{"id":"bgbl1-1994-88-5","kind":"bgbl1","year":1994,"number":88,"date":"1994-12-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/88#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1994-88-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1994/bgbl1_1994_88.pdf#page=29","order":5,"title":"Sonderungsplanverordnung (SPV)","law_date":"1994-12-02T00:00:00Z","page":3701,"pdf_page":29,"num_pages":26,"content":["Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Dezember 1994                               3701\nSonderungsplanverordnung\n(SPV)\nVom 2. Dezember 1994\nAuf Grund des § 8 Abs. 6 und des § 18 Abs. 1 Satz 4                                      §3\ndes Bodensonderungsgesetzes vom 20. Dezember 1993\nGestaltung der Grundstückskarte\n(BGBI. 1S. 2182, 2215), des § 1 Abs. 4 der Grundbuchord-\nnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai                (1) In der Grundstückskarte sind die Grenze des Plan-\n1994 (BGBI. 1 S. 1114), zuletzt geändert durch Artikel 24      gebietes sowie Grenzen und Bezeichnungen der Flur-\ndes Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung vom               stücke nach den Vorschriften zur Führung des Liegen-\n5. Oktober 1994 (BGBI. 1 S. 2911 ), und des Artikels 12        schaftskatasters entsprechend den Anforderungen des\nAbs. 1 Nr. 2 des Zweiten Vermögensrechtsänderungs-             § 8 Abs. 2 Satz 1 des Bodensonderungsgesetzes grafisch\ngesetzes vom 14. Juli 1992 (BGBI. 1S. 1257) verordnet das      darzustellen. Die zur Festlegung der Grenzen erforder-\nBundesministerium der Justiz:                                  lichen topographischen Gegenstände sind darzustellen.\nWenn in dem Sonderungsbescheid auch bestimmt wer-\n§1                              den soll, auf welche Flächen sich unvermessene Nut-\nzungsrechte (§ 1 Nr. 1 des Bodensonderungsgesetzes)\nGrenze des Plangebietes\nerstrecken oder auf welchen Flächen sich Gebäudeeigen-\n(1) Die Grenze des nach § 6 Abs. 2 des Bodensonde-          tum nach Artikel 233 § 2b des Einführungsgesetzes zum\nrung~gesetzes zu bestimmenden Plangebietes (Umrings-           Bürgerlichen Gesetzbuche befindet, so ist das vorhan-\ngrenze) muß vermessungstechnisch nach den Vorschrif-           dene Gebäude nebst der Fläche, auf der das Nutzungs-\nten des Landesrechts über Katastervermessungen be-             recht ausgeübt werden darf, bei Gebäudeeigentum ohne\nstimmt sein. Diese Voraussetzung ist dem Grundbuchamt          Nutzungsrecht nebst der Funktionsfläche, darzustellen.\ndurch eine Bescheinigung der für die Führung des Liegen-          (2) Beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken\nschaftskatasters zuständigen Behörde nachzuweisen.             sollen im übrigen nur dargestellt werden, wenn sie aus\n(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 genügt es, wenn          dem Grundbuch ersichtlich sind und ihre Darstellung in\ndie Umringsgrenze aus den Grenzen von Flurstücken              der Karte zweckmäßig erscheint. Sie müssen dargestellt\nnach ihrer Darstellung in dem amtlichen Verzeichnis (Lie-      werden, wenn sie im Zuge der Bodensonderung begrün-\ngenschaftskarte) gebildet wird und gegen diese Umrings-        det oder geändert werden oder wenn das Grundstück, auf\ngrenze Bedenken seitens der das Liegenschaftskataster          dem ein Recht lastet, verändert wird.\nführenden Behörde nicht nach Maßgabe des Verfahrens               (3) In den Fällen der ergänzenden Bodenneuordnung\nder nachfolgenden Sätze geltend gemacht werden. Die            ist in der Grundstückskarte kenntlich zu machen, welcher\nSonderungsbehörde übersendet der das Liegenschafts-           Teil der Karte Gegenstand des Sonderungsbescheids ist.\nkataster führenden Behörde eine Kopie der Karte nach\nSatz 1. Erhebt diese Behörde gegen die Karte ganz oder            (4) Ist der bisherige Grundstücksbestand in der Grund-\nteilweise Bedenken, hat sie dies der Sonderungsbehörde         stückskarte nicht übersichtlich darstellbar, so kann dieser\numgehend mitzuteilen und die Umringsgrenze insoweit           Teil der Grundstückskarte in einer gesonderten Bestands-\ninnerhalb von zwei Monaten von der Übersendung der             karte dargestellt werden.\nKarte an vermessungstechnisch zu bestimmen. Erfolgt die\nBestimmung nicht, so gelten die Bedenken als nicht erho-                                    §4\nben. Wird die Umringsgrenze nach diesem Absatz gebil-                       Gestaltung der Grundstücksliste\ndet, tritt an die Stelle der in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten\nBescheinigung die Erklärung der Sonderungsbehörde,                (1) Die Grundstücksliste weist in einer Übersicht über\ndaß die Umringsgrenze nach diesem Absatz gebildet              den bisherigen Bestand\nworden ist.                                                    1. die bei Einleitung des Verfahrens vorhandenen Grund-\n(3) Die Bodensonderung verändert die Grenze von an             - stücke,\ndas Plangebiet angrenzenden Flurstücken nicht.                 