{"id":"bgbl1-1994-27-6","kind":"bgbl1","year":1994,"number":27,"date":"1994-05-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/27#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1994-27-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1994/bgbl1_1994_27.pdf#page=6","order":6,"title":"Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV)","law_date":"1994-04-25T00:00:00Z","page":922,"pdf_page":6,"num_pages":35,"content":["922                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nAusbildungs- und Prüfungsverordnung\nfür technische Assistenten in der Medizin\n(MTA-APrV)\nVom 25. Aprll 1994\nAuf Grund des§ 8 des MTA-Gesetzes vom 2. August             deren Bereich die Prüfung oder ein Teil der Prüfung\n1993 (BGBI. 1S. 1402) verordnet das Bundesministerium          abgelegt werden soll, kann aus wichtigem Grund\nfür Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium           Ausnahmen zulassen. Die Vorsitzenden der beteiligten\nfür Bildung und Wissenschaft:                                  Prüfungsausschüsse sind vorher zu hören.\nAbschnitt 1                                                         §3\nPrüfungsausschuß\nAllgemeine Vorschriften\n(1) Bei jeder Schule wird ein Prüfungsausschuß ge-\nbildet, der aus folgenden Mitgliedern besteht:\n§1\n1. einem Medizinalbeamten oder im Falle der Prüfung von\nAusbildung                                 Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten einem\n(1) Die dreijährigen Ausbildungen der technischen Assi-          Veterinärbeamten der zuständigen Behörde oder einem\nstenten in der Medizin umfassen für den Ausbildungszweig            von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung\ndieser Aufgabe Beauftragten als Vorsitzenden,\n1. nach § 1 Nr. 1 des Gesetzes den in der Anlage 1 auf-        2. einem Beauftragten der Schulverwaltung, wenn die\ngeführten theoretischen und praktischen Unterricht             Schule nach den Schulgesetzen eines Landes der staat-\nvon 3170 Stunden sowie die dort aufgeführte prak-              lichen Aufsicht durch die Schulverwaltung untersteht,\ntische Ausbildung von 1 230 Stunden,\n3. folgenden Fachprüfern:\n2. nach§ 1 Nr. 2 des Gesetzes den in der Anlage 2 auf-              a) mindestens einem Arzt, im Falle der Prüfung von\ngeführten theoretischen und praktischen Unterricht                 Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten einem\nvon 2 800 Stunden sowie die dort aufgeführte prak-                 Tierarzt,\ntische Ausbildung von 1 600 Stunden,\nb) mindestens einem an der Schule unterrichtenden\n3. nach § 1 Nr. 3 des Gesetzes den in der Anlage 3 auf-                 technischen Assistenten in der Medizin oder einem\ngeführten theoretischen und praktischen Unterricht                 Diplom-Medizinpädagogen oder einem Medizin-\nvon 2 370 Stunden sowie die dort aufgeführte prak-                 pädagogen des jeweiligen Ausbildungszweiges,\ntische Ausbildung von 2 030 Stunden,                           c) weiteren an der Schule tätigen Unterrichtskräften\nentsprechend den zu prüfenden Fächern;\n4. nach § 1 Nr. 4 des Gesetzes den in der Anlage 4 auf-\ngeführten theoretischen und praktischen Unterricht             dem Prüfungsausschuß sollen diejenigen Fachprüfer\n· von 3 170 Stunden sowie die dort aufgeführte prak-             angehören, die den Prüfling in dem Prüfungsfach\ntische Ausbildung von 1 230 Stunden.                           überwiegend ausgebildet haben.\nIm Unterricht muß den Schülern ausreichende Möglichkeit           (2) Die zuständige Behörde kann abweichend von\ngegeben werden, die erforderlichen praktischen Fähig-          Absatz 1 Nr. 1 einen dem Prüfungsausschuß angehören-\nkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und einzuüben.           den Beauftragten der Schulverwaltung zum Vorsitzenden\nbestellen.\n(2) Die in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Ausbildungen\n(3) Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses hat einen\numfassen innerhalb der praktischen Ausbildung eine\noder mehrere Stellvertreter. Die zuständige Behörde\nsechswöchige praktische Unterweisung in Krankenhäu-\nbestellt den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und\nsern. Während dieser Zeit sind die Schüler mit den dort\nnach Anhörung der Schulleitung die Fachprüfer und deren\nnotwendigen Arbeitsabläufen vertraut zu machen und in\nStellvertreter für die einzelnen Fächer.\nsolchen Verrichtungen und Fertigkeiten der Kranken-\npflege praktisch zu unterweisen, die für ihre Berufstätig-        (4) Die zuständige Behörde kann Sachverständige und\nkeit von Bedeutung sind.                                       Beobachter zur Teilnahme an allen Prüfungsvorgängen\nentsenden.\n(3) Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an                                         §4\nden Ausbildungsveranstaltungen nach den Absätzen 1\nund 2 ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster der                           Zulassung zur Prüfung\nAnlage 5 nachzuweisen.                                            (1) Der Vorsitzende entscheidet auf Antrag des Prüf-\nlings über die Zulassung zur Prüfung und setzt die\n§2                               Prüfungstermine im Benehmen mit der Schulleitung fest.\nStaatliche Prüfung                       Der Prüfungstermin soll nicht früher als zwei Monate vor\ndem Ende der Ausbildung liegen.\n(1) Die staatliche Prüfung für die Ausbildungen nach § 1       (2) Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn fol-\ndes Gesetzes umfaßt jeweils einen schriftlichen, einen        gende Nachweise vorliegen:\nmündlichen und einen praktischen Teil.\n1. die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familien-\n(2) Der Prüfling legt die Prüfung bei der Schule für             buch der Eltern, bei Verheirateten die Heiratsurkunde\ntechnische Assistenten in der Medizin (Schule) ab, an der          oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familien-\ner die Ausbildung abschließt. Die zuständige Behörde, in            buch,","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994                                  923\n2. die Bescheinigung nach § 1 Abs. 3 über die Teilnahme      darf einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Zeit\nan den Ausbildungsveranstaltungen.                       die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Ein\n(3) Die Prüfungstermine und die Zulassung sollen dem      Nachweis über die weitere Ausbildung ist dem Antrag\nPrüfling spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn           des Prüflings auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung\nbeizufügen. Die Wiederholungsprüfung muß spätestens\nschriftlich mitgeteilt werden.\nzwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen\nsein; Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begrün-\n§5                             deten Fällen zulassen.\nNiederschrift\nÜber die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus                                 §8\nder Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und\netwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.                               Rücktritt von der Prüfung\n(1) Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von der\nPrüfung zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt\n§6\nunverzüglich dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses\nBenotung                           schriftlich mitzuteilen. Genehmigt der Vorsitzende den\nDie schriftlichen Aufsichtsarbeiten sowie die Leistungen  Rücktritt, so gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die\nin der mündlichen und praktischen Prüfung werden wie         Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn wichtige Gründe\nfolgt benotet:                                               vorliegen. Im Falle einer Krankheit kann die Vorlage einer\närztlichen Bescheinigung verlangt werden.\n-   ,,sehr gut\" (1 ), wenn die Leistung den Anforderungen\nin besonderem Maße entspricht,                              (2) Wird die Genehmigung für den Rücktritt nicht erteilt\noder unterläßt es der Prüfling, die Gründe für seinen\n-   ,,gut\" (2), wenn die Leistung den Anforderungen voll\nRücktritt unverzüglich mitzuteilen, so gilt die Prüfung als\nentspricht,\nnicht bestanden. § 7 Abs. 3 gilt entsprechend.\n-   ,,befriedigend\" (3), wenn die Leistung im allgemeinen\nden Anforderungen entspricht,\n-   ,,ausreichend\" (4), wenn die Leistung zwar Mängel                                       §9\naufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch\nVersäumnisfolgen\nentspricht,\n-   ,,mangelhaft\" (5), wenn die Leistung den Anforderungen     (1) Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin, gibt er\nnicht entspricht, jedoch erkennen läßt, daß die not-     eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder\nwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die          unterbricht er die Prüfung, so gilt die Prüfung als nicht\nMängel in absehbarer Zeit behoben werden können,         bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt;\n§ 7 Abs. 3 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor,\n-   ,,ungenügend\" (6), wenn die Leistung den Anforde-        so gilt die Prüfung als nicht unternommen.\nrungen nicht entspricht und selbst die Grundkennt-\nnisse so lückenhaft sind, daß die Mängel in absehbarer     (2) Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund\nZeit nicht behoben werden können.                        vorliegt, trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.\n§ 8 Abs. 1 Satz 1 und 4 gilt entsprechend.\n§7\nBestehen und Wiederholung der Prüfung                                             § 10\n(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder der nach § 2           Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche\nAbs. 1 vorgeschriebenen Prüfungsteile bestanden ist.\nDer Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann bei\n(2) Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein\nPrüflingen, die die ordnungsgemäße Durchführung der\nZeugnis nach dem Muster der Anlage 6 erteilt. In dem\nPrüfung in erheblichem Maße gestört oder sich eines\nZeugnis werden die Noten der Fächer und der Fächer-\nTäuschungsversuches schuldig gemacht haben, den\ngruppen sowie die zusammengefaßten Prüfungsnoten\nbetreffenden Teil der Prüfung für nicht bestanden\ndes schriftlichen, des mündlichen und des praktischen\nerklären; § 7 Abs. 3 gilt entsprechend. Eine solche\nTeils der Prüfung ausgewiesen. Über das Nichtbestehen\nEntscheidung ist nur bis zum Abschluß der gesamten\nerhält der Prüfling vom Vorsitzenden des Prüfungsaus-\nPrüfung zulässig. Die Rücknahme einer Prüfungsent-\nschusses eine schriftliche Mitteilung, in der die Prüfungs-\nscheidung wegen Täuschung ist nur innerhalb von drei\nnoten anzugeben sind.\nJahren nach Abschluß der Prüfung zulässig.\n(3) Die schriftliche und die mündliche Prüfung sowie\njedes Fach der praktischen Prüfung können einmal wie-\nderholt werden, wenn der Prüfling die Note „mangelhaft\"\n§ 11\noder „ungenügend\" erhalten hat.\nPrüfungsunterlagen\n(4) Hat der Prüfling ein Fach der praktischen Prüfung\noder die gesamte praktische Prüfung zu wiederholen, so         Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluß\ndarf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden,      der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu ge-\nwenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat,       währen. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei, Anträge\nderen Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungs-        auf Zulassung zur Prüfung und Prüfungsniederschriften\nausschusses bestimmt werden. Die weitere Ausbildung          zehn Jahre aufzubewahren.","924                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nAbschnitt2                            mit den Fachprüfern die Prüfungsnote für den mündlichen\nTeil der Prüfung. Der mündliche Teil der Prüfung ist\nPrüfungsbestimmungen                         bestanden, wenn höchstens ein Fach nicht schlechter\nfür die Ausbildung                        als \"mangelhaft\" benotet wird und die Gesamtnote\nzum Medizinisch-technischen                     mindestens \"ausreichend\" ist.