{"id":"bgbl1-1995-70-9","kind":"bgbl1","year":1995,"number":70,"date":"1995-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/70#page=36","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-70-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_70.pdf#page=36","order":9,"title":"Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Offizieren der Reserve bis zum Dienstgrad eines Stabshauptmanns, der Offizieranwärter, der Unteroffiziere und der Mannschaften","law_date":"1995-12-18T00:00:00Z","page":2120,"pdf_page":36,"num_pages":1,"content":["2120                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nAnordnung\nzur Änderung der Anordnung\nüber die Ernemung und Entlassung von Off12ieren\nder Reserve bis zum Dienstgrad eines Stabshauptmanns,\nder Offizieranw~rter, der Unteroffiziere und der Mannschaften\nVom 18. Dezember 1995\nAuf Grund des § 4 Abs. 2 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 19. August 1975 (BGBI. 1S. 2273) und des Artikels 1 Abs. 2 der\nAnordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der\nSoldaten vom 1O. Juli 1969 (BGBI. 1 S. 775), geändert durch die Anordnung\nzur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und\nEntlassung der Soldaten vom 17. März 1972 (BGBI. f S. 499), ordne ich an:\n1.\nMeine Anordnung vom 23. November 1994 (BGBI. 1S. 3668) wird wie folgt\ngeändert:\n1. Die Überschrift vor Abschnitt I wird wie folgt gefaßt:\n,,Für Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Soldaten, die Grundwehrdienst,\nWehrdienst in der Verfügungsbereitschaft oder freiwilligen zusätzlichen\nWehrdienst leisten\".\n2. In Abschnitt III Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 sowie Abschnitt VII Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2\nNr. 1 und 2 werden jeweils die Wörter „die den Grundwehrdienst leisten\"\ndurch die Wörter „die Grundwehrdienst, Wehrdienst in der Verfügungsbereit-\nschaft oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten\" ersetzt.\n3. Abschnitt VIII wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 3 werden nach den Wörtern „übertrage ich\" die Wörter ,, , soweit\nsich aus Absatz 4 nichts anderes ergibt,\" gestrichen.\nb) Absatz 4 wird aufgehoben.\nc) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4, dem folgender neuer Absatz 5 ange-\nfügt wird:\n,,(5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für nicht\nwehrpflichtige frühere Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die zum\nWehrdienst herangezogen werden.\"\nII.\nDiese Anordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.\nBonn, den 18. Dezember 1995\nDer Bundesminister der Verteidigung\nRühe"]}