2. deren Eigentümer und,\n3. sofern diese festgestellt werden sollen, dingliche\n§2\nNutzungsrechte und Gebäudeeigentum sowie deren\nGestaltung des Sonderungsplans                         Inhaber\nDer Sonderungsplan ist nach den in §§ 3 bis 5 bestimm-      aus. In einer Übersicht über den neuen Bestand weist die\nten Grundsätzen zu gestalten. Hierbei sind die für die        Grundstücksliste die Eigentümer oder Nutzer aus, denen\neinzelnen Arten der Sonderungsverfahren in den Anlagen 1      die in der Grundstückskarte bezeichneten Grundstücke\nbis 6 zu dieser Verordnung festgelegten Muster zu ver-         und dinglichen Nutzungs- sowie Gebäudeeigentums-\nwenden. Die zeichnerische Ausgestaltung richtet sich           rechte zustehen oder übertragen werden. Soweit ehe-\nnach Landesrecht.                                              maliges Volkseigentum noch nicht zugeordnet ist oder","3702                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\ndurch den Sonderungsbescheid übertragen wird, ist es        kraft hervorgeht._ Das Grundbuchamt berichtigt dann von\nals Eigentum ~es Volkes unter Angabe des Rechtsträgers      Amts wegen insoweit die Grundbücher. Wird ein gebuch-\nzu bezeichnen.                                              tes Flurstück nur teilweise bestandskräftig neu geordnet,\n(2) Die Bezeichnung der Flurstücke und deren Flächen-    so sind für die in Bestandskraft erwachsenen Teile neue\ngröße sind im alten Bestand aus dem Uegenschafts-           Grundbuchblätter anzulegen und bei dem In dem bisheri-\nkataster zu entnehmen. Außerdem sind im neuen Bestand       gen Grundbuchblatt gebuchten Grundstück In der zweiten\ndie Nutzungsart und die Lagebezeichnung nach den Vor-       Abteilung ein Widerspruch gegen die Richtigkeit der\nschriften zur Führung des Liegenschaftskatasters aufzu-     Buchung dieses Grundstücks einzutragen; der Eintragung\nführen.                                                     eines Begünstigten bedarf es hierbei nicht.\n(3) Werden mit dem Sonderungsbescheid nur einzelne          (4) Ein etwaiges Gemeinschaftsverhältnis Ist entspre-\nbeschränkte dingliche Rechte oder Baulasten begründet,      chend den Angaben in dem Bescheid in das Grundbuch\ngeändert oder aufgehoben, sind diese in ein besonderes      einzutragen. Weist der Bescheid Eheleute als dinglich\nLastenverzeichnis gemäß Anlage 7, das Teil der Grund-       Berechtigte an einem Grundstück, Gebäude oder an\nstücksliste ist, unter genauer Beschreibung des Inhalts     einem sonstigen in das Grundbuch einzutragenden Recht\naufzunehmen, soweit nicht auf eine Bewilligung oder         aus, so gilt, wenn nicht der Bescheid ausdrücklich etwas\neine Verwaltungsakte Bezug genommen werden kann.            anderes besagt, Artikel 234 § 4a Abs. 3 des Einführungs-\nHierbei ist kenntlich zu machen, ob das Recht eine          gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche sinngemäß.\nGesamtbelastung darstellt und auf welchen weiteren             (5) Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung,\nGrundstücken es lastet. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht,     Teilungsgenehmigungen, Grundstüc_!<sverkehrsgenehmi-\nwenn alle an Grundstücken im Sonderungsgebiet beste-        gungen und sonstige für Eintragungen in das Grundbuch\nhenden Rechte aufgehoben werden; in diesem Fall genügt      erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustim-\neine entsprechende Anordnl!ng im Sonderungsbescheid.        mungen sind nicht beizubringen. Die Eintragung des\n(4) Die Grundstücksliste kann für jedes Grundstück       Eigentümers eines Grundstücks oder Gebäudes oder\ngesondert aufgestellt werden.                               eines Erbbauberechtigten ist dem Finanzamt, in dessen\nBezirk das Grundstück oder Gebäude liegt, mitzuteilen.\n§5\nEntschädigungs- und Ausgleichsliste,                                           §8\nunübersichtliche Belastungsverhältnisse\nSonderungsvermerk\n(1) In den Fällen der ergänzenden oder komplexen\n(1) Ersucht die Sonderungsbehörde gemäß § 6 Abs. 4\nBodenneuordnung umfaßt der Bescheid unbeschadet des\ndes Bodensonderungsgesetzes um Eintragung eines\n§ 15 Abs. 6 des Bodensonderungsgesetzes auch eine\nZustimmungsvorbehalts, so trägt das Grundbuchamt in\nEntschädigungs- und Ausgleichsliste.\nder zweiten Abteilung folgenden Sonderungsvermerk\n(2) In den Fällen des Absatzes 1 sind, wenn Verwirrung   ein:\nzu besorgen ist, eingetragene beschränkte dingliche         \"Zustimmungsvorbehalt gemäß § 6 Abs. 4 BoSoG. Ein-\nRechte entweder gegen Entschädigung oder unter Be-          getragen auf Grund des Ersuchens der (Namen der Son-\ngründung entsprechender neuer Rechte an einem oder          derungsbehörde) vom (Datum des Ersuchens, Geschäfts-\nmehreren der neu gebildeten Grundstücke aufzuheben.         zeichen) am (Datum der Eintragung) ...\n(2) Solange ein Sonderungsvermerk im Grundbuch\n§6\neingetragen ist, erhält die Sonderungsbehörde von sämt-\nGestaltung des Sonderungsbescheids                lichen Eintragungen eine Mitteilung.\nDer Sonderungsbescheid besteht aus der Angabe der\nBeteiligten oder einer Kurzbezeichnung des Sonderungs-                                   §9\ngebiets, der Entscheidung und dem Sonderungsplan. Er\nist so herzustellen, daß durch eine fortlaufende Paginie-              Unterrichtung der Katasterbehörde,\nrung oder in ähnlicher Form eindeutig festgestellt werden                        Verfahrensakten\nkann, welche Teile er umfaßt.                                  (1) Ist die Gemeinde Sonderungsbehörde, so gibt sie\nbeglaubigte Abschriften des Sonderungsbescheids an die\n§7                              das Liegenschaftskataster führende Behörde ab, aus\nGrundbuchvollzug                       denen der Umfang der Bestandskraft ersichtlich ist.