{"id":"bgbl1-1996-14-1","kind":"bgbl1","year":1996,"number":14,"date":"1996-03-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/14#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1996-14-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1996/bgbl1_1996_14.pdf#page=1","order":1,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Auslandskostenverordnung","law_date":"1996-02-23T00:00:00Z","page":373,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["373\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                             Z5702\n1996                         Ausgegeben zu Bonn am 14. März 1996                                                                                                 Nr. 14\nTag                                                         Inhalt                                                                                             Seite\n23. 2. 96 Dritte Verordnung zur Änderung der Auslandskostenverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           373\nFNA: 27-6-1\n27. 2. 96 Erste Verordnung zur Änderung der Uniformverordnung . . . . . . . . .. . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       374\nFNA: 51-1-21\n5. 3. 96 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahr-\nzeuge....................................................................................                                                               374\nFNA: 96-1-30\n6. 3. 96 Verordnung zu § 1 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         375\nFNA: neu: 2030-6-16-2; 2030-6-16\n6. 3. 96 Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            376\nFNA: neu: 806-21-1-203; 806-21-1-10\n5. 3. 96 Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         450\nFNA: 424-2-1-1\n29.2.96   Berichtigung der Telekommunikationszulassungsverordnung 1995                                                                                            451\nFNA: 9020-1-9\nHinweis auf andere Verkündungsblitter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    452\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Auslandskostenverordnung\nVom 23. Februar 1996\nAuf Grund des § 2 des Auslandskostengesetzes vom 21. Februar 1978\n(BGBI. 1 S. 301) verordnet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem\nBundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen:\nArtikel 1\n§ 3 Abs. 1 der Auslandskostenverordnung vom 7. Januar 1980 (BGBI. I S. 21 ),\ndie zuletzt durch die Verordnung vom 6. Oktober 1994 (BGBI. 1 S. 2849)\ngeändert worden ist, wird wie folgt neu gefaßt:\n,,(1) Auslagen von weniger als 10 Deutsche Mark werden nur erhoben, wenn\nder damit verbundene Verwaltungsaufwand gering ist. Eine Pauschalierung ist\nzulässig.\"\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nBonn, den 23. Februar 1996\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nKinkel"]}