{"id":"bgbl1-1995-43-1","kind":"bgbl1","year":1995,"number":43,"date":"1995-08-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/43#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-43-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_43.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die Pauschsätze für Instandsetzung und Pflege der Gräber im Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 1993 und 1994 (GräbPauschSV 1993/1994)","law_date":"1995-08-03T00:00:00Z","page":1038,"pdf_page":2,"num_pages":3,"content":["- - - - - - --- --- ---- ---- ---\n1038                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil l\nVerordnung\nüber die Pauschsätze\nfür Instandsetzung und Pflege der Gräber\nim Sinne des Gräbergesetzes für die Haushattsjahre 1993 und 1994\n(GräbPauschSV 1993/1994)\nVom 3. August 1995\n_.,\nAuf Grund des§ 10 Abs. 4 Satz 2 des Gräbergesetzes in der Fassung der\nBekanntmachung vom 29. Januar 1993 (BGBI. 1 S. 178) verordnet das Bundes-\nministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Im Einvernehmen mit dem\nBundesministerium der Finanzen:\n§1\nDie Pauschsätze zur Erstattung der Kosten für Instandsetzung und Pflege der\nGräber im Sinne des Gräbergesetzes an die Länder (§ 10 Abs. 4 Satz 1 des\nGräbergesetzes) für die Haushaltsjahre 1993 und 1994 betragen:\n40,50 Deutsche Mark für ein Einzelgrab und\n12,65 Deutsche Mar~ für einen Quadratmeter Sammelgrabfläche.\n§2\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 3. August 1995\nDie Bundesministerin\nfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend\nClaudia Nolte","Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. August 1995                1039\nVerordnung\nüber die Grenze des Freihafens Bremerhaven\nVom 8. August 1995\nAuf Grund des § 20 Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember\n1992 (BGBI. 1 S. 2125, 1993 1 S. 2493) verordnet das Bundesministerium der\nFinanzen:\n§1\nDie Grenze des Freihafens Bremerhaven wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt\nsich aus der Anlage.\n§2\n(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\n(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremer-\nhaven vom 8. Juli 1970 (BGBI. 1S. 1103), zuletzt geändert durch die Verordnung\nvom 7. August 1991 (BGBI. 1S. 1787), außer Kraft.\nBonn, den 8. August 1995\nDer Bundesminister der Finanzen\nTheo Waigel","1040                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nAnlage\nDie Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der           west, für 160 m nach Nordnordost, für 50 m nach West-\nSüdecke der ostwärtigen Kaimauer des Vorhafens zur             nordwest, für 95 m nach Nordnordost, für 20 m nach\nKaiserschleuse. Sie verläuft auf der oberen Kante der ost-     Westnordwest und für 270 m nach Nordnordost. Nun\nwärtigen Kaimauer bis zu ihrer Nordostecke und folgt dem       biegt sie für 200 m nach Westnordwest ab, überspringt\noberen Rand der Kaimauer in ostwärtiger Richtung bis zu        dabei die Hafenbahngleise und zackt für 25 m nach Süd\neinem Punkt 4 m ostwärts der Fährtreppe. Sie überspringt       und dann 20 m nach West. Jetzt folgt sie auf 500 m der\ndas Hafenbecken in nordostwärtiger Richtung, trifft auf        Ostseite der Perimeter Road (Grenze der ehemaligen\ndie Kaje an der Nordwestecke des Betriebsgeländes der          Carl-Schurz-Kaseme) in südlicher Richtung, wendet sich\nMotorenwerke Bremerhaven GmbH, folgt seiner Nord-              für 57 m nach Nordnordwest, nimmt auf 198 m Richtung\ngrenze und verläuft in