{"id":"bgbl1-1994-18-1","kind":"bgbl1","year":1994,"number":18,"date":"1994-03-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/18#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1994-18-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1994/bgbl1_1994_18.pdf#page=2","order":1,"title":"Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 und 1993","law_date":"1994-03-15T00:00:00Z","page":558,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["·------------------------\n558                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nErstes Gesetz\nzur Änderung des Gesetzes\nüber die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag\nder Mitglieder der Bundesregierung\nund der Parlamentarischen Staatssekretäre\nin den Jahren 1992 und 1993\nVom 15. März 1994\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nDas Gesetz über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der\nMitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in\nden Jahren 1992 und 1993 vom 26. März 1993 (BGBI. 1 S. 390) wird wie folgt\ngeändert:\n1. In der Überschrift wird die Angabe „und 1993\" durch die Angabe „bis 1994\"\nersetzt.\n2. In§ 1 Satz 2 wird die Zahl „1994\" durch die Zahl „1995\" ersetzt.\nArtikel 2\nDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetz-\nblatt verkündet.\nBerlin, den 15. März 1994\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister des Innern\nKanther"]}