{"id":"bgbl1-1996-32-12","kind":"bgbl1","year":1996,"number":32,"date":"1996-07-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/32#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1996-32-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1996/bgbl1_1996_32.pdf#page=22","order":12,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":930,"pdf_page":22,"num_pages":3,"content":["930                Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 5. Juli 1996\nNr. 28, ausgegeben am 26. Juni 1996\nTag                                                                           Inhalt                                                                                      Seite\n19. 6. 96   Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen internationaler Vorschriften über den Umwelt-\nschutz im Seeverkehr (lnkraftsetzungsverordnung Umweltschutz-See).........................                                                                        977\n15. 5. 96   Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                               1027\n17. 5. 96   Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                               1028\n21. 5. 96   Bekanntmachung der deutsch-slowakischen Vereinbarung über die Beschäftigung von Arbeitnehmern\nslowakischer Unternehmen mit Sitz in der Slowakischen Republik zur Ausführung von Werkverträgen                                                                  1030\n21. 5. 96   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozon-\nschicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1032\n29. 5. 96   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-israelischen Zusatzabkommens zum Abkommen\nvom 17. Dezember 1973 über Soziale Sicherheit . . . • . . . . . . . . . . • . . . . • . • . . . . . . . . . . . . . . . . . • . •                                1033\n31. 5. 96   Bekanntm~chung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit Sri Lanka . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1033\n31. 5. 96   Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit Uganda .. ~ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1034\n31. 5. 96   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisie-\nrung der Warenkontrollen an den Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1035\n15. 6. 96   l3ekanntmachung über das lnk~fttreten der Siebenten Verordnung über die Inkraftsetzung von\nAnderungen des Internationalen UbereinkommE!ns von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens\nauf See und des Protokolls von 1978 zu diesem Ubereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            1035\n19. 6. 96   ~kanntmachung zur Festlegung der Gebührensätze und Transatlantildarife nach dem Internationalen\nUbereinkommen über die Zusammenarbeit in der Flugsicherung (EUROCONTROL) . . . • . . . . . . . . . .                                                             1036\nPreis dieser Ausgabe: 14,45 DM (12,40 DM zuzOglich 2,05 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 15,45 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer .-rthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nl.lefsung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgeeetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrecmung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europiischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nABI.EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                                        - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr /Seite                      vom\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n23.5.96       Verordnung (EG) Nr. 930/96 der Kommission zur Einstellung des\nWitt I i n g fangs durch Schiffe unter spanischer Flagge                                                                  L 127/3                      25.5.96\n24.5.96       Verordnung (EG) Nr. 931/96 der Kommission zur Änderung der Verord-\nnung (EG) Nr. 834/96 zur Abweichung von der Verordnung (EWG)\nNr. 2456/93 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG)\nNr. 805/68 des Rates hinsichtlich der öffentlichen Intervention                                                           L 127/4                      25.5.96","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 5. Juli 1996                   931\nABI. EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                             - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite           vom\n28.5.96   Verordnung (EG) Nr. 939/96 der Kommission zur Festsetzung be-\nstimmter Richtmengen für die Einfuhr von Bananen im dritten Vier-\nteljahr 1996                                                              L 128/1          29.5.96\n28.5.96   Verordnung (EG) Nr. 941/96 der Kommission zur Änderung der An-\nhänge II, III, VIII und XI der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates\nüber die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit\nUrsprung in Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung .. (EG)\nNr. 2635/95 der Kommission zur Einführung einer vorherigen Uber-\nwachung der Einfuhren bestimmter Textilwaren mit Ursprung in den\nVereinigten Arabischen Emiraten                                           L 128/15         29.5.96\n28.5.96   Verordnung (EG) Nr. 944/96 des Rates zur Festsetzung des im Juni\n1996 anzuwendenden Grund- und Ankaufspreises für B I u m e n -\nkohl/Karfiol, Pfirsiche, Nektarinen, Zitronen, Apriko-\nsen/Marillen und Tomaten/Paradeiser                                       L 129/1          30.5.96\n28.5.96   Verordnung (EG) Nr. 949/96 der Kommission zur Einstellung des See -\n1ach s fangs durch Schiffe unter der Flagge des Vereinigten König-\nreichs                                                                    L 129/14         30.5.96\n30.5.96   Verordnung (EG) Nr. 956/96 der Kommission zur Änderung der Verord-\nnung (EG) Nr. 2883/94 mit der Bedarfsvorausschätzung für die Kana-\nrischen Inseln für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die\nunter die Sonderregelung gemäß den Artikeln 2 bis 5 der Verordnung\n(EWG) Nr. 1601/92 des Rates fallen                                        L 130/3          31.5.96\n30.5.96   Verordn\"ung (EG) Nr. 957/96 der Kommission zur Änderung der Verord-\nnung (EG) Nr. 773/96 mit Sondermaßnahmen zur Abweichung von der\nVerordnung (EWG) Nr. 3665/87, der Verordnung (EWG) Nr. 3719/88\nund der