{"id":"bgbl1-1995-57-8","kind":"bgbl1","year":1995,"number":57,"date":"1995-11-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/57#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-57-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_57.pdf#page=15","order":8,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 32","page":1503,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. November 1995                                                                                   1503\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 32, ausgegeben am 28. Oktober 1995\nTag                                                                     I n h a It                                                                             Seite\n28. 9. 95 Verordnung zur Revision 1 der ECE-Regelung Nr. 48 über einheitliche Bedingungen für die Genehmi-\ngung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (Verord-\nnung zur Revision 1 der ECE-Regelung Nr. 48) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        899\n13. 9. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinko.mmens Nr. 105 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Abschaffung der Zwangsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          900\n13. 9. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 142 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Berufsberatung und die Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeits-\nkräftepotentials . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  900\n13. 9. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 159 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die berufliche R~habilitation und die Beschäftigung der Behinderten . . . . . . . . . . . . .                                           901\n13. 9. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates für die\nZusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             901\n14. 9. 95 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-swasiländischen Investitionsförderungsvertrags                                                          902\n14. 9. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschrei-\ntende Luftverunreinigung ...••.•••........................ ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          902\n15. 9. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den\nunertaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 903\n18. 9. 95 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-albanischen Investitionsförderungsvertrags . . . .                                                      903\n18. 9. 95 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-albanischen Abkommens über die deutschen\nKriegsgräber in der Republik Albanien • • • . . . . . . . . . . . . • . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 904\n19. 9. 95 Bekanntmachung über den Geltungspereich des Übereinkommens zur Errichtung der Multilateralen\nInvestitions-Garantie-Agentur (MIGA-Ubereinkommen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . .                              904\n22. 9. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der\nLiteratur und Kunst . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     906\n26. 9. 95 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-bolivianischen Doppelbesteuerungsabkommens                                                              907\n26. 9. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen zur\nVereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer\nausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            907\n26. 9. 95 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs\nSpanien und der Portugiesischen Republik zu dem Ubereinkommen über das auf vertragliche Schuld-\nverhältnisse anzuwendende Recht • • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 908\n26. 9. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichti-\ngung bei nuklearen Unfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           908\n27. 9. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung des Internationalen Zentrums für die Regi-\nstrierung fortlaufend erscheinender Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          909","1504                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu verOffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen RechtsVOl'SChriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschrlften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. 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Postvertriebsstück • Z 5702 • Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steue,satz\nbeträgt7%.\nTag                                                                          I n h a It                                                                 Seite\n28. 9. 95             Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Voll-\nstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindem . . . . . . . . . . .                                   909\n29. 9. 95             Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von\nFolter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       91 O\n2. 10. 95          Bekanntmachung der deutsch-ungarischen Vereinbarung über die Verlängerung des Abkommens\nüber eine vertiefte Zusammenarbeit in der Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der\nWirtschaft ...................................... -....._. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         910\n5. 1O. 95          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über das Verbot von Kernwaffenversuchen\nin der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . .            912\nDie Revision 1 der ECE-Regelung Nr. 48 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Abonnenten\ndes Bundesgesetzblatts Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 5,05 DM (3, 10 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.\nPreis des Anlagebandes: 14.45 DM (12.40 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 15.45 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}