{"id":"bgbl1-1995-23-1","kind":"bgbl1","year":1995,"number":23,"date":"1995-05-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/23#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-23-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_23.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die statistischen Angaben für die Frauenförderung in Dienststellen des Bundes (Frauenförderstatistikverordnung - FFStatV)","law_date":"1995-05-05T00:00:00Z","page":606,"pdf_page":2,"num_pages":19,"content":["606                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nVerordnung\nüber die statistischen Angaben\nfür die Frauenförderung in Dienststellen des Bundes\n(Frauenförderstatistlkverordnung - FFStatV)\nVom 5. Mai 1995\nAuf Grund des § 5 Abs. 2 des Frauenfördergesetzes                                      §3\nvom 24. Juni 1994 (BGBI. 1 S. 1406, 2103) verordnet die                  Zeitpunkt der Meldung der Daten\nBundesregierung:\n(1) Die erfaßten Daten sind der obersten Bundes-\n§1\nbehörde bis zum 30. September des Berichtsjahres zu\nmelden.\nStatistische Angaben\n(2) Die oberste Bundesbehörde teilt die zusammen-\n(1) Die Dienststellen gemäß § 3 Abs. 5 des Frauen-        gefaßten Daten, gesondert nach oberster Bundesbehörde\nfördergesetzes erfassen die Zahl der in einem Dienst- oder   und nachgeordnetem Geschäftsbereich, bis zum Ende\nArbeitsverhältnis stehenden Beschäftigten im unmittel-       des Berichtsjahres dem Bundesministerium für Familie,\nbaren oder mittelbaren Bundesdienst, bei Nummer 7 auch       Senioren, Frauen und Jugend für den Erfahrungsbericht\nder sich um Einstellung bewerbenden Personen, nach           gemäß § 14 des Frauenfördergesetzes mit.\nfolgenden Erhebungsmerkmalen:\n1. Geschlecht,                                                                            §4\n2. Art (Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und                     Form der Erfassung und Meldung der Daten\nRichter, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter),\n(1) Die Daten werden mit Hilfe der elektronischen\nUmfang (Voll- und Teilzeitbeschäftigung) und Dauer\nDatenverarbeitung erfaßt und gemeldet. Die oberste\n(unbefristete und befristete Beschäftigung, Aus-\nBundesbehörde kann, auch für Teile ihres Geschäfts-\nbildung, Beurlaubung) des Dienst- oder Arbeits-\nbereichs, die Erfassung und Meldung der Daten durch\nverhältnisses,\nErhebungsvordruck zulassen.\n3. Laufbahngruppe, Einstufung (Besoldungs-, Vergü-\n(2) Die Meldung an die oberste Bundesbehörde muß in\ntungs- und Lohngruppe),\nihrem Inhalt dem Muster der Anlage dieser Verordnung\n4. leitende Funktionen in der Dienststelle im höheren        entsprechen. Bei Meldung durch Erhebungsvordruck soll\nund gehobenen Dienst (Abteilungs-, Unterabteilungs-      sich ihre Form nach diesem Muster richten.\nleitung oder sonstige Funktion oberhalb der Referats-/\n(3) Die oberste Bundesbehörde kann, abweichend von\nDezematsebene, Referats-/Dezematsleitung, örtliche\nAbsatz 2, für ihren Geschäftsbereich Form und Inhalt des\nBehördenleitung und vergleichbare Dienststellungen\nMusters auch noch ergänzen.\nmit Leitungsaufgaben),\n5. Beförderungen, Höhergruppierungen und Höherrei-\n§5\nhungen, Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, Über-\ntragung leitender Funktionen gemäß Nummer 4,                                   Sonderregelung\n6. Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen,                    (1) Daten, die bereits für die Personalstandstatistik\n7. Bewerbungen im Vergleich mit den entsprechenden           gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 des Finanz- und Personal-\nEinstellungen und mit der Übertragung von in der         statistikgesetzes vorliegen, sind für die Zwecke des\nDienststelle ausgeschriebenen leitenden Funktionen       Frauenfördergesetzes zu berücksichtigen. Insoweit ent-\ngemäß Nummer 4.                                          