{"id":"bgbl1-1995-68-3","kind":"bgbl1","year":1995,"number":68,"date":"1995-12-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/68#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-68-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_68.pdf#page=29","order":3,"title":"Verordnung über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Beleihungsverordnung - UAGBV)","law_date":"1995-12-18T00:00:00Z","page":2013,"pdf_page":29,"num_pages":23,"content":["Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1995                             1969\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 1996\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1996)\nVom 18. Dezember 1995\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                       §5\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft wird ermäch-\ntigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finan-\n§1                               zen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährlei-\nstungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft ein-\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes        schließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im         700 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sonder-\nBundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 640-6, ver-     vermögens zu übernehmen.\nöffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch\nArtikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBI. 1            (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf\nS. 2246), aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I des Gesamt-   Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplan-\nplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1996 - wird        gesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet,\nin Einnahme und Ausgabe auf                                   soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch ge-\nnommen werden kann oder in Anspruch genommen wor-\n15 814 000 000 Deutsche Mark                    den ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz\nfestgestellt.                                                 erlangt hat.\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\n§2                               leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-\nnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft wird ermäch-\ngenommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den\ntigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1996 Kredite\nErmächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der\nin Höhe von\nÜbernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Haupt-\n7 506 530 000 Deutsche Mark                    verpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.\naufzunehmen.                                                     (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruch-\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Be-         nahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für er-\nträge zur Tilgung von im Jahr 1996 fällig werdenden Kredi-    brachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene\nten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsübersicht        Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzu-\n(Teil II des Gesamtplans) ergibt.                             rechnen.\n(3) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1994 und                                      §6\n1995 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geld-          Die in Kapitel 1 Titel 681 01 und 681 02 veranschlagten\nmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.                 Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der\nBegrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung\ndes ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestim-\n§3                               mung ausgenommen.\nDas Bundesministerium für Wirtschaft wird ermächtigt,                                    §7\nKassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig vom           Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können\nHundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.       unter Einschaltung der Hauptleihinstitute Kreditanstalt für\nWiederaufbau, Frankfurt am Main, und Deutsche Aus-\ngleichsbank, Bonn, vergeben werden.\n§4\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines                                     §8\nunvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses                 Die§§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung des\neine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grund-         ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1997 weiter.\ngesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaushalts nicht,\nwenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von\n§9\n5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet oder wenn\nRechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.                          Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.","1970          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 18. Dezember 1995\nDer Bundespräsident\nRoman Herzog\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nRexrodt\nDer Bundesminister der Finanzen\nTheo Waigel","Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1995            1971\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1996\nTeil 1:         Wirtschaftsplan nach§ 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nmit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nTeill 11:       Finanzierungsübersicht\nTeill 111:      Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:         Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1994\nTeil 1\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953 .·\nzuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1992\nKapitel 1 (Ausgaben):            Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Ausgaben):            Exportfinanzierung\nKapitel 3 (Ausgaben):            Sonstige Ausgaben\nKapitel 4 (Einnahmen):           Einnahmen","1972                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nKap.    1\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                                 Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                                 Zweckbestimmung                                                                       1994\n1996        1995\nFunktion\n1000 DM    1000 DM      1000 DM\n1                                                   2                                            3           4            5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden nach\nMaßgabe von Einzelrichtlinien von den Hauptleihinstituten\nvergeben.