{"id":"bgbl1-1995-65-1","kind":"bgbl1","year":1995,"number":65,"date":"1995-12-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/65#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-65-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_65.pdf#page=6","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe","law_date":"1995-12-15T00:00:00Z","page":1722,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["1722                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe\nVom 15. Dezember 1995\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:               hat. Hat der Mieter einem nicht ermäßigten Erhöhungs-\nsatz zugestimmt oder ist er zur Zustimmung verurteilt\nArtikel 1                               worden, obwohl die Zentralheizung oder das Bad\nfehlte, kann er seine Zustimmung insoweit widerrufen.\nÄnderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe                   Der Widerruf ist dem Vermieter bis zum 31. März 1996\nDas Gesetz zur Regelung der Miethöhe vom 18. Dezem-              schriftlich zu erklären. Er wirkt ab dem Zeitpunkt, zu\nber 1974 (BGBI. 1S. 3603, 3604), zuletzt geändert durch            dem das Mieterhöhungsverlangen wirksam geworden\nArtikel 1 des Gesetzes vom 6. Juni 1995 (BGBI. 1S. 748),           ist. Soweit die Zustimmung widerrufen ist, hat der Ver-\nwird wie folgt geändert:                                           mieter den Mietzins zurückzuzahlen. Auf diese Ände-\nrung des Mietzinses ist § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 nicht\n1. § 12 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefaßt:                       anzuwenden.\"\n„Der Erhöhungssatz ermäßigt sich auf 15 vom Hundert\nbei Wohnraum, bei dem die Zentralheizung oder das\nBad oder beide Ausstattungsmerkmale fehlen.\"\nArtikel2\n2. Nach § 12 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:\nInkrafttreten\n,,(1 a) Absatz 1 Satz 2 gilt auch für Ansprüche, die der\nVermieter vor dem 1 . Januar 1996 geltend gemacht             Dieses Gesetz tritt am 1 . Januar 1996 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 15. Dezember 1995\nDer Bundespräsident\nRoman Herzog\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDie Bundesministerin der Justiz\nS. Le utheusser-Sc h narren berge r\nDer Bundesminister\nfür Raumordnung, Bauwesen und Städtebau\nKlaus Töpfer"]}