fällt grundsätzlich eine Erfassung nach § 1 Nr. 1 bis 3.\n(2) Das Bundesministerium für Familie, Senioren,\n(2) Hilfsmerkmale sind Name, Anschrift und Telefon-       Frauen und Jugend beauftragt das Statistische Bundes-\nnummer der Dienststelle und der für eventuelle Rück-         amt, die Daten zu dieser Personalstandstatistik für die\nfragen zur Verfügung stehenden Person sowie die              Frauenförderung auszuwerten und die Ergebnisse den\nBerichtsstellennummer.                                      Dienststellen mitzuteilen. Bei Bedarf regelt die oberste\nBundesbehörde für ihren Geschäftsbereich das ergän-\n§2                              zende Verfahren für eine möglichst volle Nutzung der\nDaten aus dieser Personalstandstatistik für die Frauen-\nStichtag,Erhebungszeitraum                    förderung.\nDie Erhebungsmerkmale nach § 1 Nr. 1 bis 4 sind             (3) Der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für\njährlich zum 30. Juni des Berichtsjahres, die Erhebungs-     Verfassungsschutz, die Gruppe Fernmeldewesen des\nmerkmale nach § 1 Nr. 5 bis 7 für den Zeitraum vom 1. Juli  Bundesgrenzschutzes und die Abteilung \"Dienststelle\ndes Vorjahres bis zum 30. Juni des Berichtsjahres zu        Marienthal\" des Bundesamtes für Zivilschutz melden die\nerfassen.                                                   Daten nur in Form prozentualer Angaben.","Nr. 23 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Mai 1995                             607\n§6                              ,,Frauen bei obersten Bundesbehörden\" und der ergän-\nzenden Bewerbungsstatistik für die Bundesministerien\nÜbergangsregelung\nmaßgebend.\nDas erste Berichtsjahr ist das Jahr 1996; die Er-\nhebungsmerkmale nach § 1 Nr. 1 bis 4 sind erstmals zum                                 §7\n30. Juni 1995 zu erfassen. Bis dahin bleiben die bisherigen                      Inkrafttreten\nErhebungen zur Frauenförderung in der Bundesverwal-\ntung im Rahmen der Personalstandstatistik des Finanz-          Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nund Personalstatistikgesetzes, der Geschäftsstatistik       in Kraft.\nBonn, den 5. Mai 1995\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDie Bundesministerin\nfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend\nClaudia Nolte","608                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nAnlage\n(zu § 4 Abs. 2)\nBundesministerium für Familie,                                                               Frauenförderstatistik\nSenioren, Frauen und Jugend                                                                  am 30. Juni des Berichtsjahres\nBundesministerium für Familie, Senioren,\nFrauen und Jugend, 53107 Bonn\nKapitel:\nDienststelle:\nBitte teilen Sie uns mit, an wen wir uns bei Rückfragen\nwenden dürfen (freiwillige Angabe):\nFrau/Herr _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nReferaVDezernat\nTelefonnummer _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nDie Richtigkeit der Angaben wird bestätigt:\nDatum _ _ _ _ _ _ Unterschrift _ _ _ _ __\nRücksendung erbeten bis\nOrdnungsangaben                         SST                                                  SST\nBeschäftigungsbereich                   D   1 Berichtsstellen Nr. DDDDDDDD                   10-17\nDie Ordnungsangaben dienen der Aufbereitung der Ergebnisse.\nRechtsgrundlage:              Verordnung über die statistischen Angaben für die Frauenförderung in Dienststellen des\nBundes (Frauenförderstatistikverordnung - FFStatV) vom 5. Mai 1995 (BGBI. 1S. 606).