\n862 01-691          Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung miftelständi-\nscher privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft                           9 750 000 11 140 000   8 014 622*)\nVerpfllchtungsermichtlgung . . . . . . . . . . . . 1 889 600 000 DM\nfällig Im Jahr 1997\nDie Ausgaben bei Tlt. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n862 02-330          Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerb-\nliehen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Um-\nweltschutz und Energieeinsparung                     ...................         2 890 000  2 430 000    2 506 341\nVerpfllchtungsermächtlgung ............                          870 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1997 bis zu .......................                         435 000 000 DM\nJahr 1998 bis ZU • . . . . . . . . • . . . . . . . . . • . • •   435 000 000 DM\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n681 01-029          Dankesspende ...................................                                    10 000      10 000       10 000\n681 02--029         Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wis-\nsenschaftler, Förderung transatlantischer Beziehungen ...                             8000        3500        1 117\nDie Ausgaben sind übertragbar.\nGesamtausgaben   12 658 000 13 583 500\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse                                                           18 000      13 500\nAusgaben für Investitionen ......................... .                          12 640 000 13 570 000\nGesamtausgaben   12 658 000 13 583 500\n*) Aufteilung nach Funktionsziffern am Schluß des Teils 1.","Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1995                                   1973\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                                  b) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,\nDie ERP-Darlehensprogramme sollen der Leistungsfähigkeit und                     c) Bau von Abwasserreinigungsanlagen,\n-steigerung mittelständischer Unternehmen dienen. Die Mittel sollen\nvorrangig Antragstellern aus den neuen Bundesländern zugute                     d) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energiever-\nkommen, ohne daß jedoch wichtige Förderaufgaben in den alten                        wendung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien.\nBundesländern (Existenzgründungen, Investitionen in regionalen\nFördergebieten) vernachlässigt werden.                                          Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen auch für um-\nweltfreundliche Produktionsanlagen verwendet werden.\nIm einzelnen sind Darlehen vorgesehen für:\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten .. .                  1100 Mio. DM     860 Mio. DM sind aufgrund früherer Verpflichtungsermächtigungen\nzugesagt.\nb) Existenzgründungen ................ .                       3975 Mio. DM\nc) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie                                     Zu Tit. 681 01\nRefinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-\ngesellschaften ..................... .                      300 Mio. DM    Die Bundesregierung hat der amerikanischen Stiftung \"The German\nd) Aufbauinvestitionen ................. .                                      Marshall Fund of the United States - A Memorial to the Marshall\n3 375 Mio. DM\nPlan\" zugesagt, die seit 1972 gewährte Dankesspende von jährlich\ne) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1 000 Mio. DM     10 000 000 DM für weitere zehn Jahre (1987 bis 1996) zu gewäh-\nWenn es die Kreditnachfrage erfordert, können Verschiebungen                    ren. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelpersonen und\nzwischen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden.                            Organisationen innerhalb und außerhalb der USA Forschungs- und\nStudienprogramme, die dem Verständnis und der Lösung bestimm-\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung können Darlehen für                    ter nationaler und internationaler Probleme moderner Industrie-\nfolgende Zwecke gewährt werden:                                                 gesellschaften dienen sollen. Die Hälfte der ab 1987 veranschlag-\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten                  ten Mittel ist für Vorhaben der deutsch-amerikanischen Zusammen-\narbeit vorgesehen, die überwiegend in der Bundesrepublik durch-\nder Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der regionalen\nWirtschaftsstruktur\" in den alten Bundesländern und Berlin                 geführt werden.\n(West), soweit diese Unternehmen nicht Mittel aus dem Bundes-              Die Zahlung der Dankesspende in Höhe des Ansatzes ist auf Grund\nhaushalt (Kapitel 09 02 Titel 882 82) erhalten.                            einer Verpflichtungsermächtigung aus dem Jahr 1986 zugesagt.\n120 Mio. DM sind aufgrund früherer Verpflichtungsermächtigun-\ngen zugesagt.\nZu Tit. 681 02\nb) Existenzgründungen mittelständischer Unternehmen der ge-\nwerblichen Wirtschaft. In den neuen Bundesländern können                    Die Dankesspende läuft 1996 aus. Es soll eine Anschlußregelung\nauch Existenzgründungen Freier Berufe (mit Ausnahme der                     getroffen werden, die dem Grundgedanken George Marshalls von\nHeilberufe) mit ERP-Krediten gefördert werden.                              der transatlantischen Solidarität Rechnung trägt, aber in deutscher\nVerantwortung liegt. So sollen Stipendien an Studenten und junge\n1 369,6 Mio. DM sind aufgrund früherer Verpflichtungsermächti-             Wissenschaftler gewährt werden. Darüber hinaus können aus die-\ngungen zugesagt.                                                            sem Titel auch die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für\nc) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaf-                Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa und der befristete\nten, um mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von                   Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Län-\nhaftendem Kapital zu erleichtern, sowie_ERP-Darlehen an mit-               der finanziert werden.