{"id":"bgbl1-1996-44-9","kind":"bgbl1","year":1996,"number":44,"date":"1996-08-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/44#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1996-44-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1996/bgbl1_1996_44.pdf#page=9","order":9,"title":"Fünfte Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung","law_date":"1996-08-21T00:00:00Z","page":1333,"pdf_page":9,"num_pages":5,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 28. August 1996                      1333\nfünfte Verordnung\nzur Änderung der Fertigpackungsverordnung*)\nVom 21. August 1996\nAuf Grund von § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 7 bis 11                  4. § 35 Abs. 1 wird wie folgt geändert:\nund Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 und § 19 Abs. 3\na) Nummer 1 wird wie folgt gefaßt:\ndes Eichgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung\nvom 23. März 1992 (BGBI. 1 S. 711) verordnet das Bun-                           ,, 1. entgegen § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1, auch in Ver-\ndesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit den                                 bindung mit § 33 Abs. 6 Satz 1, § 6 Abs. 1 oder\nBundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und                                   § 31 Abs. 2 Nr. 3 Satz 3, dieser in Verbindung\nForsten und für Gesundheit nach Anhörung von Sach-                                    mit Satz 2, oder Satz 4 Halbsatz 1, jeweils\nkennern aus der Verbraucherschaft und der beteiligten                                 auch in Verbindung mit § 31a Satz 1, Fertig-\nWirtschaft:                                                                           packungen gewerbsmäßig in den Verkehr\nbringt,\".\nArtikel 1                                     b) Nach Nummer 13 wird folgende Nummer 13a\neingefügt:\nDie Fertigpackungsverordnung in der Fassung der\n„ 13a. entgegen § 31 a Satz 2 nachfüllbare offene\nBekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBI. 1S. 451 , 1307)\nPackungen gewerbsmäßig in den Verkehr\nwird wie folgt geändert:\nbringt,\".\n1. § 1OAbs. 2 wird wie folgt geändert:\n5. Anlage 1 wird wie folgt geändert:\na) In Satz 1 Nr. 4 werden nach den Worten „Feinen\nBackwaren\" die Worte „mit Ausnahme der Dauer-                       a) In Nummer 1 Buchstabe c und d, Nummer 2\nbackwaren\" eingefügt.                                                  Buchstabe b, Nummer 6, 7 und 15 wird in Spalte 4\ndas Datum „31.12.1994\" jeweils durch das Datum\nb) In Satz 2 wird die Zahl „4\" durch die Zahl „3\" ersetzt.\n,, 7.6.1997\" ersetzt.\nb) Nummer 8 wird wie folgt geändert:\n2. In § 22 Abs. 5 und § 35 Abs. 2 werden die Worte\n„Verordnung (EWG) Nr. 1980/92 der Kommission vom                            aa) Buchstabe a Spalte 4 wird wie folgt gefaßt:\n16. Juli 1992 (ABI. EG Nr. L 198 S. 31 )\" durch die Worte\n„0,10-0,705)-5\n„Verordnung (EWG) Nr. 2390/95 der Kommission vom\nbis 7.6.1997: 1,25\".\n11. Oktober 1995 (ABI. EG Nr. L 244 S. 60)\" ersetzt.\nbb) In Buchstabe b Spalte 1 wird die Zahl „2207\"\ndurch die Zahl „2007\" und die Zahl „2209\"\n3. § 29 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt gefaßt:\ndurch die Zahl „2009\" ersetzt.\n„4. Fertigpackungen mit Tabakerzeugnissen, bei\ndenen das Steuerzeichen nach § 13 Abs. 1                             cc) Buchstabe c Spalte 3 wird wie folgt gefaßt:\nder Tabaksteuer-Durchführungsverordnung vom                                ,,0,108)\".\n14. Oktober 1993 (BGBI. 1 S. 1738) entwertet ist.\"\nc) Die Anmerkungen zu Anlage 1 werden wie folgt\ngeändert:\n*) Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a, b Untergliederung aa und Buchstabe c\naa) In Anmerkung 5 wird das Datum \"1. Januar\nUntergliederung aa und Nr. 6 Buchstabe g dient der Umsetzung der\nRichtlinie 95/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates                      1995\" durch das Datum „7.6.1997\" ersetzt.\nvom 29. November 1995 zur Änderung der Richtlinie 79/581/EWG über\nden Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise für Lebensmittel        bb) Folgende Anmerkung 8 wird angefügt:\nund der Richtlinie 88/314/EWG über den Schutz der Verbraucher bei\nder Angabe der Preise für andere Erzeugnisse als Lebensmittel (ABI. EG             „ 8) Zusätzlich zu den Werten nach Nummer 8\nNr. L 299 S. 11).                                                                       Buchstabe b.\"","1334          Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 28. August 1996\n6. Anlage 3 wird wie folgt geändert:                             f) In Nummer 24. 7 Spalte 5 wird das Datum\na) In Nummer 18.5 Spalte 1 wird das Wort „Müsli-                  ,,31.12.1994\" durch das Datum „7.6.1997\" er-\nsetzt.\nerzeugnisse\" gestrichen.\nb) Nach Nummer 18. 7 wird eine Nummer 18.8 mit                 g) In Anmerkung 8 wird das Datum „31.12.1994\"\nder Erzeugnisbezeichnung „Müslierzeugnisse\" in                 durch das Datum „7.6.1997\" ersetzt.\nSpalte 1 und den Werten „375 - 750 - 1500 - bis\n7.6.1997 außerdem: 400\" in Spalte 3 eingefügt.          