\nLaboratoriumsassistenten\n(3) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann auf\nbegründeten Antrag die Anwesenheit von Zuhörern beim\n§12                               mündlichen Teil der Prüfung gestatten.\nSchriftlicher Teil der Prüfung\n(1) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf                                §14\nfolgende Fächergruppen:                                                        Praktischer Teil der Prüfung\n1 . Mathematik; Statistik; EDV und Dokumentation; Chemie/         (1) Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf\nBiochemie; Anatomie; Physiologie/Pathophysiologie;        folgende Fächer:\n2. Histologie/Zytologie; Klinische Chemie; Hämatologie;        1. Histologie/Zytologie:\nMikrobiologie.                                                der Prüfling hat je eine Übersichts- und eine Spezial-\nDer Prüfling hat in beiden Fächergruppen in jeweils                färbung an selbst hergestellten Gefrier- und Paraffin-\neiner Aufsichtsarbeit schriftlich gestellte Fragen zu be-          schnitten durchzuführen, zu beschreiben und die tech-\nantworten. Die Aufsichtsarbeit in der Fächergruppe 1               nische Qualität zu beurteilen sowie zwei zytologische\ndauert 180 Minuten, in der Fächergruppe 2 240 Minuten.             Präparate zu färben, zu beschreiben und die techni-\nDer schriftliche Teil der Prüfung ist an zwei Tagen                sche Qualität zu beurteilen,\ndurchzuführen. Die Aufsichtsführenden werden von der\n2. Klinische Chemie:\nSchulleitung bestellt.\nder Prüfling hat eine qualitative, semiquantitative\n(2) Die Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten werden               oder quantitative Analyse im Harn, Liquor, Punktat\nvon dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf                   oder Stuhl sowie im Serum oder Plasma eine quantita-\nVorschlag der Schule ausgewählt. Jede Aufsichtsarbeit              tive Substratbestimmung, eine Enzymaktivitätsbestim-\nist von mindestens zwei Fachprüfern zu benoten. Aus                mung, eine schwierige quantitative Analyse sowie eine\nden Noten der Fachprüfer bildet der Vorsitzende des                Aufgabe an einem mechanisierten oder automatisier-\nPrüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüfern                ten Analysengerät durchzuführen,\ndie Prüfungsnote für die einzelne Aufsichtsarbeit. Der\nschriftliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn jede der     3. Hämatologie:\nbeiden Aufsichtsarbeiten mindestens mit „ausreichend\"              der Prüfling hat je eine Bestimmung aus dem Gebiet\nbenotet wird.                                                      der Zellzählung, aus dem Gebiet der chemischen oder\n(3) Bei der Bildung der Prüfungsnote für den schriftlichen      zytochemischen Reaktionen und der morphologischen\nTeil der Prüfung sind die Noten der beiden Aufsichts-              Zelldifferenzierung, weiterhin eine vollständige Blut-\narbeiten zu den in Absatz 1 genannten Fächergruppen wie            gruppenbestimmung und eine andere immunhämato-\nfolgt zu gewichten:                                                logische Aufgabe sowie zwei Aufgaben aus dem\nGebiet der Gerinnungsphysiologie durchzuführen,\n-    die Note der Aufsichtsarbeit in der Fächergruppe 1\nmit dem Faktor 1,                                         4. Mikrobiologie:\n-    die Note der Aufsichtsarbeit in der Fächergruppe 2            der Prüfling hat eine Aufgabe zur Anzüchtung, Isolie-\nmit dem Faktor 2.                                             rung, Identifizierung und Resistenzbestimmung von\nDie Summe der gewichteten Noten wird durch die Summe               Krankheitserregern, zur Identifizierung von Myzeten, zur\nder Faktoren geteilt.                                              Isolierung und Typisierung einer Virusart auf Zellkultu-\nren oder eine quantitative virologisch-serologische\nUntersuchung, weiterhin die Beurteilung von zwei\n§13                                   parasitologischen Präparaten und die Durchführung\nMündlicher Teil der Prüfung                       einer quantitativen immunserologischen Methode zu\nerfüllen.\n(1) Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf\nfolgende Fächer:                                                  (2) Der praktische Teil der Prüfung wird in jedem ein-\nzelnen Fach von zwei Fachprüfern, darunter mindestens\n1. Histologie/ Zytologie,\neinem Fachprüfer nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b,\n2. Klinische Chemie,                                           abgenommen und benotet. Aus den Noten der FachprOfer\n3. Hämatologie,                                                bildet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im\n4. Mikrobiologie.                                              Benehmen mit den Fachprüfern die Prüfungsnote für\nden praktischen Teil der Prüfung. Der praktische Teil der\nDie Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu fünf      Prüfung ist bestanden, wenn jedes Fach mindestens mit\ngeprüft. In den einzelnen Fächern soll der Prüfling nicht     ,,ausreichend\" benotet wird.\n· länger als 10 Minuten geprüft werden.                             (3) Der praktische Teil der Prüfung soll innerhalb von\n(2) Jedes Fach wird von mindestens einem Fachprüfer        vier Wochen abgeschlossen sein. In der Prüfung ist\nabgenommen und benotet. Der Vorsitzende ist berechtigt,       vom Prüfling in jedem Fach eine kurze Aufzeichnung\nsich in allen Fächern an der Prüfung zu beteiligen; er kann   anzufertigen, in der Prinzip, Arbeitsgang und Fehler-\nauch selbst prüfen. Aus den Noten der Fachprüfer bildet       möglichkeiten sowie das Ergebnis mit Interpretation dar-\nder Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen           gestellt werden.","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994                                 925\nAbschnitt3                              oder eine in-vitro-Untersuchung durchzuführen und\ndie Meßergebnisse auszuwerten,\nPrüfungsbestimmungen\n4. Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz:\nfür die Ausbildung\nzum Medizinisch-technischen                         der Prüfling hat je eine Meßaufgabe aus dem Gebiet\nRadiologieassistenten                          der Dosimetrie und des Strahlenschutzes mit Aus-\nwertung und Interpretation der Meßergebnisse aus-\nzuführen und auszuwerten sowie eine Aufgabe aus der\n§15                                 Qualitätssicherung in der Radiologischen Diagnostik\nSchriftlicher Teil der Prüfung                    oder der Strahlentherapie oder der Nuklearmedizin\ndurchzuführen.\n(1) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf\nfolgende Fächergruppen:                                         (2) § 14 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.\n1. Mathematik; Statistik; EDV und Dokumentation; Physik;\nAnatomie; Physiologie;                                                            Abschnitt4\n2. Radiologische Diagnostik und andere bildgebende                            Prüfungsbestimmungen\nVerfahren; Strahlentherapie; Nuklearmedizin; Strahlen-                        für die Ausbildung\nphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz.                                 zum Medizinisch-technischen\n(2) § 12 Abs. 1 Satz 2 bis 5, Abs. 2 und 3 gilt ent-                 Assistenten für Funktionsdiagnostik\nsprechend.\n§18\n§16                                            Schriftlicher TeH der Prüfung\nMündlicher Teil der Prüfung                      (1) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf\n(1) Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf     folgende Fächergruppen:\nfolgende Fächer:                                             1. Statistik; EDV und Dokumentation; Physik; Anatomie;\n1. Radiologische Diagnostik und andere bildgebende               Physiologie; Spezielle Krankheitslehre;\nVerfahren,                                               2. Neurophysiologische Funktionsdiagnostik; Audiologi-\n2. Strahlentherapie,                                             sche und HNO-Funktionsdiagnostik; Kardiovaskuläre\n3. Nuklearmedizin,                                               Funktionsdiagnostik; Pneumotogische Funktionsdia-\n4. Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz.                gnostik.\n(2) § 12 Abs. 1 Satz 2 bis 5, Abs. 2 und 3 gilt ent-\n(2) § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 und 3 gilt ent-\nsprechend.\nsprechend.\n§19\nMündlicher Teil der Prüfung\n§17\n(1) Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf\nPraktischer Teil der Prüfung\nfolgende Fächer:\n(1) Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf    1. Neurophysiotogische Funktionsdiagnostik,\nfolgende Fächer:\n2. Audiologische und HNO-Funktionsdiagnostik,\n1. Radiologische Diagnostik und andere bildgebende\n3. Kardiovaskuläre Funktionsdiagnostik,\nVerfahren:\nder Prüfling hat zwei Standardaufnahmen in zwei          4. Pneumologische Funktionsdiagnostik.\nEbenen und eine Spezialaufnahme am Patienten oder           (2) § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 und 3 gilt ent-\nPhantom anzufertigen und zu verarbeiten, weiterhin       sprechend.\neine Aufgabe bei Spezialuntersuchungsverfahren aus-                                   §20\nzuführen und bei allen Aufgaben die Auswahl der                         Praktischer Teil der Prüfung\nMethode, die dargestellten anatomischen Einzelheiten\nsowie die Verarbeitungsbedingungen einschließlich           (1) Der praRtische Teil der Prüfung erstreckt sich auf\nder Fehler und der zu beachtenden Strahlenschutz-        folgende Fächer:\nmaßnahmen zu erklären,                                   1. Neurophysiologische Funktionsdiagnostik:\n2. Strahlentherapie:                                             der Prüfling hat eine Standard-EEG-Registrierung bei\nder Prüfling hat eine Aufgabe aus der Anwendung              einem erwachsenen Patienten, eine Standard-EEG-\ndes Bestrahlungsplanes, je eine Einstellung aus dem          Registrierung bei einem Kind oder eine polygrafische\nGebiet der Stehfeld- und Bewegungsbestrahlung oder           Kurzschlafregistrierung und eine Registrierung evo-\nGroßfeldtechnik mit Satellit am Patienten oder Phan-         zierter Potentiale sowie eine Registrierung aus dem\ntom unter Berücksichtigung der Apparatetechnik               Bereich Elektromyografie/Neurografie oder Funktions-\nund Dosimetrie einschließlich der erforderlichen Auf-        diagnostik autonomer Systeme oder Elektronystagmo-\nzeichnung durchzuführen,                                     grafie durchzuführen sowie die eingesetzten Methoden,\n3. Nuklearmedizin:                                               die Qualitätskontrolle und die erstellten Meßergeb-\nder Prüfling hat eine Lokalisations- oder Funktions-         nisse zu erklären,\nuntersuchung mit dynamischer Studie einschließlich       2. Audiologische und HNO-Funktionsdiagnostik:\nder Verarbeitung des Radionuklids durchzuführen,             der Prüfling hat eine audiometrische Untersuchung an\ndie Meßergebnisse auszuwerten und die Wahl des               schwerhörigen erwachsenen Patienten einschließlich\nRadiopharmakons sowie die zu beachtenden Strah-              zwei überschwelliger Tests, eine lmpedanzmessung\nlenschutzmaßnahmen zu erklären, weiterhin die erfor-         einschließlich zugehöriger evozierter Potentiale, eine\nderlichen Messungen für eine Funktionsuntersuchung           Vestibularisprüfung oder eine Gustometrie oder eine","926                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nOlfaktometrie oder eine nasale Ventilationsprüfung             schnitten durchzuführen, zu beschreiben und die tech-\nund eine audiometrische Untersuchung bei einem Kind            nische Qualität zu beurteilen sowie ein zytologisches\nunter fünf Jahren durchzuführen sowie die eingesetz-           und ein spermatologisches Präparat zu färben, zu\nten Methoden, die Qualitätskontrolle und die erstellten        beschreiben und die technische Qualität zu beurteilen,\nMeßergebnisse zu erklären,                                 2.  