\ntelständische Bürgschaftsbanken zur Ubernahme von Bürg-                     300 000 DM des veranschlagten Baransatzes sind als Zuschuß an\nschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unterneh-                 die Studienstiftung des deutschen Volkes für die Fortführung der\nmen und Angehöriger Freier Berufe.                                         McCloy-Stipendien bestimmt.\nd) Allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender mittelständischer\nUnternehmen in den neuen Bundesländern zur Schaffung und                    Deutschen Studente·n höherer Semester soll die Möglichkeit ge-\nErhaltung von Arbeitsplätzen.                                               geben werden, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule der\nVereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen. Hierfür ist ein Bar-\n400 Mio. DM sind aufgrund früherer Verpflichtungsermächtigun-               ansatz von 1 200 000 DM vorgesehen.\ngen zugesagt.\nFerner sollen aus diesem Titel Stipendien zur Förderung des Auf-\ne) langfristige Darlehen zur Finanzierung marktnaher Forschung                  enthaltes von Studenten und jungen Wissenschaftlern aus mittel-,\nund Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistun-               ost- und südosteuropäischen Ländern in Deutschland vergeben\ngen sowie ihrer Markteinführung.                                            werden. Hierfür ist ein Baransatz von 1 500 000 DM vorgesehen.\nZu Tit. 862 02                                                                  Schließlich sind im Rahmen eines ERP-Amerika-Programms trans-\natlantische Projekte auf den Gebieten Kultur und Offentlichkeits-\nEs können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden:                          arbeit zu finanzieren (z. B. Deutsch/jüdisch-amerikanisches Be-\na) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung                   gegnungsprogramm, Marshall Horne Preservation Fund). Hierzu\nsowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen                  sind aus diesem Titel Zuschüsse bis zu 5 000 000 DM veran-\nin Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,                                   schlagt.","1974                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nKap.2\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                       Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                      Zweckbestimmung                                                                        1994\n1996       1995\nFunktion\n1000 DM    1000 DM     1000 DM\n1                                           2                                            3          4           5\nAusgaben\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in\nEntwicklungsländer (Exportfonds) ..............•.....                             350 000    330000      158 000\nVerpflichtungsermächtlgung . . . . . . . . . . . .               150 000 000 DM\ndavon fillig:\nJahr 1997 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    75 000 000 DM\nJahr 1998 bis zu . . . . . . . . . . .. . .. . . . . . . . .      75 000 000 DM\nGesamtausgaben     350 000    330 000\nAbschluß\nAusgaben für Investitionen ......................... .                             350 000   330 000","Nr. 68 - Tag der Ausgabe: '3onn, den 28. Dezember 1995        1975\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflichtungs-\nermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Liefe-\nrungen und Leistungen im Zu~mmenhang mit der Ausfuhr von\nInvestitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für\nWiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1: 3 mit\nMitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.\nDer auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau bestehende Exportfonds 1(Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirt-\nschaftsplangesetz 1981 - BGBI. 1S. 745- Erläuterungen zu Kap. 3\nTit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schritt-\nweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titel-\nansätze im Exportfonds sind entsprechend angepaßt, um eine\nFörderung wie bisher zu gewährleisten.","1976                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nKap.3\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                         Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                    Zweckbestimmung                                                            1994\n1996       1995\nFunktion\n1000 DM     1000 DM       1000 DM\n1                                2                                       3          4             5\nAusgaben\n531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Unter-\nsuchungen ............................. : ....... .                    500         500         656\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren ........................... .                     500         500           19\n575 01-928 Verzinsung der Kredite ............•................            2 795 000  2 780 000     2 424 443\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............. .                10000      10000           741\nGesamtausgaben         2 806 000  2 791 000\nAbschluß\nSächliche Ausgaben                                                    1000       1 000\nZinskosten ..................................... .              2 795 000   2 780 000\nAusgaben für Investitionen ......................... .              10 000     10000\nGesamtausgaben         2 806 000   2 791 000","Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1995        1977\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01\nMit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffentlich-\nkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-\nSondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört die\njährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des\nERP-Sondervermögens berichtet wird.