{"id":"bgbl1-1994-31-4","kind":"bgbl1","year":1994,"number":31,"date":"1994-05-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/31#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1994-31-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1994/bgbl1_1994_31.pdf#page=21","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen","law_date":"1994-05-16T00:00:00Z","page":1097,"pdf_page":21,"num_pages":3,"content":["Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Mai 1994                             1097\nBekanntmachung\nüber den Schutz von Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen\nVom 16. Mai 1994\nAuf Grund des Gesetzes betreffend den Schutz von          3. ,.EXPOPHARM '94 - Internationale Pharmazeutische\nMustern und Warenzeichen auf Ausstellungen in der im            Fachmesse\"\nBundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 424-2-1,          vom 20. bis 23. Oktober 1994 in Düsseldorf\nveröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch\nArtikel VI des Gesetzes vom 21. Juni 1976 (BGBI. 1976 II     4. ,.MEDICA '94 - Weltforum für Arztpraxis und Kranken-\nS. 649), wird bekanntgemacht:                                   haus - 26. Internationale Fachmesse mit Kongreß\"\nvom 16. bis 19. November 1994 in Düsseldorf\nDer zeitweilige Schutz von Mustern und Warenzeichen\nwird für die folgenden Ausstellungen gewährt:                5. ,,BIOTEC '94 - Forum für Biotechnologie\"\n1. ,.NetWorld+lnterop\"                                          vom 16. bis 19. November 1994 in Düsseldorf\nvom 6. bis 10. Juni 1994 in Berlin\n6. ,,ComPaMED '94 - Komponenten und Vorprodukte der\n2. ,.art multiple.düsseldorf '94\"                               medizinischen Fertigung - Internationale Fachmesse\"\nvom 22. bis 26. September 1994 in Düsseldorf                vom 16. bis 19. November 1994 in Düsseldorf\nBonn, den 16. Mai 1994\nBundesministerium der Justiz\nIm Auftrag\nNiederleithinger","------------------------\n1098                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTell II\nNr. 20, ausgegeben am 18. Mal 1994\nTag                                                                     Inhalt                                                                                 Seite\n5. 5. 94  GeNIZ zu dem Abkommen vom 20. Aprll 1993 zwischen dar Bundesrepublik Deutachland und\ndem K6nlgrelch Norwegen Ober den Transport von Gas durch eine Rohrleitung vom norwegi-\nschen Festlandsockel und anderen Gebieten In die Bundesrepublik Deutschland (Europlpe-\nAbkommen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   590\nGESTA: XE13\n6. 5. 94  Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung dar Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über KrlegsgrlberfOrsorge . . .                                                            598\nFNA: neu: 2184-3\nGESTA: XA 21\n18. 3. 94  Bekanntmachung des deutsch-indischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . .                                                    604\n25. 3. 94  Bekanntmachung des deutsch-bangladeschischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . .                                                            607\n14. 4. 94  Bekanntmachung des deutsch-laotischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . .                                                     609\n14. 4. 94  Bekanntmachung des deutsch-laotischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . .                                                     610\n15. 4. 94  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisie-\nrung der Warenkontrollen an den Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   612\n15. 4. 94  Bekanntmachung zu dem Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von\nLuftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  612\n15. 4. 94  B_e~n~t~chung zu dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassen-\nd1sknmInierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  613\n15. 4. 94  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens . . . . . . . . . . . . . . . .                                                613\n15. 4. 94  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-guyanischen Investitionsförderungsvertrags . . . .                                                    614\n15. 4. 94  Bekanntmachung zu dem Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die\nSicherheit der Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     614\n15. 4. 94  Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       615\n15. 4. 94  Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit den Niederlanden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           616\n15. 4. 94  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-mexikanischen Doppelbesteuerungsabkommens                                                             617\n18. 4. 94  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im\ninternationalen Straßengüterverkehr (CMR) sowie des Protokolls hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   618\n28. 4. 94  Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderung des Direktwahlakts (Änderung der Zahl und\nAufteilung der Abgeordnetensitze des Europäischen Parlaments) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 619\n3. 5. 94 Berichtigung des Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Februar 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher\ngewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der intemationalen Zivilluftfahrt dienen . . . . . . . . . . . . . . .                                      620\n....... dleNr Auegabe: 8,05 DM (6,20 DM zuzüglich 1,85 DM Veraandkoeten), bei Ueferung gegen Vorausrechnung 9,05 DM.\nIm Bezugspreis Ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz betrlgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto BundesgesetztJI KOln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Mai 1994                                                                                   1099\nNr. 21, ausgegeben am 26. Mai 1994\nTag                                                                      In h a It                                                                              Seite\n11. 5. 94 Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nden Europäischen Gemeinschaften über die Durchführung des Artikels 11 des Anhangs VIII des\nStatuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     622\nGESTA:XB08\n15. 4. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe\nin Strafsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  627\n18. 4. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge\nund des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            629\n18. 4. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerken-\nnung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         630\n20. 4. 94 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkom-\nmens von Sehengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirt-\nschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schritt-\nweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  631\n25. 4. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens sowie der Zusatz-\nprotokotle hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   634\n25. 4. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verbreitung der durch\nSatelliten übertragenen programmtragenden Signale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             635\n25. 4. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Abkommens über die internationale Hinter-\nlegung gewerblicher Muster oder Modelle sowie der Stockholmer Ergänzungsvereinbarung zu diesem\nAbkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    635\n28. 4. 94 Berichtigung der Bekanntmachung des deutsch-tschechischen Abkommens über den grenzüber-\nschreitenden Straßenpersonenverkehr auf der Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            636\nPNle ~ Auegabe: 4,95 DM (3,10 DM zuzOglich 1,85 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,95 DM.\nIm Bezugspreis Ist die Mehrwertsteuer en1halten; der angewandte Steuersatz betn\\gt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}