{"id":"bgbl1-1995-30-6","kind":"bgbl1","year":1995,"number":30,"date":"1995-06-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/30#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-30-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_30.pdf#page=16","order":6,"title":"Verordnung über die Einrichtung und Führung des Partnerschaftsregisters (Partnerschaftsregisterverordnung - PRV)","law_date":"1995-06-16T00:00:00Z","page":808,"pdf_page":16,"num_pages":6,"content":["808                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nVerordnung\nüber die Einrichtung und Führung des Partnerschaftsregisters\n(Partnerschaftsregisterverordnung - PRV)\nVom 16. Juni 1995\nAuf Grund des § 160b Abs. 1 Satz 2 in Verbindung           der Eintragung die Angaben der Partner zugrunde, es\nmit § 125 Abs. 3 und 4 des Gesetzes Ober die An-              sei denn, ihm ist deren Unrichtigkeit bekannt (§ 4 Abs. 2\ngelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit In der im      Satz 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes).\nBundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315-1,\n(2) Die anmeldenden Partner sollen eine Erklärung\nveröffentlichten bereinigten Fassung, von denen § 125\ndarüber abgeben, daß Vorschriften über einzelne Berufe\nAbs. 3 neugefaßt und § 125 Abs. 4 eingefügt worden ist\n(§ 1 Abs. 3 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes), ins-\ndurch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 1993\nbesondere solche Ober die Zusammenarbeit von Angehö-\n(BGBI. 1 S. 2182) und § 160b eingefügt worden ist durch\nrigen verschiedener Freier Berufe, einer Eintragung nicht\nArtikel 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1994 (BGBI. 1 S. 1744),\nentgegenstehen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.\ngeändert durch Artikel 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 6. Juni\n1995 (BGBI. 1 S. 778), verordnet das Bundesministerium            (3) Bedarf die Partnerschaft auf Grund von Vorschriften\nder Justiz:                                                   über einzelne Berufe (§ 1 Abs. 3 des Partnerschafts-\ngesellschaftsgesetzes) der staatlichen Zulassung, so tritt\n§1                              an die Stelle der in den Absätzen 1 und 2 genannten Nach-\nweise die Bestätigung der zuständigen Behörde, daß eine\nAnwendbares Recht\nsolche Zulassung erfolgen kann.\n(1) Die Einrichtung und Führung des Partnerschafts-            (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten bei Anmeldung des\nregisters bestimmen sich nach den Vorschriften der            Eintrittes eines Partners in eine bestehende Partnerschaft\nHandelsregisterverfügung, soweit nicht nachfolgend            entsprechend.\netwas anderes vorgeschrieben ist.\n(2) Dabei steht die Partnerschaft einer offenen Han-                                       §4\ndelsgesellschaft gleich; an die Stelle der persönlich\nStellungnahme der Berufskammer\nhaftenden Gesellschafter treten die Partner, an•die Stelle\nder Firma der offenen Handelsgesellschaft tritt der Name          Bestehen für in der Partnerschaft ausgeübte Berufe\nder Partnerschaft.                                            Berufskammern, so soll das Gericht diesen in zweifel-\nhaften Fällen vor Eintragung Gelegenheit zur Stellung-\n§2                             nahme geben. Die anmeldenden Partner sollen dem\nGericht mit der Anmeldung mitteilen, ob und welche\nEinteilung\nBerufskammern für die in der Partnerschaft ausgeübten\nund Gestaltung des Registers\nBerufe bestehen. Dabei sollen auch die Anschriften der\n(1) Jede Partnerschaft ist unter einer fortlaufenden       Berufskammern mitgeteilt werden. Weicht das Gericht\nNummer (Registerblatt) in das Register einzutragen. Das       von einer Stellungnahme ab, so hat es seine Entscheidung\nRegister wird nach dem beigegebenen Muster in Anlage 1        der Berufskammer, die die Stellungnahme abgegeben\ngeführt.                                                      hat, unter Angabe der Gründe mitzuteilen.\n(2) Bei einem maschinell geführten Register und\nNamensverzeichnis sind die beigegebenen Muster                                               §5\n(Anlagen 1 bis 3) zu verwenden.                                                 Inhalt der Eintragungen\n(1) In Spalte 1 ist die laufende Nummer der die Partner-\n§3\nschaft betreffenden Eintragungen anzugeben.