{"id":"bgbl1-1994-4-8","kind":"bgbl1","year":1994,"number":4,"date":"1994-01-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/4#page=46","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1994-4-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1994/bgbl1_1994_4.pdf#page=46","order":8,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4","page":138,"pdf_page":46,"num_pages":3,"content":["13.8                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                     Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite          (Nr.                    vom)               lnkrafttretens\n30. 12. 93   Sechste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung\nder Einhundertzehnten Durchführungsverordnung zur Luftver-\nkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und\nAbflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen\nLeipzig/Halle)                                                                             253            (9              14.1.94)                      3. 2. 94\n96-1-2-110\n30. 12. 93   Zweite Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung\nder Hundertzweiundzwanzigsten Durchführungsverordnung\nzur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für\nAn- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom\nFlughafen Düsseldorf)                                                                      253            (9               14. 1. 94)                   3. 2. 94\n96-1-2-122\n14. 1. 94    Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über zusätz-\nliche Maßregeln gegen die Verschleppung der Schweinepest                                   285            (10              15. 1. 94)                  14. 1. 94\n7831-1-43-62\n8-u ndesgesetzbl att\nTeil II\nNr. 2, ausgegeben am 13. Januar 1994\nTag                                                                  Inhalt                                                                                     Seite\n3. 1. 94     Gesetz zu den Notenwechseln vom 25. September 1990 und vom 23. September 1991 gber die\nRechtsstellung der In Deutschland stationierten verbündeten Streltkrlfte und zu dem Ubereln-\nkommen vom 25. September 1990 zur Regelung bestimmter Fragen In bezug auf Berlin                                                                          26\nFNA: neu: 188 - 51\nGESTA: XA12\n3. 12. 93    Bekanntmachung des deutsch-belarussischen Vertrags über die Entwicklung einer umfassenden\nZusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik . . . . . . . . . . . . .                                               46\n7. 12. 93    Bekanntmachung des deutsch-mosambikanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                     50\n7. 12. 93    Bekanntmachung des deutsch-mosambikanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                     51\n7. 12. 93    Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für\nindustrielle Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        53\n8. 12. 93    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Internationalen Überein-\nkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt \"EUROCONTROL\" und der Mehrseitigen\nVereinbarung über Flugsicherungs-Streckengebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               53\n8. 12. 93    Bekanntmachung des deutsch-kambodschanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . .                                                            54\n9. 12. 93   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa . .                                                           55\n14. 12. 93    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-kapverdischen Investitionsförderungsvertrags . .                                                        56\nPreis dlffer Ausgabe: 7,60 DM (6,20 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,60 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Januar 1994                                                                                 139\nNr. 3, ausgegeben am 15. Januar 1994\nTag                                                                    In h a It                                                                              Seite\n6. 1. 94  Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mal 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nRepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den Grenz-\ngewässern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    59\nGESTA: xa 09\n7. 1. 94  Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Republik Polen Ober den Autobahnzusammenschluß und den Bau von Grenzabfertigungs-\nanlagen für den neuen Grenzübergang Im Raum Görlitz und Zgorzelec . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . .                                             67\nFNA: neu: 188 - 53\nGESTA: XJ16\n7. 12. 93 Bekanntmachung des deutsch-ukrainischen Abkommens über den grenzüberschreitenden Straßen-\nverkehr ................................................................. , . . . . . . . .                                                              74\n14. 12. 93 Bekanntmachung des deutsch-vietnamesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . .                                                           78\n14. 12. 93 Bekanntmachung des deutsch-ugandischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                         80\n16. 12. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffent-\nlicher U1<unden von der Legislation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              82\n16. 12. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines\nEuropäischen Arzneibuches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            82\n16. 12. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über den Zivilprozeß . . . .                                                           83\n16. 12. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere\nals Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       83\n16. 12. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             84\n16. 12. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1972 über die Internationalen\nRegeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              85\n20. 12. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Über~inkommens zur einheitlichen Feststellung von\nRegeln über den Zusammenstoß von Schiffen und des Ubereinkommens zur einheitlichen Feststellung\nvon Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          85\n20. 12. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des\nVölkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   86\n20. 12. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über Flüchtlingsseeleute und des\nProtokolls über Flüchtlingsseeleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             86\n23. 12. 93 Bekanntmachung des deutsch-kenianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                        87\nPreis dleNr Ausgabe: 7,60 DM (6,20 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,60 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","140                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthAlt Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be•\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz•\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorachriften.\nlaufender Bezug nur im Vertagsabonnement. Postanschrift für Abonnements·\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Vertagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (0228) 38208·0, Telefax: (0228) 38208·36\nBezugspreis für Teil I und Tell II halbjlhrfich je 97,80 DM. Einzelstücke je angetan•\ngene 16 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes•\ngesetzblatt Köln 3 99·509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 11, 15 DM (9,30 DM zuzüglich 1,85 DM Versandkosten), bei                            Bundesanzeiger Vertagages.m.b.H. • Podach 13 20 . 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 12, 15 DM.                                                                              Postvertrieb•tück · Z 5702 A · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nNr. 4, ausgegeben am 20. Januar 1994\nTag                                                                          Inhalt                                                                                 Seite\n13.      1. 94      Gesetz zu dem Rechtsakt vom 25. März 1993 zur Änderung des Protokolls über die Satzung der\nEuropäischen Investitionsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              90\nGESTA: XD17\n13. 1. 94            Gesetz zu dem Vertrag vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Republik Polen über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zoll-\nverwaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   93\nGESTA: XD10\n13. 1. 94            Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Litauen über die Seeschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               100\nGESTA: XJ15\n29. 12. 93           Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 91 über einheitliche Bedingungen für die\nGenehmigung von Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (Verordnung zur\nECE-Regelung Nr. 91) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      107\n30. 12. 93           Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 65 und der Änderung 1 zur ECE-Regelung\nNr. 65 über einheitliche Bedingungen für Blinklicht für Kraftfahrzeuge (Verordnung zur ECE-Regelung\nNr. 65)......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  108\n5.    1. 94       Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 90 über einheitliche Bedingungen für die\nGenehmigung von Ersatz-Bremsbelag-Einheiten für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (Verordnung\nzur ECE-Regelung Nr. 90) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        109\n29. 11. 93          Bekanntmachung des deutsch-nepalesischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                     110\n14. 12. 93          Bekanntmachung des deutsch-russischen Abkommens über den internationalen Straßenverkehr . . . .                                                       115\n27. 12. 93          Bekanntmachung des deutsch-mongolischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .                                                       119\nDie ECE-Regelungen Nr. 91, Nr. 65 einschließlich der Änderung 1 und Nr. 90 werden als Anlagebände zu dieser Ausgabe des\nBundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II werden die Anlagebände auf Anforderung gemäß den\nBezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPrela dieser Ausgabe ohne Anlagebinde: 7,60 DM (6,20 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,60 DM.\nPrela dea Anlagebandea (ECE-Regelung Nr. 91): 7,60 DM (6,20 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,60 DM.\nPrela dea Anlagebandea (ECE•Regelung Nr. 65): 7,60 DM (6,20 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,60 DM.\nPrela dea Anlagebandea (ECE•Regelung Nr. 90): 4,30 DM (3,10 DM zuzüglich 1,20 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,30 DM\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Vor~insendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99.509 oder gegen Vorausrechnung."]}