{"id":"bgbl1-1993-54-2","kind":"bgbl1","year":1993,"number":54,"date":"1993-10-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/54#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1993-54-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1993/bgbl1_1993_54.pdf#page=1","order":2,"title":"Verordnung über die Anlage zum Jahresabschluß von Kreditinstituten, die eingetragene Genossenschaften oder Sparkassen sind (JAGSV)","law_date":"1993-10-13T00:00:00Z","page":1705,"pdf_page":1,"num_pages":15,"content":["1705\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                       Z 5702 A\n1993                         Ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 1993                                                                                    Nr. 54\nTag                                                               Inhalt                                                                           Seite\n13. 10 . 93 Verordnung über die Anlage zum Jahresabschluß von Kreditinstituten, die eingetragene Genossen-\nschaften oder Sparkassen sind (JAGSV)                                                 ......... . . .......... .. ..                       1705\nnmJ: 4141-14\n14. 10. 93  Verordnung über die Neuordnung und Ergänzung der Verbote und Beschränkungen des Herstellens.\nlnverkehrbringens und Verwendens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach § 17 des\nChemikaliengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1720\nneu 8053-6-20; 7823-5-1. 8053-6-6, 8053-6-7. 8053-6-15, 8053-6-16\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger                                                                                                             1734\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften                                                                                         1734\nVerordnung\nüber die Anlage zum Jahresabschluß von Kreditinstituten,\ndie eingetragene Genossenschaften oder Sparkassen sind\n(JAGSV)\nVom 13. Oktober 1993\nAuf Grund des zuletzt durch Artikel 6 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember\n1992 (BGBI. 1 S. 2211) geänderten § 330 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs in\nder im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten\nbereinigten Fassung, in Verbindung mit § 330 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs\nverordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundes-\nministerium der Finanzen und im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank:\n§ 1\nDie von Kreditinstituten, die eingetragene Genossenschaften oder Sparkassen\nsind, gemäß§ 26 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen ihrem bei\ndem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und der Deutschen Bundesbank\nunverzüglich einzureichenden Jahresabschluß zum Zwecke der Erläuterung bei-\nzufügende Anlage richtet sich bei Kreditinstituten, die eingetragene Genossen-\nschaften sind, nach dem Muster der Anlage 1 und bei Sparkassen nach dem\nMuster der Anlage 2.\n§2\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie ist erstmals\nfür Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1992 beginnen.\nBonn, den 13 . Oktober 1993\nDie Bundesministerin der Justiz\nS. Leutheusser-Schnarrenberger","1706                                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nAnlage 1*)\nAnllage zum Jahresabschluß von Kreditinstituten,\ndie eingetragene Genossenschaften sind\n(Muster 1)\nAnlage z:um Jahresabschluß vom ........ ., ............................................................... , ............................................................................ ., ............. .\nder .............................................................................................................................................., ...................................... ., .................................. .\n1.  Erläuterungen zur Jahresbilanz\nA. Aktiva\nZu Posten 3                Forderungen an Kreditinstitute\ndarunter:\na) Forderungen an Bausparkassen aus Bauspar-\nverträgen                                                                                                                                                    TDM 1 )       ......... .\nb) Forderungen an genossenschaftliche Zentral-\nkreditinstitute 2 )                                                                                                                                          TOM ........... .