                            11                                                        va\n0    ::,\nm    ...                 Abfallschlüssel                                                       021                                                                              1   1                                                     t/a\n4(   !/)\nAbfallschtüssel                                                       02)                                                       f     l                11                              l   1                     Va\nAbfallschlüssel                                                       02)                 1                                     11                     1 1                                                     ! t/a\n•~,   .                                                                                                                                                                               -*\n\"\nAbfall$ch!Osset                                               1       Dl!)         ~ *,                                         11                     1l               J    J         11                      1 tla\n_,Jo!'•'•.\"'•\ni'\nAbfafi$Chl~                                                   I'      Dl!)                1     1    1                          lf                     11               J    J         1   1                   ! tla\n~-.\n~:{i>·· ~\nAbfal1$Chlossel                                                       021                       1    1                          11                     11       1                      1l                      1 t/a\nE\nE\nlC)                          Abfatl$ehlossel                                                       021                                    1 1                1l                     11                              1   l                   1 t/a\n,_\n~                            Abfatlseh!Ossel                                               1       021..                                  1 f                f     1                1   1                           11                        t/a\n\"'a\nr,>1'\nr'\na:j                          AbfallschlOssel                                                       021                                                       11                     11                              1   l                     t/a\ntfia                       , Abfallschlüssel                                                       02)                                                       11                     1   1                           11                      1 t/a\n0\n(.)\nex:                                  :.:f>:.>l:' .~\n~        ,,\nX·\n;J,,.:.:-~;\nJ(!·\nQ)                                                                   kapailtätsrest/-defizit         f   ,--:~f. >-~         1    J   1 1 l 1 1 1 1      J   1            1 l       FI       J J            J 1     1f1                     ! Va\n. .-.~                         . -                                                                                ... .,                . ...\n~:··>\"\\}\\\n.\n..:  ~~\n'    <·   t             ~                       ~  ~- ;i:-                                                          \"'                         X\n.           ·••y,;-                       ~ ~\n~\nr . ;-       ·•   ..     f     ~       .  ,,   .,\n.\nFofgeblatt ist beigefügt                     D\n\"-=\"•\n1\n'   Soweit auf Be1blattern weitere Abfälle aufgefuhrt werden. 1st hier die Endsumme des letzten Folgeblattes zu übernehmen.\n\" Anzukreuzen. wenn die Anfallstelle ,n einem engen raumhchen und betrieblichen Zusammenhang mit der Entsorgungsanlage steht.\nL--------------------------------~","1458          Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. September 1996\n,------------------------------------7\nD  Passer fur EDV\nFormblatt Beiblatt Eigenentsorgung (BE)\n' Beiblatt JUr ~igenentisorgung .. {                                                               ..\nAnlage zu··d~~\" ~. Entsorsunali,~nentsorger\n...\n•·-··.·,-•'•\n:-=·.: ·(/:,}_:::: :=r                                                                                      ~tfd.Nr. l..L....i._i_J AE\n11\nBeiblatt Nr. W\nFür interne\nVermerke\nde, Behorde\nÜbertrag aus Beiblatt Nr.           LLJ                                        f  l               ri                                                               Va\nAbfallschlüssel                                  02)                                     r1                                                                                  Va\n02)                                                        11                                                               Va\n02)                                                                                 J l                           1 1 1   1 tta\n02)                           1 1       t 1                1l                                                        1 1    Va\n021                                                                                                                  1 1    t/a\na: ISI                                                             021                                                                                                                  1 1    tla\n0  0,\n021                                        - - ~.........,.fYJ,,_·.......,,_,__,_.,_,                                       t/a\n021                      1 1            11--~........ ,.l':~1...