{"id":"bgbl1-1994-53-5","kind":"bgbl1","year":1994,"number":53,"date":"1994-08-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/53#page=37","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1994-53-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1994/bgbl1_1994_53.pdf#page=37","order":5,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":2053,"pdf_page":37,"num_pages":1,"content":["Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. August 1994                                                                                     2053\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                     Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite           (Nr.                   vom)                lnkrafttretens\n3. 8. 94   Verordnung über fleischhygienische Schutzmaßnahmen gegen\ndie Bovine Spongifonne Enzephalopathie (BSE-Verordnung)                                        8065            (146              5. 8. 94)                   6. 8. 94\nneu: 7832• 1·22\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 35, ausgegeben am 6. August 1994\nTag                                                                       Inhalt                                                                                      Seite\n29. 7. 94    Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni\n1985 über die betrlebsärztllchen Dienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1198\nGESTA:XG10\n29. 7. 94    Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 164 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Oktober\n1987 über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute . . . . . . . . . . . .                                                          1206\nGESTA: XG11\n20. 5. 94    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über bürgerliche und politi-\nsche Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1218\n31. 5. 94    ~kanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr und des\nUbereinkommens über Straßenverkehrszeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               1227\n24. 6. 94    Bekanntmachung des deutsch-namibischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                            1229\n24. 6. 94    Bekanntmachung des deutsch-lettischen Abkommens über die gegenseitige Errichtung und die Tätig-\nkeit von Kultur- und Informationszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   1233\n1. 7. 94   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheit-\nlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen und des\nlntemationalen Ubereinkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die strafgerichtliche Zustän-\ndigkeit bei Schiffszusammenstößen und anderen mit der Führung eines Seeschiffes zusammenhän-\ngenden Ereignissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1235\n7. 7. 94   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale Seefunk-\nsatelliten-Organisation (INMARSAT} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1236\nPreis dieser Ausgabe: 11,15 DM (9,30 DM zuzüglich 1,85 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,15 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}