{"id":"bgbl1-1995-59-6","kind":"bgbl1","year":1995,"number":59,"date":"1995-11-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/59#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-59-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_59.pdf#page=12","order":6,"title":"Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung - PBV)","law_date":"1995-11-22T00:00:00Z","page":1528,"pdf_page":12,"num_pages":21,"content":["1528                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nVerordnung\nüber die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen\n(Pflege-Buchführungsverordnung - PBV)\nVom 22. November 1995\nAuf Grund des § 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Elften              (2) Pflegeeinrichtungen im Sinne dieser Verordnung\nBuches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -         sind\nvom 26. Mai 1994 (BGBI. 1S. 1014) verordnet die Bundes-        1. ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste),\nregierung und auf Grund des durch Artikel 1 Nr. 8 des\nGesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBI. 1 S. 2355)               2. teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen\neingefügten und durch Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a des              (Pflegeheime),\nGesetzes vom 24. Juni· 1994 (BGBI. 1 S. 1377) geänder-\nmit denen ein Versorgungsvertrag nach dem Elften Buch\nten § 330 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs verordnet\nSozialgesetzbuch besteht (zugelassene Pflegeeinrichtun-\ndas Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit\ngen). Erbringt eine zugelassene Pflegeeinrichtung neben\ndem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundes-\nLeistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch\nministerium für Wirtschaft:\nandere Sozialleistungen im Sinne des Ersten Buches\nSozialgesetzbuch (gemischte Einrichtung), so sind ihre\nInhaltsübersicht                          Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dieser Ver-\nordnung auf die Leistungen beschränkt, für die sie nach\n§ 1 Anwendungsbereich                                          dem Elften Buch Sozialgesetzbuch als Pflegeeinrichtung\n§ 2 Geschäftsjahr                                              zugelassen ist.\n§ 3 Buchführung, Inventar\n§ 4 Jahresabschluß                                                                          §2\n§ 5 Einzelvorschriften zur Bilanz                                                     Geschäftsjahr\n§ 6 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen\nDas Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.\n§ 7 Kosten- und Leistungsrechnung\n§ 8 Wahlrecht für Kapitalgesellschaften\n§ 9 Befreiungen                                                                             §3\n§ 10 Ordnungswidrigkeiten                                                        Buchführung, Inventar\n§ 11 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften                      (1) Die Pflegeeinrichtungen führen ihre Bücher nach\nden Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung.\nAnlage 1   Gliederung der Bilanz\nFür Buchführung und Inventar gelten die §§ 238 bis 241\nAnlage 2   Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung          des Handelsgesetzbuchs.\nAnlage 3a Anlagennachweis\n(2) Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der\nAnlage 3b Nachweis der Förderungen nach Landesrecht\n(Fördernachweis)\nAnlage 4 einzurichten. Bei Verwendung eines hiervon\nabweichenden Kontenplanes hat die Pflegeeinrichtung\nAnlage 4   Kontenrahmen für die Buchführung                    durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die\nAnlage 5   Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungs-  Umschlüsselung auf den Kontenrahmen nach Satz 1 zu\nrechnung (Muster)                                   gewährleisten.\nAnlage 6   Kostenträgerübersicht (Muster)\n§4\n§1                                                    Jahresabschluß\nAnwendungsbereich                             (1) Der Jahresabschluß der Pflegeeinrichtung besteht\naus:\n(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten der\nPflegeeinrichtungen richten sich nach dieser Verordnung,       1. der Bilanz, gegliedert nach Anlage 1,\nunabhängig davon, ob die Pflegeeinrichtung Kaufmann\n2. der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach\nim Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig\nAnlage 2, sowie\nvon der Rechtsform der Pflegeeinrichtung. Rechnungs-,\nBuchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen         3. dem Anhang einschließlich des nach den Anlagen 3a\nVorschriften bleiben unberührt.                                   und 3b gegliederten Anlagen- und Fördernachweises.","Nr. 59 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1995                             1529\nDer Jahresabschluß ist innerhalb von sechs Monaten           gesellschaft sind in der Bilanz unter dem Eigenkapital als\nnach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen. Für die        „gewährtes Kapital\" die Beträge auszuweisen, die der\nAufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten      Einrichtung für die Erfüllung ihres Versorgungsauftrags\n§ 242, § 243 Abs. 1 und 2, die§§ 244 bis 256, § 264 Abs. 2,  nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch vom Rechts-\n§ 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 3, § 275 Abs. 4, § 277     träger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. Sonstige\nAbs. 3 Satz 1 und Abs. 4, § 279, § 284 Abs. 2 Nr. 1 und 3    Einlagen des Rechtsträgers sind als Kapitalrücklagen\ndes Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 24 Abs. 5 Satz 2        auszuweisen. Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des\nund Artikel 28 des Einführungsgesetzes zum Handels-          Handelsgesetzbuchs entsprechend.\ngesetzbuch.\n(4) Sind der Pflegeeinrichtung vor Aufnahme in den\n(2) Soweit ein Träger mehrere Pflegeeinrichtungen         Landespflegeplan für Lasten aus Darlehen Fördermittel\nbetreibt, die keine Vollkaufleute im Sinne des Handels-      bewilligt worden, so ist in Höhe des Teils der jährlichen\ngesetzbuchs sind, kann er diese in einem Jahresabschluß      Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten\nzusammenfassen. Dabei ist der Anlagen- und Förder-           Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht\nnachweis nach den Anlagen 3a und 3b für jede Pflege-         durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in\neinrichtung gesondert zu erstellen. § 7 bleibt unberührt.    der Bilanz auf der Aktivseite ein „Ausgleichsposten aus\n(3) Bei gemischten Einrichtungen im Sinne des § 1         Darlehensförderung\" zu bilden. Ist der Tilgungsanteil der\nAbs. 2 Satz 2 kann der Träger                                Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die\njährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln\n1. einen auf die Leistungen nach dem Elften Buch Sozial-     finanzierten Vermögensgegenstände des AnJagevermö-\ngesetzbuch begrenzten Jahresabschluß (Teil-Jahres-       gens, so ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden\nabschluß) erstellen oder                                 Betrages auf der Passivseite ein „Ausgleichsposten aus\n2. unter Verwendung der Anlagen 3a und 3b die Erträge        Darlehensförderung\" zu bilden.