{"id":"bgbl1-1994-10-1","kind":"bgbl1","year":1994,"number":10,"date":"1994-02-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/10#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1994-10-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1994/bgbl1_1994_10.pdf#page=10","order":1,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 8","page":326,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["326                                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 8, ausgegeben am 18. Februar 1994\nTag                                                                               Inhalt                                                                                 Seite\n1. 2. 94       Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 81 über einheitliche Bedingungen für die\nGenehmigung von Rückspiegeln und die Anbringung von Rückspiegeln an den Lenkern von Kraft-\nrädern mit oder ohne Beiwagen (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 81) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            282\n8. 2. 94       Sechzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Besondere Zollsätze 1993 gegenüber\nBulgarien - EGKS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           283\nFNA: 613-2-8\n8. 2. 94       Einundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Besondere Zollsätze 1994\ngegenüber Bulgarien - EGKS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   288\nFNA: 613-2-8\n11. 11. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Eichung von Binnen-\nschiffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  293\n11. 11 . 93     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale Beförderung\nleicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförde-\nrungen zu verwenden sind (ATP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    293\n12. 11. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung eines Internatio-\nnalen Verbandes für die Veröffentlichung der Zolltarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           294\n12. 11. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Haupt-\nstraßen des internationalen Verkehrs (AGA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          294\n23. 11. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über den Austausch\ntherapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   295\n25. 11. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates für die\nZusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 295\n7. 12. 93       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr . . . . . . .                                                             296\n9. 12. 93       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Fonn letztwilliger\nVerfügungen anzuwendende Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        296\n20. 12. 93       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe\nin Strafsachen sowie des Zusatzprotokolls hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         297\n20. 12. 93       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens . . . . .                                                               299\n13. 1. 94        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozon-\nschicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  301\n13. 1. 94        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale Seefunk-\nsatelliten-Organisation (INMARSAT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     301\n17. 1. 94        Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-rumänischen Vertrags über freundschaftliche\nZusammenarbeit und Partnersch~ft in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           302\n25. 1. 94        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale Femmelde-\nsatellitenorganisation \"INTELSAT\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  302\n25. 1. 94        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe                                                                303\nDie ECE-Regelung Nr. 81 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des\nBundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlages übersandt.\nPreis dlner Ausgebe ohne Anlageband: 7,60 DM (6,20 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrec:hmlng 8,60 DM.\nPreis des Anlagebandes: 7,60 DM (6,20 DM zuzügllch 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,60 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}