{"id":"bgbl1-1996-12-8","kind":"bgbl1","year":1996,"number":12,"date":"1996-03-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/12#page=63","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1996-12-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1996/bgbl1_1996_12.pdf#page=63","order":8,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":323,"pdf_page":63,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 1. März 1996                                                                                   323\nNr. 7, ausgegeben am 23. Februar 1996\nTag                                                                            Inhalt                                                                                        Seite\n9. 2. 96     Gesetz zu dem Protokoll vom 10. Mal 1984 !Ur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember\n1944 über die Internationale Zlvllluftfahrt (9. Anderung des Abkommens über die Internationale\nZlvllluftfahrt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          21 O\nFNA: neu: 96-10\nGESTA: XJ3\n9. 2. 96     Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Aprll 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Großherzogtum Luxemburg Ober den Autobahnzusammenschluß und den Bau einer\nGrenzbrücke über die Moseltm Raum Perl und Sehengen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                215\nFNA: neu: 613-5-29\nGESTA: XJ2\n3. 1. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Voll-\nstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             222\n8. 1. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens vom 16. September 1988 über die\ngerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handels-\nsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         223\n8. 1. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffent-\nlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         223\nPreis dieser Ausgabe: 5,05 0M (3, 10 0M zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.\nIm Bezugspreis Ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nin der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung\nwird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                    Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite          (Nr.                     vom)               lnkrafttretens\n18. 1. 96    Dritte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der\nHundertvierunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luft-\nverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und\nAbflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonder-\nlandeplatz Hamburg-Finkenwerder)                                                                   1041           (23                 2.2. 96)                  29.2.96\n96-1-2-134\n19. 1. 96    Achte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Anderung der\nEinhundertvierzehnten Durchführungsverordnung zur Luftver-\nkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Ab-\nflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflug-\nhafen München)                                                                                     1041           (23                 2.2. 96)                  29.2.96\n96-1-2-114\n6.2.96       Erste Verordnung zur Anderung der Verordnung über eine Be-\nschränkung des Verbringens von Schlachtschweinen aus be-\nstimmten Gebieten zur Bekämpfung der Schweinepest                                                  1161           (26                 7. 2. 96)                  s. Art. 2\n7831-1-43-68\n19.1. 96     Erste Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord-\nwest zur Änderung der Lotsverordnung Weser/Jade                                                    1209           (27                 8. 2. 96)                 15. 2. 96\n9515-10-1-17\n19. 1.96     Erste Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord-\nwest zur Änderung der Lotsverordnung Ems                                                           1210           (27                 8. 2. 96)                 15.2.96\n9515-10-1-18","324                          Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 1. März 1996\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Vertags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundeegesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolttarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verfagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08- 0, Telefax: (02 28) 3 82 08- 36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Selten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auc:h für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 14,45 DM (12,40 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten), bei               Bundesanzeiger Ver1agsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 53003 Bonn\nUeferung gegen Vorausrechnung 15,45 DM.\n~ · Z 5702 • Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt?%.\nBundesgesetzblatt-Einbanddecken 1995\nTeil 1: 26,60 DM                                             (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\nTeil II: 13,30 DM                                            (1 Einbanddecke) einschließlich Porto und Verpackung\nAusführung:             Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.\nHinweis:                Einbanddecken für Teil I und Teil II können auch zur Fortsetzung bestellt werden.\nAchtung:                Zur Vermeidung von Doppellieferungen bitten wir vor der Bestellung zu prüfen, ob\nSie nicht schon einen Fortsetzungsauftrag für Einbanddecken erteilt haben.\nDie Titelblätter mit den Hinweisen für das Einbinden, die Zeitlichen Übersichten und die Sachverzeich-\nnisse für den Jahrgang 1995 des Bundesgesetzblatts Teil I und Teil II wurden für die Abonnenten den\nAusgaben des Bundesgesetzblatts 1996 Teil I Nr. 5 und 6 und Teil II Nr. 5 beigefügt.\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H.\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt • Postfach 13 20 • 53003 Bonn"]}