\nund Aufwendungen seiner Pflegeeinrichtungen in einer\nnach Anlage 2 gegliederten Teil-Gewinn- und Verlust-        (5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigen-\nrechnung so zusammenfassen, daß sie von den ande-        mitteln des Trägers der Pflegeeinrichtung vor Beginn\nren Leistungsbereichen der Einrichtung getrennt sind.    der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des\nIst eine Abgrenzung nicht möglich, haben die erforder-   Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung\nlichen Zuordnungen zu den verschiedenen Leistungs-       in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann,\nbereichen auf der Grundlage von vorsichtigen und         ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein „Ausgleichsposten\nwirklichkeitsnahen Schätzungen zu erfolgen.§ 7 bleibt    für Eigenmittelförderung\" zu bilden.\nunberührt.\n§5                                                           §6\nEinzelvorschriften zur Bilanz                       Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen\n(1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,                Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewah-\nderen Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind in der Bilanz      rungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die\nhöchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungs-            §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.\nkosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen.\nKann eine zugelassene Pflegeeinrichtung, die erstmals\nnach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewer-                                        §7\ntung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der                        Kosten- und Leistungsrechnung\nEröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder\nHerstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand            Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen haben eine\nermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermut-        Kosten- und ·Leistungsrechnung zu führen, die eine\nlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts ent-        betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der\nsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder            Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ermöglicht. Die\nHerstellungskosten anzusetzen. Vermögensgegenstände           Kosten- und Leistungsrechnung muß die Ermittlung und\ndes Anlagevermögens, die bei Pflegeheimen am 1. Januar       Abgrenzung der Kosten der jeweiligen Betriebszweige\n1997, bei Pflegediensten am 1. Januar 1998 bis auf           sowie die Erstellung der Leistungsnachweise nach den\neinen Erinnerungsposten abgeschrieben sind, können mit       Vorschriften des Achten Kapitels des Elften Buches\ndiesem Restbuchwert angesetzt werden.                        Sozialgesetzbuch ermöglichen. Dazu gehören folgende\n(2) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die         Mindestanforderungen:\nmit öffentlichen Fördermitteln oder sonstigen Zuwen-          1. Die Pflegeeinrichtungen haben die auf Grund ihrer\ndungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind,         Aufgaben und Strukturen erforderlichen Kostenstellen\nsind auf der Aktivseite der Bilanz mit dem Bruttowert            zu bilden; dabei kann der Kostenstellenrahmen nach\nanzusetzen. Auf der Passivseite der Bilanz sind die be-          dem Muster der Anlage 5 angewendet werden.\nreits zweckentsprechend verwendeten Fördermittel oder\nZuwendungen als Sonderposten gesondert auszuweisen,          2. Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar\nvermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanz-           herzuleiten.\nstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen\n3. Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht\nMitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlage-\nnach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber\nvermögens.\nhinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen,\n(3) Bei Pflegeeinrichtungen ohne eigene Rechtspersön-          soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke er-\nlichkeit oder in einer anderen Rechtsform als der Kapital-        forderlich ist.","1530                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\n4. Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht           (2) Von den Vorschriften dieser Verordnung können\nden Kostenträgern zuzuordnen; dabei kann die              ganz oder teilweise befreit werden:\nKostenträgerübersicht nach dem Muster der Anlage 6\n1. Pflegedienste mit sieben bis zu zehn Vollzeitkräften;\nangewendet werden.\nTeilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen,\n5. Bei Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 oder 3 muß eine\n2. teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen\nverursachungsgerechte Abgrenzung der Kosten und\nder Kurzzeitpflege mit neun bis zu fünfzehn Pflege-\nErträge mit anteiliger Zuordnung auf die verschiedenen\nplätzen,\nEinrichtungen erfolgen; § 4 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 gilt\nentsprechend.                                             3. vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit einundzwanzig\nbis zu dreißig Pflegeplätzen.\n§8                              Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Über eine Befreiung\nWahlrecht für Kapitalgesellschaften                und ihre Versagung entscheiden auf Antrag des Trägers\nder Pflegeeinrichtung die Landesverbände der Pflege-\n(1) Pflegeeinrichtungen, die Kapitalgesellschaften im      kassen gemeinsam im Einvernehmen mit der zuständigen\nSinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des           Landesbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Maß-\nHandelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des         stab für diese Ermessensentscheidung ist insbesondere\nHandelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und           die Frage, ob die mit der Anwendung der Verordnung\nOffenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handels-         verbundenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis\ngesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ ~66, 268        zu dem erreichbaren Nutzen stehen oder ob die in § 7\nAbs. 2 und § 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzu-           gestellten Anforderungen nicht auch auf andere Weise\nwenden. Sehen sie von der Anwendung ab, so haben sie          erreicht werden können.\nbei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die\nBilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung           ·(3) Pflegeeinrichtungen, die nach Absatz 1 oder 2 von\nnach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3a          den Vorschriften dieser Verordnung befreit sind, haben\nzu gliedern. Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen          eine vereinfachte Einnahmen- und Ausgabenrechnung\nAngaben sind auch für den Posten \"Immaterielle Ver-           zu führen, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch-\nmögensgegenstände\" und jeweils für die Posten des             führung entspricht; als Mindestanforderung gelten die\nFinanzanlagevermögens zu machen.                              in § 259 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgeführ-\nten Rechenschaftspflichten entsprechend. Die Auskunfts-\n(2) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 1       und Nachweispflichten der Pflegeeinrichtungen nach dem\nfür Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen       Siebten und Achten Kapitel des Elften Buches Sozial-\nfür kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach         gesetzbuch bleiben unberührt.