\n(1) Nach Auslegung des Sonderungsbescheids wartet           (2) Die Sonderungsbehörde führt für das Verfahren eine\n- die Sonderungsbehörde ab, bis der Sonderungsbescheid        Verfahrensakte, in der alle das Verfahren betreffenden\nganz oder teilweise bestandskräftig wird.                   Verfügungen und Unterlagen, insbesondere die Urschrift\ndes Sonderungsbescheids, und die Nachweise seiner\n(2) Wird der Sonderungsbescheid in vollem Umfang         Auslegung und Zustellung, aufbewahrt werden. Für die\nbestandskräftig, so wird dem Grundbuchamt eine be-          Führung der Akten sind die in dem Land geltenden\nglaubigte Abschrift des Sonderungsbescheids zugelei-        Bestimmungen Ober die Führung von Verwaltungsakten\ntet. Dieses berichtigt dann die Grundbücher von Amts        anzuwenden. Nach Abschluß des Verfahrens sind die\nwegen entsprechend den Festlegungen des Sonderungs-         Akten an die das Liegenschaftskataster führende Behörde\nbescheids.                                                  mit dem Ersuchen abzugeben, die Ergebnisse der Boden-\n(3) Wird der Sonderungsbescheid nur teilweise be-       sonderung in das Liegenschaftskataster zu übernehmen\nstandskräftig, so erhält das Grundbuchamt eine beglau-      und, falls erforderlich, bis dahin die Fortschreibung des\nbigte Abschrift, aus welcher der Umfang der Bestands-      Sonderungsplans vorzunehmen.","Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Dezember 1994                                 3703\n§10                                   Verfahren nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz auf\nFortschreibung des Sonderungsplans                     . Grund des Planentwurfs bestimmten oder vereinbarten\nGrundstücke und Erbbaurechte dargestellt. In dem Son-\nDie nach § 20 des Bodensonderungsgesetzes vorzu-                derungsbescheid ist in diesem Fall zu bestimmen, daß\nnehmende Fortschreibung des Sonderungsplans bei Ver-               sich die Grundstücksgrenzen mit der Bestandskraft des\nänderungen der in dem Plan enthaltenen Bestimmungen                Bescheids in der darin dargestellten Weise ändern und\nzu den dinglichen Rechtsverhältnissen soll nach den                die in der Grundstücksliste eingetragenen Rechte nach\nVorschriften des Landesrechts erfolgen, die für die Fort-          Maßgabe der zugrundeliegenden Verträge entstehen. Der\nschreibung des Liegenschaftskatasters gelten.                      Sonderungsbescheid ergeht in diesem Fall erst, wenn der\nNotar mitgeteilt hat oder sonst nachgewiesen worden ist,\n§ 11                                  daß die vertraglichen Voraussetzungen für den Rechts-\nerwerb eingetreten sind. Der Sonderungsbescheid ist\nSonderung zur Sachenrechtsbereinigung                      dem Grundbuchamt erst nach Eintritt der in Satz 3 be-\n(1) Wird zur Durchführung der Sachenrechtsbereinigung           zeichneten Voraussetzungen zuzuleiten. Auf Antrag des\neine Grundstücksfeststellung durch Sonderungsbescheid              Notars berichtigt das Grundbuchamt die Grundbücher\nbeantragt, so sind in der Grundstückskarte die Flächen,            entsprechend dem Inhalt des Bescheids und den abge-\nauf die sich die Ansprüche der Nutzer nach dem Sachen-             schlossenen Verträgen.                    ·\nrechtsbereinigungsgesetz beziehen, unter Änderung des\nbisherigen Bestandes als Grundstücke darzustellen. In                                         §12\ndem Sonderungsbescheid sind die Wirkungen des Be-\nscheids davon abhängig zu machen, daß im Verfahren                                     Zuordnungspläne\nnach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz Verträge\nüber den Ankauf der in dem Bescheid ausgewiesenen                    § 1, § 7 Abs. 4 und 5 und § 9 Abs. 1 gelten für das\nGrundstücke oder die Bestellung der dargestellten Erb-             Zuordnungsverfahren nach § 2 Abs. 2a und 2b des Ver-\nbaurechte abgeschlossen werden und die zum Vollzug                 mögenszuordnungsgesetzes sinngemäß. Die Flurstücke\nerforderlichen Anträge bei dem Grundbuchamt eingehen.              sind entsprechend den Vorschriften des Landesrechts zur\nDer Sonderungsbescheid ist dem Grundbuchamt erst                   Führung des Liegenschaftskatasters zu bezeichnen.\nnach Eintritt der in Satz 2 bezeichneten Voraussetzungen\nzuzuleiten.§ 7·Abs. 5 gilt nicht.                                                             §13\n(2) Wird zur Durchführung der Sachenrechtsbereinigung                                   Inkrafttreten\neine Rechtsbegründung durch Sonderungsbescheid be-\nantragt, so werden in dem Sonderungsplan die in dem                  Diese Verordnung tritt am 27. Dezember 1994 in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 2. Dezember 1994\nDie Bundesministerin der Justiz\nS. Leu t h e u s s er - Schnarren b er g er","3704                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nAnlagen\n(Übersicht)\nAnlage 1 Sonderungsplan für unvermessenes Eigentum\nAnlage 2 Sonderungsplan für unvermessene Nutzungsrechte und Gebäude-\neigentum ohne Nutzungsrecht\nAnlage 3 Sonderungsplan für unvermessene Nutzungsrechte in Verbindung\nmit Sachenrechtsbereinigung\nAnlage 4 Sonderungsplan für ergänzende Bodenneuordnung\nAnlage 5 Sonderungsplan für eine komplexe Bodenneuordnung\nAnlage 6 Sonderungsplan für eine komplexe