{"id":"bgbl1-1995-10-10","kind":"bgbl1","year":1995,"number":10,"date":"1995-02-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/10#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-10-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_10.pdf#page=2","order":10,"title":"Verordnung zur Änderung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung","law_date":"1995-02-15T00:00:00Z","page":206,"pdf_page":2,"num_pages":3,"content":["206                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nVerordnung\nzur Änderung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung\nVom 15. Februar 1995\nAuf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes vom          4. In der Überschrift zu § 5 werden die Wörter „den\n14. August 1969 (BGBI. 1 S. 1112), der zuletzt durch            Rechtsanwaltsgehilfen/die Rechtsanwaltsgehilfin\"\n§ 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBI. 1            durch die Wörter „den Rechtsanwaltsfachangestell-\nS. 2525) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 56      ten/die Rechtsanwaltsfachangestel1te• ersetzt.\ndes Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März\n1975 (BGBI. 1 S. 705) und dem Organisationserlaß vom\n5. In der Überschrift zu § 6 werden die Wörter „den\n17. November 1994 (BGBI. 1 S. 3667) verordnet das\nNotargehilfen/die Notargehilfin• durch die Wörter\nBundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem\n,,den Notarfachangestellten/die Notarfachangesteflte\"\nBundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung\nersetzt.\nund Technologie:\n6. In der Überschrift zu § 7 werden die Wörter \"den\nArtikel 1                             Rechtsanwalts- und Notargehilfen/die Rechtsan-\nÄnderung                               walts- und Notargehilfin\" durch die Wörter „den\nder ReNoPat-Ausblldungsverordnung                     Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/die\nRechtsanwalts- und Notarfachangestellte\" ersetzt.\nDie ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 23. Novem-\nber 1987 (BGBI. 1 S. 2392), geändert durch Artikel 46\n7. § 8 wird wie folgt geändert:\ndes Gesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBI. 1 S. 3082),\nwird wie folgt geändert:                                        a) In der Überschrift werden die Wörter \"den Patent-\nanwaltsgehilfen/die Patentanwaltsgehilfin\" durch\n1. Die Bezeichnung der Verordnung wird wie folgt                   die Wörter „den Patentanwaltsfachangestellten/\ngefaßt:                                                         die Patentanwaltsfachangestellte\" ersetzt.\n\"Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechts-           b) In der Nummer 5 wird der zweite Spiegelstrich wie\nanwaltsfachangestellten/zur Rechtsanwaltsfachange-              folgt gefaßt:\nstellten, zum Notarfachangestellten/zur Notarfach-              ,,- eines Patents nach dem Patentzusammen-\nangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfach-                     arbeitsvertrag (PCl), \".\nangestellten/zur Rechtsanwalts- und Notarfachan-\ngestellten und zum Patentanwaltsfachangestellten/\nzur Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPat-Ausbil-       8. § 14 wird wie folgt geändert:\ndungsverordnung - ReNoPatAusbV)\".                           a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefaßt:\n\"Die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse\n2. § 1 wird wie folgt gefaßt:                                      in fachbezogener Informationsverarbeitung soll\nn§ 1                                 er nachweisen.\"\nStaatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe            b) Absatz 2 Nr. 3 wird wie folgt gefaßt:\nDie Ausbildungsberufe                                        ,,3. Fachbezogene Informationsverarbeitung;\ndas Prüfungsfach Fachbezogene Informations-\n- Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwalts-\nverarbeitung umfaßt\nfachangestellte,\na) in Textbearbeitung in 60 Minuten Formulie-\n- Notarfachangestellter/Notarfachangestellte,\nren und Gestalten eines fachkundlichen\n- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechts-                      Texte_s nach Vorgaben mit Hilfe automati-\nanwalts- und Notarfachangestellte und                                sierter Textverarbeitung,\n- Patentanwaltsfachangestellter/Patentanwaltsfach-                   b) in Textverarbeitung in 30 Minuten Erfassen\nangestellte                                                          und Gestalten eines fachkundlichen Textes\nwerden staatlich anerkannt.\"                                            mit Hilfe automatisierter Textverarbeitung.\"\nc) In Absatz 3 werden die Wörter „Rechtsanwalts-\n3. In § 2 werden die Wörter „zum RechtsanwaJts- und                gehilfe/Rechtsanwaltsgehilfin\" durch die Wörter\nNotargehilfen\" durch die Wörter \"zum Rechtsanwalts-             \"Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwalts-\nund Notarfachangeste lten\" ersetzt.                             fachangestellte\" ersetzt.","Nr. 1O - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Februar 1995                               207\nd) In Absatz 4 werden die Wörter „Notargehilfe/Notar-             bb) In der laufenden Nummer 3 wird die Spalte 3\ngehilfin\" durch die Wörter „Notarfachangestell-                   wie folgt geändert:\nter/Notarfachangestellte\" ersetzt.                                aaa)    Buchstabe c wird wie folgt gefaßt:\ne) In Absatz 5 werden die Wörter „Rechtsanwalts-\n„c) Aufgaben, Stellung und Tätigkeiten\nund Notargehilfe/Rechtsanwalts- und Notar-\nder rechtkundigen und technischen\ngehilfin\" durch die Wörter „Rechtsanwalts- und\nMitglieder des Deutschen Patent-\nNotarfachangestellter/Rechtsanwalts- und Notar-\namts und der Richter des Bundes-\nfachangestellte\" ersetzt.