{"id":"bgbl1-1995-1-6","kind":"bgbl1","year":1995,"number":1,"date":"1995-01-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/1#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1995-1-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1995/bgbl1_1995_1.pdf#page=13","order":6,"title":"Berichtigung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes und des Fernstraßenausbaugesetzes","law_date":"1994-12-29T00:00:00Z","page":13,"pdf_page":13,"num_pages":4,"content":["Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Januar 1995                                 13\nBerichtigung\ndes Vierten Gesetzes\nzur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes\nund des Fernstraßenausbaugesetzes\nVom 29. Dezember 1994\nDer Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen - Anlage zu          Das bedeutet Planung dieser Maßnahme als Auto-\nArtikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Fern-             bahn.\nstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993 (BGBI. 1           7. Autobahn 524; Duisburg/Serm (B 8) - westlich An-\nS. 1877) und Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 des Fernstraßen-         schlußstelle Duisburg/Rahm\nausbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung\nvom 15. November 1993 (BGBI. 1S. 1878) - wird wie folgt           Die vorhandenen dicken roten Striche sind zu ent-\nberichtigt:                                                       fernen. Die grauen Linien sind - von Osten - von der\nAutobahn 59 bis zur Bundesstraße 8 zu verlängern.\n1. Autobahn 33; Osnabrück/Beim (B 51 n) - Anschluß-              Die grauen Striche zwischen Bundesstraße 8 und\nstelle Osnabrück/Schinkel                                    westlich Anschlußstelle Duisburg/Rahm sind durch\nDer graue Strich auf der Westseite zwischen der Bun-         rote Striche gleicher Stärke zu überdrucken.\ndesstraße 51 und dem Ende des gelben Striches i~t            Das bedeutet Ausbau der vorhandenen 4streifigen\ndurch einen gelben Strich zu ersetzen.                       Bundesstraße zu einer 4streifigen Autobahn in der\nDas bedeutet Neubau auch der Richtungsfahrbahn               Dringlichkeitsstufe „ Vordringlicher Bedarf\".\nnach Süden in der Dringlichkeitsstufe „ Weiterer Be-\n8. Autobahn 542; Pulheim (B 59n) - Anschlußstelle\ndarf\".\nKöln/Worringen\n2. Autobahn 46; östliche Anschlußstelle Haan/Ost -\nDie beiden dünnen gelben Striche sind nach Süd-\nSonnborner Kreuz Teilknoten (L 418)\nwesten bis zur Bundesstraße 59n (violetter Strich) zu\nDie beidseitigen dicken violetten Striche an der Auto-       verlängern.\nbahn 46 sind nach Osten durch rote Striche gleicher\nDas bedeutet 4streifiger Neubau der Autobahn 542\nStärke um 4 mm (bis zur Landesstraße 418; diese\nbis zur Bundesstraße 59n in der Dringlichkeitsstufe\nStraße ist nicht im Bedarfsplan ausgewiesen) zu ver-\n,,Weiterer Bedarf\".\nlängern.\nDas bedeutet Ausbau der Autobahn 46 auf 6 Fahr-           9. Bundesstraße 2/180; Ortsumgehung Zeitz (2. Bau-\nstreifen in der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Be-      abschnitt)\ndarf\" bis zur Landesstraße 418.                              Bei der südlichen Hälfte der Ostumgehung Zeitz ist\n3. Autobahn 46; westlich Anschlußstelle Neuss/Holz-              der dünne rote Strich durch einen gelben Strich zu\nheim -Autobahnkreuz Neuss/Süd                                ersetzen.\nDie zwei vorhandenen dünnen gelben Linien sind               Das bedeutet Neubau des 2. Bauabschnittes der Ost-\ndurch zwei dicke gelbe Linien zu ersetzen.                   umgehung Zeitz in der Dringlichkeitsstufe „Weiterer\nBedarf\".