{"id":"bgbl1-1995-4-7","kind":"bgbl1","year":1995,"number":4,"date":"1995-01-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/4#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-4-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_4.pdf#page=47","order":7,"title":"Berichtigung der Donauschiffahrtspolizeiverordnung","law_date":"1995-01-12T00:00:00Z","page":95,"pdf_page":47,"num_pages":1,"content":["Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1995                                                                                       95\nBerichtigung\nder Donauschiffahrtspolizeiverordnung\nVom 12. Januar 1995\n§ 10.02 Nr. 2 der Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung vom\n27. Mai 1993 (BGBI. 1 S. 741, 1994 1 S. 523) muß richtig lauten:\n,,2. Nummer 1 und§ 6.30 Nr. 1 Satz 2 gelten nicht für Kleinfahrzeuge.\"\nBonn,den12.Januar1995\nBundesministerium für Verkehr\nIm Auftrag\nKramer\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 2, ausgegeben am 19. Januar 1995\nTag                                                                         Inhalt                                                                                 Seite\n14. 12. 94 Verordnung zur Revision 2 der ECE-Regelung Nr. 7 über einheitliche Bedingungen für die Geneh-\nmigung von Begrenzungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten und Umrißleuchten für Kraftfahr-\nzeuge (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihre Anhänger (Verordnung zur Revision 2 der ECE-Rege-\nlung Nr. 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   34\n14. 12. 94 Verordnung zur Änderung der ECE-Regelung Nr. 53 über einheitliche Bedingungen für die Geneh-\nmigung der israfträder hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (Ver-\nordnung zur Anderung der ECE-Regelung Nr. 53) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               35\n14. 12. 94 Verordn~ng über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 87 über einheitliche Bedingungen für die\nGenehmigung von Leuchten für Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 87)                                                             36\n14. 12. 94 Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 79 über einheitliche Bedingungen für die\nGenehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Lenkanlage (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 79) . . .                                                              37\n9. 12. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über Vorrechte, Befreiungen und lmmuni-\ntäten der Internationalen Fernmeldeorganisation INTELSAT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    38\n12. 12. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 8 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch . . . .                                                      38\n12. 12. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter\nPersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      39\n13. 12. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von\nPflanzenzüchtungen . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            40\n21. 12. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 12 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Entschädigung der Landarbeiter bei Arbeitsunfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        40\n21. 12. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 11 der Internationalen Arbeits-\norganisation über das Vereins- und Koalitionsrecht der landwirtschaftlichen Arbeiter . . . . . . . . . . . . . .                                              41\n21. 12. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 17 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Entschädigung bei Betriebsunfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                42"]}