Bodenneuordnung in Verbindung\nmit unvermessenem Eigentum\nAnlage 7 Lastenverzeichnis","Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Dezember 1994      3705\nAnlage1\nSeite 1\nSonderungsbehörde:\nKataster-(Yermessungs-)amt: Hoyerswerda\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 1/1994\nunvermessenes Eigentum\nAmtsgericht (Grundbuchamt): Hoyerswerda\nGrundbuchbezirk: Wittichenau\nFinanzamt: Hoyerswerda\nGemeinde: Wittichenau             Gemarkung: Wittichenau             Flur: 5\n-----\nGrundstücksliste:\nAufgestellt  am   28.03.94     durch    Muster\n-------\nGeändert     am                durch\nGrundstückskarte:\nAufgestellt  am   28.03.94     durch    _M_u_s_te_r_ _ __\nGeändert     am                durch\nDer Sonderungsplan ist Bestandteil des Bescheides vom 31. März 1994","3706                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nSeite2\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 1/1994\nunvermessenes Eigentum\nGrundstücksliste\nAlter Bestand\nlfd.  Flur - Flurstück        Fläche       Grund-                                   Eigentümer(in)\nNr.          (Ant.-Nr.)         m2        buchblatt\n1           2                  3            4                                           5\n1     5       5000           5000          574                unvermessene Hofräume\n189\n2     5      (5333)                       1782                Müller.Max\n3     5      (5334)                       1845                Mustermann, Erich\n4     5      (5335)                       1740                Schneider, Paul\n5     5      (5336)                       1647                Schuster, Gerhard\n6     5      (533n                        2031                Meier, Gustav\n7     5      (5338)                       1097                Schulze, Horst\n8     5      (5372)                       1043                Scholze, Heinz\n9     5      (5373)                       2014                Lehmann, Anna\n10      5      (5374)                       1810                Kindermann, Paul\nNeuer Bestand1\nzu    Flur   Flurstück        Fläche        Nutzungsart            Lage            Grund-           Eigentümer(in)\nlfd.                            m2                                                buchblatt\nNr.\n6          7                   8                9                 10               11                    12\n1,2    5        414            123       Gebäude- und       Kamenzer Str. 26       1782           Müller, Max\nFreifläche\nEinzelhaus\n1,3     5        415            178       Gebäude- und       Kamenzer Str. 24       1845           Mustermann, Erich\nFreifläche\nEinzelhaus\n1,4     5        416            308       Gebäude- und       Kamenzer Str. 22       1740           Schneider, Paul\nFreifläche\nEinzelhaus\n1,5    5        417            578       Gebäude- und       Amselweg1              1647           Schuster, Gerhard\nFreifläche\nEinzelhaus\n1,6    5        418            822       Gebäude- und       Kamenzer Str. 20       2031           Meier, Gustav\nFreifläche\nEinzelhaus\n1,7    5        419            180       Gebäude- und       Amselweg7              1097           Schulze, Horst\nFreifläche\nEinzelhaus\nGewerbe und\nIndustrie\n1      5        420            656       Straße              Kurze Straße          4518           Stadt Wittichenau\n1,8    5        421            837       Gebäude- und        Kamenzer Str. 16      1043           Scholze, Heinz\nFreifläche\nEinzelhaus\n1,9    5        422            650       Gebäude- und        Kamenzer Str. 14      2014           Lehmann, Anna\nFreifläche\nEinzelhaus\n1,10   5        423            668       Gebäude- und        Kamenzer Str. 12      1810           Kindermann, Paul\nFreifläche\n-5000\n--       Einzelhaus\n; Zerlegung gemäß §§ 1, 13 BoSoG.","Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Dezember 1994       3707\nSeite3\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderu~gsgesetzes - BoSoG\nNr. 1/1994\nunvermessenes Eigentum\nGemeinde : Wittichenau          Gemarkung: Wittichenau                 Flur: 5\n-----\nGrundstückskarte\nMaßstab 1 : 1000\nKamenzer Straße    130","3708                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nAnlage2\nSeite 1\nSonderungsbehörde:\nKataster-(Vermessungs-)amt: Teltow-Fläming\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 2/1994\nunvermessene Nutzungsrechte\nAmtsgericht (Grundbuchamt): Luckenwalde\nGrundbuchbezirk: Luckenwalde\nFinanzamt: Luckenwalde\nGemeinde: Luckenwalde            Gemarkung: Luckenwalde               Flur: 5\n-----\nGrundstücksliste:\nAufgestellt  am   02.03.94   durch     Paar\n-------\nGeändert     am              durch\nGrundstückskarte:\nAufgestellt  am   02.03.94   durch     Paar\n-------\nGeändert     am              durch\nDer Sonderungsplan ist Bestandteil des Bescheides vom 9. März 1994","Nr. 88 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Dezember 1994                                3709\nSeite2\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 2/1994\nunvermessene Nutzungsrechte\nGrundstücksliste\nAlter Bestand\nlfd.   