{"id":"bgbl1-1994-26-4","kind":"bgbl1","year":1994,"number":26,"date":"1994-05-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/26#page=24","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1994-26-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1994/bgbl1_1994_26.pdf#page=24","order":4,"title":"Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße","law_date":"1994-04-15T00:00:00Z","page":908,"pdf_page":24,"num_pages":1,"content":["908                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nBerichtigung\nder Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße\nVom 15. April 1994\nDie Anlagen A und B der Gefahrgutverordnung Straße                 atmen\" ist nach den Worten „(Versuchsdauer 4 Stun-\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November                   den)\" zweimal das Zeichen „x\" zu ergänzen. Im Ab-\n1993 (BGBI. 1S. 2022) sind wie folgt zu berichtigen:                  schnitt „Giftigkeit beim Einatmen von Dämpfen\" ist\n1. In Rn. 2201 Ziffer 3 Buchstabe c ist in der Bemerkung           die Angabe \"gesundheitsschädlich c) wenn v 2: 1/5\ndie Angabe \"Butadien-1,2\" durch die IUPAC-Schreib-               LC 50 und LC50 2: 5 000 mVm3 ••• \" durch die Angabe\nweise \"Buta-1,2-dien\" zu ersetzen. In Ziffer 4 at) ist           \"gesundheitsschädlich c) wenn v 2: 1/5 LC50 und LC50\ndie Angabe \"Gemische von Dichlordifluormethan und\n:s 5 000 mVm3 .•• \" zu ersetzen.\nEthylenoxid mit höchstens 12 Masse-% Ethylenoxid\"           8. In Rn. 2601 Ziffer 66 c) ist die Angabe nAmmonim-\ndurch die Angabe \"Dichlordifluormethan und Ethylen-              silicofluorid\" durch nAmmoniumsilicofluorid\" zu er-\noxid, Gemische mit höchstens 12 Masse-% Ethylen-                 setzen.\noxid\" zu ersetzen.\n9. In Rn. 3700 ist in der Tabelle die Angabe \"Astatin (85)\"\n2. In Rn. 2212 Abs. 1 Buchstabe eist die Angabe \"Rn.                durch die IUPAC-Schreibweise „Astat (85)\" zu er-\n2007\" durch die Angabe \"Rn. 2207\" zu ersetzen.                   setzen.\n3. In Rn. 2301 Ziffer 5 Buchstabe c ist in der Bemerkung      10. In Rn. 3900 Abs. 1 ist der Klammervermerk ,,[siehe\ndie Angabe „Ziffer 22\" durch die Angabe „Ziffer 26\"              auch Rn. 2224 (6)]\" vom Ende von Satz 4 an das Ende\nund die Angabe „Ziffer 7a)\" durch die Angabe „Zif-               von Satz 3 zu setzen. In Anhang A.9 ist bei der Abbil-\nfer 24 a)\" zu ersetzen.                                          dung des Gefahrzettels Nr. 70 die Angabe „Großcon-\n4. In Rn. 2551 Ziffer 15 Buchstabe bist in der Tabelle bei          tainer/Tankcontainer - 250 mm mindestens/Wagen -\ndem Stoff 2,5-Dimethyl-2,5-di(2-ethyl-hexanoylper-               150 mm mindestens\" zu streichen.\noxy)-hexan in der Spalte Notfalltemperatur die An-         11. Vor Rn. 21 509 ist die unbesetzte Randnummern-\ngabe ,,- 25\" durch die Angabe ,,+ 25\" zu ersetzen.               angabe „21 501-21 508\" zu ergänzen.\n5. In Rn. 2554 Abs. 3 sind im Kopf der Tabelle die An-        12. In Rn. 211 251 Abs. 2 ist in der Fußnote 11 zur Tabelle\ngaben „OP1A\" bis 11 OP8A\" durch 11 OP1B\" bis 11 OP8B\"            in Buchstabe i zweimal die Angabe „0, 1 MPa (1 bar)\"\nzu ersetzen.                                                     durch die Angabe \"100 kPa (1 bar)\" zu ersetzen.\n6. In Rn. 2561 Abs. 1 Satz 3 ist die Angabe \"(Peressig-       13. Im Verzeichnis I der Rn. 250 000 ist das Wort „Ethyl-\nsäure)\" durch die Angabe 11 (Peroxyessigsäure)\" zu er-           silikat\" durch die IUPAC-Schreibweise „Ethylsilicat\"\nsetzen.                                                          zu ersetzen.\n7. In Rn. 2600 Fußnote 1 ist in der Tabelle in den Zeilen     14. · In Rn. 280 001 Liste I ist in Klasse 2 Ziffer 3 at) der\n11 giftig\" und „gesundheitsschädlich\" siebenmal das              Klammervermerk ,,(R 216)\" durch 11 (R 1216)\" zu erset-\nZeichenn<\" durch das Zeichen\">\" zu ersetzen. Im                  zen. In Ziffer 4 et) ist das Wort 11 Kohlendioxyd\"durch\nAbschnitt „LC 50-Wert für die akute Giftigkeit beim Ein-         die IUPAC-Schreibweise „Kohlendioxid\" zu ersetzen.\nBonn, den 15. April 1994\nBundesministerium für Verkehr\nIm Auftrag\nTörkel"]}