· ..._,_,__,_.,_,                                           t/a\n021                                       •t                                                                                t/a\n021                                                                                                                         t/a\n021         1      1                                                                                                        t/a\ni 0 >\n0::,\n021      '1                                                                                                                 t/a\n02)                                                                                                                         t/a\n. Abfalfsehlüssal ··I'-.,__,___,__,._.__.__. 1    021 .       1                                                                                                               t/a\n02)                              1 1                                                                                        va\nAbfallschlüssel                                 02)'                             1 1                                                                                        Va\n,- ,                02)                                                                                                                         Va\n02)                                                                                                                         tla\nAbfallschlüssel                                 021                      1 1                                                                                                tla\nAbfallschlüssel                                 021                      1 1                                                                                                t/a\n02,                                                                                                                         t/a\n021                      '1                                                           ._._.__._.._._...,11,_..,_._.._,_.,_, t/a\n1\n1\n, !          -~· ,1\n,,                     1 1 1       Va\n1\n1\n1            11\nBitte fortlaufend numene,en\n21 Anzukreuzen. wenn die Anfallstelle ,n einem engen räumlichen und betrieb'ichen Zusammenhang mit der Entsorgungsanlage steht.\n1\nL-----------------------------~","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. September 1996                                                                                                                                   1459\n,----------------------------------7\nD    Passer für EDV\nFormblatt EntsorgungswegeNerblelb (EV)\nZuordnung der Abfälle zu Entsorgungsanlagen\nD Entsorgungswege für Abfa11Wh1$chaft&kon~e.pt \" D im Inland~!\nD Vel'bleib für Abfallbilanz\n.l                  ~   ~  •. '~·.·'>\" .~:\nD       au8er11alb                    det   Bundesrepublik                 Deutschland\"\nZutreffe'1deS bitte ankreuzen\nananz,a11r                                                                                                                    Für interne\nt. l<onzeptjahr        2. Koozl!ptjahr          3. Konzeptjaht                 4. Konzeptjahr     5. Konzeptjahr                  Vermerke\nderBehorde\nBlatt-Nr. G.J 21\nAbfallschlüssel                      Lfd. Nr.\n1 1 1 1 1 1 1 1        1            l..i.....Lw AE                   031                                                                                                                                tfa41\nAt>fall~hlQ~el ,                     Lfd.    Nr.\n1 1 1 1 1 1 1 1        1            Li...y._l AE                     03)                                                                                                                                tfa41\nAbfallschlüssel                      lfd. Nr..\n1 1 1 1 1 1 1 1 ,·                   W-..1---L-lAE                   03)             1'                                                                                                                 t/a4>\nAbfallschlüssel                      Lfd. Nr.\nl,,,,,,, 1                          Lw.....w-AE                      03}                                                                                                                            1   t/a4>\nAbfallschlOS$8I                      Lfd. Nr.\na:\n0\n&\n0,          1 1 1 1 1 1 1 1        1            Lw.....wAE                       o~              1 1                                                                                                            1   Va41\nCD          Abfallschlüssel                      Lfd. Nr.,\n1,,,,,,, 1                           l.t...LLJ AE\n03)             1 1                                                                                                                t/a41\n1\nj\n~bfallschlµs~el\n1 1 1 1 1 1 1 1 1\nAbfallschlüssel\nLfd, Nr,\nl.J..J...J.J AE\nLfd. Nr.\no~l                                                                                                         1 j                    tfa41\n\"O\nil                                                                                                                                                                                                     l·I                    tfa4>\n1 1 1 1 1 1 1 1 1                    Li....i.....i.. AE\n1\ni      0  >\nAbfallschlüssef\nl 1,,,,,,\nAbfallschlüssel\n1·\nlfd. Nr.\nLi-.u...J AE\nÜd.Nr.·\n1 1        tfa4l\n(.) ::,\nm   ~           1 1,,, .',,            1            Lw.....wAE                                                                                                                                                          tfa4l\nC  (/)\nAbf~ll~h~I                           Lfd.Nr.\nl,,,,,,, 1                           Lw.....w·AE                                                                                                                                                     1   t/a4}\nAbfaflS<m!Qssel                      Ud,.Nr.