{"id":"bgbl1-1995-40-4","kind":"bgbl1","year":1995,"number":40,"date":"1995-08-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/40#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-40-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_40.pdf#page=17","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 22","page":1001,"pdf_page":17,"num_pages":1,"content":["Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. August 1995                                                                               1001\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 22, ausgegeben am 29. Juli 1995\nTag                                                                    Inhalt                                                                                 Seite\n24. 7. 95 Gesetz zu dem Protokoll Nr. 11 vom 11. Mai 1994 zur Konvention zum Schutze der Menschen-\nrechte und Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            578\nGESTA:XC4\n20. 6. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Vergleichs- und Schieds-\nverfahren innerhalb der KSZE sowie des Finanzprotokolls hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                594\n22. 6. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und lmmuni-\ntäten der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          595\n22. 6. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zwischen Belgien, der Bundes-\nrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegens~itige Unter-\nstützung ihrer Zollverwaltungen sowie des Protokolls über den Beitritt Griechenlands zum Ubereinkom-\nmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über gegenseitige\nUnterstützung ihrer Zollverwaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              595\n23. 6. 95 Bekanntmachung über die Verlängerung und den Gelt':!ngsbereich der Internationalen Weizenüberein-\nkunft von t986, bestehend aus dem Weizenhandels-Ubereinkommen von 1986 und dem Nahrungs-\nmittelhilfe-Ubereinkommen von 1986 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                596\n27. 6. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des\nVölkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  597\n27. 6. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen\nüber Klimaänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        597\n28. 6. 95 Bekanntmachung der deutsch-simbabwischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . .                                                         598\n28. 6. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . . . . . . . . .                                                599\n28. 6. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Hauptlinien\ndes internationalen Eisenbahnverkehrs (AGC) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     599\n29. 6. 95 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisa-\ntion für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       600\nPreis dieser Ausgabe: 8,15 DM (6,20 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9,15 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}