Flur     Flurstück       Fläche         Grund-       Gebäude-      Eigentümer(in)\nNr.                                m2         buchblatt      grund-                               Nutzungsberechtigte(r)\nbuchblatt\n1              2                  3              4            5                                6\n1     5           64            2110           9874           -         Eigentum des Volkes -\nGebäudewirtschaft\n2552                               Hoffmann, Heinz\nHoffmann, Heidi\n2     5           65            3414           5467           -         Sonnenschein, Maria\n2552                                Hoffmann, Heinz\nHoffmann, Heidi\n2554                               Johannson,Johann\nJohannson,Janna\nNeuer Bestand*)\nzu     Flur     Flurstück     Fläche         Nutzungsart        Lage       Grund-        Gebäude-      Eigentümer(in)\nlfd.                             m2                                       buchblatt       grund-           Nutzungs-\nNr.                                                                                      buchblatt         berechtigte(r)\n7              8                  9               10              11         12             13                14\n1       5          231         1940         Landwirt-       Am Bahnhof      9874             -         Eigentum des Volkes -\nschaftsfläche                                              Gebäudewirtschaft\nAckerland\n5         232**)        170         Gebäude- und    Am Bahnhof 10                  2552          Hoffmann, Heinz\n--           Freifläche                                                   Hoffmann, Heidi\n2110         Einzelhaus\n2       5          235         2584\n--\nLandwirt-\nschaftsfläche\nAm Bahnhof      5467            -          Sonnenschein, Maria\n3414         Ackerland\n5          234          500         Gebäude- und    Am Bahnhof 12                  2554          Johannson,Johann\nFreifläche                                                   Johannson,Janna\nEinzelhaus\n5         233**)        330         Gebäude-und     Am Bahnhof 10                  2552          Hoffmann, Heinz\nFreifläche                                                   Hoffmann, Heidi\nEinzelhaus\n*) Zerlegung gemäß §§ 1, 13 BoSoG.\n**) Ein einheitliches Nutzungsrecht.","3710                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nSeite3\nS011derungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 2/1994\nunvermessene Nutzungsrechte\nGemeinde : Luckenwalde       Gemarkung: Luckenwalde                                 Flur: 5\n-----\nGrundstückskarte\nMaßstab 1 : 1000\n115\nI\nI\nI\nI\nI\nI\nI\nI\nI\nI\nI\n63                                                                           I.,\nI                 ........\nI\nI\nI\nI\nI\nI\nI\nI\nI                                     I            66\nI                                     I\nI                                    I\nI                                    I\n10            I                                   I\nI                                  I\nI                                 I\nI                                I\nI                                I\nI                               I\nI                              I\nI                              I\nI                             I\nI                             I\nI                            I","Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Dezember 1994          3711\nAnlage3\nSeite 1\nSonderungsbehörde:\nKataster-r,Jermessungs-)amt: Frankfurt/Oder\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 3/1994\nunvermessene Nutzungsrechte\nin Verbindung mit Sachenrechtsbereinigung\nAmtsgericht (Grundbuchamt): Frankfurt/Oder\nGrundbuchbezirk: Frankfurt/Oder\nFinanzamt: Frankfurt/Oder\nGemeinde: Frankfurt/Oder           Gemarkung: Frankfurt/Oder            Flur: 9\n-----\nGrundstücksliste:\nAufgestellt   am  02.03.94     durch     Paar\n-------\nGeändert      am               durch\nGrundstückskarte:\nAufgestellt   am  02.03.94     durch     Paar\n-------\nGeändert      am               durch\nDer Sonderungsplan ist Bestandteil des Bescheides vom 9. März 1994","3712                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nSeite2\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 3/1994\nunvermessene Nutzungsrechte\nin Verbindung mit Sachenrechtsbereinigung\nGrundstücksliste\nAlter Bestand\n~\nlfd.     Flur   Flurstück          Fläche          Grund-           Gebäude-                 Eigentümer(in)\nNr.                                   m2         buchblatt            grund-                                            Nutzungsberechtigte(r)\nbuchblatt\n1              2                    3              4                   5                                            6\n1       9         144             5309            4711                 -                   Eigentum des Volkes -\nGebäudewirtschaft\n5712                                            Müller, Michael\nMüller, Martina\n5713                                            Lehmann, Ludwig\nLehmann,Lena\n5714                                            Konrad, Karl\nKonrad, Karin\nNeuer Bestand;\nzu       Flur   Flurstück          Fläche          Nutzungsart                  Lage                  Grund-          Eigentümer(in)\nlfd.                                  m2                                                             buchblatt                   Erbbauberechtigte(r)\nNr.\n7              8                      9                 10                       11                    12                             13\n1        9         210.