\ndavon:\ntäglich fällig                                                                                TOM\ndarunter: Mindestreserve                                                                      TDM\nc) Forderungen aus Genußrechten 3 )                                                                                                                              TDM .......... .\nZu Posten 4 - Forderungen an Kunden\ndarunter:\na) Warenforderungen                                                                                                                                              TDM .............. .\ndavon:\nhandelsüblich befristet\naa) bis        zu sechs Monaten                                                               TOM\nab) von sechs bis zu zwölf Monaten                                                            TOM\nac) auf mehr als zwölf Monate                                                                 TOM\nb) Forderungen an genossenschaftliche Unterneh-\nmen                                                                                                                                                          TOM .......... ..\nZu Posten 6                Aktien und andere nicht festverz.ins-\nliche Wertpapiere\ndarunter:\nGenußrechte an Kreditinstituten 3 )                                                                                                                              TOM ............... .\nIn den Aktivposten 2 bis 6 sind enthalten:\nAuslandsgeschäfte 4 )                 ••••.•••••.•••••••••••..•..•.•.•.•.•.••.••.•.••••••••.                                                                     TOM ......... ..\nZu Posten 7                   Beteiligungen und Geschäftsgut-\nhaben bei Genossenschaften\ndarunter:\na) am Zentralkreditinstitut~)                                                                                                                                    TDM\nb) an anderen genossenschaftlichen Untemeh-\nmen0)                                                                                                                                                        TOM\nZu Posten 12                 Sachanlagen\na) Grundstücke und Gebäude7 )                                                                                                                                    TOM .......... ..\ndavon:\naa) dem Bankgeschäft diienend                                                                 TOM\nab) dem bankfremden Geschäft dienend                                                           TOM\nac) sonstige                                                                                  TOM\n•) Fußnoten ') bis        1\n:? ) siehe „Anmerkungen zur Anlage zum Jahresabschluß''.","Nr. 54 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Oktober 1993                      1707\nb) Betriebs- und Geschäftsausstattung                                                        TOM .......... .\ndavon:\nba) dem Bankgeschäft dienend                                            TOM\nbb) dem bankfremden Geschäft dienend                                    TOM\ndarunter:\nmit dem Grundstück fest verbundene Einrich-\ntungen, die steuerlich als Betriebsvorrichtung\ngelten oder anerkannt sind (z. B. Tresoranlagen,\nSiloanlagen) sowie Einbauten in fremden Grund-\nstücken\nTOM .......... .\nTOM .......... .\nTOM ........... .\nZu Posten 15 - Sonstige Vermögensgegenstände\ndarunter:\nZur Rettung von Forderungen erworbene Grund-\nstücke und Gebäude 0 )                                                     TOM .......... .\nB. Passiva\nZu Posten 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-\ninstituten\ndarunter:\na) Verbindlichkeiten gegenüber genossenschaft-\nlichen Zentralkreditinstituten 9 )                                                        TOM .......... .\ndavon:\ntäglich fällig                                                          TOM ......... ..\nb) Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditin-\nstituten des Genossenschaftssektors (auch so-\nweit nicht eingetragene Genossenschaften)                                                 TOM .......... .\nc) Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Mit-\nteln 10)                                                                                  TOM .......... .\nZu Posten 2      Verbindlichkeiten gegenüber Kunden\ndarunter:\na) Zahl der Gläubiger, deren jeweils zusammenge-\nfaßte Konten Salden ergeben, die 10% des Ge-\nsamtbetrages des Passivpostens 2 übersteigen\nb) Zahl der Gläubiger, deren jeweils zusammenge-\nfaßte Konten Salden ergeben, die 20% des Ge-\nsamtbetrages des Passivpostens 2 übersteigen\nc) Verbindlichkeiten gegenüber genossenschaftli-\nchen Unternehmen )      11\nTOM .......... .