\n§ 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs\nbei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offen-\nlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs                                      §10\ndürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetz-\nOrdnungswidrigkeiten\nbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in\nder Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach             Ordnungswidrig im Sinne des§ 334 Abs. 1 Nr. 6 des\nAnlage 3a nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen         Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des ver-\nbezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und             tretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer\ndaß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2          Pflegeeinrichtung, die Kapitalgesellschaft ist, bei der\ndie Posten 1 bis 8 und 1O zu dem Posten „Rohergebnis\"         Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses\nzusammengefaßt werden dürfen.\n1. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 2\na) die Bilanz nicht nach Anlage 1,\n§9                                  b) die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach An-\nBefreiungen                                  lage 2,\n(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind                c) den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3a\nbefreit:                                                          gliedert oder\n1. Pflegedienste mit bis zu sechs Vollzeitkräften; Teilzeit-  2. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 3 die dort bezeichneten\nkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen,                   zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht,\n2. teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen           nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem\nder Kurzzeitpflege mit bis zu acht Pflegeplätzen,             vorgeschriebenen Inhalt macht.\n3. vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu zwanzig\nPflegeplätzen.                                                                        § 11\nFür die Ermittlung der Vollzeitkräfte und der Pflegeplätze             Inkrafttreten und Übergangsvorschriften\nsind die Durchschnittswerte im abgelaufenen Geschäfts-           (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.\njahr maßgebend. Satz 1 gilt nicht für Pflegeeinrichtungen,\nderen Umsätze aus der Erfüllung ihres Versorgungs-              (2) Der Jahresabschluß nach § 4 ist erstmals aufzu-\nauftrages nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs          stellen:\n(ohne Investitionsaufwendungen) bei Pflegeheimen eine        1. bei stationären Pflegeeinrichtungen zum 31. Dezember\nMillion Deutsche Mark, bei Pflegediensten 500 000 Deut-           1997 für das Geschäftsjahr 1997 bis spätestens zum\nsche Mark im abgelaufenen Geschäftsjahr übersteigen.             30. Juni 1998,","Nr. 59 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1995                             1531\n2. bei ambulanten Pflegeeinrichtungen zum 31. Dezem-        nahme. Die Eröffnungsbilanz ist binnen sechs Monaten\nber 1998 für das Geschäftsjahr 1998 bis spätestens      nach dem jeweiligen Stichtag aufzustellen.\nzum 30. Juni 1999.\n(4) Die Vorschriften über Buchführung und Inventar\n(3) Stichtag für die Eröffnungsbilanz sowie für die erst- (§ 3) sowie über die Kosten- und Leistungsrechnung (§ 7)\nmalige Aufstellung des Anlagen- und Fördernachweises        sind auf stationäre Pflegeeinrichtungen erstmals für das\n(Anlagen 3a und 3b) sind:                                   Geschäftsjahr 1997 und auf ambulante Pflegeeinrichtun-\ngen erstmals für das Geschäftsjahr 1998 anzuwenden.\n1. bei stationären Pflegeeinrichtungen der 1. Januar 1997,\n(5) Wird eine Pflegeeinrichtung im Jahr 1996 an einen\n2. bei ambulanten Pflegeeinrichtungen der 1. Januar 1998.\nfreigemeinnützigen oder privaten Träger veräußert, kön-\nWird die Pflegeeinrichtung erst nach dem 1. Januar des      nen die in Absatz 2 bis 4 genannten Fristen auf Antrag des\njeweiligen Geschäftsjahres in Betrieb genommen, ist         neuen Trägers gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 jeweils um ein Jahr\nStichtag für die Eröffnungsbilanz der Tag der Betriebsauf-  verlängert werden.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 22. November 1995\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm\nDie Bundesministerin der Justiz\nS. Leuthe u sser-Sch narren berg er","1532                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nAnlage1\nGliederung der Bilanz*)\nAktivseite\nA. Ausstehende Einlagen auf das\ngezeichnete/gewährte Kapital (KGr. 00),\ndavon eingefordert ....................................................................................\nB. Anlagevermögen:\n1. Immaterielle Vermögensgegenstände (KUGr. 080) ................ .\nII. Sachanlagen:\n1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten\neinschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken\n(KGr. 01, KUGr. 040 u. 042) ...............••..•..............\n2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten\neinschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken\n(KGr. 02, KUGr. 041 u. 042, soweit nicht unter 1.) .............. .\n3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte\nohne Bauten (KGr. 03) ••••••••..••••.•.•..••..••••.........••\n4. Technische Anlagen (KGr. 05) ..........•••••.•..............•\n5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge\n(KGr. 06 ohne KUGr. 063) •...••..•••.•••••••••••••.•••••.•.••\n6. Fahrzeuge (KUGr. 063) ...••••.••.•••••..••••.••..•.••••.••••\n7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (KGr. 07) .......... .                                     ............................\nIII. Finanzanlagen\n1. Anteile an verbundenen Untemehmen*j (KUGr. 081) ........... .\n2. Ausleihungen an verbundene Untemehmen*j (KUGr. 082) •......\n3. Beteiligungen (KUGr. 083) ••••......••••.••••...••••......•••\n4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen\nein Beteiligungsverhältnis besteht; (KUGr. 084) ................ .\n5. Wertpapiere des Anlagevermögens (KUGr. 085) •...............\n6. Sonstige Finanzanlagen (KUGr. 086) ....•.••..................                                        ............................\nC. Umlaufvermögen\n1. Vorräte\n1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr. 101)\n2. Geleistete Anzahlungen (KUGr. 102) ......................... .                                       ............................\nII. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände\n1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (KGr. 11 ),\ndavon mit einer Restlaufzeit von mehr als\neinem Jahr .......................................................................................\n2. Forderungen an Gesellschafter oder Träger der Einrichtung\n(KUGr. 160), ................•........•••••••.•......•.••••.\ndavon mit einer Restlaufzeit von mehr als\neinem Jahr .............................................................:........................ .\ni Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.