Klinische Chemie:\n3. Kardiovaskuläre Funktionsdiagn9stik:                             der Prüfling hat eine qualitative, semiquantitative oder\nder Prüfling hat eine Standard-EKG-Registrierung,              quantitative Analyse im Blut, Harn, Liquor, Punktat\neine Ultraschalluntersuchung an Gefäßen der unteren            oder Stuhl, eine quantitative Substratbestimmung und\nund oberen Extremität oder eine Schrittmacherfunk-             eine quantitative Enzymbestimmung durchzuführen,\ntionsprüfung am Patienten oder die Auswertung einer        3.  Hämatologie:\nLangzeit-EKG-Registrierung sowie ein Phonokardio-              der Prüfling hat zwei verschiedene Bestimmungen,\ngramm oder die Assistenz bei einer Belastungsunter-            davon eine auf dem Gebiet der Zellmorphologie, und eine\nsuchung oder die Assistenz bei einer Herzkatheterun-           immunhämatologische Untersuchung durchzuführen,\ntersuchung durchzuführen sowie die eingesetzten\nMethoden, die Qualitätskontrolle und die erstellten        4.  Mikrobiologie:\nMeßergebnisse zu erklären,                                     der Prüfling hat je eine Aufgabe zur Anzüchtung, Isolie-\n4. Pneumologische Funktionsdiagnostik:                              rung, Identifizierung und Resistenzbestimmung von\nKrankheitserregern, zur Identifizierung von Myzeten, zur\nder Prüfling hat zwei vorfelddiagnostische Methoden            Isolierung und Typisierung eines Virus auf Zellkulturen\n(Spirometrie, Peak-Flow-Messung, Provokationstest,             oder eine quantitative virofogischserologische Unter-\nSpasmolyse), eine Blutgasanalyse, eine Ergospirome-            suchung, weiterhin die Beurteilung von zwei parasitolo-\ntrie oder eine Bodyplethysmografie oder die Assistenz          gischen Präparaten und die Durchführung einer quanti-\nbei einer Mikrokatheteruntersuchung durchzuführen              tativen immunserologischen Methode zu erfüllen,\nsowie die eingesetzten Methoden, die Qualitätskon-\n5.  Lebensmittelkunde:\ntrolle und die erstellten Meßergebnisse zu erklären.\nder Prüfling hat je eine organoleptische, chemische,\n(2) § 14 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.                         histologische und mikrobiologische Untersuchung\ndurchzuführen.\nAbschnitt 5                             (2) § 14 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.\nPrüfungsbestimmungen\nfür die Ausbildung                                                 Abschnitt6\nzum Veterinärmedizinisch-technischen\nAssistenten                                               Erlaubniserteilung\n§24\n§21\nErtaubnisurkunden\nSchriftlicher Teil der Prüfung\nliegen die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes\n(1) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf\nfolgende Fächergruppen:                                         für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufs-\nbezeichnungen nach§ 1 des Gesetzes vor, so stellt die zu-\n1. Statistik; EDV und Dokumentation; Chemie/Bioche-             ständige Behörde die Erlaubnisurkunde nach dem Muster\nmie; Anatomie der Tiere; Physiologie der Tiere; Krank-\nder Anlage 7 aus.\nheitslehre der Tiere;\n2. Histologie/Zytologie/Spermatologie; Lebensmittelkunde;                                     §25\nKlinische Chemie; Hämatologie; Mikrobiologie.\nSonderregelungen für Inhaber\n(2) § 12 Abs. 1 Satz 2 bis 5, Abs. 2 und 3 gilt ent-                   von Diplomen oder Prüfungszeugnissen\nsprechend.                                                                  aus anderen Mitgliedstaaten der EG\n§22                                oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens\nMündlicher Teil der Prüfung                             über den Europäischen Wirtschaftsraum\n(1) Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf           (1) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 des\nfolgende Fächer:                                                Gesetzes beantragen, können zum Nachweis, daß die\n1. Histologie/Zytologie/Spermatologie,                          Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 vorliegen, eine von\n2. Klinische Chemie,                                            der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunfts-\nstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigung oder\n3. Hämatologie,\neinen von einer solchen Behörde ausgestellten Straf-\n4. Mikrobiologie,\nregisterauszug oder, wenn ein solcher nicht beigebracht\n5. Lebensmittelkunde.                                           werden kann, einen gleichwertigen Nachweis vorlegen.\n(2) § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 und 3 gilt ent-        Hat der Antragsteller den Beruf im Heimat- oder Her-\nsprechend.                                                      kunftsstaat bereits ausgeübt, so kann die für die Erteilung\n§23                              der Erlaubnis nach § 1 des Gesetzes zuständige Behörde\nPraktischer Teil der Prüfung                   bei der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunfts-\nstaates Auskünfte über etwa gegen den Antragsteller ver-\n(1) ·Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf     hängte Strafen oder sonstige berufs- oder strafrechtliche\nfolgende Fächer:                                               Maßnahmen wegen schwerwiegenden standeswidrigen\n1. Histologie/Zytologie/Spermatologie:                         Verhaltens oder strafbarer Handlungen', die die Ausübung\nder Prüfling hat je eine Übersichts- und eine Spezialfär- des Berufs im Heimat- oder Herkunftsstaat betreffen,\nbung an selbst hergestellten Gefrier- und Paraffin-       einholen. Hat die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige","Nr. 27 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994                                      927\nBehörde in den Fällen des Satzes 1 oder 2 von Tatbeständen  vier Monate nach Vorlage der Nachweise über das Vor-\nKenntnis, die außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes   liegen der Voraussetzungen des Gesetzes zu entschei-\neingetreten sind und im Hinblick auf die Voraussetzungen    den. Werden Auskünfte nach Absatz 1 Satz 2 oder 3 von\ndes § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes von Bedeutung sein        der zuständigen Stelle des Heimat- oder Herkunftsstaates\nkönnen, so hat sie die zuständige Stelle des Heimat- oder   eingeholt, so wird der Ablauf der in Satz 1 genannten Frist\nHerkunftsstaates zu unterrichten und sie zu bitten, diese   bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Auskünfte\nTatbestände zu überprüfen und ihr das Ergebnis und die      eingehen oder, wenn eine Antwort des Heimat- oder Her-\nFolgerungen, die sie hinsichtlich der von ihr ausgestellten kunftsstaates innerhalb von vier Monaten nicht eingeht,\nBescheinigungen und Nachweise daraus zieht, mitzuteilen.    bis zum Ablauf dieser vier Monate. Werden von der\nDie in den Sätzen 1 bis 3 genannten Bescheinigungen         zuständigen Stelle des Heimat- oder Herkunftsstaates die\nund Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen  in Absatz 1 Satz 1 genannten Bescheinigungen nicht\nder Beurteilung nur zugrunde gelegt werden, wenn bei        ausgestellt oder die nach Absatz 1 Satz 2 oder 3 nach-\nder Vorlage die Ausstellung nicht mehr als drei Monate      gefragten Mitteilungen innerhalb von vier Monaten nicht\nzurückliegt.                                                gemacht, kann der Antragsteller sie durch die Vorlage\n(2) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 des        einer Bescheinigung über die Abgabe einer eidesstattli-\nGesetzes beantragen, können zum Nachweis, daß die           chen Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde\nVoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes          ersetzen.\nvorliegen, eine entsprechende Bescheinigung der zu-\nständigen Behörde ihres Heimat- oder Herkunftsstaates                                 Abschnitt 7\nvorlegen. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.\nSchlußvorschriften\n(3) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 des\nGesetzes beantragen, können ihre im Heimat- oder\n§26\nHerkunftsstaat bestehende rechtmäßige Ausbildungs-\nbezeichnung und, soweit dies nach dem Recht des                                      Inkrafttreten\nHeimat- oder Herkunftsstaates zulässig ist, ihre Abkür-        Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nzung in der Sprache dieses Staates führen. Daneben ist      in Kraft. Gleichzeitig tritt, soweit sich nicht aus § 13 Abs. 3\nder Name und Ort der Lehranstalt, die die Ausbildungs-      und 4 des Gesetzes etwas anderes ergibt, die Ausbildungs-\nbezeichnung verliehen hat, aufzuführen.                     und Prüfungsordnung für technische Assistenten in der\n(4) Über den Antrag eines Staatsangehörigen eines         Medizin vom 20. Juni 1972 (BGBI. 1 S. 929), zuletzt ge-\nanderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft       ändert durch Anlage I Kapitel X Sachgebiet D Abschnitt II\noder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über       Nr. 19 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in\nden Europäischen Wirtschaftsraum auf Erteilung der          Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September\nErlaubnis nach § 1 des Gesetzes ist kurzfristig, spätestens 1990 (BGBI. 1990 II S. 885, 1081 ), außer Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 25. April 1994\nDer Bundesminister für Gesundheit\nHorst Seehofer\nI","928                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nAnlage1\n(zu§1 Abs  1 Nr.1)\nA      Theoretischer und praktischer Unterricht für Medizinisch-technische Laboratortumsassistenten\nStundenzahl\n1      Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde                                                                         40\n1.1    Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs\n1.2    Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland und internationale Zusammenarbeit\nim Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen\nwie insbesondere Weltgesundheitsorganisation und Europarat\n1.3    Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische Fragen\n1.4    MTA-Gesetz; gesetzliche Regelungen für die sonstigen Berufe des Gesundheitswesens\n1.5    Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie für die Berufsausübung von Bedeutung sind\n1.6    Unfallverhütung, Mutterschutz, Arbeitsschutz\n1.7    Medizingeräteverordnung\n1.8    Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung\n1.9    Einführung in das Krankenhaus-, Seuchen- und Lebensmittelrecht sowie das Arznei- und\nBetäubungsmittelrecht\n1.1 O  Strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufs-\nausübung von Bedeutung sind, Rechtsstellung des Patienten oder seiner Sorgeberechtigten\n1.11   Einführung in die Systeme der sozialen Sicherung (Sozialversicherung, Sozialhilfe, Sozialstaats-\nangebote in der praktischen Realisierung)\n1.12   Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland\n1.13   Wirtschaftsordnung\n1.14   Politische Meinungsbildung, politisches Handeln; aktuelle politische Fragen\n2      Mathematik                                                                                                 40\n2.1    Mathematische Grundlagen\n2.2    Potenzen\n2.3    Logarithmen\n2.4    Umgang mit Gleichungen, Tabellen und graphischen Darstellungen\n2.5    Fachbezogene Anwendungen\n3      Biologie und Ökologie                                                                                      40\n3.1    Zelle und Zellstoffwechsel\n3.2    Zellvermehrung\n3.3    Vererbungslehre\n3.4     Humangenetik und Gentechnologie\n3.5     Mensch und Umwelt, Umweltschutz\n3.6     Naturschutz\n4       Hygiene                                                                                                   40\n4.1    Geschichtlicher Überblick und Bedeutung\n4.2    Sterilisation und Desinfektion\n4.3    Gesundheitserziehung, Gesundheitsvorsorge, Öffentlicher Gesundheitsdienst und Sozialhygiene\n4.4    Epide~iologie\n4.5    Krankenhaushygiene und Hospitalismus\n4.6    Lebensmittelhygiene\n4. 