\nDas bedeutet 6streifiger Neubau der Autobahn 46 in\nder Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf\".               10. Bundesstraße 2/184; A 14 (Dübener Straße) - Stadt-\n4. Autobahn 52; Autobahnkreuz Essen/Nord - Gladbeck              grenze Leipzig\n(B 226)                                                      Neben dem vorhandenen grauen Strich ist zusätzlich\nDie vorhandenen dicken roten Striche sind zu entfer-         ein dünner roter Strich anzubringen.\nnen. Die grauen Linien sind durch rote Striche gleicher      Das bedeutet Ausbau der vorhandenen 2streifigen\nStärke zu überdrucken.                                       Bundesstraße auf 4 Fahrstreifen in der Dringlichkeits-\nDas bedeutet Ausbau der vorhandenen 4streifigen              stufe „vordringlicher Bedarf\".\nBundesstraße zu einer 4streifigen Autobahn in der        11. Bundesstraße 5/189; Ortsumgehung Perleberg\nDringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf\".\nZwischen den Bundesstraßen 5 und 189 im Norden\n5. Autobahn 73; Anschlußstelle Nürnberg/Zollhaus -               von Perleberg ist zusätzlich ein dünner roter Strich\nAutobahnkreuz Nürnberg/Süd                                   anzubringen.\nDie vorhandenen dünnen grauen Striche sind im süd-           Das bedeutet eine Verlängerung der Ortsumgehung\nlichen Drittel der Strecke durch dicke graue Striche zu      von Perleberg bis zur Bundesstraße 189 nordöstlich\nersetzen. Daneben sind beidseitig dicke gelbe Striche        von Perleberg in der Dringlichkeitsstufe „vordring-\nanzufügen.                                                   licher Bedarf\".\nDas bedeutet Ausbau der vorhandenen 6streifigen          12. Bundesstraße 6;       Stadtgrenze Leipzig -    östlich\nAutobahn auf 8 Fahrstreifen in der Dringlichkeitsstufe       Gerichshain\n,,Weiterer Bedarf\".\na) Der dünne rote Strich an der Bundesstraße 6\n6. Autobahn 81 nördlich Erfurt                                       zwischen der Stadtgrenze Leipzig und der Auto-\nDie rote Ziffer 81 nördlich von Erfurt ist mit einem             bahn 14 ist durch einen roten Doppelstrich 1 mm\nroten Kästchen zu umranden.                                      nördlich der Bundesstraße 6 zu ersetzen.","14                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nDas bedeutet 4streifiger Neubau der Bundes-                Das bedeutet 2streifiger Neubau der Ortsumgehung\nstraße 6 zwischen der Stadtgrenze Leipzig und der          von Groß-Bieberau in der Dringlichkeitsstufe „Wei-\nAutobahn 14 in der Dringlichkeitsstufe „Vordring-          terer Bedarf\".\nlicher Bedarf\".                                        17. Bundesstraße 54; Weidenau - Siegen (Hüttental-\nb) Die dünne rote Linie an der Bundesstraße 6                  straße)\nzwischen der Autobahn 14 und Gerichshain ist               Die zwei grauen Striche sind von südlich Beginn der\nzu ersetzen durch eine dünne rote Linie vom öst-           Ortssignatur Siegen nach Süden auf eine Länge von\nlichen Endpunkt des unter Buchstabe a genannten            1 mm durch violette Striche gleicher Strichstärke zu\nDoppelstrichs bis 3 mm östlich Gerichshain. Daran          ersetzen.\nschließt nach Osten die dünne gelbe Linie an.\nDas bedeutet Neubau einer 4streifigen Bundesstraße\nDas bedeutet 2streifiger Neubau der Bundes-                in der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf\".\nstraße 6 zwischen der Autobahn 14 und östlich\nGerichshain in der Dringlichkeitsstufe „vordring-      18. Bundesstraße 87; Ortsumgehung Markranstädt\nlicher Bedarf\".                                           