\nAuf Grund des § 1 der Frauenförderstatistikverordnung sind die nachfolgend aufgeführten Erhebungsvordrucke\nauszufüllen:\nErhebungsvordruck A Personal-Ist-Bestand\nErhebungsvordruck B Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen in der Dienststelle im höheren und\ngehobenen Dienst\nErhebungsvordruck C Beförderungen, Höhergruppierungen und Höherreihungen\nErhebungsvordruck D Laufbahnaufstieg, Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren und\ngehobenen Dienst\nErhebungsvordruck E Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen\nErhebungsvordruck F Bewerbungen im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen\nErhebungsvordruck G Bewerbungen im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung ausgeschriebener leitender\nFunktionen im höheren und gehobenen Dienst","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Mai 1995                                              609\nErhebungsvordruck A 1\nBeamtinnen und Beamte,\nRichterinnen und Richter\nBerichtsstellen-Nr.       DDDDDDDD\nPersonal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres\n1                       2\nDienstverhältnis,                               Vollzeitbeschäftigte         Teilzeitbeschäftigte  )           8eurlaubte  )\nBesoldungsgruppen                                Frauen           Männer       Frauen        Männer          Frauen       Männer\nHöherer Dienst\n811\n810,R10\n89,R9\n88,RS\n87,R7\n86,R6\n85,RS\n84,R4\n83, R3,C4\n82\n81\nA 16 mit Zulage\nA16,R2,C3\nA 15, R 1, C2\nA 14, C 1\nA 13\nin Ausbildung\nHöherer Dienst zusammen\nGehobener Dienst\nA 13 S 3) mit Zulage\nA13S\nA 12\nA 11\nA 10\nA9\nin Ausbildung\nGehobener Dienst zusammen\nMittlerer Dienst\nA9 S/A 9 Z mit Zulage\nA9S\nAS\nA7\nA6\nAS\nin Ausbildung\nMittlerer Dienst zusammen\nEinfacher Dienst\nA6S\nASS\nA4\nA3\nA2\nin Ausbildung\nEinfacher Dienst zusammen\nInsgesamt\n1) Einschließlich geringfügig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte im Erziehungsurlaub.\n2) Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte.\n3) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe.","610                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nErhebungsvordruck A 2\nAngestellte,\nArbeiterinnen und Arbeiter\nBerichtsstellen-Nr.          DDDDDDDD\nPersonal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres\nDienstverhältnis,                               Vollzeitbeschäftigte         Teilzeitbeschäftigte 1)           Beurlaubte2>\nVergütungs-/Lohngruppen                              Frauen           Männer       Frauen       Männer           Frauen        Männer\nAngestellte\nHöherer Dienst\nAußertariflich\nBATI\nBATla\nBATlb\nBATlla,llb\nin Ausbildung\nHöherer Dienst zusammen\nGehobener Dienst\nBATllaS\nBATIII\nBATIVa\nBATIVb\nBATVa, Vb\nKr. VII-XIII\nin Ausbildung\nGehobener Dienst zusammen\nMittlerer Dienst\nBATVbS\nBATVc\nBATVI a, VI b\nBATVII\nBATVIII\nKr. VI, VIIS\nKr.III-V\nin Ausbildung\nMittlerer Dienst zusammen\nEinfacher Dienst\nBATVIIIS\nBATIXa\nBATIXb\nBATX\nKr.l-lVS\nin Ausbildung\nEinfacher Dienst zusammen\nAngestellte zusammen\ndarunter\nin Ausbildung\nmit Zeitvertrag\nArbeiterinnen und Arbeiter\nMTB9\nMTB8,8a\nMTB7,7a\nMTB6,6a\nMTB5,5a\nMTB4,4a\nMTB3,3a\nMTB2,2a\nMTB1,1a\nin Ausbildung\nArbeiterinnen und Arbeiter zusammen\ndarunter mit Zeitvertrag                                               l\nIns9 esamt\n1)   Einschließlich geringfügig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte im Erziehungsurlaub.\n2) Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte.\n~","Nr. 23 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Mai 1995                                611\nErhebungsvordruck B 1\noberste Bundesbehörden 1)\nBerichtsstellen-Nr.       