{"id":"bgbl1-1994-38-7","kind":"bgbl1","year":1994,"number":38,"date":"1994-06-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/38#page=61","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1994-38-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1994/bgbl1_1994_38.pdf#page=61","order":7,"title":"Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht","law_date":"1994-06-23T00:00:00Z","page":1369,"pdf_page":61,"num_pages":4,"content":["Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Juni 1994                          1369\nDreiundvierzigste Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht\nVom 23. Juni 1994\nAuf Grund des § 49 Abs. 4 Nr. 1, 2 und 3 und Abs. 5 des Arzneimittelgesetzes vom 24. August 1976 (BGBI. 1S. 2445,\n2448), Nummer 2 geändert durch Artikel 1 Nr. 28 des Gesetzes vom 16. August 1986 (BGBI. 1S. 1296), und auf Grund\ndes§ 25 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 8. Juli 1993 (BGBI. 1S. 1169) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit, hinsichtlich des § 25 des\nLebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft:\nArtikel 1\nIn der Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht vom 26. Juni 1978 (BGBI. 1S. 917), zuletzt geändert\ndurch die Verordnung vom 20. Dezember 1993 (BGBI. 1S. 2306), wird die Anlage wie folgt geändert:\n1. Folgende Position wird gestrichen:\n„664 Nicotin und seine Salze                                                                    1. Januar 1996\".\n- zur transdermalen Anwendung -\n2. Die Positionen 665, 828, 831, 838, 842 und 851 erhalten folgende Fassung:\n„665 Octreotid                                                                                  1.Januar1996\n- zur symptomatischen Behandlung von Tumoren des Magen-Darm-Traktes -\n828 a) Epoetin aHa                                                                             1.Januar1999\nb) Epoetin beta                                                                          1.Januar1999\n831 Fluticason-17-propionat                                                                    1.Januar1999\n838 Loracarbef und seine Salze                                                                 1.Januar1999\n842 Paclitaxel und seine Salze                                                                 1.Januar1999\n851 Tropisetron und seine Salze                                                                1. Januar 1999\".\n3. Folgende Positionen werden angefügt:\nEnde der\nLfd. Nr.                                          Bezeichnung                              Verschreibungspflicht\nnach§49AMG\n862        Amitraz                                                                             1. Juli 1999\n- zur Anwendung bei Hunden -\n863        Baclofen und seine Salze                                                            1. Juli 1999\n- zur intrathekalen Anwendung -\n864        Bevantolol und seine Salze                                                          1. Juli 1999\n865        Bicisat und seine Salze                                                             1. Juli 1999\n-als Kit zur Herstellung eines Radiodiagnostikums mit [99mTc] Technetium-\n866        Bopindolol und seine Salze                                                          1. Juli 1999\n867        Estazolam                                                                           1. Juli 1999\n868        Fertirelin und seine Salze                                                          1. Juli 1999\n- zur Anwendung bei Tieren -\n869        Flumethrin                                                                          1. Juli 1999\n- zur Anwendung bei Honigbienen -\n870        Ganciclovir und seine Salze                                                         1. Juli 1999\n871        Glucametacin                                                                        1. Juli 1999\n872        Interferon gamma-1b                                                                 1. Juli 1999\n873        Levamisol und seine Salze                                                           1. Juli 1999\n- zur Anwendung bei Menschen -","1370                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nEnde der\nLfd. Nr.                                       Bezeichnung                  Verschreibungspflicht\nnach§49AMG\n874      Octreotid und seine Salze                                              1. Juli 1999\n- zur symptomatischen Behandlung der Akromegalie -\n875       Olsalazin und seine Salze                                             1. Juli 1999\n876       Oxaceprol und seine Salze                                             1. Juli 1999\n877       Plasminogen human-Aktivator                                           1. Juli 1999\n·- zur Anwendung bei akuter Lungenembolie -\n878       Serrapeptase                                                          1. Juli 1999\n879       Sertaconazol und seine Salze                                          1. Juli 1999\n880       Tertatolol und seine Salze                                            1. Juli 1999\n881       Tetrofosmin                                                           1. Juli 1999\n882       Tolfenaminsäure und ihre Salze                                        1. Juli 1999\n- zur Anwendung bei Hunden und Katzen -\n883       Zalcitabin und seine Salze                                            1. Juli 1999\n884      Zubereitungen aus                                                     1. Juli 1999\nEstradiolvalerat\nund\nMedroxy-progesteronacetat\n885      Zubereitungen aus                                                     1. Juli 1999\nFlumethrin\nund\n2-lsopropoxyphenyl-N-methylcarbamat und seinen Salzen\n- zur Anwendung bei Hunden -\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nBonn, den 23. Juni 1994\nDer Bundesminister für Gesundheit\nHorst Seehofer","Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Juni 1994                                                                                   1371\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 25, ausgegeben am 16. Juni 1994\nTag                                                                         Inhalt                                                                                 Seite\n19. 