Der rote Doppelstrich zwischen der Bundesstraße 181\n13. Bundesstraße 6; Elbtalstraße Dresden - Meißen                  und der Bundesstraße 87 südlich Markranstädt ist zu\nentfernen. Dafür ist ein dünner roter Strich von der\nNeben dem vorhandenen gelben Strich zwischen                   Bundesstraße 87 von südlich Markranstädt nordwest-\ndem nördlichen-Teil der Ortsumgehung Meißen und                lich um den Ort bis zur Bundesstraße 87 nördlich\nder Autobahn 4 -nordwestlich von Dresden ist ein               Markranstädt anzubringen.\nweiterer dünner gelber Strich anzufügen.\nDas bedeutet 2streifiger Neubau der Ortsumgehung\nDas bedeutet Neubau von 4 Fahrstreifen in der Dring-           Markranstädt in der Dringlichkeitsstufe „Vordring-\nlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf\".                              licher Bedarf\".\n14. Bundesstraße 6; Planungskonzeption bei ~autzen             19. Bundesstraße 87/107; Ortsumgehung Eilenburg\na) Die vorhandenen roten und gelben Linien südlich\nder B 6 und westlich der B 96 (Südwestquadrant            Im Zuge der Bundesstraße 107 ist von nördlich Eilen-\nvon Bautzen) sind zu entfernen.                           burg bis südlich der Ortsumgehung Eilenburg im Zuge\nder Bundesstraße 87 ein dünner roter Strich als öst-\nb) Zwischen der Bundesstraße 6 östlich Bautzen und             liche Umgehung von Eilenburg anzubringen.\nder Bundesstraße 96 südlich Bautzen ist an den\nvorhandenen dünnen roten Strich ein punktierter           Das bedeutet Neubau einer 2streifigen Ostumgehung\ngrauer Strich anzufügen.                                  von Eilenburg im Zuge der Bundesstraße 107 in der\nDringlichkeitsstufe „vordringlicher Bedarf\".\nDas bedeutet Ausbau einer vorhandenen 2streifi-\ngen Straße auf 4 Fahrstreifen in der Dringlichkeits-  20. Bundesstraße 88; Ortsumgehung Uhlstädt und Orts-\numgehung Zeutsch\nstufe „ Vordringlicher Bedarf\".\nBei der gemeinsamen Ortsumgehung von Uhlstädt\nc) Von den südwestlichen Endpunkten der in Buch-\nund Zeutsch ist der dünne rote Strich durch einen\nstabe b genannten punktierten grauen und roten\ngelben Strich gleicher Strichstärke zu ersetzen.\nLinien bis zur Bundesstraße 6 westlich Bautzen an\nder Einmündung der Bundesstraße 96 ist eine rote          Das bedeutet Neubau der gemeinsamen Ortsum-\nDoppellinie darzustellen.                                 gehung in der Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf\".\nDas bedeutet Neubau einer 4streifigen Bundes-         21. Bundesstraße 97; Ortsumgehung Spremberg\nstraße in der Dringlichkeitsstufe „ Vordringlicher        Die.vorhandene rote Doppellinie ist durch eine dünne\nBedarf\".                                                  rote Linie zu ersetzen.\nd) Vom oberen Drittelpunkt der in Buchstabe c ge-               Das bedeutet Bau einer 2streifigen Westumgehung\nnannten Doppellinie ist nach Nordwesten eine               Spremberg in der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher\ndünne gelbe Linie darzustellen, die an der Bundes-         Bedarf\".\nstraße 6 etwa 5 mm westlich der Einmündung der\nBundesstraße 96 endet.                               22. Bundesstraße 101; Elbebrücke M~ißen\nDas bedeutet Neubau einer 2streifigen Bundes-              Der dünne rote Einzelstrich an der Bundesstraße 101\nstraße in der Dringlichkeitsstufe „ Weiterer Bedarf\".      ist im Bereich der Elbe durch einen roten Doppelstrich\nzu ersetzen.\n15. Bundesstraße 10 nördlich von Karlsruhe\nDas bedeutet 4streifiger Neubau der Elbebrücke\nDie gelbe Verbindung einschließlich der gelben „ 1O\"            Meißen in der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher\nzwischen West- und Ostteil der neuen Bundes-                    Bedarf\".