{"id":"bgbl1-1995-2-3","kind":"bgbl1","year":1995,"number":2,"date":"1995-01-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/2#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-2-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_2.pdf#page=8","order":3,"title":"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern","law_date":"1994-12-09T00:00:00Z","page":24,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["24                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nAnordnung\nüber die Ernennung und Entlassung von Beamten\nim Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern\nVom 9. Dezember 1994\n1.                                  -  dem Direktor der Grenzschutzdirektion,\nAuf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundes-            -  dem Leiter der Grenzschutzschule,\npräsidenten über die Ernennung und Entlassung der                -  dem Direktor der Bundesanstalt Technisches Hilfs-\nBundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom                       werk,\n14. Juli 1975 (BGBI. 1 S. 1915), geändert durch die\nAnordnung vom 21. Juni 1978 (BGBI. 1 S. 921 ), über-             -  dem Leiter der Beschaffungsstelle des Bundes-\ntrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur                 ministeriums des Innern,\nErnennung und Entlassung der Bundesbeamten                       -  dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes,\na) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 12                            jeweils für seinen/ihren Geschäftsbereich,\n-  dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes,            -  dem Vorstand des Bundesverbandes für Selbst-\nschutz mit dem Recht, diese Befugnis auf den\n-  dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungs-\nDirektor (als Geschäftsführendes Vorstandsmit-\nschutz,\nglied) weiter zu übertragen,\n-  dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes,\nc) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11\n-  dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes,               -  dem Präsidenten der Fachhochschule des Bundes\n-  dem Präsidenten des Bundesamtes für Zivilschutz,             für öffentliche Verwaltung für die Beamten des\nZentralbereichs und den Fachbereich Allgemeine\n-  dem Präsidenten des Bundesamtes für die An-\ninnere Verwaltung.\nerkennung ausländischer Flüchtlinge,\n-  d~m Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit                                      II.\nin der Informationstechnik,                              Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und\n-  dem Präsidenten des Bundesarchivs,                    Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamten vor.\n-  dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des\nIII.\nStaatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen\nDemokratischen Republik,                                 Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffent-\nlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnung\njeweils für seinen Geschäftsbereich,                     über die Ernennung und Entlassung von Beamten im\nb) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11                        Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern\nvom 7. September 1992 (BGBI. 1 S. 1714, GMBI. S. 984)\n-  dem Präsidenten und Professor des Instituts für\nund die Änderungsanordnungen vom 28. Januar 1993\nAngewandte Geodäsie,\n(BGB!. 1 S. 304, GMBI. S. 199) und vom 13. Mai 1993\n-  den Präsidenten der Grenzschutzpräsidien,             (BGBI. 1S. 786, GMBI. S. 411) außer Kraft.\nBonn, den 9. Dezember 1994\nDer Bundesminister des Innern\nKanther"]}