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht\naus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die\nGebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen\nund sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervennögen\naus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Hauptleih-\ninstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen\nübergegangenen Forderyngen übertragen worden ist) sowie die\nGebühren, die für die Ubemahme und Verwaltung von in den\nVorjahren übernommenen Beteiligungen im Rahmen des Eigen-\nkapitalfinanzierungsprogramms Berlin und für die Bearbeitung von\nin den Vorjahren gewährten Krediten zu erleichterten Bedingungen\nan die Weberbank Berliner Industriebank KGaA zu zahlen sind. Aus\ndem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten\ngezahlt werden.\nZu Tlt. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenomme-\nnen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagio-\nkosten gezahlt werden.\nZu Tlt. 870 01\nDer Betrag ist für lnanspruchnahmen aus übernommenen Bürg-\nschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt\nsich aus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. De-\nzember 1994 235,2 Mio. DM.","1978                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nKap.4\nBetrag      Betrag\nntel                                                                                                          Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                       Zweckbestimmung                                                                         1994\n1996        1995\nFunktion\n1000 DM     1000 DM       1000 DM\n1                                          2                                             3           4             5\nEinnahmen\n119 01-680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen .........                                 50          50           93\n119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a......................                                   500         500        3903\n119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................                                    1 000       1 000        1 316\n121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .........       2000        2000         1 334\n141 01-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen ...                                  20          20           12\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen                                                         182\n162 01-691 Zinsen aus Darlehen        ..............................                       2 756 400   3 249 700    2 466 651\n162 03-872 Sonstige Zinsen ..................................                                100 000     100 000      427 740\n182 01-691 Tilgung von Darlehen ..............................                             4 989 500   6 052 700    8 048 909\n325 02-928 Einnahmen aus Krediten ...........................                              7 506 530   6877530      -209 399\n331 02-680 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt für Kredite für\nInvestitionen in den neuen Bundesländern .............                            458 000     421 000       97000\nGesamteinnahmen       15 814 000  16 704 500\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen ........................... .                                      50          50\nÜbrige Einnahmen ............................... .                            15 813 950  16 704 450\nGesamteinnahmen       15 814 000  16 704 500","Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1995                                                  1979\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tlt. 119 01                                                           Zu Tit. 162 03\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse aus           Veranschlagt sind Zinsen aus vorübergehenden Guthaben des\ndem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener Geräte,              ERP-Sondervermögens insbesondere bei den Hauptleihinstituten.\nAusstattungsgegenstände und dergleichen sowie Reingewinne aus\nder Verwertung von Forschungsergebnissen (Lizenzgebühren usw.)\nteilweise an das ERP-Sondervermögen abzuführen.                          Zu Tlt. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nZu Tlt. 119 99                                                           a) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . .             2 222 300 000 DM\nHierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits             b) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . .              2 288 000 000 DM\nausgebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt.                      c) Weberbank\nBerliner Industriebank KGaA ......... .                      469 200 000 DM\nZu Tit. 121 02                                                           d) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •    10 000 000 DM\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen des                                                                           4 989 500 000 DM\nEigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden sind.\nZu Tlt. 325 02\nNach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch\nZu Tit. 141 01                                                           Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-Kreditauf-\nFür die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine            nahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im\nVergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.                           übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).\nDie Mittel aus der Kreditaufnahme dienen der Gewährung von\nKrediten insbesondere für Investitionen in den neuen Bundes-\nZu Tit. 162 01                                                           ländern.\nVeranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen:\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . • 1 283 300 000 DM     Zu Tit. 331 02\nb) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . .  1 294 000 000 DM     Da die Finanzierung der Kreditgewährung - insbesondere iür Inve-\nstitionen in den neuen Bundesländern - über den Kapitalmarkt das\nc) Weberbank                                                             Substanzerhaltungsgebot für das ERP-Sondervermögen (§ 5 Abs. 1\nBerliner Industriebank KGaA ......... .           176100 000 DM      ERP-Verwaltungsgesetz) verletzen würde, erhält das ERP-Sonder-\nd) Sonstige •.........................                  3000000 DM       vermögen Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Bisher sind\nZinszuschüsse in einem Gesamtumfang von rd. 9,4 Mrd DM zu-\n2 756 400 000 DM     gesagt worden.","1980                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nEinnahmen        Ausgaben                                       Zuweisungen\nKap.       