7   Umwelthygiene","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994          929\nStundenzahl\n5      Physik                                                                              100\n5.1    Physikalische Größen und Einheiten\n5.2    Mechanik\n5.3    Wärmelehre\n5.4    Elektrizitätslehre\n5.5    Schwingungen und Wellen\n5.6    Optik\n5. 7   Strahlenschutz, Strahlenkontrolle\n5.8    Physikalische Grundlagen des Strahlenschutzes\n5.9    Prinzipien zur Messung ionisierender Strahlung\n6      Statistik                                                                            20\n6.1    Einführung in die Statistik\n6.2    Beschreibende Statistik\n6.3    Regression und Korrelation\n6.4    Fachbezogene Anwendungen\n7      EDV und Dokumentation                                                                80\n7.1    Begriffe, Aufbau und Aufgabenstellung von Datenverarbeitungsanlagen\n7.2    Grundlagen der Datenverarbeitung\n7.3    Grundlagen der Hardware mit Einweisungen und Übungen\n7.4    Grundlagen der Software mit praktischen Anwendungen\n7.5    Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherung\n8      Chemie/Biochemie                                                                    180\n8.1    Allgemeine und anorganische Chemie\n8.1.1  Aufbau und Zustandsformen der Materie\n8.1.2  Chemische Bindung und chemisches Gleichgewicht\n8.1.3  Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen\n8.1.4  Lösungen\n8.1.5  Reaktionstypen der anorganischen Chemie\n8.1.6  Eigenschaften und Reaktionen der wichtigsten Elemente\n8.2    Organische Chemie und Biochemie\n8.2.1  Einteilung und Reaktionen organischer Verbindungen\n8.2.2  Wasser und Elektrolyte im Organismus\n8.2.3  Kohlenhydrate\n8.2.4  Proteine\n8.2.5  Enzyme\n8.2.6  Nukleinstoffe\n8.2. 7 Lipide\n8.2.8  Biologische Oxidation\n8.2.9  Zitratzyklus\n8.2.10 Stoffwechsel der Kohlenhydrate, der Fette, der Proteine und Aminosäuren\n9      Anatomie                                                                             40\n9.1    Einführung in die medizinische Fachsprache, Richtungs- und Lagebezeichnungen\n9.2    Topografische Anatomie\n9.3    Bewegungssystem\n9.4    Herz- und Blutgefäßsystem\n9.5    lymphatisches System\n9.6    Atmungssystem","- - - - - - - --------------- ----\n930                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nStundenzahl\n9.7    Verdauungssystem\n9.8    Urogenitalsystem\n9.9    Nervensystem und Sinnesorgane\n9.10   Endokrines System\n9.11   Haut und Hautanhangsorgane\n10     P hys i ol og i e/P atho phys i o I og i e                                                                    60\n10.1   Grundlagen der Zellphysiologie\n10.2   Funktion des Herzkreislaufsystems\n10.3   Innere und äußere Atmung\n10.4   Verdauung und Resorption\n10.5   Elektrolythaushalt und Wasser\n10.6   Säure-Basen-Haushalt\n10.7   Stoffwechsel und Energieumsatz\n10.8   Regulationsmechanismen\n10.9   Nervensystem und Sinnesorgane\n10.10  Zusammenwirken der Organsysteme\n11     Krankheitslehre                                                                                               30\n11 .1  Gesundheit, Krankheit und Krankheitsursachen\n11 .2  Pathologie der Zelle\n11.3   Wachstum und seine Störungen, gutartige und bösartige Neubildungen\n11 .4  Wunden und Wundheilung\n11.5   Blutungen, Entzündungen und Ödeme\n11.6   Örtliche und allgemeine Kreislaufstörungen\n11. 7  Gesundheitliche Aspekte des Alterungsprozesses\n12     Erste Hilfe                                                                                                   20\n12.1   Allgemeines Verhalten bei Notfällen\n12.2   Erstversorgung von Verletzten\n12.3   Blutstillung und Wundversorgung\n12.4   Maßnahmen bei Schockzuständen und Wiederbelebung\n12.5   Versorgung von Knochenbrüchen\n12.6   Transport von Verletzten\n12.7   Verhalten bei Arbeitsunfällen und sonstigen Notfällen\n13     Psychologie                                                                                                   30\n13.1   Einführung in die Grundlagen der Persönlichkeits-, Entwicklungs- und Lernpsychologie\n13.2   Patient und Technik, Stellung der MTA\n13.3   Psychologie des kranken Menschen\n13.4   Einführung in die Sozialpsychologie, Gesprächsführung, Supervision\n14     Fachenglisch                                                                                                  40\n14.1   Auffrischung schulischer Kenntnisse\n14.2   Fachwortschatz\n14.3   Übersetzungsübungen zum Verständnis fachbezogener Texte\n..,\n15     Immunologie                                                                                                   50\n15.1   Grundlagen der Immunologie\n15.1.1 Unspezifische Abwehrmechanismen\n15.1.2 Spezifische Abwehr, Immunologische Grundprozesse, Aufbau des Immunsystems, Regulation\nder Immunantwort, Immuntoleranz","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994                          931\nStundenzahl\n15.2   Immundefekt\n15.3   Immunreaktionen, pathogene Immunreaktionen, Allergien, Autoimmunologie, Tumorimmunologie\n15.4   Immunisierung\n15.5   Immundiagnostik\n16     H istolog ie/Zytolog ie                                                                            500\n16.1   Allgemeine Histologie: Epithelgewebe und Drüsen, Binde- und Stützgewebe, Muskelgewebe,\nNervengewebe\n16.2   Spezielle Histologie: lymphatische Organe, Herz und Gefäße, Atmungsorgane, Verdauungs-\norgane, Harn- und Geschlechtsorgane, zentrales und peripheres Nervensystem, Sinnesorgane,\nHaut und endokrine Drüsen\n16.3   Überblick Histopathologie, Degeneration, Kreislaufstörungen, Entzündungen, Geschwulstlehre\n16.4   Histologische Technik\n16.4.1 Gewinnung und technische Aufarbeitung von histologischem Material, Vor- und Nachbehandlung\nvon Schnitten, Schnellschnitt-Technik\n16.4.2 Färbungen und lmprä~nationen\n16.4.3 Histochemische und immunhistochemische Nachweismethoden\n16.4.4 Artefakte\n16.5   Andere feingewebliche Untersuchungsmethoden\n16.6   Vorstellung von Organen im histologischen Schnitt\n16.7   Zytologie\n16.7.1 Gynäkologische Zytologie\n16.7.2 Nichtgynäkologische Zytologie\n16.8   Überblick Zytopathologie\n16.9   Zytologische Technik\n16.9.1 Gewinnung und Verarbeitung von Zellmaterial und Punktat\n16.10  Differenzierung zytologischer Präparate\n16.11  Einordnungs- 1Jnd Eingruppierungsmerkmale\n16.12  Demonstration normaler und pathologischer Krankheitsbilder sowie Zuordnung nach Krankheits-\nbildern\n16.13  Technische Beurteilung der Qualität der Präparate\n16.14  Qualitätssicherung, Dokumentation und Archivierung\n17     Klinische Chemie                                                                                   580\n17.1   Grundlagen der Analyse\n17 .2  Vorbereitung von Proben, Einflußgrößen, Störfaktoren\n17.3   Photometrie\n17 .4  Physikalische und chemische Trennverfahren\n17.5   Mechanisierung und Automation\n17 .6  Untersuchungen des Harns und Nierenfunktionsprüfungen\n17.7   Wasser- und Elektrolythaushalt\n17.8   Säure-Basen-Haushalt\n17 .9  Freisetzung von Zellenzymen unter physiologischen und pathologischen Bedingungen, Synthese-\nleistungen der Leber\n17 .10 Proteine und Elektrophorese\n17.11  Enzyme und Enzymaktivitätsmessungen\n17.12  Kohlenhydrate und Überprüfung des Glukosestoffwechsels\n17.13  Lipide und Überprüfung des Lipidstoffwechsels\n17.14  Untersuchungen von Körperflüssigkeiten, Stuhl und Punktaten\n17.15  Blutgasanalysen\n17.16  Entzündungsparameter\n17.17  Tumormarker","932                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nStundenzahl\n17.18  Honnonbestimmungen\n17.19  Bestimmung von Phannaka\n17.20  Immunologische Untersuchungsmethoden\n17.21  Analytische Plausibilitätskontrolle\n17.22  Qualitätssicherung\n17.23  Ergebniserstellung und deren Übennittlung, Dokumentation\n18     Hämatologie                                                                                       500\n18.1   Morphologische Hämatologie\n18.1.1 Blut als Organ und Blutbildung\n18.1.2 Stoffwechsel und Aufgaben der Blutzellen\n18.1.3 Das nonnale Blutbild\n18.1.4 Veränderungen des roten und weißen Blutbildes sowie der Thrombozyten, Feststellung durch\nSpezialuntersuchungen\n18.1.5 Erkrankungen des blutbildenden Systems\n18.1.6 Differenzierung von reaktiven und pathologischen Veränderungen in Blutbild und Knochenmark\n18.2   Hämostaseologie\n18.2.1 Physiologie und Pathophysiologie der Hämostase\n18.2.2 Tests zur Abklärung von pathologischen Erscheinungen\n18.3   lmmunhämatologie\n18.3.1 ABO-System und Bestimmung\n18.3.2 Rh-System und Bestimmung\n18.3.3 Andere Blutgruppensysteme und Bestimmung\n18.3.4 Irreguläre Antikörper, Suche und Identifizierung\n18.3.5 Bluttransfusion und Verträglichkeitsprobe\n18.3.6 Nachweis von Antigenen\n18.3.7 Komplementsystem\n18.3.8 Transplantationsimmunologie\n18.4   Plausibilitätskontrolle\n18.5   Qualitätssicherung\n18.6   Ergebniserstellung und deren Übennittlung, Dokumentation\n19     Mikrobiologie                                                                                     580\n19.1   Grundlagen der Mikrobiologie\n19.2   Grundlagen der Epidemiologie\n19.3   Spezielle Mikrobiologie\n19.3.1 Bakteriologie\n19.3.2 Mykologie\n19.3.3 Parasitologie\n19.3.4 Virologie\n19.4    Mikroskopische und kulturelle Untersuchungen\n19.5    Serologische Untersuchungsverfahren\n19.6    Nachweissysteme für Viren\n19. 7   Züchtungsmethoden, Herstellung, Umsetzen und Beimpfen von Zellkulturen\n19.8    Plausibilitätskontrolle\n19.9    Qualitätssicherung\n19.1 0  Ergebniserstellung und deren Übermittlung, Dokumentation","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994        933\nStundenzahl\n20       Gerätekunde                                                                       50\n20.1     Einführung in die Gerätekunde\n20.2     Mechanisierung der Analyse\n20.3     Bauelemente\n20.4     Aufbau und mechanische Funktion der Analysegeräte\n20.5     Messprinzipien\n20.6     Reaktionsabläufe und ihre Auswertung\n20. 7    Kalibration\nZur Verteilung auf die Fächer 1 bis 20                                                    150\nStundenzahl insgesamt                                                                   3170\nB        Praktische Ausbildung für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten\nPraktische Ausbildung in                                                           Stundenzahl\n1 . Histologie/Zytologie                                                                  100\n2. Klinische Chemie                                                                       300\n3. Hämatologie                                                                            100\n4. Mikrobiologie                                                                          100\nZur Verteilung                                                                            400\nKrankenhauspraktikum nach § 8 Abs. 3 MTAG                                                 230\nStundenzahl insgesamt                                                                   1230","934                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nAnlage2\n(zu§ 1 Abs. 1 Nr. 2)\nA        Theoretischer und praktischer Unterricht für Medizinisch-technische Radiologieassistenten\nStundenzahl\n1        Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde                                                                         40\n1.1      Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs\n1.2      Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland und internationale Zusammenarbeit\nim Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen\nwie insbesondere Weltgesundheitsorganisation und Europarat\n1.3      Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische Fragen\n1.4      MTA-Gesetz; gesetzliche Regelungen für die sonstigen Berufe des Gesundheitswesens\n1.5      Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie für die Berufsausübung von Bedeutung sind\n1.6      Unfallverhütung, Mutterschutz, Arbeitsschutz\n1.7      Medizingeräteverordnung\n1.8      Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung\n1.9      Einführung in das Krankenhaus-, Seuchen- und Lebensmittelrecht sowie das