\nj  Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.","Nr. 59 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1995                                                                   1533\n3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen*)\n(KUGr. 161 ), ............................................. · ·\ndavon mit einer Restlaufzeit von mehr als\neinem Jahr .......................................................................................\n4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-\nverhältnis besteht1 (KUGr. 162), ..•••••.•••••.••••.••.......•.\ndavon mit einer Restlaufzeit von mehr als\neinem Jahr .......................................................................................\n5. Forderungen aus öffentlicher Förderung (KGr. 14), .•••••••••••••\ndavon mit einer Restlaufzeit von mehr als\neinem Jahr ................................................................••.•..•......•........•\n6. Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung (KGr. 15), ........ .\ndavon mit einer Restlaufzeit von mehr als\neinem Jahr .......................................................................................\n7. Sonstige Vermögensgegenstände (KUGr. 164), ................ .\ndavon mit einer Restlaufzeit von mehr als\neinem Jahr .......................................................................................\n8. Umsatzsteuer (KUGr. 163) .................................. .                                      ............................ ............................\nIII. Wertpapiere des Umlaufvermögens\n(KGr. 13), .................................................... .\ndavon Anteile\nan verbundenen Unternehmen ..............................................................\nIV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks\n(KGr. 12) .................................................... .\nD. Ausgleichsposten\n1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung\n(KUGr. 171) ...............................................•...\n2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung\n(KUGr. 172) ..................................... 1                            •••••••••••••          ............................ ............................\nE. Rechnungsabgrenzungsposten\n(KGr.18) ....................................................... .\nF. Nicht durch Eigenkapital gedeckter\nFehlbetrag .......................•......•...••...•••...•....•.•\n............................\n1 Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.","·1534                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\n·Passivseite\nA. Eigenkapital\n1. Gezeichnetes/gewährtes Kapital(KUGr. 200) .................... .\n2. Kapitalrücklagen (KUGr. 201) ..................................•\n3. Gewinnrücklagen (KUGr. 202) .................•.......•......•..\n4. GewinnvortragNerlustvortrag (KUGr. 203) ....................... .\n5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr. 204) •..................                                     ............................\nB. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen\nzur Finanzierung des Sachanlagevermögens\n1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen\n(KGr. 21) ..••......................•..•...••.....•...........•\n2. Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen\n(KGr. 22) .................................................... .                                    ····························\nC. Rückstellungen (KGr. 24) ......................... ; ............. .\nD. Verbindlichkeiten\n1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (KGr. 30),\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr ................................................................................\n2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (KGr. 31), ........... .\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr ................................................................................\n3. Erhaltene Anzahlungen (KGr. 34), .............................. .\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr ................................................................................\n4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder dem Träger\nder Einrichtung (KUGr. 354), .................................. .\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr ................................................................................\n5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen*)\n(KUGr. 355), .•..••..••....................•..................\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr ................................................................................\n6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein\nBeteiligungsverhältnis besteht*) (KUGr. 356), ............... : .... .\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr ................................................................................\n7. Verbindlichkeiten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen\n(KGr. 32), .••..•......•.•.....................................\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr ................................................................................\n8. Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen\n(KGr. 33), .......•............................................\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr ................................................................................\n9. Sonstige Verbindlichkeiten (KUGr. 350 bis 353, 357), ............. .\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr ................................................................................\n10. Verwahrgeldkonto (KGr. 37) •................•................•\n11. Umsatzsteuer (KGr. 36) •....................•................•                                      ............................\nE. Ausgleichsposten aus.Darlehensförderung (KGr. 23) .............. .\nF. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38) ........................ .\n............................\nEventualverbindlichkeiten aus Ansprüchen auf Erstattung von Fördermitteln\n1 Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.","Nr. 59 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1995                                          1535\nAnlage2\nGliederung der Gewinn- und Verlustrechnung\n1. Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen gemäß PflegeVG\n(KGr. 40 bis 43) ..•.............................................•\n2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung\n(KUGr. 413,424,433) ...........•................................\n3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen nach PflegeVG\n(KUGr. 414 bis 416, 425, 426, 434, 435) ....•••..••..••••......•••••\n4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten\ngegenüber Pflegebedürftigen (KUGr. 464) ......................... .\n5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (KGr. 44) •.•.........\n6. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen/unfertigen\nErzeugnissen und Leistungen (KUGr. 540) ..................•.......\n7. Andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 541) ...................... .\n8. Sonstige betriebliche Erträge (KGr. 48, 55) ......................... .  ............................\n9. Personalaufwand\na) Löhne und Gehälter (KGr. 60)\nb) Sozialabgaben, Altersversorgung und sonstige Aufwendungen\n(KGr. 61 bis 64) ............................................. .