4. 94 Bekanntmachung des deutsch-pakistanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                          734\n26. 4. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des\ngewerblichen Eigentums, des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken                                                              736\n2. 5. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1978 über\nNormen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von\nSeeleuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    737\n2. 5. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von New York vom 31. März 1953\nüber die politischen Rechte der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 737\n4. 5. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes . . . . .                                                              738\n4. 5. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und lmmuni-\ntäten der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               739\n6. 5. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz archäo-\nlogischen Kulturguts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         739\n6. 5. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 8. Juli 1985 zu dem Übereinkommen\nvon 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von\nSchwefelemissionen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses um mindestens 30 vom Hundert . . . .                                                             740\n6. 5. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über\nweiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von\nStickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                740\n6. 5. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1990 des Montrealer Protokolls über\nStoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            741\n6. 5. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die akade-\nmische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   741\n6. 5. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozon-\nschicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  742\n30. 5. 94 ~ekanntmachung zur Festlegung der Gebührensätze und Transatlantiktarife nach dem Internationalen\nUbereinkommen über die Zusammenarbeit in der Flugsicherung (EUROCONTROL) . . . . . . . . . . . . . .                                                         743\n31. 5. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe                                                                  748\nPrefs dieser Ausgabe: 4,95 DM (3, 10 DM zuzüglich 1,85 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,95 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","1372                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil l\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlich81' Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz·\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthllt\na) vOlkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolharifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Vertagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teit I und Teil II halbjAhrtich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3, 10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblltter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben WOfden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 14,40 DM (12,40 OM zuzüglich 2,00 DM Versandkosten), bei            Bund9sanzeiger Vertagagea.m.b.H. · Postfach 13 20 · 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 15,40 DM.                                                          Poatvwtrlebsstück · Z 5702 A · Entgeft bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland er1angt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nABI.EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                       - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                vom\nB er i c h t i g u n g der Verordnung (EG) Nr. 600/94 der Kommission vom\n17. März 1994 zur Festsetzung des Ausgleichs für nichtgewerbliche spani-\nsche und portugiesische Erzeuger von Sonnenblumenkernen im Wirt-\nschaftsjahr 1994/95 (ABI. Nr. L 76 vom 18. 3. 1994)                                     L 137/77                  1. 6. 94\nBe r i c h t i g u n g der Verordnung (EG) Nr. 1251 /94 der Kommission vom\n31. Mai 1994 mit Durchführungsbestimmungen für die kostenlose Lieferung\nvon Rindfleisch, Butter und Mehl gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 598/91\ndes Rates über eine Dringlichkeitsmaßnahme zur Lieferung landwirtschaft-\nlicher Erzeugnisse für die Bevölkerung der Sowjetunion (ABI. Nr. L 137 vom\n1.6.1994)                                                                              L 140/32                  3.6.94\nBerichtigung der Verordnung (EG) Nr. 227/94 der Kommission vom\n1. Februar 1994 zur endgültigen Festlegung der regionalen Referenz-\nbeträge für die Erzeugung von Sojabohnen, Raps- und Aübsensamen\nsowie Sonnenblumenkernen im Wirtschaftsjahr 1993/94 (ABI. Nr. L 28\nvom 2.2.1994)                                                                           L 143/29                 8.6.94"]}