\n1  1 1 1 1 1 1 1        1            Lu,._i._JAf;.                                                                                                                                                   f . t/a4!\n~                                     l..f9,Nt\n·; 1 1 1 1 1 1 1        t'                                                                                                                                                        fl    1 1 1        !   va•t\n'\nAbfallsci110.~I                      lfd. Nr.\n..,,\nl_J.' 1) L.'.-' l\nAtifa1~1Gs$e1\n•W-,L....L.J\ntfd. f-4. ; .. ~-·        . i :~~-~\"'. .~.. - ..._,._._......,.I _._j..,_.....,_,_,.....,__,\nE\nlO\n,_\nE                1 , , , .' .. '-,.' _,_I            ~ ~· ', , \\1 '\n•    ;r              1 1 1\nAbfall$Ch~I\nJ§\n\"'C           ... , ·'  1 1 '··'·' , __\nAbfallschlüssel\nj.                                                                                                                                                                               t/a41\nQ:j\ntnC               1  1 1 1 1 1 \"\nAbfallset)~\n1\n\\~,::~119-.::~~. :.: /, . _·:'. /  f  i:f::.rJ.f\\+:\n0\n(.)                l , , , , , , ,. t ' .      i,;~>!j ,_      L , _. f~~         ; ) :g~t1i{\\'. . .,._._. . ._.__,__,\nct            ·::Ä~                                ·t·t,·t,ltYW/1                         (·ifMF'\n~                                                    L~J_J;~,.                        :so,i~'-·- ·. . . . . . .                             ,,11..................._._............11     1 1 ,   ,  t 1 , , , ,     1  1 tfa4}\nFolgeblatt ist beigefügt            0\n11\nEntsorgung im Inland und außerhalb der Bundesrepublik ist auf jeweils gesondertem Formblatt darzustellen.\n21  Bitte fortlaufend numerieren.\n31 Anzukreuzen, wenn die Anfanstelle in einem engen räumhcMO und betrieblicMO Zusammenhang mit der Entsorgungsanlage steht.\n'1  Einzutragen sind die 1n die Entsorgungsanlage nach Formblatt Annahmeerklarung (AE) einzubringenden Abfall-Teilmengen\nL __ __             der aus den Formblattern Verantwortliche Erklarung (VE) ermittelten Gesamtmenge der Abfalle gleichen Abfallschlusseis.                                                     __________________                                             _j","1460                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. September 1996\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08 - 0, Telefax: (02 28) 3 82 08 - 36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3, 10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnunq. ·\nPreis dieser Ausgabe: 20,65 DM (18,60 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten), bei             Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 21,65 DM.\nPostvertriebsstück • Z 5702 • Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nAnlage 2\n(zu§ 10)\nAusnahmen nach § 10\nSpalte 1                                                              Spalte 2\n1. Beton aus Straßenaufbruch zur Verwertung (Abfall-                                 Auf die in Spalte 1 Nr. 1 genannten Abfälle finden die\nschlüssel 17 01 01 nach der Bestimmungsverord-                                 Regelungen dieser Verordnung keine Anwendung.\nnung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwer-\ntung vom 10. September 1996 (BGBI. 1S. 1377))\n2. Abfälle, die unmittelbar und üblicherweise durch                                  Die in Spalte 1 Nr. 2 genannten Abfälle können auf\nMaßnahmen der Grundlagenforschung anfallen                                     Antrag befristet oder dauerhaft von den Regelungen\ndieser Verordnung ausgenommen werden.\n3. Abfälle von Abfallerzeugern mit wechselnden Ein-                                  (1) Abweichend von § 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b ist\nsatzstellen und nicht vorhersehbaren Eigentums-                                für die in Spalte 1 Nr. 3 genannten Abfälle im Abfall-\nund Besitzverhältnissen an den erzeugten Abfällen,                             wirtschaftskonzept eine Ermittlung nicht erforderlich.\ninsbesondere Abfälle aus Bautätigkeit als Dienst-                              (2) Abweichend von § 2 Abs. 1 Nr. 2 ist für die in\nleistungstätigkeit                                                             Spalte 1 Nr. 3 genannten Abfälle im Abfallwirtschafts-\nkonzept die Darstellung der Abfall-Anfallstellen nicht\nerforderlich.\n4. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle, von                                     (1) Abweichend von § 5 Abs. 1 bedarf es für die in\ndenen weniger als 100 kg, oder überwachungsbe-                                 Spalte 1 Nr. 4 genannten Abfälle keiner Darstellung der\ndürftige Abfälle, von denen weniger als 50 Tonnen                              getroffenen und geplanten Maßnahmen.\nin einem Kalenderjahr anfallen                                                 (2) Abweichend von § 5 Abs. 2 bedarf es für die in\nSpalte 1 Nr. 4 genannten Abfälle keiner Begründung\nder Notwendigkeit der Beseitigung.\n5. Abfälle aus Abfall-Anfallstellen von Abfallerzeugern                              (1) Abweichend von § 8 Abs. 1 sind für die in Spalte 1\nim Sinne des § 44 Abs. 1 oder § 47 Abs. 1 des Kreis-                           Nr. 5 genannten Abfälle die Formblätter der Anlage 1 zu\nlaufwirtschafts- und Abfallgesetzes                                            verwenden. Die Darstellung der Abfall-Anfallstellen in\nListenform ist zulässig.\n(2) Abweichend von § 8 Abs. 4 ist für die in Spalte 1\nNr. 5 genannten Abfälle die Struktur der digitalisierten\nAufbereitung sowie die Form ·der Datenübergabe mit\nder zuständigen Behörde abzustimmen."]}