{"id":"bgbl1-1993-66-1","kind":"bgbl1","year":1993,"number":66,"date":"1993-12-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/66#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1993-66-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1993/bgbl1_1993_66.pdf#page=14","order":1,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland","law_date":"1993-12-07T00:00:00Z","page":2034,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["2034                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland\nVom 7. Dezember 1993\nAuf Grund des § 12 Abs. 4 des Bundesumzugskosten-                   bb) Nach Satz 3 wird folgender Satz angefügt:\ngesetzes vom 11. Dezember 1990 (BGBI. 1S. 2682) sowie\n„Beträgt die Entfernung vom Dienstort zum\ndes § 22 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes in der\nWohnort bei einer Bahnreise auf einer üblicher-\nFassung der Bekanntmachung vom 13. November 1973\nweise befahrenen Strecke weniger als 500 Kilo-\n(BGBI. 1 S. 1621 ), der durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes\nmeter, gilt für jede zweite Kalenderwoche § 5\nvom 11. Dezember 1990 (BGBI. 1S. 2682) neu gefaßt wor-\nAbs. 4 Satz 1 und 2.\"\nden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern:\nc) Dem Absatz 5 wird folgender Satz angefügt:\nArtikel 1                                   ,,Beträgt die Entfernung vom Dienstort zum Wohn-\nÄnderung der Trennungsgeldverordnung                           ort bei einer Bahnreise auf einer üblicherweise\nbefahrenen Strecke weniger als 500 Kilometer, gilt\nDie Trennungsgeldverordnung in der Fassung der                      für jede zweite Kalenderwoche § 5 Abs. 4 Satz 1 .\"\nBekanntmachung vom 16. Januar 1991 (BGBI. 1 S. 279),\nzuletzt geändert durch die Verordnung vom 14. Januar\n1993 (BGBI. 1S. 85), wird wie folgt geändert:                 2. In § 15 Abs. 3 erster Halbsatz wird die Jahreszahl\n,, 1993\" durch die Jahreszahl „ 1995\" ersetzt.\n1 . § Sa wird wie folgt geändert:\na) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:\n,,Daneben werden die entstandenen billigs+~n Bett-\nplatz- oder Liegeplatzzuschläge erstattet.\"                                           Artikel 2\nb) Absatz 4 wird wie folgt geändert:                                                  Inkrafttreten\naa) In Satz 3 wird nach der Zahl „3\" die Angabe           Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b und c tritt am 1. Januar 1995,\n,,Satz 1\" eingefügt.                               die übrigen Vorschriften treten am 1. Januar 1994 in Kraft.\nBonn, den 7. Dezember 1993\nDer Bundesminister des Innern\nKanther"]}