{"id":"bgbl1-1994-72-9","kind":"bgbl1","year":1994,"number":72,"date":"1994-10-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/72#page=37","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1994-72-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1994/bgbl1_1994_72.pdf#page=37","order":9,"title":"Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes","law_date":"1994-09-28T00:00:00Z","page":3013,"pdf_page":37,"num_pages":4,"content":["Nr. 72 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1994             3013\nBekanntmachung\nzu§ 4 des Warenzeichengesetzes\nVom 28. September 1994\n1.\nAuf Grund des§ 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung\nder Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBI. 1 S. 1, 29) wird bekannt-\ngemacht, daß das Kennzeichen\ndes Gerichtshofs der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Anlage 1)\nvon der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen ist.\nII.\nAuf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 desselben Gesetzes wird ein amtliches Prüf-\nund Gewährzeichen für die Sicherheit elektrischer Geräte bekanntgemacht, das\nin Finnland eingeführt ist (Anlage 2).\nIII.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n5. April 1994 (BGBI. 1S. 849).\nBonn, den 28. September 1994\nBundesministerium der Justiz\nIn Vertretung\nKober","3014                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nAnlage1\nKennzeichen\ndes Gerichtshofs der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA\nAnlage2\nFinnisches Prüf- und Gewährzeichen\nfür die Sicherheit elektrischer Geräte\n(schwarz oder mittelblau)","Nr. 72 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1994                                                                              3015\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 50, ausgegeben am 20. Oktober 1994\nTag                                                                  I n h a It                                                                              Seite\n7. 10. 94 Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 4. Oktober 1993 zur Gründung einer Assoziation\nzwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie Ihren Mitgliedstaaten und der Slowaki-\nschen Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3126\nGESTA: XE17\n7. 10. 94 Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 4. Oktober 1993 zur Gründung einer Assoziation\nzwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie Ihren Mitgliedstaaten und der Tschechi-\nschen Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3320\nGESTA: XE18\n5. 9. 94  Bekanntmachung des deutsch-honduranischen Abkommens über Technische Zusammenarbeit . . . . .                                                          3514\nPre!s die.., Ausgabe: 81,25 DM (n,50 DM zuzüglich 3,75 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 82,25 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz betragt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nNr. 51, ausgegeben am 22. Oktober 1994\nTag                                                                   Inhalt                                                                                 Seite\n10. 10. 94 Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Seeschiffahrt                                                             3518\nGESTA: XJ21\n17. 10. 94 Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Ukrain.e über die Seeschtffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     3522\nGESTA: XJ20\n7. 10. 94 Dreiundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Besondere Zollsätze 1995\ngegenüber Rumänien - EGKS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              3529\n10. 10. 94 Verordnung über die Inkraftsetzung einer Änderung der Anlage B des Vertrags vom 11. September\n1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über den Schutz von\nHerkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und andere graphische Bezeichnungen . . . . . . . . . . . . .                                                3534\n15. 9. 94  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge\nund des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        3535\n15. 9. 94  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der\nLiteratur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3536\n16. 9. 94  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zwischen den Regierungen des König-\nreichs Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, der Italienischen\nRepublik, des Großherzogtums Luxemburg, des Königreichs der Niederlande und der Republik Polen\nbetreffend die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     3537\n16. 9. 94  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerken-\nnung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung\ndes Sorgeverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      3538\n22. 9. 94  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines\nEuropäischen Arzneibuchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        3539\n23. 9. 94  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Haupt-\nstraßen des internationalen Verkehrs (AGA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  3540\nPre!s dieser Ausgabe: 8,05 DM (6,20 DM zuzüglich 1,85 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9,05 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","3016                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrg~ng 1994, Teil 1\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GnibH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zofltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Vertagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 11, 15 DM (9,30 DM zuzüglich 1,85 DM Versandkosten), bei         Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H . . Postfach 13 20 • 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 12,15 DM.                                                       Postvertriebsstück • Z 5702 A • Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                               Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite      (Nr.                vom)              lnkrafttretens\n7. 10. 94          Dritte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung\nder Hunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur\nLuftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An-\nund Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flug-\nhafen Nürnberg)                                                       10 822     (196       15. 10. 94)                10. 11. 94\n96-1-2-121\n7. 10. 94          Zweite Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung\nder Hundertsechsunddreißigsten Durchführungsverordnung\nzur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für\nAn- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom\nVerkehrsflughafen Braunschweig)                                       10 823      (196       15. 10. 94)               10. 11. 94\n96-1-2-136"]}