{"id":"bgbl1-1995-43-5","kind":"bgbl1","year":1995,"number":43,"date":"1995-08-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/43#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-43-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_43.pdf#page=8","order":5,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 23","page":1044,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["1044                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nsig; dies gilt nicht für die erneute ~ n g in das Beam-                                  Für besondere Fälle bleibt die Ausübung dieser Befug-\ntenverhältnis nach § 45 des Bundesbeamtengesetzes.                                   nisse dem Bundesministerium für Post und Telekommuni-\nkation vorbehalten.\nIII.\nIV.\nAuf Grund des § 3 Abs. 3 des Postpersonalrechtsge-\nsetzes vom 14. September 1994 {BGBI. 1 S. 2325, 2353)                                    Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.\nwerden die Befugnisse der Einleitungsbehörde im Diszi-                               Gleichzeitig tritt die Anordnung des Bundesministeriums\nplinarverfahren in bezug auf Beamte der Bundesbesol-                                 für Post und Telekommunikation über dienstrechtliche\ndungsordnung B im Bereich der Deutschen Post AG, der                                 Zuständigkeiten der den Unternehmen der Deutschen\nDeutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG                                   Bundespost nachfolgenden Aktiengesellschaften vom\ndem jeweiligen Vorstand übertragen.                                                  12. Januar 199S-(BGBf. 1S. 193) außer Kraft.\nBonn, den 23. Juni 1995\nBundesministerium\nfür Post und Telekommunikation\nIm Auftrag\nDürig\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 23, ausgegeben am 5. August 1995\nTag                                                                    Inhalt                                                                              Seite\n15. 5. 95     Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom\no.\n1 Dezember 1982 • . . . . • • • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • •  602\n23. 6. 95     Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Abkommen Ober den Internationalen Währungsfonds\nund über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung . . . . . . . • . . . . . . . • . . • • . . . • • . .                          624\n26. 6. 95     Bekanntmachung des deutsch-tunesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . • . •                                               626\n28. 6. 95     Bekanntmachung des deutsch-kirgisischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit • . . . . . . . •                                              628\n29. 6. 95     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge • •                                               629\n3. 7. 95     Bekanntmachung der Vereinbarung zur Änderung des deutsch-ivorischen Wirtschaftsabkommens • • •                                                   630\n4. 7. 95   · Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung eines Internationalen\nVerbandes für die Veröffentlichung der Zolltarife • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . • . . .. . • • • • • •             631\n4. 7. 95     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische Vielfalt . • • . •                                               631\n12. 7. 95     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Annahme einheitficher\nBedingungen fOr die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und\nüber die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung . . . . . . • • • . . . . . • . . . . . . • . . . . . • . . • . . . . . .                      632\nDieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts Teil II ist für Abonnenten\ndie Zeitliche Übersicht über die Veröffentlichungen im ersten Halbjahr 1995 beigelegt.\nPreis dlNer Au8gabe: 8,15 DM (6,20 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9.15 DM.\nIm Bezugapreia Ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz betrlgl 7%.\nLieferung gegen Vorelnaendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt KOln 3 99-509 oder gegen Voraus,echnung."]}