\nAnmeldung\n(2) In Spalte 2 sind unter a der Name. unter b der Sitz\n(1) In der Anmeldung der Partnerschaft zur Eintragung       und unter c der Gegenstand der Partnerschaft und die\nin das Register ist die Zugehörigkeit jedes Partners zu      sich darauf beziehenden Änderungen einzutragen. Zum\ndem freien Beruf, den er in der Partnerschaft ausübt,        Namen der Partnerschaft gehören auch die Berufs-\nanzugeben. Bedarf die Berufsausübung der staatJichen          bezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen\nZulassung oder einer staatlichen Prüfung, so sollen die       Berufe (§ 2 Abs. 1 des Partnerschaftsgesellschafts-\nUrkunde über die Zulassung oder das Zeugnis Ober die         gesetzes). Dies gilt auch für Partnerschaften, an denen\nBefähigung zu diesem Beruf in Urschrift, Ausfertigung         Steuerberater, Steuerbevollmächtigte. Wirtschaftsprüfer\noder öffentlich beglaubigter Abschrift vorgelegt werden.      oder vereidigte Buchprüfer beteiligt sind, es sei denn,\nBesteht für die angestrebte Tätigkeit keine anerkannte        die Partnerschaft soll als Steuerberatungs-, Wirtschafts-\nAusbildung oder ist zweifelhaft, ob die angestrebte Tätig-    prüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaft anerkannt\nkeit als freiberuflich im Sinne des § 1 Abs. 2 des Partner-   werden (§ 53 des Steuerberatungsgesetzes, §§ 31, 130\nschaftsgesellschaftsgesetzes einzustufen ist, können die      Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung). In dieser Spalte\nanmeldenden Partner die Ausübung freiberuflicher Tätig-       ist auch die Errichtung von Zweigniederlassungen zu\nkeit auf sonstige Weise, notfalls auch durch schlichte        vermerken, und zwar unter Angabe des Ortes und, falls\nErklärung, darlegen. Das Gericht legt in diesem Fall bei      dem Namen der Partnerschaft für eine Zweignieder-","Nr. 30 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Juni 1995                                   809\nlassung ein Zusatz beigefügt ist, unter Angabe dieses                                        §7\nZusatzes.                                                                        Bekanntmachungsblätter\n(3) In Spalte 3 sind unter a die Partner mit Vornamen,\n(1) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sollen\nFamiliennamen, dem in der Partnerschaft ausgeübten\nin einem besonderen Teil des Blattes zusammengestellt\nBeruf und Wohnort, ferner die Abwickler unter der\nwerden. Sie sollen entsprechend dem Muster in Anlage 4\nBezeichnung als solche mit Vornamen, Familiennamen,\nerfolgen.\ndem in der abzuwickelnden Partnerschaft ausgeübten\nBeruf und Wohnort einzutragen. Unter b sind die Ver-                (2) Vor Auswahl weiterer Blätter sind die Berufs-\ntretungsbefugnis der Partner und der Abwickler, soweit           kammern zu hören. Die Bezeichnung der Blätter erfolgt\ndiese von den gesetzlichen Vorschriften abweicht, sowie          durch einwöchigen Aushang an der Gerichtstafel des\nalle sich hierauf beziehenden Veränderungen einzutragen.         Registergerichts und durch Anzeige an die Berufs-\nkammern.\n(4) In Spalte 4 sind die der Eintragung unterliegenden\nsonstigen Rechtsverhältnisse einzutragen; zu vermerken                                       §8\nsind:\n.    Namenslöschung wegen\n1. der Eintritt und das Ausscheiden von Partnern;                         Nichtausübung freiberuflicher Tätigkeit\n2. Auflösung und Fortsetzung der Partnerschaft;                     Wird der Name einer Partnerschaft gelöscht, weil unter\n3. die Aufhebung von Zweigniederlassungen;                       diesem keine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, so\nkann auf Antrag der Gesellschafter in der Bekannt-\n4. Eröffnung, Einstellung und Aufhebung des Konkurs-             machung der Grund der Löschung erwähnt werden.\noder des gerichtlichen Vergleichsverfahrens sowie die\nAufhebung des Eröffnungsbeschlusses;\n§9\n5. das Erlöschen des Namens der Partnerschaft sowie\nÜbergangsregelung\nLöschungen von Amts wegen.\nfür das in Papierform geführte Register\n(5) In Spalte 5 erfolgt unter a die Angabe des Tages\nder Eintragung und die Unterschrift des Urkundsbeamten              Abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 2 und§ 5 Abs. 3 Satz 2,\nder Geschäftsstelle, unter b die Eintragung von Ver-             Abs. 4 kann in dem in Papierform geführten Register bis\nweisungen auf spätere Eintragungen und von sonstigen             30. Juni 1998 die Eintragung der von gesetzlichen Vor-\nBemerkungen.                                                     schriften abweichenden Vertretungsbefugnis der Partner\nund der Abwickler sowie der sich hierauf beziehen-\nden Änderungen statt in Spalte 3 unter b in Spalte 4\n§6\nerfolgen.\nMitteilungen an Berufskammern\n§10\nBesteht für einen in der Partnerschaft ausgeübten\nInkrafttreten\nBeruf eine Berufskammer, so sind dieser sämtliche\nEintragungen mitzuteilen.                                           Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1995 in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn,den16.Juni1995\nDie Bundesministerin der Justiz\nS. Leu t h e u s s er - Sc h narren berge r","Anlage1   CD\n-6\n(zu § 2 Abs. 1 und 2)  0\nPartnerschaftsregister des Amtsgerichts .•.                                                                                                   Nummer der Partnerschaft: PR\nNr.                                                       a) Partner                                                                                  a) Tag der Eintragung\na) Name\nder                                                          Abwickler                                                                                   und Unterschrift/\nb) Sitz                                                                                                    Rechtsverhältnisse\nEin-                                                       b) Vertretungsbefugnisse                                                                       Bestätigung\ntragung     c) Gegenstand                                       (soweit vom Gesetz abweichend)                                                           b) Bemerkungen\n1                                2                                             3                                           4                                       5\n1       a) Müller und Partner,                           a) Peter Müller, Rechtsanwalt,                                                              a) 28. Juli 1995\nRechtsanwälte und Steuerberater                  Starnberg                                                                                                  $chirmer\nb) München                                           Christian Schmidt, Steuerberater,\nMünchen\nc) Ausübung rechtsanwaltlicher                                                                                                                                             CD\nDr. Gabriele Mittler, Re~htsanwältin,                                                                                 C\n::,\nund steuerberatender Tätigkeit\nDachau                                                                                                                0.\n(t)\nC/)\n<O\n2                                                        a) Ute Jung, Rechtsanwältin,              Ute Jung ist als Partnerin in die Partnerschaft   a) 8. Januar 1996             (t)\nC/)\nAugsburg                              eingetreten.                                                         Schirmer   (t)\nN\nb) Ute Jung ist nur gemeinsam mit                                                                                         O\"\nPeter Müller oder Christian Schmidt                                                                                  j\nc,_\nvertretungsberechtigt.                                                                                                O>\n::,-\n3                                                        b) Ute Jung ist nun einzel-                                                                 a) 1. August 1996            CO\nO>\n::,\n4       b) In Augsburg ist eine\nvertretungsberechtigt.\na) 22. April 1997\nSchirmer\n-\n<O\n<O\n<O\n91\nZweigniederlassung errichtet.                                                                                                                               Schirmer\nb) Amtsgericht                ~\nAugsburg PR 98\nSchirmer\n5       a) Müller, Schmidt und Partner,                                                            Der Name der Partnerschaft ist geändert.          a) 12. Juli 1997\nRechtsanwälte und Steuerberater                                                                                                                             Schirmer\n6                                                        a) Abwickler:                             Die Partnerschaft ist aufgelöst.                  a) 9. Januar 2001\nChristian Schmidt, Steuerberater,                                                                             Kötzle\nMünchen\nUte Jung, Rechtsanwältin, Augsburg\n7                                                                                                  Der Name der Partnerschaft ist erloschen.1       a) 14. Mai 2001\nKötzle\n\") Die DurchkreuZung des Registerblattes ist hier weggelassen.","Anlage2\n(zu § 2 Abs. 2)\nPartnerschaftsregister des Amtsgerichts ...                                                                  Nummer der Partnerschaft: PR\nWiedergabe des aktuellen Registerinhalts\n1. Anzahl der bisherigen Eintragungen:                                                                                                                     ~\n~\n1\n2. a) Name:\n~\nb) Sitz:                                                                                                                                            - (Q\na.