\n10. Materialaufwand\na) Lebensmittel (KGr. 65)\nb) Aufwendungen für Zusatzleistungen (KGr. 66) ................... .\nc) Wasser, Energie, Brennstoffe (KGr. 67) ......................... .\nd) Wirtschaftsbedarf~erwaltungsbedarf (KGr. 68, 70) .............. .\n11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (KUGr. 685) ............ .\n12. Steuern, Abgaben, Versicherungen (KGr. 71) ............•...........\n13. Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe (KGr. 73) .......... .\n14. Mieten, Pacht, Leasing (KGr. 76) ................................. .\nZwischenergebnis ................................................ .\n15. Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung\nvon Investitionen (KGr. 45, 46; KUGr. 486) ......................... .\n16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (KGr. 47) .............. .\n17. Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus Darlehens-\nund Eigenmittelförderung (KUGr. 487) ...............•.•.......•....\n18. Aufwendungen aus der Zuführung zu SonderpostenNerbindlichkeiten\n(KGr. 74) .......................•...............................\n19. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten\naus Darlehensförderung (KUGr. 784) .............................. .\n20. Abschreibungen\na) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände\nund Sachanlagen (KUGr. 750, 751) ............................ .\nb) Abschreibungen auf Forderungen und sonstige Vermögens-\ngegenstände (KUGr. 753, 754) .•..•................•...........\n21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (KUGr. 771) ....\n22. Sonstige ordentliche und außerordentliche Aufwendungen\n(KUGr. 772; KGr. 78) ...............................••............        ............................ ............................\nZwischenergebnis ................................................ .","1536                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\n23. Erträge aus Beteiligungen {KUGr. 500*), 501) ....................... .\n24. Erträge aus Finanzanlagen {KUGr. 502*), 503) ...................... .\n25. Zinsen und ähnliche Erträge {KGr. 51) ............................. .\n26. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere\ndes Umlaufvermögens {KUGr. 752) .•..............................\n27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen {KGr. 72) ...................... .                  ............................ ........................... .\n28. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit .................. .\n29. Außerordentliche Erträge (KGr. 56) ............................... .\n30. Außerordentliche Aufwendungen {KGr. 78) ........................ .\n31. Weitere Erträge {KGr. 52, 53) ..........................-........... .               ............................\n32. Außerordentliches Er~ebnis ................................... .\n33. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag ........................... , .                                                  ............................\n1 Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.","Anlagennachweis                                                                   Anlage3i1\nEntwicklung der Anschaffungswerte                     Entwicklung der Abschreibungen\nRest-\nBilanzposten                                          Anfangs- Zugang      Um-     Abgang     End-  Anfangs- Abschrei-     Um-    Zuschrei- Entnahme End-   buchwerte\nbestand            buchun-              stand bestand bungen buchun- bungen              für   stand   (Stand:\n8.11. Sachanlagen                                                          gen                                des Ge-      gen     des Ge- Abgänge           31.12.)\nschäfts-              schäfts-\njahres               jahres\nDM       DM         DM       DM        DM     DM         DM        DM         DM       DM     DM       DM\n1                            2        3          4        5         6       7         8         9         10       11      12      13\n1.1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte\nmit Betriebsbauten einschließlich der Betriebs-\nz\n~\nbauten auf fremden Grundstücken                                                                                                                                  01\nCO\n1\n1.2. darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen                                                                                                                         ~\n(KUGr. 011, 012, 040 und 042)                                                                                                                                   <O\na.\n..,\n(l)\n2.    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte\nmit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten\n~\n(/)\n<O\nauf fremden Grundstücken                                                                                                                                         ll>\nCT\n~\n3.    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte                                                                                                                        CD\n0\nohne Bauten                                                                                                                                                      ::J\n?\n4.1. Technische Anlagen                                                                                                                                                a.\n(l)\n::,\n1\\)\n4.2. darunter: in Betriebsbauten und in Außenanlagen                                                                                                                   ~\nz0\n5.1. Einrichtungen und Ausstattungen ohne                                                                                                                               <\n(l)\nFahrzeuge\n3\nCT\n5.2. darunter: in Betriebsbauten, in Außenanlagen,                                                                                                                     ..,\n(l)\nGWG's und Festwerte in Betriebsbauten                                                                                                                            CO\nCO\n(KUGr. 060, 062, 064 und 066)                                                                                                                                    01\n6.    Fahrzeuge\n7.1. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau\n7.2. darunter: für Betriebsbauten (KUGr. 070)\nSumme\ndarunter: Summe der Positionen 1.2., 4.2., 5.2.,\n6. und 7.2.                                                                                                                                                           ...\n!",". Nachweis der Förderungen nach Landesrecht (Fördemachweis)1                                                    Anlage3b\n...1\nEntwicklung der gef6rderten Anschaffungswerte        Entwicklung der gef6rderten Abschreibungen          Rest-\nAnfangs- Zugang        Um-    Abgang     End-  Anfangs- Abschrel-   Um-     Zuschrel- Entnahme   End-   buchwerte\nBilanzposten                                                          bestand              buchun-             stand bestand bungen buchun- bungen             für     stand   (Stand:\ngen                               des Ge-    gen      des Ge- Abgänge             31.12.)