gleicher Richtung, die Hafengleise      Nordnordost und knickt dann nach Westnordwest ab. Nun\nüberquerend, bis zur Barkhausenstraße. Sie folgt dieser        bildet sie eine 980 m lange Gerade, kreuzt dann mit 6 m in\nStraße auf der nördlichen Seite in einem Abstand von 3 m       Nordnordwest die Perimeter Road, knickt für 7 m nach\nvon der Bordsteinkante sowie der westlich des Dienst-          Westen ab, überspringt mit 10 m in •Nordnordwest die\ngebäudes „Zollamt Rotersand\" verlaufenden Ausfahrt aus         Massachusetts Avenue und knickt nach Westen ab. Sie\ndem Freihafen auf der westlichen Seite in einem Abstand        biegt nach weiteren 8 m nach Nordnordwest ab und folgt\nvon 2,5 m von der Bordsteinkante bis zum Bahnübergang          auf einer Strecke von 1290 m, die letzte.n 200 m im Bogen\nan der Franz1usstraße am Bahnposten B. Sie überquert           nach Nordnordosten verlaufend, der Grenze de~ Gelän-\ndie Franziusstraße entlang der südlichen Schiene des           des der ehemaligen Carl-Schurz-Kaseme. Sie wendet\nsüdlichen Gleises des Bahnüberganges, verläuft etwa            sich dann, die Senator-Borttscheller-Straße übersprin-\n14 m in südöstlicher Richtung und folgt dann den Bahn-         gend, auf 100 m nach Westnordwest und folgt dann dieser\nanlagen in nordostwärtiger Richtung in einem mittleren         in nördlicher Richtung bis zur Wurster Straße. Hier verläuft\nAbstand von 4 m bis etwa 30 m vor der Einmündung der           sie an der Westseite der Wurster Straße in nordwestlicher\nHansastraße in die Batteriestraße. Sie springt etwa 10 m       Richtung bis 3 m vor den Lärmschutzwall, folgt dann nach\nnach Westen zurück, kreuzt dabei das nach den                  Südwesten dem Wall auf 390 m und weitere 1040 m dem\nHafengleisgruppen führende Verbindungsgleis (ehemali-          Deichverteidigungsweg, die letzten 320 m im Bogen nach\nges Fischzuggleis), biegt dann im rechten Winkel ab und        Südsüdosten verlaufend. Nun knickt sie nach Westsüd-\nverläuft im Abstand von 3,6 m westlich dieses Gleises          westen und trifft nach 120 m auf die Hinterkante des\netwa 75 m in nordostwärtiger Richtung. Hier entfernt sie       Stromkajenbauwerks, um dieser auf 90 m in nordnord-\nsich bis auf etwa 8 m vom Gleis, läuft dann an dieses wie-     westlicher Richtung zu folgen. Hier knickt sie rechtwinklig\nder heran und verläuft weiter entlang dem Gleis in einem       auf 80 m in die Weser ab, wendet sich dann nach Süd-\nAbstand von 4 m etwa 785 m in nordnordostwärtiger Rich-        südost und folgt der Grenze des stadtbremischen Über-\ntung. Sie überspringt das ehemalige Fischzuggleis im           seehafengebietes Bremerhaven, die als Gerade vor der\nrechten Winkel, verläuft dann 530 m in einem Abstand von       Stromkaje „Container-Terminal\" und vor der Columbus-\n6 m an diesem Gleis entlang in nordnordöstlicher Rich-         kaje in einem Abstand von 60 m in der Außenweser ver-\ntung weiter, knickt dann um 90° nach Westnordwest ab,          läuft bis in Höhe der Südecke der ostwärtigen Kaimauer\num nach 400 m um 90° für 115 m nach Nordnordost abzu-          zur Einfahrt in die Kaiserschleuse. Von hier wendet sie sich\nknicken. Hier trifft sie auf die Grenze des geplanten Natur-    im rechten Winkel nach Nordost und stößt an der Südecke\nschutzgebietes „Weserportsee\" und folgt dieser - jeweils       der ostwärtigen Kaimauer des Vorhafens zur Kaiser-\num 90° abknickend - wie folgt: für 190 m nach Westnord-        schleuse auf den Ausgangspunkt der Grenze des Freihafens."]}