Arznei- und\nBetäubungsmittelrecht\n1 .1 O   Strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufs-\nausübung von Bedeutung sind, Rechtsstellung des Patienten oder seiner Sorgeberechtigten\n1.11     Einführung in die Systeme der sozialen Sicherung (Sozialversicherung, Sozialhilfe, Sozialstaats-\nangebote in der praktischen Realisierung)\n1.12     Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland\n1.13     Wirtschaftsordnung\n1.14     Politische Meinungsbildung, politisches Handeln; aktuelle politische Fragen\n2        Mathematik                                                                                                 40\n2.1      Mathematische Grundlagen\n2.2      Potenzen\n2.3      Logarithmen\n2.4      Umgang mit Gleichungen, Tabellen und_graphischen Darstellungen\n2.5      Fachbezogene Anwendungen\n3         Biologie und Ökologie                                                                                     40\n3.1      Zelle und Zellstoffwechsel\n3.2      Zellvermehrung\n3.3      Vererbungslehre\n3.4       Humangenetik und Gentechnologie\n3.5       Mensch und Umwelt, Umweltschutz\n3.6       Naturschutz\n4         Hygiene                                                                                                   40\n4.1       Geschichtlicher Überblick und Bedeutung\n4.2      Sterilisation und Desinfektion\n4.3      Gesundheitserziehung, Gesundheitsvorsorge, Öffentlicher Gesundheitsdienst und Sozialhygiene\n4.4      Epidemiologie\n4.5      Krankenhaushygiene und Hospitalismus\n4.6      Lebensmittelhygiene\n4.7      Umwelthygiene","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994            935\nStundenzahl\n5    Physik                                                                              140\n5.1  Physikalische Größen und Einheiten\n5.2  Mechanik\n5.3  Periodische Erscheinungen, Schwingungen, Wellen, Akustik\n5.4  Wärmelehre\n5.5  Optik\n5.6  Elektrizitätslehre\n5. 7 Elektromagnetische Erscheinungen\n5.8  Halbleiter\n6    Statistik                                                                            20\n6.1  Einführung in die Statistik\n6.2  Beschreibende Statistik\n6.3  Regression und Korrelation\n6.4  Fachbezogene Anwendungen\n7    EDV und Dokumentation                                                                80\n7.1  Begriffe, Aufbau und Aufgabenstellung von Datenverarbeitungsanlagen\n7 .2 Grundlagen der Datenverarbeitung\n7 .3 Grundlagen der Hardware mit Einweisungen und Übungen\n7.4  Grundlagen der Software mit praktischen Anwendungen\n7.5  Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherung\n8    Chemie/Biochemie                                                                    100\n8.1  Aufbau und Zustandsformen der Materie\n8.2  Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen\n8.3  Lösungen\n8.4  Reaktionstypen der anorganischen Chemie\n8.5  Eigenschaften der wichtigsten Elemente\n8.6  Grundlagen der organischen Chemie und Biochemie\n8. 7 Kohlenwasserstoffe\n8.8  Kohlenhydrate\n8.9  Proteine\n8.10 Enzyme\n8.11 Nukleinsäuren\n8.12 Lipide\n9    Anatomie                                                                             80\n9.1  Einführung in die medizinische Fachsprache, Richtungs- und Lagebezeichnungen\n9.2  Zelle und Gewebe\n9.3  Topografische Anatomie\n9.4  Bewegungssystem insbesondere Skelettsystem\n9.5  Herz- und Blutgefäßsystem\n9.6  lymphatisches System\n9. 7 Atmungssystem\n9.8  Verdauungssystem\n9.9  Urogenitalsystem\n9.10 Nervensystem und Sinnesorgane\n9.11 Endokrines System\n9.12 Haut und Hautanhangsorgane","936                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nStundenzahl\n10    Physiologie                                                                                           50\n10.1  Grundlagen der Zellphysiologie\n10.2  Funktion des Herzkreislaufsystems\n10.3  Innere und äußere Atmung\n10.4  Verdauung und Resorption und Störungen\n10.5  Elektrolythaushalt und Wasser\n10.6  Säure-Basen-Haushalt\n10.7  Stoffwechsel und Energieumsatz und Störungen\n10.8  Regulationsmechanismen\n10.9  Nervensystem und Sinnesorgane\n10.10 Zusammenwirken der Organsysteme\n11    Krankheitslehre                                                                                       60\n11 .1 Gesundheit, Krankheit und Krankheitsursachen\n11.2  Pathologie der Zelle\n11 .3 Wachstum und seine Störungen, gutartige und bösartige Neubildungen\n11.4  Wunden und Wundheilung\n11.5  Blutungen, Entzündungen und Ödeme\n11.6  Störungen des Kreislaufs\n11. 7 Immunologie und Immunpathologie\n11.8  Gesundheitliche Aspekte des Alterungsprozesses\n11.9  Krankheitsbilder im Überblick\n12    Erste Hilfe                                                                                           20\n12.1  Allgemeines Verhalten bei Notfällen\n12.2  Erstversorgung von Verletzten\n12.3  Blutstillung und Wundversorgung\n12.4  Maßnahmen bei Schockzuständen einschließlich Kontrastmittelzwischenfällen und Wieder-\nbelebung\n12.5  Versorgung von Knochenbrüchen\n12.6  Transport von Verletzten\n12. 7 Verhalten bei Arbeitsunfällen und sonstigen Notfällen\n13    Psychologie                                                                                           40\n13.1  Allgemeine Grundlagen der Persönlichkeits-, Entwicklungs- und Lernpsychologie\n13.2  Patient und Technik, Stellung der MTA\n13.3  Psychologische Probleme spezieller Patientengruppen, insbesondere akut Erkrankter, chronisch\nKranker, Kranker mit infauster Prognose, psychische Besonderheiten Alterskranker, Behinderter\nund Kinder\n13.4  Einführung in die Sozialpsychologie, Gesprächsführung, Supervision\n14    Fachenglisch                                                                                          40\n14.1  Auffrischung schulischer Kenntnisse\n14.2  Fachwortschatz\n14.3  Übersetzungsübungen zum Verständnis fachbezogener Texte\n15    Immunologie                                                                                           30\n15.1  Grundlagen der Immunologie\n15.2   Immunreaktionen\n15.3   Immunisierung\n15.4   Immundiagnostik","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994                                 937\nStundenzahl\n16     Bildverarbeitung in der Radiologie                                                                        120\n16.1   Filme\n16.2   Verstärkungsfolien\n16.3   Kassetten\n16.4   Film-Folien-Systeme\n16.5   Einfluß von Belichtung und Entwicklung\n16.6   Ausstattung eines Dunkelraumes\n16.7   Filmverarbeitung\n16.8   Tageslichtsysteme\n16.9   Qualitätssicherung nach DIN\n16.10  Film- und Verarbeitungsfehler\n16.11  Möglichkeiten der Röntgenbild-Reproduktion\n16.12  Fotografisch-medizinische Dokumentation\n16.13  Digitale Aufnahmeverfahren\n16.14  Aufzeichnungssysteme für digitale Aufnahmeverfahren\n16.15  Archivierung einschließlich der digitalen Bildarchivierung\n17     Radiologische Diagnostik und andere bildgebende Verfahren                                                 600\n17.1   Geschichtlicher Rückblick\n17.2   Überblick über den Aufbau eines radiologischen Instituts mit einer Einführung in die berufliche\nPraxis\n17.3   Physikalische Grundlagen, Eigenschaften und Auswirkungen auf die Röntgenaufnahmetechnik\n17.4   Röntgenstrahler, Röntgenröhre, Röntgengenerator\n17.5   Belichtung, Belichtungsautomatik, Organautomatik\n17.6   Geometrische Abbildungsgesetze und ihre Anwendung\n17.7   Qualität des Röntgenbildes und bildverbessemde Maßnahmen\n17.8   Grundsätzliches zur Röntgenaufnahme einschließlich Patientenlagerung und Patientenbetreuung\n17.9   Apparative Grundausstattung einer radiologisch-diagnostischen Abteilung mit Röntgenarbeits-\nplätzen\n17.10  Spezialaufnahmegeräte und spezielle diagnostische Techniken\n17.11  Standard- und Spezialaufnahmetechniken einschließlich Röntgenanatomie\n17.12  Digitale Radiografie wie Digitale Luminiszenzradiografie, Digitale Fluoreskopie, Digitale Subtrak-\ntionsangiografie\n17.13  Computertomografie\n17.14  Magnetresonanztomografie\n17.15  Sonografie\n17.16  Kontrastmittel in der bildgebenden Diagnostik\n17.17  Bildgebende Diagnostik in der Anwendung einschließlich der Kontrastmitteluntersuchungen, der\nRöntgenanatomie, der Physiologie, der Fehlbildungen und Erkrankungen                       ·\n17 .18 Bildgebende Diagnostik in der Unfallradiologie, Pädiatrischen Radiologie und Neuroradiologie\n17.19  lnterventionelle Radiologie\n17.20  Strahlenschutz für Patienten und Personal\n17.21  Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht nach der Röntgenverordnung\n17 .22 Qualitätssicherung nach DIN\n17.23  Organisations- und Archivierungssysteme in der Radiologie\n17.24  Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in der radiologis~hen Diagnostik\n18     Strahlentherapie                                                                                          340\n18.1   Geschichte der Strahlentherapie im Überblick\n18.2   Strahlenbiologische Grundlagen\n18.3   Physikalische Grundlagen\n18.4   Apparative Grundlagen","938                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nStundenzahl\n18.5    Grundprinzipien der Strahlentherapie\n18.6    Bestrahlungsmethoden\n18. 7   Bestrahlungsplanung mit praktischer Durchführung eines medizinischen und eines physikalisch-\ntechnischen Bestrahlungsplanes\n18.8    Dokumentation\n18.9    Aufbau und Organisation einer strahlentherapeutischen Abteilung mit Einführung in die berufliche\nPraxis\n18.10   Strahlenbehandlung maligner Tumoren\n18.11   Strahlenbehandlung anderer Erkrankungen\n18.12   Einstelltechniken und Lagerungshilfen\n18.13   Durchführung und Bestrahlung anhand unterschiedlicher strahlentherapeutischer Anordnungen\n18.14   Verifikationsmöglichkeiten\n18.15   Führung eines Bestrahlungsprotokolls nach DIN\n18.16   Patientenführung und Patientenbetreuung\n18.17   Qualitätssicherung nach DIN\n18.18   Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in der Strahlentherapie\n19      Nuklearmedizin                                                                                          340\n19.1    Geschichte der Nuklearmedizin im Überblick und Grundprinzipien der Nuklearmedizin\n19.2    Physikalische Grundlagen\n19.3    Messtechnische und apparative Grundlagen\n19.4    Radiochemische und pharmakologische Grundlagen\n19.5    Gewinnung radioaktiver Nuklide\n19.6    Markierungstechniken\n19.7    Qualitätskontrolle der Radiopharmaka\n19.8    Arbeitssicherheit und Strahlenschutz\n19.9    Gerätetechnik und Verarbeitung von Meßwerten\n19.10   ln-vitro-Untersuchungsmethoden\n19.11   Einführung in in-vivo-Untersuchungsmethoden\n19.11.1 Bewegungsapparat\n19.11.2 Zentralnervensystem\n19.11.3 Endokrine Drüsen\n19.11.4 Herz-Kreislauf-System\n19.11.5 Atmungssystem\n19.11.6 Verdauungssystem\n19.11.7 Urogenitalsystem\n19.11.8 Blut und Abwehrsystem\n19.12   Therapie mit offenen radioaktiven Stoffen\n19.13    Datenverarbeitung und Rekonstruktionsverfahren\n19.14    Qualitätssicherung nach DIN\n19.15    Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in der Nuklearmedizin\n20       Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz                                                          240\n20.1     Ionisierende Strahlen\n20.2     Röntgenstrahlen\n20.3     Wechselwirkung der Röntgen- und Gammastrahlung\n20.4     Wechselwirkung der Teilchenstrahlung\n20.5     Dosisbegriffe\n20.6     Dosimeter\n20.7     Dosimetrische Methoden und Meßverfahren wie lonisationsdosimetrie\n20.8     Dosimetrie und Strahlenschutz in der Radiologischen Diagnostik, Qualitätssicherung\n20.9     Dosimetrie und Strahlenschutz in der Strahlentherapie, Qualitätssicherung\n20.10    Dosimetrie und Strahlenschutz in der Nuklearmedizin, Qualitätssicherung\n20.11    Gesetze, Verordnungen und Richtlinien","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994        939\nStundenzahl\n21         Elektrodiagnostik                                                               20\n21.1       Herz-Kreislauf-Diagnostik\n21.2       Elektrokardiografie\n21.3       Blutdruckmessung\nZur Verteilung auf die Fächer 1 bis 21                                                    320\nStundenzahl insgesamt                                                                   2800\nB          Praktische Ausbildung für Medizinisch-technische Radiologieassistenten\nPraktische Ausbildung in                                                           Stundenzahl\n1. Radiologischer Diagnostik und anderen bildgebenden Verfahren                           600\n2. Strahlentherapie                                                                       300\n3. Nuklearmedizin                                                                         300\nZur Verteilung                                                                            170\nKrankenhauspraktikum nach § 8 Abs. 3 MTAG                                                 230\nStundenzahl insgesamt                                                                   1600","940                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nAnlage3\n(zu § 1 Abs. 1 Nr. 3)\nA        Theoretischer und praktischer Unterricht für Medizinisch-technische Assistenten\nfür Funktionsdiagnostik\nStundenzahl\nBerufs-, Gesetzes- und Staatskunde                                                                         40\n1.1      Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs\n1 .2     Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland und internationale Zusammenarbeit\nim Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen\nwie insbesondere Weltgesundheitsorganisation und Europarat\n1.3      Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische Fragen\n1 .4     MTA-Gesetz; gesetzliche Regelungen für die sonstigen Berufe des Gesundheitswesens\n1.5      Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie für die Berufsausübung von Bedeutung sind\n1.6      Unfallverhütung, Mutterschutz, Arbeitsschutz\n1. 