Bezeichnung                                             sächliche         Zins-\nund        Investitionen\nAusgaben         kosten\nZuschüsse\n1000 DM          1000 DM        1000 DM        1000 DM            1000 DM         1000 DM\n1    Investitionsfinanzierung                     12 658 000                                          18 000       12 640 000\n2    Exportfinanzierung ...                           350 000                                                          350 000\n3    Sonstige Ausgaben ..                           2 806 000        1 000       2 795 000                              10 000\n4    Einnahmen .........         15 814 000\n15 814 000       15 814 000         1 000       2 795 000            18 000        13 000 000\nZu Kap. 1 - Titel 862 01 - Ausgaben -\nIst-Ergebnis 1994\nFunktion          Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen                        DM\n634               Verarbeitende Industrie ............................................ .                        673 916 252\n635               Handwerk und Kleingewerbe ........................................ .                        1 878 408 074\n641               Handel ......................................................... .                          1 031 172 557\n650               Fremdenverkehr ................................................. .                            628 973 804\n670               Sonstige Dienstleistungen .......................................... .                        162 330 148\n680               Sonstige Bereiche (Freie Berufe, Modernisierungsprogramm) .............. .                  3 153 280 806\n691               Betriebliche Investitionen (früher Zonenrandgebiet)                                           486 540 763\nSumme             8 014 622 404","Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1995                          1981\nAnlage\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.                   davon fällig\n31.12.1994\nAusgaben-      eingegangene\nKapitel, Titel (Titelgr.)\nsoll       Verpflichtungen\nsowie                                         fällig ab 1996    1996      1997         1998   1999 ff.\n1995\nZweckbestimmung                                      b) VE 1995\n(stichwortartig)                                c) VE 1996\nin Mio DM\n1                                2                3            4        5              6      7\nKap. 1\n862 01 Mittelständische Unternehmen ......         11 140,0      a)\nb)    1 889,6    1 889,6\nc)    1 889,6              1 889,6\n86202  Umweltschutz und Energieeinsparung           2 430,0      a)\nb)      765,0       380,0    385,0\nc)      870,0                435,0      435,0\n681 01 Dankesspende ..................                   10,0    a)        10,0       10,0\nb)\nc)\n681 02 Gewährung von Stipendien       ........            3,5    a)\nb)        23,0         3,5      6,5          6,5    6,5\nc)\nKap.2\n866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen\nin Entwicklungsländer .............             330,0     a)      180,0      150,0      30,0\nb)      200,0                100,0      100,0\nc)      150,0                 75,0         75,0\nSumme                   b)    2 877,6    2 273,1     491,5      106,5       6,5\nc)    2 909;6              2 399,6      510,0","1982                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil 1\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1996                   1995\n1000 DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben ............................................... .                   15 814 000             16 704 500\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen\nan Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen\n. Fehlbetrages)\n2. Einnahmen .............................................. .                    8 307 470              9 826 970\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus\nkassenmäßigen Überschüssen)\n3. Finanzierungssaldo ....................................... .                  7 506 530              68n530\nZusammensetzung des Finanzierungssaldos\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt .................. .             10 206 530              9 072 530\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt .............. .             2 700 000              2 195 000\nSaldo .................................................. .                   7 506 530              6877 530\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen ................. .\n6. Finanzierungssaldo ....................................... .                  7 506 530              6877 530","Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1995                        1983\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan ·\nTeil 1\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1996                   1995\n1000 DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1. 1 langfristig                                                               9 200 000             8 165 530\n1.2 kurzfristig                                                                1006530                 907 000\nSumme 1.          10 206 530             9 072 530\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden ............................ .                900 000               725 000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden ............................ .              1800000               1470000\nSumme 2.           2 700 000             2195 000\n3. Saldo aus 1. und 2. im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt ....................... .                 7 506 530             san530","1984                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nAnlage\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1. Zusammenstetlung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand              Stand\nam 31. 12. 1994     am 31. 12. 1993\nDM                 DM\nA. Bankguthaben ........................................ .                      2 074 442 362,31   4 368 115 066,94\nB. Darlehensforderungen ................................. .                   46 829 698 211,93   44 188 774 253,46\nC. · Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen .•..........               58 586 154,14      69 415 677,59\n2. Tilgungsforderungen ................ -................. .                 263 522 284, 19    255 943 510,50\n3. Regreßforderungen ......................••...........                       3 500 233,41       3 511 683,41\nD. Betelllgungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau                                             90000000,-         90 000000,-\n2. Deutsche Ausgleichsbank ............................. .                   381 000 000,-      381 000 000,-\n3. Weberbank Berliner Industriebank KGaA - Genußrechtskapital -               40000000,-         40000000,-\n4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigen-\nkapitalfinanzierungsprogramms ......................... .                   6739500,-          9339500,-\n49 747 488 745,98   49 406 099 691,90\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1994\nDarlehen .................................................................... .                         12 826 918 DM\nZinsen ......................................•................................                              65 295 DM\nGewährleistungen ............................................................. .                           741155 DM\n13 633 368 DM","Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1995                   1985\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1994\nPassiva:\nStand             Stand\nam 31. 12. 1994   am 31.12.1993\nDM                DM\nA. Vermögensbestand ................................... .                  21 809 063 298,59 21 258 275 461,04\n8. Verbindlichkeiten ..................................... .               27 938 425 447,39 28 147 824 230,86\n49 747 488 745,98 49 406 099 691,90\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen ...................••.                235 235 450,63    204 496 974,23","1986                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nfünftes Gesetz\nzur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch\nund anderer krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften\n(Fünftes SGB V-Änderungsgesetz - 5. SGB V-ÄndG)\nVom 18. Dezember 1995\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:       2. In Artikel 2 wird Nummer 2 gestrichen.\nArtikel 1                           3. Artikel 31 wird gestrichen.\nÄnderung des fünften Buches Sozialgesetzbuch\n4. In Artikel 35 wird Absatz 7 gestrichen.\nDie §§ 34a und 92a des Fünften Buches Sozialgesetz-\nbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des\nGesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBI. 1 S. 2477),\ndas zuletzt durch Artikel 2 Nr. 10 des Gesetzes vom                                   Artikel 3\n15. Dezember 1995 (BGBI. 1S. 1809) geändert worden ist,\nwerden gestrichen.                                                          Aufhebung der Verordnung\nüber die Tätigkeit des. Instituts\nArtikel2                                   ,,Arzneimittel in der Krankenversicherung\"\nÄnderung des Gesundheitsstrukturgesetzes                Die Verordnung über die Tätigkeit des Instituts \"Arznei-\nmittel in der Krankenversicherung\" vom 7. April 1993\nDas Gesundheitsstrukturgesetz vom 21. Dezember           (BGBI. I S. 441) wird aufgehoben.\n1992 (BGBI. 1 S. 2266), geändert durch Artikel 6 des\nGesetzes vom 26. Mai 1994 (BGBI. 1S. 1014), wird wie\nfolgt geändert:\nArtikel4\n1. In Artikel 1 werden die Nummer 18 Buchstabe a, die\nInkrafttreten\nNummer 20, die Nummer 33 Buchstabe d, die Num-\nmer 48 Buchstabe b und die Nummern 80 und 81              Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Ver-\ngestrichen.                                             kündung folgenden Kalendermonats in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 18. Dezember 1995\nDer Bundespräsident\nRoman Herzog\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister für Gesundheit\nHorst Seehofer","Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1995                            1987\nSechstes Gesetz\nzur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch\n(Sechstes SGB V-Änderungsgesetz - 6. SGB V-ÄndG)\nVom 18. Dezember1995\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates           Räumen der ktrchlichen Fachambulanz. Für die Genehmi-\ndas folgende Gesetz beschlossen:                              gung von angestellten Ärzten im Rahmen einer beantrag-\nten Zulassung nach Satz 1 findet § 32b Abs. 1 Satz 2 und\nAbs. 2 Satz 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte\nArtikel 1                           keine Anwendung, soweit die angestellten Ärzte am\nDas Fünfte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Kran- 31. Dezember 1995 in der kir~hlichen Fachambulanz tätig\nkenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. De- waren. Bei der Anwendung des § 95 Abs. 7 gilt das Erfor-\nzember 1988, BGBI. 1 S. 2477), zuletzt geändert durch dernis des Satzes 3 Nr. 2 dieser Vorschrift nicht. Ein Zulas-\nArtikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 1995 (BGBI. 1 sungsantrag nach Satz 1 ist spätestens bis zum 30. Juni\nS. 1986), wird wie folgt geändert:                           -1996 beim Zulassungsausschuß zu stellen. Teilt der Trä-\nger einer kirchlichen Fachambulanz dem Zulassungsaus-\nschuß bis zum 31. Dezember 1995 mit, daß er zum 1. Juli\nIn§ 311 wird nach Absatz 2 folgender Absatz eingefügt:\n1996 die Umwandlung der kirchlichen Fachambulanz in\n,,(2a) Fachärzte an kirchlichen Fachambulanzen, welche eine Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft aus\ngemäß§ 311 Abs. 2 Satz 2 bis zum 31. Dezember 1995 zur zugelassenen Vertragsärzten beabsichtigt, besteht die\nambulanten Versorgung zugelassen sind, sind vom Zulas- Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung nach § 311\nsungsausschuß auf ihren Antrag unabhängig von beste- Abs. 2 Satz 2 bis zum 31. Dezember 1996 fort.