D D DDDDD D\nBeschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren Dienst2)\nam 30. Juni des Berichtsjahres\n· Dienstverhältnis,                                                             Teilzeitbeschäftigte\nVollzeitbeschäftigte\nFunktionen, Besoldungs-\nund Vergütungsgruppen\nFrauen            Männer   Frauen            Männer\nBeamtinnen und Beamte\nHöherer Dienst\nStaatssekretär/in\nB 11\nDirektor/in\nB10\nAbteilungsleitung\nB9\n86\nUnterabteilungsleitung\n86\n83\nReferatsleitung\n83\nA 16\nA 15\nZusammen\nAngestellte\nHöherer Dienst3)\nStaatssekretär/in\n811\nAbteilungsleitung\nB9\n86\nUnterabteilungsleitung\nB6\nB3\nReferatsleitung\nB3\nBATI\nBATla\nZusammen\nInsgesamt\n1) Auswärtiges Amt ohne Auslandsvertretungen.\n2) Abweichende Besoldungs- und Vergütungsgruppen durch Fußnote erläutern.\n3) Außertarifliche Vergütung nach Besoldungsstufe B.","612                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nErhebungsvordruck B 2\nnachgeordneter Bereich\nBeamtinnen und Beamte\nBerichtsstellen-Nr.      DDDDDDDD\nBeschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen Im höheren und gehobenen Dienst 1)\nam 30. Juni des Berichtsjahres\nDienstverhältnis,                               Vollzeitbeschäftigte      Teilzeitbeschäftigte\nFunktionen, Besoldungs-\nund Vergütungsgruppen\nFrauen            Männer  Frauen            Männer\nHöherer Dienst\nDienststellenleitung\nStellvertretung2)\nAbteilungsleitung\nB7-4\nB3,C4\nB2\nB1\nA16\nA 15\nA14\nA 13\nUnterabteilungs-/Gruppenleitung\nA16,C3\nA 15,C2\nA 14,C 1\nA13\nReferats-/Dezernatsleitung\nA 15,C2\nA 14, C 1\nA 13\nHöh~rer Dienst zusammen\nGehobener Dienst\nDienststellenleitung\nStellvertretung2>\nSachgebietsleitung\nA 13 S mit Zulage\nA13S\nA 12\nA 11\nGehobener Dienst zusammen\nInsg esamt\n1) Abweichende Besoldungsgruppen durch Fußnote erläutern.\n2) Nur ständige Vertretung.","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Mai 1995                            613\nErhebungsvordruck 8 2\nnachgeordneter Bereich\nAngestellte1)\nBerichtsstellen-Nr.       DDDDDDDD\nBeschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren und gehobenen Dienst\nam 30. Juni des Berichtsjahres\nDienstverhältnis,                                Vollzeitbeschäftigte     Teilzeitbeschäftigte\nFunktionen,\nVergütungsgruppen\nFrauen            Männer Frauen            Männer\nHöherer Dienst2)\nDienststellenleitung\n3\nStellvertretung    )\nAbteilungsleitung\n83\n82\nA16\nA15\nA14\nUnterabteilungs-/Gruppenleitung\n82\nBATI\nBATla\nBATlb\nReferats-/Dezernatsleitung\nBATla\nBATlb\nBATlla\nHöherer Dienst zusammen\nGehobener Dienst\nDienststellenleitung\nStellvertretung 3)\nSachgebietsleitung\nBATllaS, Kr.XIII\nBAT 111, Kr. XII\nBAT IV a, Kr. XI, X\nGehobener Dienst zusammen\nInsg esamt\n1) Abweichende Vergütungsgruppen durch Fußnote erläutern.\n2) Außertarifliche Vergütung nach Besoldungsstufe B oder A.\n3) Nur ständige Vertretung.","-- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n614                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nErhebungsvordruck B 3\nGerichte des Bundes\nBerichtsstellen-Nr.        DDDDDDDD\nBeschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren Dienst 1)\nam 30. Juni des Berichtsjahres\nDienstverhältnis,                                Vollzeitbeschäftigte             Teilzeitbeschäftigte\nFunktionen\nFrauen            Männer       Frauen               Männer\nRichterinnen und Richter\nPräsident/in\nVizepräsident/in\n.\nPräsidialrat/rätin\nVorsitzender RichterNorsitzende Richterin\nZusammen\nStaatsanwältinnen und Staatsanwälte\nmit leitenden Funktionen\nZusammen\nSonstige Beamtinnen und Beamte,\nAngestellte mit leitenden Funktionen\n2\nim wissenschaftlichen Dienst )\nund in der Verwaltung\nZusammen\nInsgesamt\n1) Die einzelnen Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen zuordnen.\n2) Einschließlich Bibliotheken.","_ _ _ _ _ _ _ r-----•------•• - •---  -----------------------------\nNr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Mai 1995                                  615\nErhebungsvordruck C 1\nBeamtinnen und Beamte,\nRichterinnen und Richter\nBerichtsstellen-Nr.     