7     Medizingeräteverordnung\n1.8      Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung\n1.9      Einführung in das Krankenhaus-, Seuchen- und Lebensmittelrecht sowie das Arznei- und\nBetäubungsmittelrecht\n1 .10    Strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufs-\nausübung von Bedeutung sind, Rechtsstellung des Patienten oder seiner Sorgeberechtigten\n1 .11    Einführung in die Systeme der sozialen Sicherung (Sozialversicherung, Sozialhilfe, Sozialstaats-\nangebote in der praktischen Realisierung)\n1.12     Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland\n1.13     Wirtschaftsordnung\n1.14     Politische Meinungsbildung, politisches Handeln; aktuelle politische Fragen\n2         Mathematik                                                                                                40\n2.1      Mathematische Grundlagen\n2.2      Potenzen\n2.3      Logarithmen\n2.4      Umgang mit Gleichungen, Tabellen und graphischen Darstellungen\n2.5      Fachbezogene Anwendungen\n3         Biologie und Ökologie                                                                                     40\n3.1       Zelle und Zellstoffwechsel\n3.2      Zellvermehrung\n3.3      Vererbungslehre\n3.4      Humangenetik und Gentechnologie\n3.5      Mensch und Umwelt, Umweltschutz\n3.6      Naturschutz\n4        Hygiene                                                                                                   40\n4.1      Geschichtlicher Überblick und Bedeutung\n4.2      Sterilisation und Desinfektion\n4.3      Gesundheitserziehung, Gesundheitsvorsorge, Öffentlicher Gesundheitsdienst und Sozialhygiene\n4.4      Epidemiologie\n4.5      Krankenhaushygiene und Hospitalismus\n4.6      Lebensmittelhygiene\n4. 7     Umwelthygiene","Nr. 27-Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994            941\nStundenzahl\n5      Physik                                                                              120\n5.1    Physikalische Größen und Einheiten\n5.2    Mechanik\n5.3    Periodische Erscheinungen, Schwingungen, Wellen, Akustik\n5.4    Wärmelehre\n5.5    Optik\n5.6    Elektrizitätslehre\n5. 7   Elektromagnetische Erscheinungen\n5.8    Grundlagen der Atomphysik\n6      Statistik                                                                            20\n6.1    Einführung in die Statistik\n6.2    Beschreibende Statistik\n6.3    Regression und Korrelation\n6.4    Fachbezogene Anwendungen\n7      EDV und Dokumentation                                                                80\n7 .1   Begriffe, Aufbau und Aufgabenstellung von Datenverarbeitungsanlagen\n7.2    Grundlagen der Datenverarbeitung\n7.3    Grundlagen der Hardware mit Einweisungen und Übungen\n7.4    Grundlagen der Software mit praktischen Anwendungen\n7 .5 . Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherung\n8      Anatomie                                                                             60\n8.1    Einführung in die medizinische Fachsprache, Richtungs- und Lagebezeichnungen\n8.2    Nervensystem\n8.3    Sinnesorgane\n8.4    Herz- und Blutgefäßsystem\n8.5    lymphatisches System\n8.6    Atmungssystem\n8. 7   Verdauungssystem\n8.8    Urogenitalsystem\n8.9    Topografie der inneren Organe\n8.1 O  Bewegungssystem\n8.11   Endokrines System\n8.12   Haut und Hautanhangsorgane\n9      P hys iolog i e/Pathoph ysiolog ie                                                  100\n9.1    Allgemeine Physiologie\n9.1.1  Kennzeichen des Lebens\n9.1.2  Chemische Zusammensetzung der Zelle und ihres umgebenden Milieus ·\n9.1.3  Vorgänge in Lösungen\n9.1.4  Transportvorgänge im Organismus\n9.1.5  Grundfunktionen der erregbaren Strukturen\n9.1.6  Regelung biologischer Funktionen\n9.2    Stoff- und Energiewechsel\n9.3    Physiologie des Zentralnervensystems\n9.4    Sinnesphysiologie\n9.5    Physiologische Regulationen","942                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nStundenzahl\n10     Allgemeine Krankheitslehre                                                                            30\n10.1   Krankheit und Krankheitsursachen\n10.2   Pathologie der Zelle\n10.3   Wachstum und seine Störungen, gutartige und bösartige Neubildungen\n10.4   Örtliche und allgemeine Kreislaufstörungen, Blutungen\n10.5   Störungen des Gasaustausches und der Sauerstoffversorgung\n10.6   Entzündungen und Ödeme\n10. 7  Störungen der immunologischen Reaktionen\n11     Arzneimittel lehre                                                                                    30\n11.1   Herkunft und Bedeutung von Arzneimitteln\n11.2   Arzneiformen und ihre Verabreichung\n11.3   Umgang mit Arzneimitteln einschließlich Kennzeichnung, Aufbewahrung und Dosierung\n11.4   Grundkenntnisse der Pharmakologie und Toxikologie\n11 .5  Arzneimittelgruppen\n11 .6  Gesetzliche Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln\n12     Erste Hilfe                                                                                           20\n12.1   Allgemeines Verhalten bei Notfällen\n12.2   Erstversorgung von Verletzten\n12.3   Blutstillung und Wundversorgung\n12.4   Maßnahmen bei Schockzuständen und Wiederbelebung\n12.5   Versorgung von Knochenbrüchen\n12.6   Transport von Verletzten\n12.7   Verhalten bei Arbeitsunfällen und sonstigen Notfällen\n13     Psychologie, Pädagogik, Soziologie                                                                    80\n13.1   Psychologie\n13.1.1 Grundlagen der Persönlichkeits-, Entwicklungs- und Lernpsychologie\n13.1.2 Patient und Technik, Stellung der MTA\n13.1.3 Psychologische Probleme spezieller Patientengruppen, insbesondere akut Erkrankter, chronisch\nKranker, psychisch Kranker, Kranker mit infauster Prognose, psychische Besonderheiten Alters-\nkranker, Behinderter und Kinder\n13.1.4 Einführung in die Sozialpsychologie, Gesprächsführung, Supervision\n13.2   Pädagogik\n13.2.1 Grundlagen der Pädagogik\n13.2.2 Einführung in die Sonderpädagogik\n13.3   Soziologie\n13.3.1 Grundlagen der Soziologie\n13.3.2 Spezielle Soziologie Behinderter\n14     Fachenglisch                                                                                          40\n14.1   Auffrischung schulischer Kenntnisse\n14.2   Fachwortschatz\n14.3   Übersetzungsübungen zum Verständnis fachbezogenerTexte\n15     Gerätekunde                                                                                           70\n15.1   Einführung in die Medizintechnik\n15.2   Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Technik in der Medizin\n15.3   Technische Grundlagen diagnostischer und therapeutischer Geräte in der Audiologie, Neurologie\nund Neurophysiologie, Kardiologie und Angiologie sowie Pneumologie\n15.4   Medizintechnik und Sicherheit","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994                          943\nStundenzahl\n16       Spezielle Krankheitslehre                                                                          240\n16.1     Neurologie\n16.2     Psychiatrie\n16.3     Oto-Rhino-Laryngologie\n16.4     Audiologie und Phoniatrie\n16.5     Pädiatrie\n16.6     Kardiologie und Angiologie\n16. 7    Pneumologie\n17       Neurophysio logische Funktion sd iagnosti k                                                        370\n17 .1    Elektroencephalografie (EEG)\n17.1.1 Technische Grundlagen\n17.1.2 Elektrodenplazierung\n17 .1 .3 Formen der Registrierung\n17.1 .4  Normales und abnormes EEG\n17 .1 .5 EEG bei Erkrankungen\n17.2     Evozierte Potentiale\n17.2.1   Technische Grundlagen\n17.2.2 Arten der evozierten Potentiale\n17.2 .3 Normale und abnormale evozierte Potentiale\n17.2.4   Evozierte Potentiale bei Erkrankungen\n17.3     Elektronystagmografie\n17.4     Elektromyografie und Neurografie\n17.5     Funktionsdiagnostik autonomer/vegetativer Systeme\n17 .6    Ergebniserstellung, Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle\n17.7     Technische Mitwirkung im Rahmen der chirurgischen und invasiven Funktionsdiagnostik\n18       Audiologische und HNO-Funktionsdiagnostik                                                          370\n18.1     Psychoakustische Audiometrie\n18.2     Objektive Audiometrie\n18.3     Pädaudiometrie\n18.4     Vorsorge- und Risikountersuchungen\n18.5     Funktionsdiagnostik bei apparativer Rehabilitation\n18.6     Vestibularisprüfungen\n18.7     Ventilationsprüfungen\n18.8     Gustometrie und Olfaktometrie\n18.9     Technische Assistenz bei Facialisdiagnostik\n18.1 O   Technische Assistenz bei myografischen MessunQen\n18.11    Ergebniserstellung, Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle\n18.12    Technische Mitwirkung im Rahmen der chirurgischen und invasiven Funktionsdiagnostik\n19       Kardiovaskuläre Funktionsdiagnostik                                                                270\n19.1     Elektrokardiografie (EKG)\n19.1.1   Nichtinvasive Untersuchungsverfahren wie Standard-EKG, spezielle Ableitungen, Belastungs-\nuntersuchungen und Provokationstests, Langzeituntersuchungen\n19.1.2   lnvasive Untersuchungsverfahren\n19.2     Mechanokardiografie und Phonokardiografie\n~.3      Druck-, Strömungs- und Volumenmessung an Herz und Gefäßen\n19.3.1   Nichtinvasive Verfahren einschließlich Langzeituntersuchung\n19.3.2   lnvasive Verfahren wie Rechts- und Linksherzkatheteruntersuchung mit und ohne Belastung und\nMedikation, lndikatorverdünnungsmethoden","944                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nStundenzahl\n19.4    Herzschrittmacherfunktionskontrolle\n19.5    Ultraschalluntersuchungen des Herzens und der Gefäße\n19.5.1  Echokardiografie, Streßechokardiografie, Kontrastechokardiografie\n19.5.2  Ultraschalluntersuchungen der Arterien und Venen\n19.6    Angiokardiografie und Koronarangiografie\n19. 7   Ergebniserstellung, Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle\n19.8    Technische Mitwirkung im Rahmen der chirurgischen und invasiven Funktionsdiagnostik\n20      Pneumologische Funktionsdiagnostik                                                           150\n20.1    Ventilationsprüfungen, Messung statischer und dynamischer Lungengrößen\n20.2    Bronchiale Hyperreagibilitätsprüfungen und Bronchospasmolysetest\n20.3    Physikalische Blutgasanalyse und Säure-Basenanalyse\n20.4    Physikalische Analyse der Atemgase\n20.5    Ergospirometrie und Ergooxytensiometrie\n20.6    Ganzkörperplethysmografie\n20. 