\nschäfts-            schäfts-\nJahres              Jahres\nDM          DM      DM'      DM        DM     DM        DM        DM        DM        DM       DM       DM\n1                                         2           3       4        5         6       7        8         9         10        11       12      13\n1.1. GrundstOcke und grundstücksgleiche Rechte\nmit Betriebsbauten einschließlich der Betriebs-\nbauten auf fremden Grundstücken\n1.2. darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen                                                                                                                                           §\n(KUGr. 011, 012, 040 und 042)                                                                                                                                                       Q.\n2.   Grundstücke und grundst0cksgleiche Rechte                                                                                                                                          ~\n3.\nmit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten\nauf fremden Grundstücken\nGrundstOcke und grundstOcksgleiche Rechte\n!J\nC-\nohne Bauten                                                                                                                                                                         !-\n4.1. Technische Anlagen\n4.2. darunter: In Betriebsbauten und In Außenanlagen\n1\nUl\n~\n5.1. Einrichtungen und Ausstattungen ohne\nffl\nP1\nFahrzeuge                                                                                                                                                                           ;t\n==\n5.2. darunter: In Betriebsbauten, in Außenanlagen,\nGWG's und Festwerte in Betriebsbauten\n(KUGr. 060, 062, 064 und 066)\n6.   Fahrzeuge\n7.1. Geleistete Anzahlungen und Anlagen Im Bau\n7.2. darunter: für Betriebsbauten (KUGr. 070)\nSumme\ndarunter: Summe der Positionen 1.2., 4.2., 5.2.,\n6. und 7.2.\ni Die FOrderung durch sonstige Fördergeber Ist entsprechend dieser Anlage auszuweisen.","Nr. 59 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1995                                      1539\nAnlage4\nKontenrahmen für die Buchführung\n(Kontenklasse 0-8)\nKonten-\nKonten-          Konten-\nunter-                                        Text-Erläuterung\nklasse           gruppe\ngruppe\n0                                              Kontenklasse 0\nAusstehende Einlagen, Anlagevermögen\n00                            Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete oder festgesetzte Kapital\n01                            Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte\n010         Bebaute Grundstücke\n011         Betriebsbauten\n012         Außenanlagen\n02                            Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten\n020         Bebaute Grundstücke\n021         Wohnbauten\n022         Außenanlagen\n03                            Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten\n04                            Bauten auf fremden Grundstücken\n040         Betriebsbauten\n041         Wohnbauten\n042         Außenanlagen\n05                            Technische Anlagen\n050         in Betriebsbauten\n051         in Wohnbauten\n052         in Außenanlagen\n06                            Einrichtung und Ausstattung\n060         in Betriebsbauten\n061         in Wohnbauten\n062         in Außenanlagen\n063         Fahrzeuge\n064         Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG's)\n065         Festwerte in Betriebsbauten\n066         Festwerte in Wohnbauten\n07                            Anlagen im Bau, Anzahlungen auf Anlagen\n070         Betriebsbauten\n071         Wohnbauten\n08                            Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen\n080         Immaterielle Anlagegüter\n081         Anteile an verbundenen Untemehmenj\n082         Ausleihungen an verbundene Unternehmen*)\n083         Beteiligungen\n084         Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)\n085         Wertpapiere des Anlagevermögens\n086         sonstige Finanzanlagen\n*) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.","1540                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nKonten-\nKonten-           Konten-\nunter-                                        Text-Erläuterung\nklasse           gruppe\ngruppe\n1                                              Kontenklasse 1\nUmlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung\n10                            Vorräte\n101        Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe\n102        Geleistete Anzahlungen\n11                            Forderungen aus, geleistete Anzahlungen auf UefeNngen und Leistungen\n12                            Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks\n13                            Wertpapiere des Umlaufverm6gens\n14                            Forderungen aus öffentlicher Förderung\n15                            Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung\n16                            Sonstiq,e Vermögensgegenstände\n160        Forderungen an Gesellschafter oder Träger der Pflegeeinrichtung\n161        Forderungen gegen verbundene Unternehmen;\n162        Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;\n163        Vorsteuer\n164        Sonstiges\n17                           Ausgleichsposten\n171        Ausgleichsposten aus Darlehensförderung\n172        Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung\n18                           Rechnungsabgrenzung\n19                           Bilanzverlust\n2                                             Kontenklasse 2\nEigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen\n20                           Eigenkapital\n200        Gezeichnetes/gewährtes Kapital\n201        Kapitalrücklagen\n202        Gewinnrücklagen\n203        GewinnvortragNer1ustvortrag\n204        Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag\n21                           Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen\n22                           Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen\n23                           Ausgleichsposten aus Darlehensförderung\n24                           Rückstellungen\n240        Pensionsrückstellungen\n241        Steuerrückstellungen\n242        Urlaubsrückstellungen\n243        Sonstige Rückstellungen\n3                                              Kontenklasse 3\nVerbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung\n30                           Verbindlichkeiten aus LlefeNngen und Leistungen\n31                           Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten\n32                           Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung\n33                           Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung\n34                            Erhaltene Anzahlungen\n\") Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.","Nr. 59 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1995                                         1541\nKonten-\nKonten-           Konten-\nunter-                                           Text-Erläuterung\nklasse           gruppe\ngruppe\n35                            Sonstige Verbindlichkeiten\n350         gegenüber Mitarbeitern\n351         gegenüber Sozialversicherungsträgern\n352         gegenüber Finanzbehörden\n353         gegenüber Bewohnern\n354         Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder dem Träger der Einrichtung\n355         Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen*)\n356         Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis\nbesteht*)\n357         Sonstige Verbindlichkeiten\n36                            Umsatzsteuer\n37                             Verwahrgeldkonto\n38                             Rechnungsabgrenzung\n39                             frei\n4                                                           Kontenklasse 4\nBetriebliche Erträge\n40                                         Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen\n400                     Erträge aus Pflegeleistungen: Pflegestufe 1\n4000        Pflegekasse\n4001        Sozialhilfeträger\n4002        Selbstzahler\n4003        Übrige\n401                      Erträge aus Pflegeleistungen: Pflegestufe fl\n4010        Pflegekasse\n4011        Sozialhilfeträger\n4012         Selbstzahler\n4013        Übrige\n402                      Erträge aus Pflegeleistungen: Pflegestufe III\n4020         Pflegekasse\n4021         Sozialhilfeträger\n4022         Selbstzahler\n4023         Übrige\n403                      Erträge aus Pflegeleistungen: Härtefälle\n4030         Pflegekasse\n4031         Sozialhilfeträger\n4032         Selbstzahler\n4033         Übrige\n404                      Erträge aufgrund häuslicher Pflege b~i Verhinderung der Pflegeperson\n405                      Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel\n406                      Sonstige Erträge\n41                                         Erträge aus teilstationiren Pflegeleistungen\n410                      Erträge aus Pflegeleistungen: Pflegeklasse 1\n4100        Pflegekasse\n4101        Sozialhilfeträger\n4102        Selbstzahler\n4103        Übrige\n*) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.","1542                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nKonten-\nKonten- Konten-\nunter-                                     Text-Erläuterung\nklasse gruppe\ngruppe\n411               Erträge aus Pflegeleistungen: Pflegeklasse II\n4110     Pflegekasse\n4111     Sozialhilfeträger\n4112     Sefbstzahler\n4113     Übrige\n412               Erträge aus Pflegeleistungen: Pflegeklasse III\n4120     Pflegekasse\n4121     Sozialhilfeträger\n4122     Selbstzahler\n4123     Übrige\n413               Erträge aus Unterkunft und Verpflegung\n414               Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege\n415               Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung\n416               Erträge aus Transportleistungen\n417               Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel\n418               Sonstige Erträge\n42                        Erträge aus vollstationiren Pflegeleistungen\n420               Erträge aus Pflegeleistungen: Pflegeklasse 1\n4200     Pflegekasse\n4201     Sozialhilfeträger\n4202     Selbstzahler\n4203     Übrige\n421               Erträge aus Pflegeleistungen: Pflegeklasse II\n4210     Pflegekasse\n4211     Sozialhilfeträger\n4212     Selbstzahler\n4213      Übrige\n422                Erträge aus Pflegeleistungen: Pflegeklasse III\n4220      Pflegekasse\n4221     Sozialhilfeträger\n4222      Selbstzahler\n4223      Übrige\n423                Erträge aus Pflegeleistungen: Härtefälle\n4230      Pflegekasse\n4231      Sozialhilfeträger\n4232      Selbstzahler\n4233      Übrige\n424                Erträge aus Unterkunft und Verpflegung\n425                Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege\n426                Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung\n427                Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel\n428                Sonstige Erträge\n43                         Erträge aus Leistungen der Kurzzeitpflege\n430                Erträge aus Pflegeleistungen: Pflegeklasse 1\n4300      Pflegekasse\n4301      Sozialhilfeträger\n4302      Selbstzahler\n4303      Übrige","Nr. 59 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1995                                1543\nKonten-\nKonten- Konten-\nunter-                                       Text-Erläuterung\nklasse gruppe\ngruppe\n431                Erträge aus Pflegeleistungen: Pflegeklasse II\n4310      Pflegekasse\n4311      Sozialhilfeträger\n4312      Selbstzahler\n4313      Übrige\n432                Erträge aus Pflegeleistungen: Pflegeklasse III\n4320      Pflegekasse\n4321      Sozialhilfeträger\n4322      Selbstzahler\n4323      Übrige\n433                Erträge aus Unterkunft und Verpflegung\n434                Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege\n435                Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung\n436                Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel\n437                Sonstige Erträge\n44                          Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten\n440                für ambulante Pflegeleistungen\n441                für teilstationäre Pflegeleistungen\n442                für vollstationäre Pflegeleistungen\n443                für Leistungen der Kurzzeitpflege\n45                          Erträge aus öffentlicher Förderung für Investitionen\n450                in ambulanten Pflegeeinrichtungen\n451                in teilstationären Pflegeeinrichtungen\n452                in vollstationären Pflegeeinrichtungen\n453                in Einrichtungen der Kurzzeitpflege\n46                          Erträge aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen\n460                in ambulanten Pflegeeinrichtungen\n461                in teilstationären Pflegeeinrichtungen\n462                in vollstationären Pflegeeinrichtungen\n463                in Einrichtungen der Kurzzeitpflege\n464                Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionsaufwendungen\ngegenüber Pflegebedürftigen (§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI)\n47                          Erträge aus der Auflösung von Sonderposten\n470                bei ambulanten ptlegeeinrichtungen\n471                bei teilstationären Pflegeeinrichtungen\n472                bei vollstationären Pflegeeinrichtungen\n473                bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege\n48                          Rückvergütungen, Erstattungen, Sachbezüge,\nErträge aus Sonderrechnungen\n480                Erstattungen des Personals für freie Station\n481                Erstattungen des Personals für Unterkunft\n482                Erstattungen des Personals für Verpflegung\n483                Sonstige Erstattungen\n484                Erträge aus Hilfsbetrieben\n485                Erträge aus Nebenbetrieben\n486                Erträge aus Betriebskostenzuschüssen für sonstige ambulante\nLeistungen (außerhalb des SGB XI)\n487                 Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus Darlehens-\nund Eigenmittelförderung\n488                Sonstige Erträge aus Sonderrechnungen\n49                          frei","1544                                             : Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995_, Te,il 1\nKonten-\nKonten-                         Konten-\nunter-                                        Text-Erläuterung\nklasse                         gruppe\ngruppe\n5                                              Kontenklasse 5\nAndere Erträge\n50              Erträge aus Beteiligungen und Finanzanlagen\n500     Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen*)\n501     Erträge aus anderen Beteiligungen\n502     Erträge aus Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen*)\n503     