DDDDDDDD\nBeförderungen\nim Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres 1)\nDienstverhältnis,                      Vollzeitbeschäftigte     Teilzeitbeschäftigte            Beurlaubte\nBesoldungsgruppen                       Frauen        Männer     Frauen        Männer        Frauen       Männer\nBeförderungen\nnach Besoldungsgruppe:\nHöherer Dienst\nB 11\n810, R 10\n89,R9\n88,RB\n87,R7\n86,R6\n85,RS\n84,R4\n83, R3,C4\n82\n81\nA 16 mit Zulage\nA16,R2,C3\nA 15, R 1, C2\nA 14\nZusammen\nGehobener Dienst\nA 13 S mit Zulage\nA13S\nA 12\nA 11\nA10\nZusammen\nMittlerer Dienst\nA 9 S mit Zulage\nA9S\nAB\nA7\nA6\nZusammen\nEinfacher Dienst\nA6S\nASS\nA4\nA3\nZusammen\nInsgesamt\n1) Ohne Laufbahnaufstieg.","616                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nErhebungsvordruck C 2\nAngestellte,\nArbeiterinnen und Arbeiter\nBerichtsstellen-Nr.    0 DDDDDDD\nHöhergruppierungen und Höherreihungen\nim Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres\nDienstverhältnis,                            Vollzeitbeschäftigte            Teilzeitbeschäftigte\nVergütungs-/Lohngruppen\nFrauen            Männer        Frauen            Männer\nAngestellte\nHöhergruppierungen\nnach Vergütungsgruppe:\nHöherer Dienst\nAußertariflich\nBATI\nBATla\nBATlb\nZusammen\nGehobener Dienst\nBATllaS\nBATIII\nBATIVa\nBATIVb\nKr.XIII.XII\nKr.XI\nKr.X\nKr. IX\nKr. VIII\nZusammen\nMittlerer Dienst\nBATVb\nBAlVc\nBATVla,Vlb\nBATVII\nKr.VIIS\nKr. VI\nKr. V\nKr.IV\nZusammen\nEinfacher Dienst\nBATVIIIS\nBATIXa\nBATIXb\nKr. lVS, 111 S\nKr. II\nZusammen\nArbeiterinnen und Arbeiter\nHöherreihungen\nnach Lohngruppe:\nMTB9\nMTB8,8a\nMTB7, 7a\nMTB6,6a\nMTB5, 5a\nMTB4,4a\nMTB3,3a\nMTB2, 2a\nZusammen\nIns9 esamt","Nr. 23 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Mai 1995                                             617\nErhebungsvordruck D 1\noberste Bundesbehörden1)\nBerichtsstellen-Nr.       DDDDDDDD\nAufstieg in die nächsthöhere Laufbahn,\nÜbertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren Dienst\nim Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres\nLaufbahnaufstieg,                                        Vollzeitbeschäftigte                 Teilzeitbeschäftigte\nÜbertragung leitender Funktionen\nFrauen               Männer           Frauen            Männer\nLaufbahnaufstieg 2)\nBeamtinnen und Beamte\nvom gehobenen in den höheren Dienst\nvom mittleren in den gehobenen Dienst\nvom einfachen in den mittleren Dienst\nZusammen\n3\nAngestellte     )\nvom gehobenen in den höheren Dienst\nvom mittleren in den gehobenen Dienst\nvom einfachen in den mittleren Dienst\nZusammen\nÜbertragung leitender Funktionen\nBeamtinnen und Beamte,\nAngestellte\nHöherer Dienst\nStaatssekretär/in\nDirektor/in\nAbteilungsleitung\nUnterabteilungsleitung\nReferatsleitung\nZusammen\n1) Auswärtiges Amt ohne Auslandsvertretungen.\n2) Nur tatsächlicher Laufbahnwechsel (Ernennung).\n3) Höhergruppierung in die (dem Eingangsamt der jeweiligen Laufbahngruppe) vergleichbare Vergütungsgruppe.","618                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nErhebungsvordruck D 2\nnachgeordneter Bereich\nBerichtsstellen-Nr.      DDDDDDDD\nAufstieg in die nächsthöhere Laufbahn,\nÜbertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst\nim Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres\nLaufbahnaufstieg,                                      Vollzeitbeschäftigte                Teilzeitbeschäftigte\nÜbertragung leitender Funktionen\nFrauen              Männer          Frauen            Männer\nLaufbahnaufstieg1)\nBeamtinnen und Beamte\nvom gehobenen in den höheren Dienst\nvom mittleren in den gehobenen Dienst\nvom einfachen in den mittleren Dienst\nZusammen\nAngestellte 2)\nvom gehobenen in den höheren Dienst\nvom mittleren in den gehobenen Dienst\nvom einfachen in den mittleren Dienst\nZusammen\nÜbertragung leitender Funktionen\nBeamtinnen und Beamte,\nAngestellte\nHöherer Dienst\nDienststellenleitung\n3\nStellvertretung   )\nAbteilungsleitung\nUnterabteilungs-/Gruppenleitung\nReferats-/Dezernatsleitung\nHöherer Dienst zusammen\nGehobener Dienst\nDienststellenleitung\nStellvertretung3>\nSachgebietsleitung\nGehobener Dienst zusammen\n1) Nur tatsächlicher Laufbahnwechsel (Ernennung).