7    Rhinomanometrie\n20.8    Schlafapnoecfiagnostik\n20.9    Diffusionsanalyse\n20.10   Compliancebestimmung\n20.11    Mikrokatheterisierung des kleinen Kreislaufs\n20.12   Untersuchung des Atemantriebes\n20.13    Ergebniserstellung, Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle\n20.14   Technische Mitwirkung im Rahmen der chirurgischen und invasiven Funktionsdiagnostik\nZur Verteilung auf die Fächer 1 bis 20                                                               160\nStundenzahl insgesamt                                                                              2370\nB        Praktische Ausbildung für Medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnostik\nPraktische Ausbildung in                                                                      Stundenzahl\n1. Neurophysiologischer Funktionsdiagnostik                                                          500\n2. Audiologischer und HNO-Funktionsdiagnostik                                                        500\n3. Kardiovaskulärer Funktionsdiagnostik                                                              350\n4. Pneumologischer Funktionsdiagnostik                                                               150\nZur Verteilung                                                                                       300\nKrankenhauspraktikum nach§ 8 Abs. 3 MTAG                                                             230\nStundenzahl insgesamt                                                                              2030","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994                                 945\nAnlage4\n(zu§ 1 Abs. 1 Nr. 4)\nA     Theoretischer und praktischer Unterricht für Veterinärmedizinisch-technische Assistenten\nStundenzahl\nBerufs-, Gesetzes- und Staatskunde                                                                          40\n1.1   Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs\n1 .2  Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland und internationale Zusammenarbeit\nim Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen\nwie insbesondere Weltgesundheitsorganisation und Europarat\n1.3   Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische Fragen\n1.4   MTA-Gesetz; gesetzliche Regelungen für die sonstigen Berufe des Gesundheitswesens\n1.5   Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie für die Berufsausübung von Bedeutung sind\n1.6   Unfallverhütung, Mutterschutz, Arbeitsschutz\n1 .7  Medizingeräteverordnung\n1.8   Gefahrstoffverordnung, Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung\n1.9   Einführung in das Tierseuchen-, Seuchen-, Lebensmittel- und Fleischhygienerecht sowie das\nArzneimittelrecht\n1 .10 Strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufs-\nausübung von Bedeutung sind, Rechtsstellung des Patienten oder seiner Sorgeberechtigten\n1.11  Einführung in die Systeme der sozialen Sicherung (Sozialversicherung, Sozialhilfe, Sozialstaats-\nangebote in der praktischen Realisierung)\n1 .12 Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland\n1.13  Wirtschaftsordnung\n1.14  Politische Meinungsbildung, politisches Handeln; aktuelle politische Fragen\n2     Mathematik                                                                                                  40\n2.1   Mathematische Grundlagen\n2.2   Potenzen\n2.3   Logarithmen\n2.4   Umgang mit Gleichungen, Tabellen und graphischen Darstellungen\n2.5   Fachbezogene Anwendungen\n3     Biologie und Ökologie                                                                                       40\n3.1   Zelle und Zellstoffwechsel\n3.2   Zellvermehrung\n3.3   Vererbungslehre\n3.4   Genetik, Gentechnologie\n3.5   Mensch, Tier und Umwelt, Umweltschutz\n3.6   Naturschutz\n4     Hygiene                                                                                                     40\n4.1   Geschichtlicher Überblick und Bedeutung\n4.2   Sterilisation und Desinfektion\n4.3   Umwelthygiene\n4.4   Gesundheitserziehung und Gesundheitsvorsorge\n4.5   Öffentlicher Gesundheitsdienst und Sozialhygiene\n4.6   Epidemiologie, Hospitalismus\n4. 7  Arbeitshygiene\n4.8   Lebensmittelhygiene","946                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nStundenzahl\n5       Physik                                                                               120\n5.1     Physikalische Größen und Einheiten\n5.2     Mechanik\n5.3     Wärmelehre\n5.4     Elektrizitätslehre\n5.5     Schwingungen und Wellen\n5.6     Optik\n5. 7    Strahlenschutz, Strahlenkontrolle\n5.8     Physikalische Grundlagen des Strahlenschutzes\n5.9     Prinzipien zur Messung ionisierender Strahlung\n5.10    Anwendung ionisierender Strahlen zur Konservierung\n6       Statistik                                                                             20\n6.1     Einführung in die Statistik\n6.2     Beschreibende Statistik\n6.3    Regression und Korrelation\n6.4    Fachbezogene Anwendungen\n7      EDV und Dokumentation                                                                110\n7 .1   Begriffe, Aufbau und Aufgabenstellung von Datenverarbeitungsanlagen\n7.2    Grundlagen der Datenverarbeitung\n7 .3   Grundlagen der Hardware mit Einweisungen und Übungen\n7.4    Grundlagen der Software mit praktischen Anwendungen\n7.5    Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherung\n7.6    Grundlagen der Fotografie mit praktischen Anwendungen\n8      Chemie/Biochemie                                                                     300\n8.1    Allgemeine und anorganische Chemie\n8.1.1  Aufbau und Zustandsform der Materie\n8.1.2  Chemische Bindung und chemisches Gleichgewicht\n8.1.3  Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen\n8.1.4  Lösungen\n8.1.5  Reaktionstypen der anorganischen Chemie\n8.1.6  Eigenschaften und Reaktionen der wichtigsten Elemente\n8.2    Organische Chemie und Biochemie\n8.2.1  Aliphatische Kohlenwasserstoffe\n8.2.2  Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen\n8.2.3  Aromatische Kohlenwasserstoffe\n8.2.4  Kohlenhydrate\n8.2.5  Proteine\n.8.2.6  Lipide\n8.2.7   Enzyme\n8.2.8 Intermediärer Stoffwechsel\n9      Anatomie der Tiere                                                                    40\n9.1    Einführung in die medizinische Fachsprache, Richtungs- und Lagebezeichnungen\n9.2    Bewegungssystem\n9.3    Herz- und Blutgefäßsystem\n9.4    lymphatisches System\n9.5    Atmungssystem\n9.6    Verdauungssystem","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994                        947\nStundenzahl\n9.7    Urogenitalsystem\n9.8    Nervensystem und Sinnesorgane\n9.9    Endokrines System\n9.10   Haut und Hautanhangsorgane\n10     Physiologie der Tiere                                                                            40\n10.1   Konstitutionstypen\n10.2   Funktion des Blutkreislaufs\n10.3   Innere und äußere Atmung\n10.4   Funktion der Leber\n10.5   Allgemeine Verdauung und Pansengärung\n10.6   Funktion der Nieren\n10.7   Sinnesorgane\n11     Krankheitslehre der Tiere                                                                        60\n_11.1   Allgemeine Krankheitslehre\n11.1.1 Innere Bedingungen der Krankheitsentstehung\n11.1.2 Äußere Krankheitsursachen\n11.1.3 Wachstum und seine Störungen\n11 .2  Spezielle Krankheitslehre\n11.2.1 Organerkrankungen\n11.2.2 Anzeige- und meldepflichtige Tierkrankheiten\n12     Ethologie und Tierschutz                                                                         30\n12.1   Tierartgerechte Haltung\n12 .2  Besondere Anforderungen und Eigenschaften (SPF-Tiere, Gnotobioten)\n12.3   Tierschutzrecht\n13     Erste Hilfe                                                                                      20\n13.1   Allgemeines Verhalten bei Notfällen\n13.2   Erstversorgung von Verletzten\n13.3   Blutstillung und Wundversorgung\n13.4   Maßnahmen bei Schockzuständen und Wiederbelebung\n13.5   Versorgung von Knochenbrüchen\n13.6   Transport von Verletzten\n13. 7  Verhalten bei Arbeitsunfällen und sonstigen Notfällen\n14     Fachenglisch                                                                                     40\n14.1   Auffrischung schulischer Kenntnisse\n14.2   Fachwortschatz\n14.3   Übersetzungsübungen zum Verständnis fachbezogenerTexte\n15     Immunologie                                                                                      50\n15.1   Grundlagen der Immunologie\n15.2   Immundefekt\n15.3   Immunreaktionen, pathogene Immunreaktionen, Allergien, Autoimmunologie, Tumorimmunologie\n15.4   Immunisierung\n15.5   Immundiagnostik","948                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nStundenzahl\n16      H istologie/Zytolog ie/Spermatolog ie                                                                400\n16.1    Histologie\n16.1.1  Allgemeine Histologie: Epithel-, Drüsen-, Binde- und Stütz-, Muskel- sowie Nervengewebe\n16.1.2 Spezielle Histologie: lymphatische Organe, Herz und Gefäße, Atmungs-, Verdauungs-, Harn- und\nGeschlechtsorgane, zentrales und peripheres Nervensystem, Sinnesorgane, Haut und endokrine\nDrüsen\n16.1.3 Histopathologie: Degeneration, Kreislaufstörungen, Entzündungen und Geschwulstlehre\n16.2    Histologische Technik\n16.2.1  Gewinnung und technische Aufarbeitung von histologischem Material, Vor- und Nachbehandlung\nvon Schnitten, Schnellschnittechnik\n16.2.2 Färbungen und Imprägnationen\n16.2.3 Histochemische und immunhistochemische Nachweismethoden\n16.2.4 Artefakte\n16.2.5 Andere feingewebliche Untersuchungsmethoden\n16.2.6 Vorstellung von Organen im histologischen Schnitt\n16.3    Zytologie\n16.3.1  Gewinnung von Zellmaterial\n16.3.2 Zytologische Technik\n16.4    Spermatologie\n16.4.1 Geschlechtszellen und -drüsen\n16.4.2 Aussehen, Dichte und ph-Wert des Ejakulats\n16.4.3 Bewegungsaktivitäten und -arten\n16.4.4 Samenanhäufung und Beimischungen\n16.4.5 Resistenzbestimmungen und Konservierungsverfahren\n16.4.6 Embryotransfer\n16.4. 7 Samengewinnung und mikroskopische Untersuchung des Ejakulats, Beurteilung der Qualität\n16.5    Technische Beurteilung der Qualität der Präparate\n16.6    Qualitätssicherung, Dokumentation und Archivierung\n17      Lebensmittelkunde                                                                                    350\n17.1    Rechtliche und organisatorische Grundlagen\n17 .2   Fleischgewinnung und -hygiene\n17.3    Fleischuntersuchung\n17.4    Warenkunde und Untersuchung von Fleischerzeugnissen\n17 .5   Warenkunde und Untersuchung von Geflügelfleisch\n17 .6   Warenkunde und Untersuchung von Fisch und Fischerzeugnissen\n17.7    Warenkunde und Untersuchung von Wild\n17 .8   Milchgewinnung und -hygiene\n17 .9   Warenkunde und Untersuchung von Milch und Milcherzeugnissen\n17.1 0  Zusatzstoffe\n17 .11  Lebensmittelinfektionen\n17.12   Lebensmitteltoxikologie\n17.13   Überprüfung der Qualität der Lebensmittel durch unterschiedliche Untersuchungsmethoden, Über-\nprüfung der Genußtauglichkeit, Überprüfung der Gesundheitsschädlichkeit\n17.14   Anwendung besonderer Untersuchungsverfahren wie immunologische, chromatographische und\nelektrophoretische Methoden zur Qualitätsüberwachung und Rückstandsanalytik\n17 .15 Ergebniserstellung, Plausibilitätskontrolle, Qualitätssicherung\n17.16   Ergebnisübermittlung, Dokumentation","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994                          949\nStundenzahl\n18     Klinische Chemie                                                                                   410\n18.1   GrundlagAn der Analyse\n18.2   Vorbereitung von Proben, Einflußgrößen, Störfaktoren\n18.3   Photometrie\n18.4   Physikalische und chemische Trennverfahren\n18.5   Mechanisierung und Automation\n18.6   Untersuchungen des Harns und Nierenfunktionsprüfungen\n18. 