·            500         Gebäude- und              Buchenweg 1                 (neu)          Müller, Michael\nFreifläche                                                           Müller, Martina\nEinzelhaus\n240         Gebäude- und\n---            Freifläche\n740         Einzelhaus\n9         211              500         Gebäude- und              Buchenweg3                  (neu)          Lehmann, Ludwig\nFreifläche                                                           Lehmann, Lena\nEinzelhaus\n320         Gebäude- und\n---            Freifläche\n820         Einzelhaus\n9        212              500         Gebäude- und              Buchenweg5                  4711           Eigentum des Volkes -\nFreifläche                                                           Gebäudewirtschaft\nEinzelhaus\n(neu)                             Konrad, Karl\nKonrad, Karin\n9        213              600         Gebäude- und              Buchenwegs                  4711           Eigentum des Volkes -\nFreifläche                                                           Gebäudewirtschaft\nEinzelhaus\n9        214              2649         Landwirt-                Buchenweg 1/5               4711           Eigentum des Volkes -\nschaftsfläche                                                       Gebäudewirtschaft\nGrünland\n5309\n1  Bei Flurstücken 210 und 211: Teilu,g gemäß§§ 1, 13 BoSoG, bei Flurstücken 212 bis 214: Zer1eglXlQ gemäß§§ 4, 13 BoSoG, jeweils in Verbindung mit§ 10 SPV.","Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Dezember 1994          3713\nSeite3\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 3/1994\nunvermessene Nutzungsrechte\nin Verbindung mU Sachenrechtsbereinigung\nGemeinde : Frankfurt/Oder                     Gemarkung: Frankfurt/Oder              Flur: 9\n-----\nGrundstückskarte\nMaßstab 1 : 1000\n40\n3\n143\n5\n. . . . . . . . Grenze des Ausübungsrechts","3714                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nAnlage4\nSeite 1\nSonderungsbehörde:\nStadt (Gemeinde) Erfurt\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 4/1994\nergänzende Bodenneuordnu~g\nKataster-(Vermessungs-)amt: Erfurt\nAmtsgericht (Grundbuchamt): Erfurt\nGrundbuchbezirk: Erfurt\nFinanzamt: Erfurt\nGemeinde: Erfurt                  Gemarkung: Gispersleben/Kiliani          Flur: 4\nGrundstücksliste:\nAufgestellt  am   20.03.94     durch    Meier\n-------\nGeändert     am                durch\nGrundstückskarte:\nAufgestellt  am   20.03.94 ·   durch    Meier\n-------\nGeändert     am                durch\nDer Sonderungsplan ist Bestandteil des Bescheides vom 28. März 1994","Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Dezember 1994                                       3715\nSeite2\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 4/1994\nergänzende Bodenneuordnung\nGrundstücksliste\nAlter Bestand\nlfd.    Flur    Flurstück       Fläche          Grund-                                   Eigentümer(in)\nNr.             (Ant.-Nr.)         m2          buchblatt\n1             12                   3               4                                           5\n1         5      _jfil__        ·3242             257                 Lehmann, Gustav\n51                                                 Lehmann, Margarete\nNeuer Bestand*)\nZU      Flur    Flurstück       Fläche           Nutzungsart             Lage           Grund-               Eigentümer(in)\nlfd.                               m2                                                 buchblatt\nNr.\n6         7                        8                  9                   10               11                    . 12\n1-)       4      _Q!_             452         Gebäude- und         Berliner Platz 33     (neu)          KOWO m.b.H. mit dem\n1                         Freifläche                                                Sitz in Erfurt\nfreistehender\nWohnblock\n4      _Q!_              3          Gebäude- und        Berliner Platz         (neu)          KOWO m.b.H. mit dem\n2                         Freifläche                                                Sitz in Erfurt\nfreistehender\nWohnblock\n4      _Q!_             315         Verkehrsfl.         Berliner Platz         (neu)          Stadt Erfurt\n3                         Straße, ein-\nbahnig\n4      _Q!_             315         Gebäude- und        Berliner Platz         (neu)          KOWO m.b.H. mit dem\n4                         Freifläche                                                Sitz in Erfurt\nfreistehender      ~\nWohnblock\n4      _Q!_             162         Gebäude- und        Berliner Platz         (neu)          KOWO m.b.H. mit dem\n5                         Freifläche                                                Sitz in Erfurt\nfreistehender\nWohnblock\n4      _Q!_             987         Gebäude-und         Prager Straße 5        (neu)          Wohnungsgenossenschaft\n6                         Freifläche                                                Erfurt\nfreistehender                                             mit dem Sitz in Erfurt\nWohnblock\n4       _Q!_             126         Verkehrsfl.         Prager Straße          (neu)          Stadt Erfurt\n7                         Straße, ein-\nbahnig\n4       _Q!_             756         Erholungsfl.        Prager Straße          (neu)          Stadt Erfurt\n8                         Spielplatz,\nBolzplatz\n4      _Q!_             126         Verkehrsfl.         