\nstraße 10 ist zu entfernen und durch eine punktierte\ngraue Linie zu ersetzen.                                  23. Bundesstraße 173; Lichtenfels-Zettlitz\nDas bedeutet, Bund ist nicht Baulastträger.                    Die dünne rote Linie zwischen der Autobahn 73 west-\nlich Lichtenfels und der Bundesstraße 289 bei Zettlitz\n16. Bundesstraße 38;.Ortsumgehung Groß-Bieberau                     ist ab der ersten Kurve östlich Lichtenfels nach Nor-\nDer dünne rote Strich von der Bundesstraße 38 süd-             den von der Bundesstraße 173 abzusetzen. Daneben\nlich Reinheim nach Süden bis zur Bundesstraße 38 ist           ist ab Ortskreis Lichtenfels eine 2. dünne rote Linie (in\ndurch einen gelben Strich gleicher Strichstärke zu             Verlängerung der vorhandenen grauen Linie) parallel\nersetzen.                                                      zur neuen roten Linie bis zur Bundesstraße 289 bei","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Januar 1995                                    15\nZettlitz mit Einmündung in die vorhandene graue Linie           Das bedeutet, daß die Ortsumgehung westlich\nzu führen.                                                      Kall/Sistig fertiggestellt ist.\nDas bedeutet Ausbau der Ortsumgehung Lichtenfels           29. Bundesstraße 273 zwischen der Autobahn 10 und\nvon 2 auf 4 Fahrstreifen in der Dringlichkeitsstufe             Potsdam\n„Vordringlicher Bedarf\" sowie 4streifiger Neubau der            Der dünne rote Strich an der Bundesstraße 273, der\nBundesstraße 173 vom Ende der Ortsumgehung                      zwischen der Autobahn 10 und der Stadtgrenze von\nLichtenfels bis zur Bundesstraße 289 in der Dringlich-          Potsdam endet, ist bis zur Stadtgrenze von Potsdam\nkeitsstufe „vordringlicher Bedarf\".                             zu verlängern.\n24. Bundesstraße 173; Mülsen - Mittelbach                           Das bedeutet Ausbau der vorhandenen Bundes-\nDie vorhandene rote Linie ist von Osten kommend                 straße 273 auf 4 Fahrstreifen bis zur.Stadtgrenze von\nnördlich um Mülsen herumzuführen und westlich von               Potsdam in der Dringlichkeitsstufe „ Vordringlicher\nMülsen an die Bundesstraße 173 anzuschließen.                   Bedarf\".\nDas bedeutet Neubau der Bundesstraße 173 von               30. Bundesstraße 301; Ortsumgehung Freising\nwestlich Chemnitz unter Einbeziehung der Ortsum-                Unmittelbar nördlich der Ortssignatur von Freising ist\ngehung Mülsen in der Dringlichkeitsstufe „Vordring-             zwischen der Bundesstraße 301 und der Bundes-\nlicher Bedarf\".                                                 straße 11 bis zur Einmündung des Autobahnzubrin-\n25. Bundesstraße 229 zwischen der Autobahn 1 und                    gers zur Anschlußstelle Freising/Ost ein dünner roter\nRemscheid/Lennep                                                Strich einzutragen.\nDie vorhandene rote Linie ist zwischen der A 1 und              Das bedeuet Bau einer 2streifigen Nordumgehung\ndem dargestellten Kreuzungspunkt mit der Bundes-                von Freising in der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher\nstraße 51 zu verschieben und parallel zur vorhande-             Bedarf\".\nnen punktierten grauen Linie zu führen.                    31. Bundesstraße 321; Ortsumgehung Pampow\nDas bedeutet Ausbau der bestehenden Bundesstraße                Im Bereich der Ortsumgehung Pampow ist neben dem\nauf 4 Fahrstreifen in der Dringlichkeitsstufe „vordring-        vorhandenen roten Strich ein weiterer roter Strich\nlicher Bedarf\".                                                 