Verordnung (EWG) Nr. 1964/82 im Rindfleischsektor                 L 130/5          31.5.96\n3.6.96   Verordnung (EG) Nr. 995/96 der Kommission zur Änderung der Verord-\nnung (EG) Nr. 1466/95 mit besonderen Durchführungsvorschriften für\nAusfuhrerstattungen im Sektor M i Ich und Milcherzeugnisse                L 133/13           4.6.96\n5.6.96   Verordnung (EG) Nr. 1013/96 der Kommission zur Festsetzung der\nInterventionsschwellen für BI um en koh 1/Karf iol, Pfirsiche,\nN ek tari nen und Zitronen im Wirtschaftsjahr 1996/97                    L 135/11            6.6.96\n5.6.96   Verordnung (EG) Nr. 1014/96 der Kommission zur Änderung der Ver-\nordnung (EG) Nr. 1489/95 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für\nObst und Gemüse                                                           L 135/13           6.6.96\n5;6.96   Verordnung (EG) Nr. 1015/96 der Kommission über die Lagerbeihilfe\nfür unverarbeitete getrocknete W e i n trau b e n und Fe I g e n des\nWirtschaftsjahres 1995/96                                                L 135/16            6.6.96\n5.6.96   Verordnung (EG) Nr. 1016/96 der Kommission zur Änderung der Ver-\nordnung (EG) Nr. 1687/95 zur Festlegung der Bedarfsvorausschätzung\nfür die Versorgung der Kanarischen Inseln mit Verarbeitungserzeugnis-\nsen aus Obst und Gemüse                                                   L 135/18           6.6.96\n5.6.96   Verordnung (EG) Nr. 1017/96 der Kommission zur Berichtigung der\ndeutschen und spanischen Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 920/89\nhinsichtlich der Kennzeichnung von M ö h r e n                            L 135/20           6.6.96\n6.6.96 · Verordnung (EG) Nr. 1028/96 der Kommission zur Berichtigung der\nVerordnung (EG) Nr. 985/96 zur Festsetzung der Höchstpreise und\n-mengen für den Ankauf von R i n d f I e i s c h zur Intervention im\nRahmen der 160. Teilausschreibung der allgemeinen Interventions-\nmaßnahmen gemäß der Verordnung (EWG) Nr.1627/89                          L 136/27            7.6.96\n7.6.96   Verordnung (EG) Nr. 1029/96 der Kommission zur Änderung der Ver-\nordnung (EG) Nr. 1162/95 mit besonderen Durchführungsbestimmun-\ngen über Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Getreide und Reis               L 137/1             8.6.96\n7.6.96   Verordnung (EG) Nr. 1030/96 der Kommission zur Aufhebung der Ver-\nordnung (EG) Nr. 3146/94 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des\nSchweinemarktes in Deutschland                                           L 137/3             8.6.96","932                           Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 5. Juli 1996\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Vertags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniedef'lassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Tei I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) vOlkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Vertagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08 - O, Telefax: (02 28) 3 82 08 - 36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3, 10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 8, 15 DM (6,20 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei         Bundesanzeiger Vertagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 9, 15 DM.\nPostvertriebsstück • Z 5702 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt?%.\nABI. EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                     - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                    vom\nAndere Vorschriften\n23. 5. 96           Verordnung (EG) Nr. 940/96 der Kommission zur Einführung eines vor-\nläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren texturierter Polyester-Fila-\nmentgame mit Ursprung in Indonesien und Thailand                                   L 128/3                   29.5.96\n28. 5. 96           Verordnung (EG) Nr. 948/96 der Kommission zur Festsetzung von\nDurchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts\nbestimmter verderblicher Waren                                                     L 129/8                   30.5.96\n29. 5. 96           Verordnung (EG) Nr. 955/96 der Kommission zur Einreihung von\nbestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur                                    L 130/1                   31.5.96\n30. 5. 96            Verordnung (EG) Nr. 958/96 der Kommission zur Änderung der Verord-\nnung (EG) Nr. 1431/94 zur Festlegung der den Geflügelfleischsektor\nbetreffenden Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung gemäß\nder Verordnung (EG) Nr. 77 4/94 des Rates                                          L 130/6                   31.5.96\nBerichtigung der Verordnung (EG) Nr. 866/96 des Rates vom 13. Mai\n1996 zur Anwendung der Zugeständnisse gemäß der nach Abschluß\nder Verhandlungen im Rahmen des Artikels XXIV Absatz 6 des GATT\naufgestellten Liste CXL (ABI. Nr. L 117 vom 14. 5. 1996)                           L 118/28                  15.5.96\nBerichtigung der Verordnung (EG) Nr. 3652/93 der Kommission\nvom 22. Dezember 1993 zur Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des\nVertrages auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen zwischen\nUnternehmen über computergesteuerte Buchungssysteme für den\nLuftverkehr (ABI. Nr. L 333 vom 31.12.1993)                                        L 127/40                  25.5.96\nBerichtigung der Verordnung (EG) Nr. 921/96 der Kommission\nvom 22. Mai 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Be-\nstimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise\n(ABI. Nr. L 123 vom 23.5.1996)                                                     L 128/28                  29.5.96\nBerichtigung der Verordnung (EG) Nr. 322/96 der Kommission vom\n22. Februar 1996 über die Durchführungsbestimmungen für die öffent-\nliche Lagerhaltung von Magermilchpulver (ABI. Nr. L 45 vom 23. 2.\n1996)                                                                              L 129/44                  30.5.96\nBerichtigung der Verordnung (EG) Nr. 3036/94 des Rates vom\n8. Dezember 1994 zur Schaffung eines wirtschaftlichen passiven Ver-\nedelungsverkehrs für bestimmte Textil- und Bekleidungserzeugnisse,\ndie nach Be- oder Verarbeitung in gewissen Drittländern wieder in die\nGemeinschaft eingeführt werden (ABI. Nr. L 322 vom 15. 12. 1994)                   L 135/35                    6.6.96"]}