Nordhäuser Straße      (neu)          Stadt Erfurt\n9                         Straße, ein-\n---3242\nbahnig\n1   Verschmelzung und Teilung (gleichzeitig) gemäß§ 5 BoSoG.\n*1   Der alte Bestand erlischt.","3716                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nSeite3\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 4/1994\nergänzende Bodenneuordnung\nGemarkung: Gispersleben/Kiliani         Flur: 4\nGemeinde : Erfurt                                                    -----\nBestandskarte\nMaßstab 1 : 1000","Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Dezember 1994       3717\nSeite4\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 4/1994\nergänzende Bodenneuordnung\nGemeinde : Erfurt            Gemarkung: Gispersleben/Kiliani      Flur: 4\n-----\nGrundstückskarte\nMaßstab 1 : 1000\n170\n212\n•                                                  354\n---- .\n~\nj\nj\n404\n402       1    51/8\n~\n1\n1\n1\n1\n401\n'","3718                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nAnlage5\nSeite 1\nSonderungsbehörde:\nStadt (Gemeinde): Wittichenau\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 5/1994\nkomplexe Bodenneuordnung\nin Verbindung mit unvermessenem Eigentum\nKataster-r,Jermessungs-)amt: Hoyerswerda\nAmtsgericht (Grundbuchamt): Hoyerswerda\nGrundbuchbezirk: Wittichenau\nFinanzamt: Hoyerswerda\nGemeinde: Wittichenau               Gemarkung: Wittichenau               Flur: 5\nGrundstücksliste:\nAufgestellt   am  25.03.94     durch     Muster\n-------\nGeändert      am               durch\nt\nGrundstückskarte:\nAufgestellt   am   25.03.94    durch      Muster\n-------\nGeändert      am               durch\nDer Sonderungsplan ist Bestandteil des Bescheides vom 31. März 1994","Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Dezember 1994                                    3719\nSeite2\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 5/1994\nkomplexe Bodenneuordnung\nin Verbindung mit unvermessenem Eigentum\nGrundstücksliste\nAlter Bestand\nffd.   Flur   Flurstück    - Fläche         Grund-                                     Eigentümer(in)\nNr.           (Ant.-Nr.)        m2         buchblatt\n1             2                 3               4                                            5\n1       5        5000         4548            576               ungetrennte Hofräume\n189\n2       5       (5118)                        1038              Köperich, Karl\n3       5       (5119)                        1057              Schulz, Karl\n4       5       (5120)                       2118               Hörold, Max\n5       5       (5121)                       2214               Junge, Edwin\n6       5       (5122)                       1487               Schroda, Arno\n7       5       (5123)                       1423               Männich, Horst\n(Zu gleichen Anteilen, § 2 Abs. 3 BoSoG)\nNeuer Bestand*)\nZU     Flur   Flurstück      Fläche          Nutzungsart           Lage           Grund-                  Eigentümer(in)\nlfd.                            m2                                               buchblatt\nNr.\n6            7                  8                  9                10                11                        12\n1·;     5        487          1164         Gebäude- und       Meisenweg2            (neu)       Wohnungsges. mbH Wittichenau\nFreifläche                                           mit Sitz in Wittichenau\nGruppenhaus\n5        488           890         Gebäude- und       Kamenzer Str. 17      (neu)       Wohnungsges. mbH Wittichenau\nFreifläche                                           mit Sitz in Wittichenau\nGruppenhaus\n5        489           525         Verkehrsft.        Meisenweg             (neu)       Stadt Wittichenau\nStraße, mehr-\nbahnig\n5        490          1084         Gebäude-und        Meisenweg3            (neu)       Wohnungsges. mbH Wittichenau\nFreifläche                                           mit Sitz in Wittichenau\nGruppenhaus\n5        491           885         Gebäude- und       Kamenzer Str. 19      (neu)       Wohnungsges. mbH Wittichenau\nFreifläche                                           mit Sitz in Wittichenau\n---4548\nGruppenhaus\n• *) Teilung gemäß§ 5 BoSoG.\n·; Der alte Bestand erlischt.","3720                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nSeite3\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 5/1994\nkomplexe Bodenneuordnung\nin Verbindung mit unvermessenem Eigentum\nGemeinde : Wittichenau         Gemarkung: Wittichenau                   Flur: 5\nBestandskarte\nMaßstab 1 : 1000\n215\n115          Kamenzer Straße","Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Dezember 1994         3721\nSeite4\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 5/1994\nkomplexe Bodenneuordnung\nin Verbindung mit unvermessenem Eigentum\nGemeinde : Wittichenau            Gemarkung: Wittichenau                Flur: 5\n-----\nGrundstückskarte\nMaßstab 1 : 1000\n115        Kamenzer Straße","3722                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nAnlage&\nSeite 1\nSonderungsbehörde:\nStadt (Gemeinde) Astadt\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 6/1994\nkomplexe Bodenneuordnung\nKataster-(Yermessungs-)amt: Astadt\nAmtsgericht (Grundbuchamt): Astadt\nGrundbuchbezirk: Astadt\nFinanzamt: Astadt\nGemeinde: Astadt                 Gemarkung: Musterhausen              Flur: 2\nGrundstücksliste:\nAufgestellt  am   16.03.94   durch    Schulze\n-------\nGeändert     am              durch\nGrundstückskarte:\nAufgestellt  am   16.03.94   durch    Schulze\n-------\nGeändert     am              durch\nDer Sonderungsplan ist Bestandteil des Bescheides vom 22.04. 