\n2) Höhergruppierung in die (dem Eingangsamt der jeweiligen Laufbahngruppe} vergleichbare Vergütungsgruppe.\n3) Nur ständige Vertretung.","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Mai 1995                                           619\nErhebungsvordruck D 3\nGerichte des Bundes\nBerichtsstellen-Nr.        DDDDDDDD\nAufstieg in die nächsthöhere Laufbahn,\nÜbertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren Dienst 1)\nim Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres\nLaufbahnaufstieg,                                       Vollzeitbeschäftigte               Teilzeitbeschäftigte\nÜbertragung leitender Funktionen\nFrauen               Männer         Frauen            Männer\nLaufbahnaufstieg 2)\nBeamtinnen und Beamte\nvom gehobenen in den höheren Dienst\nvom mittleren in den gehobenen Dienst\nvom einfachen in den mittleren Dienst\nAngestellte 3)\nvom gehobenen in den höheren Dienst ·\nvom mittleren in den gehobenen Dienst\nvom einfachen in den mittleren Dienst\nÜbertragung leitender Funktionen\nRichterinnen und Richter\nPräsidenVin\nVizepräsidenVin\nPräsidialraVrätin\nVorsitzender RichterNorsitzende Richterin\nZusammen\nStaatsanwältinnen und Staatsanwälte\nmit leitenden Funktionen\nZusammen\nSonstige Beamtinnen und Beamte,\nAngestellte mit leitenden Funktionen\nim wissenschaftlichen Dienst 4 )\nund in der Verwaltung\nZusammen\n1) Die einzelnen Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen zuordnen.\n2) Nur tatsächlicher Laufbahnwechsel (Ernennung).\n3) Höhergruppierung in die (dem Eingangsamt der jeweiligen Laufbahngruppe) vergleichbare Vergütungsgruppe.\n4) Einschließlich Bibliotheken.","620                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nErhebungsvordruck E\nBerichtsstellen-Nr.    DDDDDDDD\nTeilnahme an Fortbildungsveranstaltungen\nim Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres\nDienstverhältnis,                      Vollzeitbeschäftigte    Teilzeitbeschäftigte       Beurlaubte1)\nLaufbahngruppen                        Frauen        Männer    Frauen        Männer    Frauen       Männer\nBeamtinnen und Beamte\nHöherer Dienst\nGehobener Dienst\nMittlerer Dienst\nEinfacher Dienst\nZusammen\nRichterinnen und Richter\nZusammen\nAngestellte\nHöherer Dienst\nGehobener Dienst\nMittlerer Dienst\nEinfacher Dienst\nZusammen\nArbeiterinnt!n und Arbeiter\nZusammen\nIn sg esamt\n1) Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte.","----------·--·      ----------\nNr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Mai 1995                                              621\nErhebungsvordruck F 1\noberste Bundesbehörden,\nnachgeordneter Bereich\nBerichtsstellen-Nr.        DDDDDDDD\nBewerbungen 1) im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen 2),3)\nvom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres\nDienstverhältnis,                                   Bewerbungen                                Einstellungen\nLaufbahngruppen\nFrauen             Männer                Frauen             Männer\nOberste Bundesbehörde\nBeamtinnen und Beamte,\nAngestellte\nHöherer Dienst\nGehobener Dienst\nMittlerer Dienst\nEinfacher Dienst\n4\nArbeiterinnen und Arbeiter         )\nZusammen\nAusbildung\nBeamtinnen und Beamte\nAngestellte\nArbeiterinnen und Arbeiter\nZusammen\nNachgeordneter Bereich\nBeamtinnen und Beamte,\nAngestente\nHöherer Dienst\nGehobener Dienst\nMittlerer Dienst\nEinfacher Dienst\nArbeiterinnen und Arbeiter\nZusammen\nAusbildung\nBeamtinnen und Beamte\nAngestellte\nArbeiterinnen und Arbeiter\nZusammen\n1) Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Einstellung und die die Dienststelle in die Vorbereitung und Entscheidung über die\nEinstellung einbezieht.