7. In Anlage 4a Nr. 4 Buchstabe d wird in der Tabelle die\nZahl „ 101\" durch die Zahl „ 100\" ersetzt.\nc) In Nummer 19.2 werden in Spalte 1 die Worte „und\nDauerbackwaren\" gestrichen.\nd) Nummer 23.4.1 Spalte 5 wird wie folgt gefaßt:                                     Artikel 2\n,,750-800\".                                                Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\ne) Nummer 23.4.2 wird aufgehoben.                          in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 21. August 1996\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nJ. Ludewig","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 28. August 1996·  1335\nAnordnung\nzur Übertragung disziplinarrechtlicher\nBefugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG\nVom 2. August 1996\nAuf Grund des § 15 Abs. 2 der Bundesdisziplinarordnung in der Fassung\nder Bekanntmachung vom 20. Juli 1967 (BGBI. 1 S. 750) in Verbindung mit § 1\nAbs. 1 Satz 2, Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes vom\n14. September 1994 (BGBI. 1S. 2325, 2353) wird angeordnet:\n1.\nDie Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde in Verfahren gegen\nRuhestandsbeamte der Deutschen Telekom AG werden - abhängig vom\nWohnsitz des Ruhestandsbeamten - den Direktionen Hannover, Düsseldorf,\nKoblenz, Freiburg, Regensburg und Berlin, bei denen Sonderstellen Beamten-\nrecht eingerichtet worden sind, jeweils für den geographischen Zuständigkeits-\nbereich der Sonderstelle Beamtenrecht übertragen. Dasselbe gilt für die Ruhe-\nstandsbeamten der früheren Deutschen Bundespost TELEKOM.\nFür besondere Fälle behalten wir uns die Ausübung der Disziplinarbefugnisse\nvor.\nII.\nDiese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetz-\nblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung disziplinarrecht-\nlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 23. Juli 1995\n(BGBI. 1S. 1104) außer Kraft.\nBonn, den 2. August 1996\nDeutsche Telekom AG\nDer Vorstand\nHeinz Klinkhammer","1336             Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 28. August 1996\nBekanntmachung\nüber den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen\nVom 20. August 1996\nAuf Grund des Gesetzes betreffend den Schutz von           12. ,,BEAUTY INTERNATIONAL 97 - 12. Internationale\nMustern auf Ausstellungen in der im Bundesgesetzblatt               Fachmesse für Kosmetik mit NAIL-DESIGN -11. Euro-\nTeil III, Gliederungsnummer 424-2-1, veröffentlichten be-           päische Fachmesse\"\nreinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 17 des            vom 11. bis 13. April 1997 in Düsseldorf\nGesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBI. 1 S. 3082), und          13. ,,IMPRINTA - Prepress and more - Technik für\ndes § 35 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 des Markengesetzes vom                Medien - 7. Internationale Messe mit print & media\n25. Oktober 1994 (BGBI. 1 S. 3082, 1995 1 S. 156) wird              Congress\"\nbekanntgemacht:                                                     vom 4. bis 10. Juni 1997 in Düsseldorf\n1.                              14. ,,TRANSPORT - 6. Internationale Fachmesse für\nLogistik, Güterverkehr, Personenverkehr\"\nDer zeitweilige Schutz von Mustern und Marken wird für\nvom 10. bis 14. Juni 1997 in München\ndie folgenden Ausstellungen gewährt:\n15. ,,LASER - 13. Internationale Fachmesse und Inter-\n1. ,,MEDICA 96 - Weltforum für Arztpraxis und Kranken-            nationaler Kongreß\"\nhaus - 28. Internationale Fachmesse und Kongreß\"               vom 16. bis 20. Juni 1997 in München\nvom 20. bis 23. November 1996 in Düsseldorf\n16. ,,MUTEC - 2. Internationale Fachmesse für Museums-\n2. ,,BIOTEC 96 - FORUM FÜR BIOTECHNOLOGIE\"                        wesen und Ausstellungstechnik\"\nvom 20. bis 23. November 1996 in Düsseldorf                    vom 17. bis 20. Juni 1997 in München\n3. ,,ComPaMED 96 - 5. Internationale Fachmesse Kom-          17. ,,ISPO-Sommer - 47. Internationale Fachmesse für\nponenten, Vorprodukte und Rohstoffe für die medizi-            Sportartikel und Sportmode\"\nnische Fertigung\"                                              vom 5. bis 8. August 1997 in München\nvom 20. bis 23. November 1996 in Düsseldorf\n18. ,,DRINKTEC-INTERBRAU - Weltmesse für Getränke-\n4. ,,BAU - 12. Internationale Fachmesse für Baustoffe,            technik\"\nBausysteme, Bauerneuerung\"                                    vom 19. bis 26. September 1997 in München\nvom 14. bis 19. Januar 1997 in München\n19. ,,GOLF EUROPE - 5. Internationale Fachmesse für\n5. ,,boot 97 - 28. Internationale Boots-Ausstellung               den Golfsport\"\nDüsseldorf\"                                                   vom 5. bis 7. Oktober 1997 in München\nvom 18. bis 26. Januar 1997 in Düsseldorf\n20. ,,CERAMITEC - 7. Internationale Fachmesse Maschi-\n6. ,,48. Internationale Spielwarenmesse Nürnberg mit              nen, Geräte, Anlagen, Verfahren und Rohstoffe für die\nFachmesse Modellbau, Hobby und Basteln\"                       gesamte