1994","Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Dezember 1994                                 3723\nSeite2\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 6/1994\nkomplexe Bodenneuordnung\nGrundstücksliste\nAlter Bestand\nlfd. Flur  Flurstück  Fläche        Grund-                                 Eigentümer(in)\nNr.        (Ant.-Nr.)   m2         buchblatt\n1          2             3             4                                          5\n1     2       352      3411           34                Reichmann, Hermine\n2     2       353      1944           35                Müller.Emil\n3     2       354      1094           74               Schmidt, Gustav\n6449\nNeuer Bestand\nzu   Flur  Flurstück  Fläche        Nutzungsart            Lage          Grund-             Eigentümer(in)\nlfd.                    m2                                              buchblatt\nNr.\n6         7              8                9                 10              11                    12\n1     2     ~          604         Gebäude- und     Narzissenweg 8        (neu)        Wohnungsbaugesellschaft\n1                   Freifläche                                          .Heim u. Herd\" GmbH mit Sitz\nReihenhaus                                          in Musterhausen\n1     2      ~         459         Gebäude- und     Narzissenweg 10       (neu}        Wohnungsbaugesellschaft\n2                   Freifläche                                          .Heim u. Herd\" GmbH mit Sitz\nReihenhaus                                          in Musterhausen\n1     2     ~          440         Gebäude- und     Narzissenweg 12       (neu}·       Wohnungsbaugesellschaft\n3                   Freifläche                                          .Heim u. Herd\" GmbH mit Sitz\nReihenhaus                                          in Musterhausen\n1     2     ~          485         Gebäude-und      Narzissenweg 14       (neu}        Wohnungsbaugesellschaft\n4                   Freifläche                                          .Heim u. Herd\" GmbH mit Sitz\nReihenhaus                                          in Musterhausen\n1     2     --2§L      506         Gebäude- und     Narzissenweg 16       (neu)        Wohnungsbaugesellschaft\n5                   Freifläche                                          .Heim u. Herd\" Gmt>H mit Sitz\nReihenhaus                                          in Musterhausen\n1     2       352      719         Gebäude- und     Narzissenweg 18       (neu)        Wohnungsbaugesellschaft\n6                   Freifläche                                          „Heim u. Herd\" GmbH mit Sitz\nReihenhaus                                          in Musterhausen\n1,2   2     ~          451         Verkehrsfl.      Narzissenweg          (neu)        Gemeinde Musterhausen\n7                   Straße, ein-\nbahnig\n2,3   2     ~         2785         Gebäude- und     Narzissenweg 7-15     (neu)        Wohnungsbaugesellschaft\n1                   Freifläche                                          .Heim u. Herd• GmbH mit Sitz\n6449         Reihenhaus                                          in Musterhausen","3724                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nSeite3\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 6/1994\nkomplexe Bodenneuordnung\nGemeinde : Astadt       Gemarkung: Musterhausen                  Flur: 2\nBestandskarte\nMaßstab 1 : 1000\n1614\n1615\n/\n352\n3508\n3509","Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Dezember 1994         3725\n.\n•Seite4\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 6/1994\nkomplexe Bodenneuordnung\nGemeinde: Astadt                Gemarkung: Musterhausen                 Flur: 2\n-----\nGrundstückskarte\nMaßstab 1 : 1000\n1614\n1615\n/\n352\n2\nOI\nQ)\n~\n352                         C\nQ)\nu,\n3                          u,               353\n-~                                356\ntU\n352                   z\n4\n352\n5\n352\n352                   7\n6","3726                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nAnlage7\nSonderungsbehörde:\nStadt (Gemeinde) Astadt\nSonderungsplan\nauf Grund des Bodensonderungsgesetzes - BoSoG\nNr. 7/1994\nkomplexe (ergänzende) Bodenneuordnung\nLastenverzeichnis\nAn den Grundstücken des neuen Bestandes werden folgende beschränkten dinglichen Rechte oder Baulasten geän-\ndert, aufgehoben oder neu begründet 1):\n1. Aufhebung, Änderung 2):\nlfd. Nr. des alten Bestandes                Flur               Flurstück              beschränkte dingliche Rechte                 Baulasten\n-\n2. Begründung 3):\nlfd. Nr. des neuen Bestandes                Flur               Flurstück              beschränkte dingliche Rechte                 Baulasten\n1) Zutreffendes angeben.\n2) Diese Tabelle ist nur für die Aufhebung oder Änderung einzelner Rechte oder Baulasten bestimmt. Bei der Aufhebung aller Rechte genügt eine ailge-\nmeine Anordnung im Tenor des Bescheids.\n3) Diese Tabelle ist für den Fall bestimmt, daß einzelne Rechte oder Baulasten neu begründet werden sollen."]}