{"id":"bgbl1-1995-4-9","kind":"bgbl1","year":1995,"number":4,"date":"1995-01-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/4#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-4-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_4.pdf#page=47","order":9,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 2","page":95,"pdf_page":47,"num_pages":2,"content":["Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1995                                                                                       95\nBerichtigung\nder Donauschiffahrtspolizeiverordnung\nVom 12. Januar 1995\n§ 10.02 Nr. 2 der Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung vom\n27. Mai 1993 (BGBI. 1 S. 741, 1994 1 S. 523) muß richtig lauten:\n,,2. Nummer 1 und§ 6.30 Nr. 1 Satz 2 gelten nicht für Kleinfahrzeuge.\"\nBonn,den12.Januar1995\nBundesministerium für Verkehr\nIm Auftrag\nKramer\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 2, ausgegeben am 19. Januar 1995\nTag                                                                         Inhalt                                                                                 Seite\n14. 12. 94 Verordnung zur Revision 2 der ECE-Regelung Nr. 7 über einheitliche Bedingungen für die Geneh-\nmigung von Begrenzungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten und Umrißleuchten für Kraftfahr-\nzeuge (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihre Anhänger (Verordnung zur Revision 2 der ECE-Rege-\nlung Nr. 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   34\n14. 12. 94 Verordnung zur Änderung der ECE-Regelung Nr. 53 über einheitliche Bedingungen für die Geneh-\nmigung der israfträder hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (Ver-\nordnung zur Anderung der ECE-Regelung Nr. 53) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               35\n14. 12. 94 Verordn~ng über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 87 über einheitliche Bedingungen für die\nGenehmigung von Leuchten für Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 87)                                                             36\n14. 12. 94 Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 79 über einheitliche Bedingungen für die\nGenehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Lenkanlage (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 79) . . .                                                              37\n9. 12. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über Vorrechte, Befreiungen und lmmuni-\ntäten der Internationalen Fernmeldeorganisation INTELSAT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    38\n12. 12. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 8 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch . . . .                                                      38\n12. 12. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter\nPersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      39\n13. 12. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von\nPflanzenzüchtungen . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            40\n21. 12. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 12 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Entschädigung der Landarbeiter bei Arbeitsunfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        40\n21. 12. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 11 der Internationalen Arbeits-\norganisation über das Vereins- und Koalitionsrecht der landwirtschaftlichen Arbeiter . . . . . . . . . . . . . .                                              41\n21. 12. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 17 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Entschädigung bei Betriebsunfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                42","96                                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Ver1ags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teß II zu veroffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltatifvonlchriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 11,25 DM (9,30 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei                          Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 . 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 12,25 DM.                                                                         Postvertriebsstück • Z 5702 • Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nTag                                                                           Inhalt                                                                    Seite\n21. 12. 94          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 18 der Internationalen Arbeits-\norganisat1on über die Entschädigung aus Anlaß von Berufskrankheiten ........................ .                                              43\n21. 12. 94          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 19 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädi-\ngung aus Anlaß von Betriebsunfällen .................................................. .                                                    44\n21. 12. 94          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 22 der Internationalen Arbeits-\norganisation über den Heuervertrag der Schiffsleute ...................................... .                                                45\n21. 12. 94          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 24 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Handel und der Haus-\ngehilfen .................................................................. -....... .                                                      46\n21. 12. 94          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 26 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die•Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen ............. .                                           46\n21. 12. 94          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 27 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken ...                                          47\n21. 12. 94          Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 29 der Internationalen Arbeits-\norganisation über Zwangs- oder Pflichtarbeit ............................................ .                                                 48\nDie\na) Revision 2, einschließlich der Berichtigung 1 der Revision 2, und die Änderung 1 der Revision 2 der ECE-Regelung Nr. 7,\nb) Änderung 1 der ECE-Regelung Nr. 53,\nc) ECE-Regelung Nr. 87 und\nd) ECE-Regelung Nr. 79 mit Anhängen 1 bis 4\nwerden jeweils als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblatts Teil II\nwerden die Anlagebände auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 5,05 DM (3,10 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.\nPreis des Anlagebandes (ECE-Regelung Nr. 7): 8,15 DM (6,20 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9,15 DM.\nPreis des Anlagebandes (ECE-Regelung Nr. 53): 5,05 DM (3,10 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.\nPreis des Anlagebandes (ECE-Regelung Nr. 87): 5,05 DM (3,10 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.\nPreis des Anlagebandes (ECE-Regelung Nr. 79): 8, 15 DM (6,20 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9, 15 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}