{"id":"bgbl1-1994-34-4","kind":"bgbl1","year":1994,"number":34,"date":"1994-06-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/34#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1994-34-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1994/bgbl1_1994_34.pdf#page=14","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 23","page":1226,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["1226                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 23, ausgegeben am 9. Juni 1994\nTag                                                                 In halt                                                                         Seite\n1. 6. 94   Siebente Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen des Internationalen Übereinkommens\nvon 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und des Protokolls von 1978 zu\ndiesem Übereinkommen (7. MARPOL-ÄndV).............................................                                                          670\n6. 5. 94   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übe~~inkommens über weiträumige grenzüber-\nschreitende Luftverunreinigung und des Protokolls zum Ubereinkommen von 1979 über weiträumige\ngrenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die langfristige Finanzierung ßes Programms\nüber die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Ubertragung von\nluftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         684\nPreis dieser Ausgabe: 4,95 DM (3, 1O DM zuzüglich 1,85 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,95 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                  Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite       (Nr.               vom)                  lnkrafttretens\n19. 5. 94   Schiffahrtspolizeiliche Anordnung der Wasser- und Schiff-\nfahrtsdirektion Nordwest zur vorübergehenden Abweichung\nvon der Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung\nEmsmündung - Signalgebung für die Straßenklappbrücke\nLeerort - (Jann-Berghaus-Brücke)                                                  6081         (106          10. 6. 94)                   15. 6. 94\nneu: 9511-1-29\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nABI.EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                    - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                   vom\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n18.5.94      Verordnung (EG) Nr. 1137/94 der Kommission zur Änderung der Verord-\nnung (EWG) Nr. 1362/87 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung\n(EWG) Nr. 777      na    betreffend die Interventionsankäufe und die Ge-\nwährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von M a g er m i I c h -\npul ver                                                                                              L 127/14                    19.5.94"]}