Keramik und die Pulvermetallurgie\"\nvom 30. Januar bis 5. Februar 1997 in Nürnberg                vom 14. bis 18. Oktober 1997 in München\n7. ,,ISPO-Winter - 46. Internationale Fachmesse für          21. ,,SYSTEMS - 16. Internationale Fachmesse für In-\nSportartikel und Sportmode\"                                   formationstechnologie und Telekommunikation mit\nvom 4. bis 7. Februar 1997 in München                         Kongreß\"\n8. ,,didacta 97 international - Die Bildungsmesse\"                vom 27. bis 31. Oktober 1997 in München\nvom 17. bis 21. Februar 1997 in Düsseldorf               22. ,,PRODUCTRONICA - 12. Internationale Fachmesse\nder Elektronik-Fertigung\"\n9. ,,C-B-R München - 28. Ausstellung Caravan-Boot-\nvom 11. bis 14. November 1997 in München\nInternationaler Reisemarkt\"\nvom 15. bis 23. Februar 1997 in München\nII.\n10. ,,INHORGENTA MÜNCHEN -24. Internationale Fach-\nmesse für Uhren, Schmuck, Edelsteine, Perlen und         Die in der Bekanntmachung über den Schutz von Mustern\nSilberwaren mit zugehörigen Fertigungs- und Be-          und Marken auf Ausstellungen vom 11. Dezember 1995\ntriebseinrichtungen\"                                     (BGBI. 1S. 1699) bezeichnete Veranstaltung\nvom 21. bis 24. Februar 1997 in München                  ,,lnterstoff Season-The Update Textile Event\",\n11. ,,BIO FACH - Europäische Fachmesse für Naturkost          die in der Zeit vom 14. bis 16. November 1996 in Frankfurt\nund Naturwaren\"                                          am Main stattfinden sollte, wird nunmehr vom 12. bis\nvom 27. Februar bis 2. März 1997 in Frankfurt am Main    14. November 1996 stattfinden.\nBonn, den 20. August 1996\nBundesministerium der Justiz\nIm Auftrag\nSchäfers","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 28. August 1996                                                                                     1337\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nin der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung\nwird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                     Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                (Nr.                    vom)                lnkrafttretens\nSeite\n30. 7.96     Neunte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung\nder Hundertsiebenunddreißigsten Durchführungsverordnung\nzur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für\nAn- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom\nFlughafen Frankfurt am Main)                                                                        9430            (155             20. 8. 96)                   12.9.96\n96-1-2-137\n2.8.96      Siebte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung\nder Hunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur\nLuftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für\nAn- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom\nFlughafen Nürnberg)                                                                                 9431            (155             20. 8. 96)                    12.9.96\n96-1-2-121\n19.8.96      Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchsetzung\ndes gemeinschaftlichen Weinrechts                                                                   9577            (157             22. 8. 96)                   23.8.96\n2125-5-7-4\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 37, ausgegeben am 21. August 1996\nTag                                                                              Inhalt                                                                                        Seite\n14. 8. 96    Verordnung zu dem Abkommen vom 12. Oktober 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Estland über die deutschen Kriegsgräber in der Republik\nEstland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1242\n14. 8. 96    Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und lmmunitäten an die Internationale Natur-\nkautschukorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1247\n19. 6. 96    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Straßburger Abkommens über die Internationale\nPatentklassifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1301\n22. 7. 96    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-kasachischen Kriegsgräberabkommens . . . . . . .                                                                   1302\n22. 7. 96    B~kanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Ver-\ntrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . .        1302\n22. 7. 96    Bekanntmachung der Zweiten deutsch-rumänischen Vereinbarung zur Änderung der deutsch-rumäni-\nschen Vereinbarung über die Entsendung rumänischer Arbeitnehmer aus in Rumänien ansässigen\nUnternehmen zur Beschäftigung auf der Grundlage von Werkverträgen ................. , . . . . . .                                                                    1303\nPreis dieser Ausgabe: 14,45 DM (12.40 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 15,45 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}