\"\nhenden Zulassungsbeschränkungen und unabhängig von\nder Beschränkung in § 25 der Zulassungsverordnung für\nVertragsärzte zur vertragsärztlichen Versorgung zuzulas-                               Artikel2\nsen. Mit Zustimmung des Krankenhausträgers erfolgt die\nZulassung auf Antrag für einen Vertragsarztsitz in den          Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 18. Dezember 1995\nDer Bundespräsident\nRoman Herzog\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister für Gesundheit\nHorst Seehofer","1988                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nErste Verordnung\nzur Änderung der Bundespflegesatzverordnung\nVom 18. Dezember 1995\nAuf Grund der §§ 16, 17 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2a                  gen Fassung oder nach § 28 Abs. 3 dieser Verord-\nSatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der Fas-              nung in der Fassung vom 26. September 1994\nsung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBI. 1                  (BGBI. 1S. 2750) Sonderentgelte und Fallpauscha-\nS. 886) verordnet die Bundesregierung:                               len für das Kalenderjahr 1995 vereinbart haben,\nsollen diese Entgelte auch für die Kalenderjahre\nArtikel 1                                  1996 und 1997 vereinbart werden, soweit entspre-\nchende Fallpauschalen und Sonderentgelte nach\nDie Bundespflegesatzverordnung vom 26. September                  den Anlagen 1 und 2 nicht bestimmt oder auf Lan-\n1994 (BGBI. 1S. 2750), zuletzt geändert durch Artikel 6 des          desebene nach§ 16 Abs. 2 nicht vereinbart sind.\nGesetzes vom 10. Mai 1995 (BGBI. 1S. 678), wird wie folgt            Unter diesen Voraussetzungen können für Trans-\ngeändert:                                                            plantationen von Herz, Knochenmark, Leber und\nNiere von den bisher vereinbarten Entgelten\n1. In § 10 Abs. 2 Satz 2 wird der Punkt durch einen                 abweichende Fallpauschalen und Sonderentgelte\nStrichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:            vereinbart werden, wenn dies zu einer kranken-\n„bei Berechnung einer Fallpauschale wird für das                hausübergreifenden Vereinheitlichung der Ent-\ngesunde Neugeborene nach Maßgabe der Anlage 1                   gelte beiträgt.\"\neine gesonderte Fallpauschale berechnet.\"                    b) An Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:\n2. In§ 12 Abs. 2 wird nach Satz 1 folgender Satz ein-                .,Die Vereinbarung des Budgets und der Pflege-\ngefügt:                                                         sätze für das Jahr 1996 richtet sich nach den ent-\nsprechenden Vorschriften dieser Verordnung.\"\n„Bei Erlösabzug Ist die Pflege-Personalregelung\nabweichend von § 1 Abs. 2 der Pflege-Personalrege-\nlung anzuwenden.•                                         6. In Anlage 1 zu § 11 Abs. 1 der Bundespflegesatzver-\nordnung werden die Fallpauschalen 16.01 und 16.02\n3. In § 13 Abs. 2 Satz 3 wird der Punkt durch einen              gestrichen.\nStrichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:\n,,wenn in Anlage 1 eine gesonderte Grenz-Ver-             7. In Anlage 1.2 werden die Bewertungsrelationen für\nweildauer für die lnten~ivmedizin ausgewiesen ist,           die Fallpauschale 17.08 wie folgt geändert:\nsind entsprechende Pflegesätze auch für Einrichtun-          a) In Spalte 8 wird die Zahl 5 500\" durch die Zahl\n11\ngen der lntensivmedizin, die innerhalb der die Haupt-            .,5 050\" ersetzt.\nleistung erbringenden Abteilung geführt werden, zu\nvereinbaren.\"                                                b) In Spalte 10 wird die Zahl 8 740\" durch die Zahl\n11\n,.8 290\" ersetzt.\n4. § 14 Abs. 7 wird wie folgt geändert:\na) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:             8. Der Fallpauschalenkatalog in Anlage 1 zu § 11 Abs. 1\nder Bundespflegesatzverordnung wird um die in der\n„Bei den Fallpauschalen, für die in Anlage 1             Anlage 1 dieser Verordnung aufgeführten Fallpau-\nSpalte 9 eine zusätzliche Grenz-Verweildauer für         schalen ergänzt.\ndie lntensivmedizin ausgewiesen ist, werden ent-\nsprechend der Basispflegesatz und der Abtei-\n9. Der Sonderentgeltkatalog in Anlage 2 zu § 11 Abs. 2\nlungspflegesatz für die lntensivmedizin berechnet,\nder Bundespflegesatzverordnung wird um die in der\nsoweit auch die Grenz-Verweildauer der Fallpau-\nAnlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Sonderent-\nschale nach Satz 1 überschritten wird; soweit die\nGrenz-Verweildauer der Fallpauschale nicht über-         gelte ergänzt.\nschritten wird, wird der Basispflegesatz nicht, der\nAbteilungspflegesatz für die lntensivmedizin in      10. Die Anlage 3 zu § 17 Abs. 4 der Bundespflegesatzver-\nHöhe von 50 vom Hundert berechnet.\"                      ordnung wird wie folgt geändert:\nb) In Satz 2 wird das Wort „Diese\" durch folgende           a) Die lfd. Nr. 14 in den Abschnitten „L 1\" und „L 3\"\nWorte ersetzt:                                               wird jeweils wie folgt gefaßt:\n,.Die nach den Sätzen 1 und 2 berechneten Pflege-            ,.davon: Kurzlieger bis einschl. 3 BT\".\nsätze\".\nb) In den Abschnitten „K 1\", 11 K 2\" und „K 3\" wird in\n5. § 28 wird wie folgt geändert:                                    Spalte 1 bei den Kostenarten der lfd. Nr. 5, 6, 8, 15,\na) Absatz 3 erhält folgende Fassung:                             16 und 17 die Fußnotennummer „39)\" angefügt.\n,,(3) Für Krankenhäuser, die nach§ 6 der bis zur       c) In Abschnitt 11 K 7\" wird in Spalte 1 der lfd. Nr. 7 die\nerstmaligen Anwendung dieser Verordnung gülti-                Fußnotennummer „40)\" angefügt.","Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1995                                                   1989\n11. Der Anhang 2 zur Anlage 3 wird wie folgt geändert:                                   a)  anteilige Kosten der lfd. Nr. 5, 6 und 16 für Einrichtun-\ngen der lntensivmedizin zu berücksichtigen,\na) In Fußnote 35) wird folgender Satz angefügt:\nb) anteilige Kosten der lfd. Nr. 8, 15 und 17 zu berücksich-\n.,Bei der Ermittlung von Abteilungspflegesätzen für die lntensiv-                     tigen, soweit diese auf der Vielfalt der ärztlichen und\nmedizin sind in den Divisor zusätzlich die Tage zu 50 vom Hun-                        pflegerischen Tätigkeit oder auf kostenintensiven\ndert einzubeziehen, für die nach § 14 Abs. 7 Satz 2 zusätzlich zur                    medizinisch-technischen Leistungen beruhen.\nFallpauschale 50 vom Hundert des lntensivpflegesatzes berech-\n40) Bei der Ermittlung eines Abteilungspflegesatzes für lnten-\nnet werden; diese Tage sind keine Berechnungstage nach der\nsivmedizin sind in den Fällen von Fußnote 39 bei der lfd.\nSystematik der LKA.\"\nNr. 7 von K 7 die Kosten der innerbetrieblichen Leistungs-\nverrechnung einzutragen, die von den lfd. Nm. 8 bis 11 in\nb) Nach Fußnote 38) werden folgende Fußnoten 39)                                     K 7 nicht erfaßt werden.\"\nund 40) angefügt:\n\"39) Bei Krankenhäusern, die ohne die Belegarztabteilungen für\nmehr als zwölf bettenführende Fachabteilungen .