{"id":"bgbl1-1994-34-1","kind":"bgbl1","year":1994,"number":34,"date":"1994-06-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/34#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1994-34-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1994/bgbl1_1994_34.pdf#page=2","order":1,"title":"Zehntes Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und anderer Gesetze","law_date":"1994-06-08T00:00:00Z","page":1214,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1214                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nZehntes Gesetz\nzur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und anderer Gesetze\nVom 8. Juni 1994\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates            4. § 26 wird wie folgt geändert:\ndas folgende Gesetz beschlossen:                                  a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.\nb) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:\nArtikel 1                                     ,,(2) Die in Anlage I Kapitel II Sachgebiet D Ab-\nÄnderung des Häftlingshilfegesetzes\nschnitt III Nr. 3 Buchstabe b des Einigungsvertrages\nvom 31. August 1990 (BGBI. 1990 II S. 885, 920)\nDas Häftlingshilfegesetz in der Fassung der Bekannt-                aufgeführte Maßgabe ist vom 1. Januar 1996 an\nmachung vom 2. Juni 1993 (BGBI. 1S. 838) wird wie folgt               nicht mehr anzuwenden.\"\ngeändert:\nArtikel2\n1. In § 9a Abs. 4 wird die Angabe „16 bis\" durch die\nÄnderung des StrafrechUichen\nAngabe „17 und\" ersetzt.\nRehabilitierungsgesetzes\n2. § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:                          Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz vom 29. Ok-\ntober 1992 (BGBI. 1S. 1814) wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 wird die Zahl „42 500 000\" durch die\nZahl „53 600 000\" ersetzt.                              1. In § 3 Abs. 2 wird das Wort „Investitionsgesetz\" durch\nb) Es wird folgender Satz 3 angefügt:                          das Wort „lnvestitionsvorranggesetz\" ersetzt.\n„Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 18 kann die         2. § 25 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefaßt:\nStiftung die ihr für diese Zwecke noch zur Ver-\nfügung stehenden Mittel aus dem Stammkapital                „Für die Gewährung der Leistungen nach den §§ 17\nund aus den jährlichen Erträgnissen verwenden.              und 19 an Berechtigte nach Satz 1 sind ausschließlich\nDarüber hinaus werden ihr hierfür in den Jahren            die in § 10 Abs. 2 des Häftlingshilfegesetzes bestimm-\nten Stellen zuständig.\"\n- 1994 bis 1996 je eine Million Deutsche Mark,\n- 1997 siebenhundertfünfzigtausend Deutsche\nMark,                                                                            Artikel3\n- 1998 und 1999 je fünfhunderttausend Deutsche                  Änderung des Einkommensteuergesetzes\nMark,\n- 2000 bis 2005 je dreihunderttausend Deutsche             In § 3 Nr. 23 des Einkommensteuergesetzes in der Fas-\nMark                                                sung der Bekanntmachung vom 7. September 1990\n(BGBI. 1 S. 1898; 1991 1 S. 808), das zuletzt durch Arti-\naus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt.\"\nkel 7 des Gesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBI. 1S. 1184) ge-\nc) Absatz 3 wird gestrichen.                               ändert worden ist, werden die Wörter „in der Fassung der\nBekanntmachung vom 4. Februar 1987 (BGBI. I S. 512)\"\n3. § 18 wird wie folgt geändert:                              gestrichen.\na) Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.                                                  Artikel4\nb) Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:                                        Inkrafttreten\n,,Unterstützungsleistungen nach § 18 des Straf-           Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 2 Nr. 2\nrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sind bei der      am Tage nach der Verkündung in Kraft. Artikel 2 Nr. 2 tritt\nUnterstützung nach Satz 1 zu berücksichtigen.\"         am 1. Januar 1~96 in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 8. Juni 1994\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister des Innern\nKanther"]}