\npatentgerichts erläutern (nur für\nf) In Absatz 6 werden die Wörter „Patentanwalts-                                  Patentanwaltsfachangestellte)\".\ngehilfe/Patentanwaltsgehilfin\" durch die Wörter\nbbb) In Buchstabe d wird das Wort „Patent-\n,,Patentanwaltsfachangestellter/Patentanwaltsfach-\nanwaltsgehilfen\" durch das Wort\nangestellte\" ersetzt.\n,,Patentanwaltsfachangestellte\" ersetzt.\ng) In Absatz 7 wird Satz 1 gestrichen.\nccc)    Buchstabe f wird wie folgt gefaßt:\n9. § 16 wird wie folgt geändert:                                                „t) Aufbau des Deutschen Patentamts\n(Abteilungen und Prüfungsstellen),\na) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Schreibtechnik\"                              des Europäischen Patentamts so-\ndurch die Wörter „Fachbezogene Informationsver-                               wie des Bundespatentgerichts er-\narbeitung\" ersetzt.                                                           klären (nur für Patentanwaltsfach-\nb) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „mit Aus-                                 angestellte)\".\nnahme des Prüfungsfaches Schreibtechnik\" ge-               c) Abschnitt II wird wie folgt geändert:\nstrichen.\naa) Buchstabe A wird wie folgt geändert:\n10. § 17 wird wie folgt gefaßt:                                           aaa)   In der Überschrift werden die Wörter\n,,Rechtsanwaltsgehilfe/Rechtsanwalts-\n,,§ 17\ngehilfin\" durch die Wörter „Rechtsan:-\nÜbergangsregelung                                        waltsfachangestellter/Rechtsanwaltf-\nAuf Berufsausbildungsverhältnisse, die am 31. Juli                        fachangestellte\" ersetzt.\n1995 bestehen, ist diese Verordnung in der bis dahin                  bbb) In der laufenden Nummer 3 Spalte 3\ngeltenden Fassung weiter anzuwenden, es sei denn,                            Buchstabe c wird das Wort „Postan-\ndie Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung                               stalt\" durch die Wörter „Unternehmen,\nder Verordnung in der ab 1. August 1995 geltenden                            die Post- und Telekommunikations-\nFassung.\"                                                                    leistungen anbieten,\" ersetzt.\nbb) Buchstabe B wird wie folgt geändert:\n11. § 18 wird·gestrichen; § 19 wird§ 18.\naaa)   Die Überschrift wird wie folgt gefaßt:\n12. Die Anlage zu § 9 wird wie folgt geändert:                                   ,,8. Notarfachangestellter/Notarfachan-\ngestellte\".\na) Die Überschrift wird wie folgt gefaßt:\nbbb) In der laufenden Nummer 6 Spalte 3\n,,Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung                          Buchstabe c werden die Wörter „ Vor-\nzum Rechtsanwaltsfachangestellten/zur Rechts-                             mundes und Pflegers•• durch das Wort\nanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestell-                          ,,Betreuers\" ersetzt.\nten/zur Notarfachangestellten, zum Rechts-\nanwalts- und Notarfachangestellten/zur Rechts-                 cc) Buchstabe C wird wie folgt geändert:\nanwalts- und Notarfachangestellten und zum                         aaa)   Die Überschrift wird wie folgt gefaßt:\nPatentanwaltsfachangestellten/zur Patentanwalts-\nfachangestellten\".                                                        ,,C. Rechtsanwalts- und Notarfachan-\ngestellter/Rechtsanwalts- und Notar-\nb) Abschnitt I wird wie folgt geändert:                                      fachangestellte\".\naa) In der laufenden Nummer 2 wird die Spalte 3                    bbb) In der laufenden Nummer 4 Spalte 3\nwie folgt geändert:         ·                                       Buchstabe c wird das Wort „Postan-\naaa)   Buchstabe e wird wie folgt gefaßt:                           stalt\" durch die Wörter „Unternehmen,\n,,e) betriebliche Arbeits- und Organisa-                     die Post- und Telekommunikations-\ntionsmittel fachgerecht handhaben                       leistungen anbieten,• ersetzt.\nsowie wirtschaftlich und umwelt-             dd) Buchstabe D wird wie folgt geändert:\ngerecht einsetzen\".\naaa)   Die Überschrift wird wie folgt gefaßt:\nbbb) Buchstabe o wird wie folgt gefaßt:\n,,D. Patentanwaltsfachangestellter/Patent-\n,,o) Informations- und Kommunika-                            anwaltsfachangestellte\".\ntionstechnik fachbezogen anwen-\nbbb) In der laufenden Nummer 2 wird die\nden, insbesondere Textverarbei-\nSpalte 3 wie folgt geändert:\ntungsgeräte und Textsysteme fach-\ngerecht, wirtschaftlich und umwelt-                     aaaa) In Buchstabe a wird das Wort\ngerecht nutzen\".                                                ,, ,,Raumform\",\" gestrichen.","208                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nbbbb) In Buchstabe c werden die Wör-                                 \" - eines Patents nach dem\nter \"Warenzeichen, Dienstlei-                                     Patentzusammenarbeitsver-\nstungsmarken und Verbands-                                        trag (PCT),\".\nzeichen\" durch die Wörter                            bbbb) Im dritten Spiegelstrich wird das\n\"Marken für Waren, Marken für                                Wort \"Warenzeichen\" durch das\nDienstleistungen und Kollektiv-                               Wort \"Marken\" ersetzt.\nmarken\" ersetzt.\nccc) In der laufenden Nummer 5 wird die\nArtikel2\nSpalte 2 wie folgt geändert:\nInkrafttreten\naaaa) Der zweite Spiegelstrich wird\nwie folgt gefaßt:                     Diese Verordnung tritt am 1. August 1995 in Kraft.\nBonn, den 15. Februar 1995\nDie Bundesministerin der Justiz\nLe uth e u sser-Sc h narren berg er"]}