(vgl. An-\nArtikel2\nhang 1) Abteilungspflegesätze berechnen oder über Fach-\nabteilungen der Herzchirurgie, der Strahlenheilkunde oder der\nArtikel 1 Nr. 4 tritt am Tage nach der Verkündung in\nNuklearmedizin verfügen, sind bei der innerbetrieblichen      Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 1996\nLeistungsverrechnung in Spalte 3                              in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 18. Dezember 1995\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister für Gesundheit\nHorst Seehofer","1990                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nAnlage1\n(zu Artikel 1 Nr. 8)\nFallpauschalen-Katalog","Anlage 1.1: Fallpauschalen bei Versorgung durch Hauptabteilungen\nBewertungsrelationen für          Grenzver-   Grenzver-         davon: Bewertungsrelationen        Verw911-  v...u-\nweildauer\"  welldauer                                             c1auer-   ·clauer\nFP                         FaOpauschalendefinitlon                                                      Fallpauschalen                          Intensiv-        far den Anteil Basisleistungen                lnlenslV•\nICD ICPM                                                          IMdlZln-                                                       aedlzln-\nPunkte                                                         Punkte\nNr.                                                                                       Punkte Personal\nSachmittel\nGesamtpunkte                       Punkte Personal\nSachmittel\n0-mtpunkte\n1                                       2                                    3      4           5              6           7            8          9           10              11            12        13         14\nGruppe 9: Operationen am Herzen\nHerzoperation (Koronarchirurgie) unter\nEinsatz der Herz-Lungen-Maschine mit\nVerwendung der inneren\n9.01     Koronare Herzkrankheit                                                               11.890          10.580      22.470         29          7        1.190           1.210          2.400    19,60       3,40\nBrustwandarterie, ab\nAufnahmeNertegung in die Herzchirurgie\nz\n~\nHerzoperation (Koronarchirurgie) unter\n0)\n9.02                 .               EinsatZ der Herz-Lungen-Maschine unter\nVervtWldung von mehr als einer Arterie,                   13.720          12.060      25.780         36          8        1.520           1.540          3.060    25,07       4,43\nC>\n1\nab AufnahmeNerlegung in die                                                                                                                                                            ~\n(Q\nHerzchiruraie\nHerzoperation (Koronarchirurgie) unter                                                                                                                                                a.\nEinsatz der Herz-Lungen-Maschine ohne\n..,\n(1)\n9.03                 \"              Verwendung der inneren Brustwand-                         11.890          10.580      22.470         29          7        1.190           1.210          2.400    19,60       3,40     ~\nCl)\narterle, ab AufnahmeNertegung in die                                                                                                                                                  (Q\nll)\nHerzchiruraie                                                                                                                                                                         O\"\nHerzoperation (Koronarchirurgie) unter                                                                                                                                                ~\nEinsatz der Herz-Lungen-Maschine als                                                                                                                                                  m\n9.04                 :'              Rezidiveingriff am Herzen, ab                            13.270          11.600      24.870         31          7        1.260           1.270          2.530    20,73       3,71     0\n::J\nAufnahmeNerlegung in die Herzchirurgie                                                                                                                                                _::J\na.\n(1)\nHerzoperation unter Einsatz der Herz-                                                                                                                                                 ::J\nLungen-Maschine als Kombination von                                                                                                                                                   1\\)\n9.05                 .               Koronarchlrurgie und\n16.280          12.650      28.930         30         10        1.360           1.380          2.740    22,45       6,22\n!»\nl<Jappenrekonstruktlon,ab                                                                                                                                                             ~\nAufnahme/Verlegung in die Herzchirurgie                                                                                                                                                N\n(1)\n3\nHerzopei ation unter Einsatz der Herz-                                                                                                                                                O\"\n..,\n(1)\n9.06\n..               Lungen-Maschine all Kombination von\nKoronarchlrurgie und Ersatz einer                        13.350          17.660      31.010         32          7        1.310           1.330          2.640    21,61       3,45\n...A.\nCO\nHerzklappe, ab Aufnahme/Verlegung in                                                                                                                                                  CO\nO'I\ndie Herzchirurgie\nVerweildauer: Der Bewertungsrelation zugrundegelegte Verweildauer In Bezug auf den Gesamtaufenthalt\nGrenzverweildauer: Erster zusatzllch alnchenbarer Tag bei Überschreitung der Grenz-Verweildauer der Fallpauschale                                                                                                    ~\n• • • VMWlilda&Mr lntenliYmedlzln: Der Bewertungsrelation zugrundegelegte Verweildauer in der lntenslveinheit\n--- G ~ & M r lntenslvmedizln: Erster ZUlltzllch abrechenbarer '.ag bei Überschreitung der Grenz-Verweildauer lntenslvrnedlzin\n8\n~"]}