{"id":"bgbl1-1996-46-5","kind":"bgbl1","year":1996,"number":46,"date":"1996-09-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/46#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1996-46-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1996/bgbl1_1996_46.pdf#page=6","order":5,"title":"Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes","law_date":"1996-08-27T00:00:00Z","page":1358,"pdf_page":6,"num_pages":5,"content":["1358 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 18. September 1996\nBekanntmachung\nzu § 8 des Markengesetzes\nVom 27. August 1996\n1.\nAuf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 7 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994\n(BGBI. 1 S. 3082; 1995 1 S. 156) wird ein amtliches Prüf- und Gewährzeichen\nfür die Sicherheit elektrischer Geräte bekanntgemacht, das in Norwegen\neingeführt ist (Anlage 1).\nII.\nAuf Grund des§ 8 Abs. 2 Nr. 8 desselben Gesetzes wird bekanntgemacht,\ndaß das neue Emblem der Europäischen Organisation für Flugsicherung und\nder Name in den aus der Anlage 2 ersichtlichen Sprachen von der Eintragung\nals Marke ausgeschlossen sind.\nIII.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n13. Mai 1996 (BGBI. 1S. 747).\nBonn, den 27. August 1996\nBundesministerium der Justiz\nIn Vertretung des Staatssekretärs\nWichmann","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 18. September 1996    1359\nAnlage 1\nAmtliches Prüf- und Gewährzeichen\ndes Königreichs Norwegen für die Sicherheit elektrischer Geräte\nPrüfzeichen NEMKO, das die Übereinstimmung\nelektrischer Geräte mit nationalen Sicherheitsnormen bescheinigt\n....--------D----·------\nDas Prüfzeichen besteht aus dem Großbuchstaben N in einem Kreis in den\noben angegebenen Abmessungen. Es kann in beliebiger Farbe erscheinen und\nauf dem Gerät mittels Etikett, Gravur oder Abdruck angebracht oder auf der\nVerpackung oder den dazugehörigen Unterlagen aufgedruckt werden.","1360      Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 18. September 1996\nAnlage 2\nNeues Emblem der Europäischen Organisation\nfür Flugsicherung und Name in verschiedenen Sprachen\nEmblem:\nFarben: blau-hellblau oder schwarz-grau\nEUROCONTROL\nName:\nEuropäische Organisation für Flugsicherung (EUROCONTROL) - deutsch -\nOrganizac;äo Europeia para a Segurarn;:a da Navegac;äo Aerea (EUROCONTROL)- portugiesisch-\nEupwna°LK6c; Opyavtoµ6c; ym     TT)V AocpciAEla TT)c; AepovaunA[ac; (EUROCONTROL) - griechisch -\nAvrupa Hava Seyrüsefer Güvenligi Te~iläti (EUROCONTROL)-türkisch-\nEur6pai Szervezet a Legiközlekedes Biztonsagaert (EUROCONTROL) - ungarisch -\nEuropeisk Organisasjon for Flysikring (EUROCONTROL) - norwegisch -\nEuropreisk Organisation for luftfartens Sikkerhed (EUROCONTROL) - dänisch -\nEvropska Organizacija za Varnost Zracne Plovbe (EUROCONTROL) - slowenisch~\nEuropeisk organisation för säkrare flygtrafiktjänst (EUROCONTROL) - schwedisch -\nEvropska organizace pro bezpecnost leteckeho provozu (EUROCONTROL) - tschechisch -\nOrganizzazione Europea per la Sicurezza della Navigazione Aerea (EUROCONTROL)- italienisch -","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 18. September 1996 1361\nAnordnung\nüber die Ernennung und Entlassung von Beamten\nim Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung\nVom 13. September 1996\n1.\nAuf Grund des Artikels 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsiden-\nten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im\nBundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBI. 1 S. 1915), die zuletzt durch die Anord-\nnung vom 12. Dezember 1995 (BGBI. 1S. 1698) geändert worden ist, übertrage\nich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der\nBundesbeamten bis zur Besoldungsgruppe A 15 mit Ausnahme der Militär-\ngeistlichen\n1. dem Präsidenten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,\n2. dem Präsidenten des Bundesamtes für Wehrverwaltung,\n3. den Präsidenten der Wehrbereichsverwaltungen,\n4. dem Militärgeneraldekan des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundes-\nwehr,\n5. dem Militärgeneralvikar des Katholischen Militärbischofsamtes für die Bun-\ndeswehr,\n6. dem Präsidenten des Bundessprachenamtes,\n7. den Präsidenten der Universitäten der Bundeswehr Hamburg und München,\njeweils für ihren Geschäftsbereich.\nII.\nFür besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in\nAbschnitt I genannten Beamten vor.\nIII.\nDiese Anordnung tritt am 1. Oktober 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die\nAnordnung vom 8. Juli 1988 (BGBI. 1S. 1074) außer Kraft.\nBonn, den 13. September 1996\nDer Bundesminister der Verteidigung\nIn Vertretung\nWiehert","1362         Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 18. September 1996\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 39, ausgegeben am 9. September 1996\nTag                                                                       I n h a It                                                                              Seite\n27. 8. 96    Zweite Verordnung über die Inkraftsetzung der Änderungen der Anlage des Internationalen Überein-\nkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und\nden Wachdienst von Seeleuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1457\n17. 7. 96    Bekanntmachung der deutsch-äthiopischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                    1470\nPreis dieser Ausgabe: 5,05 DM (3, 10 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nNr. 40, ausgegeben am 17. September 1996\nTag                                                                        Inhalt                                                                                 Seite\n15. 7. 96    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über Vorrechte, Befreiungen und lmmuni-\ntäten der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation INTELSAT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  1474\n24. 7. 96    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966                                                            1474\n24. 7. 96    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkom-\nmens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1475\n24. 7. 96    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum\nSchutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1475\n29. 7. 96    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die an Ver-\nfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte\nteilnehmenden Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1476\n29. 7. 96    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-litauischen Abkommens über die gegenseitige\nHilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             1476\n30. 7. 96    Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und des Abkommens zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Währungsinstitut über den Sitz des Instituts                                                        1477\n31. 7. 96   Bekanntmachung des deutsch-malawischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                        1477\n31. 7. 96   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den\nunerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               1479\n1. 8. 96   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe                                                           1479\n8. 8. 96    Bekanntmachung des deutsch-ukrainischen Rahmenabkommens über Beratung und Technische\nZusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1480\n9. 8. 96    Bekanntmachung des deutsch-ungarischen Abkommens über den gegenseitigen Schutz von Ver-\nschlußsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1483\n30. 8. 96    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags über den Beitritt der Republik Österreich, der\nRepublik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1486\nPreis dieser Ausgabe: 39,90 DM (37,20 DM zuzüglich 2,70 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 40,90 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}