7  Wasser- und Elektrolythaushalt\n18.8   Säure-Basen-Haushalt\n18.9   Freisetzung von Zellenzymen unter physiologischen und pathologischen Bedingungen, Synthese-\nleistungen der Leber\n18.1 O Proteine und Elektrophorese\n18.11  Enzyme und Enzymaktivitätsmessungen\n18.12  Kohlenhydrate und Überprüfung des Glukosestoffwechsels\n18.13  Lipide und Überprüfung des Lipidstoffwechsels\n18.14  Untersuchungen von Körperflüssigkeiten, Stuhl und Punktaten\n18.15  Blutgasanalysen\n18.16  Entzündungsparameter\n18.17  Hormonbestimmungen\n18.18  Immunologische Untersuchungsmethoden\n18.19  Ergebniserstellung, Plausibilitätskontrolle, Qualitätssicherung\n18.20  Ergebnisübermittlung, Dokumentation\n19     Hämatologie                                                                                        270\n19.1   Morphologische Hämatologie\n19.1.1 Blut als Organ und Blutbildung\n19.1.2 Stoffwechsel und Aufgaben der Blutzellen\n19.1.3 Das normale Blutbild\n19.1.4 Veränderungen des roten und weißen Blutbildes sowie der Thrombozyten, Feststellung durch\nSpezialuntersuchungen\n19.1.5 Erkrankungen des blutbildenden Systems\n19.1.6 Differenzierung von reaktiven und pathologischen Veränderungen im Blutbild\n19.2   Hämostaseologie\n19.2.1 Physiologie und Pathophysiologie der Hämostase\n19.2.2 Tests zur Abklärung von pathologischen Erscheinungen\n19.3   lmmunhämatologie\n19.3.1 Technik der Blutgruppenserologie\n19.3.2 Bluttransfusion und Verträglichkeitsprobe\n19.4   Ergebniserstellung, Plausibilitätskontrolle und Qualitätssicherung\n19.5   Ergebnisübermittlung, Dokumentation\n20     Mikrobiologie                                                                                      600\n20.1   Bakteriologie\n20.1.1 Allgemeine Bakteriologie\n20.1.2 Spezielle Bakteriologie\n20.1.3 Nährbodentechnik\n20.2   Virologie\n20.2.1 Allgemeine Virologie\n20.2.2 Spezielle Virologie\n20.2.3 Zell- und Gewebekultur","950                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nStundenzahl\n20.3     Mykologie\n20.3.1   Allgemeine Mykologie\n20.3.2   Spezielle Mykologie\n20.4     Parasitologie\n20.4.1   Allgemeine Parasitologie\n20.4.2   Spezielle Parasitologie\n20.5     Serologie\n20.5.1   Allgemeine Serologie\n20.5.2   Spezielle serologische Diagnostik\n20.6     Ergebniserstellung, Plausibilitätskontrolle, Qualitätssicherung\n20. 7    Ergebnisübermittlung, Dokumentation\nZur Verteilung auf die Fächer 1 bis 20                                                   150\nStundenzahl insgesamt                                                                  3170\nB        Praktische Ausbildung für Veterinärmedizinisch-technische Assistenten\nPraktische Ausbildung in                                                          Stundenzahl\n1 . Histologie/Zytologie/Spermatologie                                                   230\n2. Lebensmittelkunde                                                                     300\n3. Mikrobiologie                                                                         300\nZur Verteilung                                                                           400\nStundenzahl insgesamt                                                                   1230","Nr. 27 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994                       951\nAnlage5\n(zu § 1 Abs. 3)\n(Bezeichnung der Schule)\nBescheinigung\nüber die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen\nName, Vorname\nGeburtsdatum                                            Geburtsort\nhat in der Zeit vom _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ bis _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nregelmäßig und mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterricht und der praktischen Ausbildung nach\n§ 1 Nr. 1 -§ 1 Nr. 2-§ 1 Nr. 3-§ 1 Nr. 4*} MTA-Gesetz teilgenommen.\nDie Ausbildung wurde während des theoretischen und praktischen Unterrichts um .... Tage und während der\npraktischen Ausbildung um •..• Tage unterbrochen.\nOrt, Datum\n(Stempel)\n(Unterschrift[en] der Schulleitung)\n*) Nichtzutreffendes streichen.","952                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nAnlage&\n(zu§ 7 Abs. 2 Satz 1)\nDer Vorsitzende\ndes Prüfungsausschusses\nZeugnis\nüber die staatliche Prüfung für\n_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ *)\nName, Vorname\nGeburtsdatum                                                 Geburtsort\nhat am _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ die staatliche Prüfung nach§ 2 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes\nvor dem staatlichen Prüfungsausschuß bei der _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nin _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ bestanden.\nSie/Er hat folgende Prüfungsnoten erhalten:\nPrüfungsnoten in den Fächergruppen der schriftlichen Prüfung:\n1. - - - - - - - - - - - - - -\n2. - - - - - - - - - - - - - -\nGesamtnote:\nPrüfungsnoten in den Fächern der mündlichen Prüfung:\n1. - - - - - - - - - - - - - -\n2. - - - - - - - - - - - - - -\n3. - - - - - - - - - - - - - -\n4. - - - - - - - - - - - - - -\nGesamtnote:\nPrüfungsnoten im praktischen Teil der Prüfung:\n1. - - - - - - - - - - - - - -\n2. - - - - - - - - - - - - - -\n3. - - - - - - - - - - - - - -\n4. - - - - - - - - - - - - - -\nGesamtnote:\nOrt, Datum\n(Siegel)\n(Unterschrift des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)\n*) Jeweilige Berufsbezeichnung nach § 1 des MTA-Gesetzes.","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994                      953\nAnlage7\n(zu §24)\nUrkunde\nüber die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung\n\"\nHerr/Frau/Fräulein*)\ngeboren am                                                  in\nerhält auf Grund des MTA-Gesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung\nzu führen.\nOrt, Datum\n(Siegel)\n(Unterschrift)\n*) Nichtzutreffendes streichen.","954                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nErlaß\nüber die Genehmigung\nder Neufassung der Satzung des Johanniterordens\nVom 19. April 1994\nDie Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu\nJerusalem, genannt der Johanniterorden, hat eine Neufassung ihrer Satzung\nbeschlossen.\nNach Artikel 4 des Zweiten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und\nVerleihung von Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III,\nGliederungsnummer 1134-5, veröffentlichten bereinigten Fassung genehmige\nich die Neufassung der Satzung. Die Neufassung wird vom Bundesminister des\nInnern im Bundesanzeiger veröffentlicht.\nBerlin, den 19. April 1994\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundesminister des Innern\nKanther\nBekanntmachung\nüber den Schutz von Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen\nVom 25. April 1994\nAuf Grund des Gesetzes betreffend den Schutz von            2. ,,ILA '94 - Internationale Luft- und Raumfahrtaus-\nMustern und Warenzeichen auf Ausstellungen in der im             stellung Berlin-Brandenburg\"\nBundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 424-2-1,           vom 28. Mai bis 5. Juni 1994 in Schönefeld bei Berlin\nveröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch\nArtikel VI des Gesetzes vom 21. Juni 1976 (BGBI. 1976 II      3. \"Qualifikation '94 - Internationale Fachmesse für\nS. 649), wird bekanntgemacht:                                    berufliche Qualifizierung\"\nvom 27. bis 30. September 1994 in Hannover\nDer zeitweilige Schutz von Mustern und Warenzeichen\nwird für die folgenden Ausstellungen gewährt:                 4. \"IENA 94 - Internationale Ausstellung ,Ideen - Erfin-\n1. \"Messe und Kongreß SMI '94, ASIC '94 und Hybrid '94\"          dungen - Neuheiten'\"\nvom 17. bis 19. Mai 1994 in Nürnberg                         vom 26. bis 30. Oktober 1994 in Nürnberg\nBonn, den 25. April 1994\nBundesministerium der Justiz\nIm Auftrag\nNiederleithinger","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1994                                                                                      955\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 19, ausgegeben am 5. Mai 1994\nTag                                                                           I n h a It                                                                             Seite\n28. 4. 94 Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Übereinkommen vom\n23. Oktober 1991 über Kambodscha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           542\n28. 4. 94 Gesetz zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 13. November 1992 zu den Protokollen vom\n20. Dezember 1961 über die Errichtung der Internationalen Kommissionen zum Schutz der\nMosel und der Saar gegen Verunreinigung und dem ergänzenden Protokoll vom 22. März 1990\nzu diesen beiden Protokollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     578\n30. 3. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler\nStreitfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  581\n30. 3. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit . . . . .                                                             581\n5. 4. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für\nVersuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               582\n5. 4. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grau-\nsame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          582\n5. 4. 94 Bekanntmachung zu dem Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende\nZusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  583\n6. 4. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale\nund kulturelle Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            583\n6. 4. 94 Bekanntmachung zu dem Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Ver-\narbeitung personenbezogener Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        584\n6. 4. 94 Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Änderungen des Internationalen Übereinkommens von\n1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls von 1978 zu diesem\nübereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            585\n14. 4. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens und\ndes Zweiten Zusatzprotokolls hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    586\n15. 4. 94 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Bezie-\nhungen sowie der Fakultativ-Protokolle hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          587\n22. 4. 94 Bekanntmachung über die Zuständigkeit für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu Entschei-\ndungen und Urteilen nach Artikel 110 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum . . . . .                                                             588\nPreis dieser Auagabe: 11, 15 DM (9,30 DM zuzüglich 1,85 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12, 15 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz betragt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","956                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthAlt Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz•\nblatt Teil II zu ver6ffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthAlt\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3, 10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 11, 15 DM (9,30 DM zuzüglich 1,85 DM Versandkosten), bei         Bundesanzeiger Vertageges.m.b.H. • Posttach 13 20 . 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 12, 15 DM.                                                      Postvertrlebutück · Z 5702 A , Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                          Bundesanzeiger                            Tag des\nSeite      (Nr.               vom)             lnkrafttretens\n12.4.94             Schiffahrtspolizeiliche Anordnung über die Ausübung der\nFischerei auf der Oste                                                4517       (79          27. 4. 94)                28.4.94\nneu: 9511-1-27\n25.4.94             Zweite Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Ver-\nordnung                                                               4565       (80          28. 4. 94)                29.4.94\n7831-1-41-20\n27.4.94             Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Außenwirt-\nschaftsverordnung                                                     4593       (81          29.4. 94)                 30.4.94\n7400-1-6\n29.4.94             Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über zusätz-\nliehe Maßregeln gegen die Verschleppung der Schweinepest              4625       (82          30. 4. 94)                  1. 5. 94\n7831-1-43-62"]}