gleicher Strichstärke einzutragen. Beide Striche sind\n26. Bundesstraße 248; Ortsumgehung Wendischbrome                    bis zur Bundesstraße 106 (Südumgehung Schwerin)\nzu verlängern.\nDer vorhandene dünne rote Strich ist nach Osten\nvon der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und                 Das bedeutet Neubau einer 4streifigen Ortsum-\nSachsen-Anhalt bis zur Bundesstraße 248 durch                   gehung von Pampow mit dem nördlichen Ende an der\neinen gelben Strich gleicher Strichstärke zu ersetzen.          Südumgehung Schwerin in der Dringlichkeitsstufe\n,,vordringlicher Bedarf\".\nDas bedeutet 2streifiger Neubau der Ortsumgehung\nWendischbrome in der Dringlichkeitsstufe „Weiterer         32. Bundesstraße 481; nördlich der Ortsumgehung von\nBedarf\".                                                        Münster\n27. Bundesstraße 254; Ortsumgehung Willingshausen/                  An den vorhandenen roten Strich an der Bundes-\nLos hausen                                                      straße 481 nördlich der Bundesstraße 51 ist parallel\nein weiterer roter Strich gleicher Strichstärke anzu-\nDas südöstliche Ende der Ortsumgehung Schwalm-\nbringen.\nstadt/Ziegenhain an der Bundesstraße 454 ist nach\nSüden bis zur Bundesstraße 254 in violetter Farbe zu            Das bedeutet 4streifiger Neubau der Verlängerung\nverlängern.                                                     der Ortsumgehung Münster in der Dringlichkeitsstufe\nDas bedeutet 2streifiger Neub~u der Ortsumgehung                ,,vordringlicher Bedarf\".\nWillingshausen/Loshausen in der Dringlichkeitsstufe        33. Bundesstraße 505; Bamberg - Kulmbach\n,,vordringlicher Bedarf\".                                       Die Ziffer „505\" ist durch eine violette Ziffer „70\" in\n28. Bundesstraße 258; Ortsumgehung westlich Kall/Sistig             einem violetten Kästchen zu ersetzen.\nDer violette Strich an der Bundesstraße 258 ist zu ent-         Das bedeutet Planung als Autobahn 70 in der Dring-\nfernen.                                                         lichkeitsstufe „ Vordringlicher Bedarf\".\nBonn, den 29. Dezember 1994\nBundesministerium für Verkehr\nIm Auftrag\nKrämer","16                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Vertags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz•\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.              ·\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen RechtsvOf'SChriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarlfvorschriften.\nlaufender. Bezug nur im Verlagsabonnement. 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Postvertriebsstück · Z 5702 • Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7o/o.\nBerichtigung\nder Dritten Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nzur Durchführung der Schiffsregisterordnung\nund zur Regelung anderer Fragen des Registerrechts\nVom 30. Dezember 1994\nDie Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der\nSchiffsregisterordnung und zur Regelung anderer F,ragen des Registerrechts\nvom 30. November 1994 (BGBI. 1 S. 3580) wird dahin berichtigt, daß der nach\nArtikel 2 Nr. 9 Buchstabe a dieser Verordnung dem § 69 Abs. 3 der Grundbuch-\nverfügung anzufügende Satz wie folgt lautet:\n,,§ 30 Abs. 1 Buchstabe h Nr. 1 ist nicht anzuwenden.\"\nBonn, den 30. Dezember 1994\nBundesministerium der Justiz\nIm Auftrag\nJürgen Schmidt-Räntsch\nBerichtigung\nder Ersten Verordnung\nzur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung\nDie Datumsangabe in der Überschrift der Ersten Ver-\nordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung\n(BGBI. 1994 1S. 3922) lautet richtig:\n,,21. Dezember 1994\"."]}