\n2) Alle Einstellungen von Nachwuchs- bis Führungskräften.\n3) Einschließlich Versetzungen.\n4) Ohne Ausbildung.","622                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nErhebungsvordruck F 2\nGerichte des Bundes\nBerichtsstellen-Nr.      DDDDDDDD\nBewerbungen1) im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen 2), 3)\nvom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres\nDienstverhältnis,                                     Bewerbungen                                Einstellungen\nLaufbahngruppen\nFrauen             Männer                Frauen             Männer\nRichterinnen und Richter,\nBeamtinnen und Beamte,\nAngestellte\nHöherer Dienst\nGehobener Dienst\nMittlerer Dienst\nEinfacher Dienst\nArbeiterinnen und Arbeiter\nZusammen\nAusbildung\nBeamtinnen und Beamte\nAngestellte\nArbeiterinnen und Arbeiter\nZusammen\n1) Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Einstellung und die die Dienststelle in die Vorbereitung und Entscheidung über die\nEinstellung einbezieht.\n2) Alle Einstellungen von Nachwuchs- bis Führungskräften.\n3) Einschließlich Versetzungen.","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Mai 1995                                      623\nErhebungsvordruck G 1\noberste Bundesbehörden,\nnachgeordneter Bereich\nBerichtsstellen-Nr.      DDDDDDDD\nBewerbungen1) im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung\nausgeschriebener2) leitender Funktionen im höheren und gehobenen Dienst\nim Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres\nDienstverhältnis,                                      Vollzeitbeschäftigte        Teilzeitbeschäftigte\nLaufbahngruppen,\nleitende Funktionen                                 Frauen               Männer   Frauen            Männer\n3\nOberste Bundesbehörden         )\nBeamtinnen und Beamte,\nAngestellte\nHöherer Dienst\nAbteilungsleitung\nUnterabteilungsleitung\nReferatsleitung\nZusammen\nNachgeordneter Bereich\nBeamtinnen und Beamte,\nAngestellte\nHöherer Dienst\nDienststellenleitung,\nStellvertretung4)\nAbteilungsleitung\nUnterabteilungs-/Gruppenleitung\nReferatsleitung\nZusammen\nGehobener Dienst                                                    ..\nDienststellenleitung,\n4\nStellvertretung )\nSachgebietsleitung\nZusammen\n1)  Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Übertragung leitender Funktionen.\n2) Nur Hausausschreibungen in der Dienststelle.\n3) Auswärtiges Amt ohne Auslandsvertretung.\n4 ) Nur ständige Vertretung.","624                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nErhebungsvordruck G 2\nGerichte des Bundes\nBerichtsstellen-Nr;        DDDDDDDD\nBewerbungen1) im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung\nausgeschriebener2) leitender Funktionen im höheren Dienst3)\nim Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres\nDienstverhältnis,                                      Vollzeitbeschäftigte       Teilzeitbeschäftigte\nLaufbahngruppen,\nleitende Funktionen                                  Frauen               Männer Frauen            Männer\nRichterinnen und Richter\nPräsident/in\nVizepräsident/in\nPräsidialrat/rätin\nVorsitzender RichterNorsitzende Richterin\nZusammen\nStaatsanwältinnen und Staatsanwälte\nmit leitenden Funktionen\nZusammen\nSonstige Beamtinnen und Beamte,\n4\nAngestellte ) mit leitenden Funktionen\nIm wissenschaftlichen Dienst\nund in der Verwaltung\nZusammen\n1) Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Übertragung leitender Funktionen.\n2) Nur Hausausschreibungen in der Dienststelle.\n3) Die einzelnen Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen zuordnen.\n4) Einschließlich Bibliotheken."]}