\nc) Gegenstand:                                                                                                                                         ...\nCD\n)>\nC:\ncn\n(Q\nSl)\n3. a) Partner/Abwickler:\nb) Vertretungsbefugnisse (soweit vom Gesetz abweichend):\n~\nCD\n0\n:::,\n~:::,\n4. Rechtsverhältnisse:                                                                                                                                    a.\nCD\n:::,\nN\n.....\n5. a) Tag der letzten Eintragung:                                                                                                                         c...\nC:\nb) Bemerkungen:                                                                                                                                        2.\n.....\n(0\n(0\n01\nAnmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.                                             ........\nm","Anlage3\n(zu § 2 Abs. 2)\n...\nCD\nN\nAmtsgericht                                               Partnerschaftsregister        Stand:\nDetailanzeige aus dem Namensverzeichnis\nRegisternummer:\nDer vollständige Name der Partnerschaft lautet:\ng,\n:::,\nm\nGeschäftsadresse (ohne Gewähr):\ni\n~\n~\nStraße/Hausnummer:                                                                                             ~\n(..\n~\nPostfach:                                                                                                      ca\n]\nPLZ/Ort:                                                                                                       -\nCO\nCO\nP1\n~","Nr. 30 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Juni 1995                                       813\nAnlage4\n(zu § 7 Abs. 1 Satz 2)\nPartnerschaftsregister\nAmtsgericht München\nFür die in () gesetzte Angabe der Anschrift und des Geschäftszweiges\nkeine Gewähr.*)\nNeueintragungen:                                                            Der Name der Partnerschaft lautet fortan: Münter, Buch-\nReitmeier und Spitz Partnerschaft, Logopädinnen.\n12 - 28.7.1995: Müller und Partner, Rechtsanwälte und\nSteuerberater, München (80117, Junkerstr. 7).                               34 - 8. 8. 95: Dr. Dollmann, Mansk, Beckmesser, Partner-\nschaft, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,\nGegenstand des Unternehmens: Ausübung rechtsanwalt-\nMünchen.\nlicher und steuerberatender Tätigkeit. Partner: Rechtsan-\nwalt Peter Müller, Starnberg, Steuerberater Christian                       Rechtsanwalt Dr. Klaus-Jürgen Ringmann ist aus der\nSchmidt, München, Rechtsanwältin Dr. Gabriele Mittler,                      Partnerschaft ausgeschieden.\nDachau.\n13- 30. 7. 95: Walter & Stanzet Partnerschaft, Architekten,                 Löschungen:\nMünchen (80240, Am Bauhang 23).\n2 - 8. 8. 95: Tom Zoffke und Partner, Aktionskünstler,\nGegenstand des Unternehmens: Gestaltende, technische                        München.\nund wirtschaftliche Planung von Bauwerken. Partner:\nAlexander Weiter, Architekt, Michael Stanzet, Architekt,                    Der Name der Partnerschaft ist erloschen.\nbeide München.                                                              96 - 11. 8. 95: Rollmeier & Gressrich, Partnerschaft, Kfz-\nSachverständige, München.\nVeränderungen:                                                              Peter Gressrich hat seinen Anteil an Jürgen Rollmeier\nabgetreten und ist aus der Partnerschaft ausgeschieden.\n77 - 4. 8. 95: Dr. Krüger und Partner, Zahnärzte, München.                  Die Partnerschaft ist damit aufgelöst, ihr Name ist er-\nDr. Sebastian Hohenritt ist als Partner in die Partnerschaft                loschen.\neingetreten.\n47 -11. 8. 95: Schmalbund, Kirch und Partner, Ingenieure,\n23 - 4. 8. 95: Jasmin Münter und Stefanie Buch-Reitmeier                    München.\nPartnerschaft, Logopädinnen, München.                                       Der Sitz ist nach Ingolstadt verlegt.\n•) Die Veröffentlichungen sollen entsprechend dem vorstehenden Muster\nmöglichst in drei Gruppen unter den Überschriften: Neueintragungen,\nVeränderungen, Löschungen, eingeteilt werden. Auf Einführungssätze\nsoll verzichtet werden. Die Registernummer ist einheitlich an den Anfang\njeder bekanntzumachenden Eintragung zu setzen. Geschäftszweig und\nAnschrift sind in Klammern beigefügt. In der ständigen Überschrift über\nder Veröffentlichung befindet sich der Hinweis, daß für die Angaben\nin den Klammern keine Gewähr übernommen wird (§ 1 Partnerschafts-\nregisterverordnung i. V. m. § 34 Handelsregisterverfügung)."]}