Erträge aus anderen Finanzanlagen\n51              Zinsen und ähnliche Erträge\n51 O    Zinsen und ähnliche Beträge aus verbundenen Untemehmen1\n511     Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten\n512     Zinsen aus Wertpapieren des Umlaufvermögens\n513     Zinsen für Forderungen\n514     Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge\n52              Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus\nZuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens\n53              Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen\n54              Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen\n540     Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen\noder Leistungen\n541     Andere aktivierte Eigenleistungen\n55              Sonstige ordentliche Erträge\n56              Außerordentliche Erträge\n560     Periodenfremde Erträge\n561     Spenden und ähnliche Zuwendungen\n562     Sonstige außerordentliche Erträge\n57              frei\n58              frei\n59              frei\n6                                                          Kontenklasse 6\nAufwendungen\n60                           Löhne und Gehälter\n600                  Leitung der Pflegeeinrichtung\n601                  Pflegedienst\n602                  Hauswirtschaftlicher Dienst\n603                  Verwaltungsdienst\n604                  Technischer Dienst\n605                  Sonstige Dienste\n61                           Gesetzliche Sozialabgaben\n(Aufteilung wie 600 bis 605)\n62                           Altersversorgung\n(Aufteilung wie 600 bis 605)\n63                           Beihilfen und Unterstützungen\n(Aufteilung wie 600 bis 605)\n64'                          Sonstige Personalaufwendungen\n(Aufteilung wie 600 bis 605)\n•\n65                          Lebensmittel\n66                          Aufwendungen für Zusatzleistungen\n1 Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften .\n•• - > ~. - ~ : - - - -","Nr. 59 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1995                                    1545\nKonten-\nKonten- Konten-\nunter-                                       Text-Erläuterung\nklasse gruppe\ngruppe\n67                             Wasser, Energie, Brennstoffe\n68                             WlrtschaftsbedarfNerwaltungsbedarf\n680                   Materialaufwendungen\n6800         Eigenfinanzierung\n6801         Finanzierung nach Landesrecht\n681                   Bezogene Leistungen\n682                   Büromaterial\n683                   Telefon\n684                   Sonstiger Verwaltungsbedarf\n685                   Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen\n69                             frei\n7                        Kontenklasse 7\nweitere Aufwendungen\n70                Aufwendungen für Verbrauchsgüter\ngemäß§ 82 Abs. 2 Nr. 1, 2. Halbsatz SGB XI\n(soweit nicht in anderen Konten verbucht)\n71                Steuern, Abgaben, Versicherungen\n710      Steuern\n711      Abgaben\n712      Versicherungen\n72                Zinsen und ähnliche Aufwendungen\n720      Zinsen für Betriebsmittelkredite\n721      Zinsen für langfristige Darlehen\n722      Sonstige Zinsen\n723      Sonstige Aufwendungen\n73                Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe\n74                Zuführung von Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten\n740      Zuführung von öffentlichen Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten\n741      Zuführung von nicht-öff~ntlichen Zuwendungen zu Sonderposten\noder Verbindlichkeiten\n75                Abschreibungen\n750      Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände\n751      Abschreibungen auf Sachanlagen\n752      Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens\n753      Abschreibungen auf Forderungen\n754      Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände\n76                Mieten, Pacht, Leasing\n77                Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung,\nsonstige ordentliche Aufwendungen\n771       Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung\n772      Sonstige ordentliche Aufwendungen\n78                Außerordentliche Aufwendungen\n780      Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens\n781      Periodenfremde Aufwendungen\n782      Spenden und ähnliche Aufwendungen\n783      Aufwendungen für Verbandsumlagen\n784      Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung\n785      Sonstige außerordentliche Aufwendungen\n79                frei","1546                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nKonten-\nKonten- Konten-\nunter-                                    Text-Erläuterung\nklasse gruppe\ngruppe\n8                       Kontenklasse 8\nEröffnungs- und Abschlußkonten\n80               frei\n81               frei\n82               frei\n83               frei\n84               frei\n85               Eröffnungs- und Abschlußkonten\n86               Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen\n87               Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen\n88               Kalkulatorische Kosten\n89               frei","Nr. 59 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1995    1547\nAnlage5\nMuster\nKostenstellenrahmen\nfür die Kosten- und Leistungsrechnung\n90   Allgemeine Kostenstellen\n900 Gebäude einschließlich Grundstücke\n901  Außenanlagen\n902 Leitung und Verwaltung der Pflegeeinrichtung\n903 Hilfs- und Nebenbetriebe\n904 Ausbildung, Fortbildung\n905 Personaleinrichtungen (soweit für Betrieb der Einrichtung notwendig)\n906 Sonstige\n91   Versorgungseinrichtungen\n91 0 Wäscherei (Versorgung)\n911  Küche (Versorgung)\n912 Hol- und Bringedienst (Transporte innerbetrieblich)\n913 Zentrale Sterilisation\n914 Zentraler Reinigungsdienst\n915 Energieversorgung (Wasser, Energie, Brennstoffe)\n916 Sonstige\n92   Häusliche Pflegehilfe\n920 Pflegebereich - Pflegestufe 1\n921  Pflegebereich - Pflegestufe II\n922 Pflegebereich - Pflegestufe III\n923 Pflegebereich - Pflegestufe III - Härtefälle\n93   Teilstationäre Pflege (Tagespflege)\n930 Pflegebereich - Pflegeklasse 1\n931  Pflegebereich - Pflegeklasse II\n932 Pflegebereich-Pflegeklasse III\n933 Pflegebereich-Pflegeklasse III-Härtefälle\n94   Teilstationäre Pflege (Nachtpflege)\n940 Pflegebereich - Pflegeklasse 1\n941  Pflegebereich - Pflegeklasse II\n942 Pflegebereich - Pflegeklasse III\n943 Pflegebereich - Pflegeklasse III - Härtefälle\n95   Vollstationäre Pflege\n950 Pflegebereich - Pflegeklasse 1\n951  Pflegebereich - Pflegeklasse II\n952 Pflegebereich - Pflegeklasse III\n953 Pflegebereich - Pflegeklasse III - Härtefälle\n96   Kurzzeitpflege\n960 Pflegebereich - Pflegeklasse 1\n961  Pflegebereich-Pflegeklasse II\n962 Pflegebereich - Pflegeklasse III\n963 Pflegebereich-Pflegeklasse III-Härtefälle\n97-99 freibleibend","1548                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nAnlage6\nMuster\nKostenträgerübersicht\nFür teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen\nPftegeldasse 1\n- Pflegeleistungen\n- Unterkunft und Verpflegung\nPflegeklasse II\n- Pflegeleistungen\n- Unterkunft und Verpflegung\nPflegeklasse III\n- Pflegeleistungen\n- Unterkunft und Verpflegung\nZUsatzleistung Pflege\nZusatzleistung Unterkunft und Verpflegung\nFür ambulante Pflegeeinrichtungen\nKostenträger sind die in den Vergütungsempfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen aufgeführten Leistungskomplexe."]}