\nZu Posten 2 a - Verpflichtungen aus Warenge-\nschäften und aufgenommenen\nWarenkrediten\ndarunter:\na) gegenüber dem Zentralkreditinstitut 12 )                                                  TOM ......... ..\nTOM .......... .\nb) gegenüber sonstigen genossenschaftlichen Zen-\ntraleinrichtungen des Warensektors 13)                                                    TOM ......... ..\nTOM .......... .\nIn den Passivposten 1 bis 3 sind enthalten:\nAuslandsgeschäfte 4 )    .............................................. ..                   TOM .......... .","1108:                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nZu Posten 12 d - Bilanzgewinn/Bilanzverlust\na) Bilanzgewinn\nvorgesehene Gewinnverwendung\naa) Zuführung     zu den Ergebnisrücklagen                                    TOM .......... .\nab) Ausschüttung von          % Dividende                                     TOM .......... .\ndavon:\naba) Gutschrift auf Geschäftsguthaben        TOM .......... .\nabb) Wiederauffüllung des Genußrechts-\nkapitals                               TOM .......... .\nabc) Wiederauffüllung der Einlagen stiller\nGesellschafter                         TOM .......... .\nb) Bilanzverlust\nVerlust gedeckt\nba) aus Kapital- und Ergebnisrücklagen                                         TOM\nbb) aus Genußrechtskapital                                                     TOM\nbc) aus Einlagen stiller Gesellschafter                                        TOM .......... .\nIII. Haftendes Eigenkapital 14 )\n1. Kernkapital (§ 10 Abs. 4a Satz 2 KWG) 15)\na) Geschäftsguthaben der verbleibenden Mit-\nglieder                                                                   TOM ...........  ( .......... )\nb) Einlagen stmer Gesellschafter gemäß § 10\nAbs. 4 KWG                                                                TOM ...........  ( .......... )\ndarunter:\nEinlagen stmer Gesellschafter, die bis zum\nAblauf des neuen Geschäftsjahres gemäß\n§ 1O Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 KWG ihre Zurechen-\nbarkeit zum haftenden Eigenkapital verlieren   TOM .......... .\nc) Rücklagen                                                                   TOM ...........  ( .......... )\ndl) Bilanzgewinn, soweit die Einstellung in die\nRücklagen sowie die Wiederauffüllung der\nEinlagen stiller Gesellschafter und/oder der\nGeschäftsguthaben vorgesehen/beschlossen\nist                                                                       TOM .......... .\ne) Sonderposten für allgemeine        Bankrisiken\nnach§ 340g HGB                                                            TOM .......... . ( .......... )\n1) immaterielle Vermögensgegenstände                                       ./. TOM .......... . ( ··········)\ng) Bilanzverlust                                                           ./. TOM .......... . (~>\nKernkapital insgesamt                                                          TOM ...........  (.:.:.:.:.~)\nKernkapital in v. H. der gemäß Grundsatz I nach\nilhrem Risiko gewichteten Aktiva                                                   ....... %     ......... %\nKernkapitalbedairf zur Erreichung einer Kern-\nkapitalrelation von 4,4% (§ 10 Abs. 4a Satz 2\nKWG)                                                                           TOM ...........  ( .......... )\n2. Ergänzungskapiltal (§ 10 Abs. 6 b Satz 1 und 2\nKWG)\na) Genußrechtskapital gemäß § 10 Abs. 5\nKWG                                                                       TOM ...........  ( .......... )\ndarunter:\nGenußrechte, die bis zum Ablauf des neuen\nGeschäftsjahres gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1\nNr. 4 KWG ihre Zurechenbarkeit zum haften-\nden Eigenkapital verlieren                      TOM .......... .","Nr. 54 - Tag der Ausgabe.: Bonn, den 20. Oktoberr 1993                                                        1109\nb) Abzugsposten nach§ 10 Abs. 6a Satz 1 Nr. 3\nKWG (Marktpflegeposition für Genußrechts-\nkapital)                                                                        .1..  TOM.............          ( ................. ))\nc) Vorsorgereserven gemäß§ 340f HGB                                                       TOM ...........           (............. )\nd) anrechnungsfähiger Unterschiedsbetrag bei\nnicht realisierten Reserven gemäß § 10\nAbs. 4a Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit\nSatz 2, 3 sowie Abs. 4 b Satz 5 KWG                                                   TDM ...........           (.. ........... )l\nin v. H. der gemäß Grundsatz I nach ihrem\nRisiko gewichteten Aktiva                                                                   ........ o;_,       ( ........ %)\ndavon:\nda) in Grundstücken, grundstücksgleichen\nRechten und Gebäuden                      TOM              ( ........... )\ndb) in Wertpapieren                            TOM              ( .......... )\ne) § 6b EStG-Rücklagen gemäß § 10 Abs . 4a\nSatz 1 Nr. 5 KWG                                                                      TOM...............        ( ........... )\nf) Bilanzgewinn, soweit er für die Wiederauffüll-\nlung des Genußrechtskapitals bestimmt ist                                             TDM ...........           (............... ,\ng) Haftsummenzuschlag 16)\n(im Jahr 19       % vom Eigenkapital [ohne\nGenußrechtskapital]/75% der Summe der\nHaftsummen/200% der Summe der Ge-\nschäftsanteile)                                                                       TDM ..............        ( ............ )\nh) Nachrangkapital gemäß§ 10 Abs. 5a KWG                                                  TOM ..............        ( ............... )\ndarunter:\nsolches, das bis zum Ablauf des neuen Ge-\nschäftsjahres seine Zurechenbarkeit zum\nhaftenden Eigenkapital verliert                TOM .......... .\ni) Abzugsposten nach§ 10 Abs. 6a Satz 1 Nr. 3\nKWG\n(Marktpflegeposition für Nachrangkapital)                                       . /.  TDM ...........           (............. )\nk) Abzugsposten nach § 10 Abs. 6 b Satz 2\nKWG                                                                             . /.  TOM ...........           ( ........... )\n1) Abzugsposten nach § 10 Abs. 6 b Satz 1\nKWG                                                                             . /.  TDM . ..... . .....       (.:.:.:.:..:.:.::J\nErgänzungskapital insgesamt                                                               TDM ..............        C.:.:.:.:.:.:.:.:.J\n3. Summe Kernkapital + Ergänzungskapital                                                     TDM · - -                 (--)\n4. Abzugsposten nach § 10 Abs. 6 a Satz 1 Nr. 4\nund 5 KWG                                                                           . /.. TDM .......... . . .... .  t..:.::.::.::.:::.J\n5. Haftendes Eigenkapital insgesamt                                                          TDM.--                    (-)\nIII. Anlagen nach§ 12 Abs. 1 KWG                                                                  TOM .......... .\n1. Am Bilanzstichtag überstiegen keine/_ _ be-\ndeutende(n) Beteiligung(en) gemäß§ 12 Abs„ 5\nSatz 1 KWG 15 v. H. des haftenden Eigenkapii-\ntals.\n2. Summe bedeutender Beteiligungen gemäß§ 12\nAbs. 5 Satz 2 KWG als v. H.-Satz des haftenden\nEigenkapitals 11 )\n3. Durch haftendes Eigenkapital ) abzudeckender\n18\nBetrag gemäß § 12 Abs. 5 Satz 4 und 5 KWG                                                 TDM\nIV. Kennziffern der Grundsätze gemäß §§ 10 und 11\nKWG\n(nach Werten der Jahresbilanz errechnet)\n1. Grundsatz 1                                                    0/\n10","1710                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\n2. Grundsatz I a\nAbs. 1                                                ······%\nAbs. 2 Satz 2 Nr. 1                                   ...... %\nAbs. 2 Satz 2 Nr. 2                                   ...... %\nAbs. 2 Satz 2 Nr. 3                                   ...... %\n3. Grundsatz II                                               ...... %\n4. Grundsatz III                                              ...... %\nV. Kreditgeschäft\nA. Für die Kreditgliederung C heranzuziehende Bi-\nlanzposten:\n1. Aktivposten 2 b: Wechsel                                                             TOM .......... .\n2. Aktivposten 3: Forderungen an Kreditinstitute      TOM .......... .\n. /. Mindestreserve                               TOM .......... .                  TOM .......... .\n3. Aktivposten 4: Forderungen an Kunden 19)           TOM .......... .\n. I. handelsüblich befristete Warenforderungen    TOM .......... .                  TOM .......... .\n4. Passivposten\nunter dem Strich 1 a:\nEventualverbindlichkeiten aus weitergegebe-\nnen abgerechneten Wechseln                                                          TOM .......... .\n5 Passivposten\nunter dem Strich 1 b:\nVerbindlichkeiten aus Bürgschaften und Ge-\nwährleistungsverträgen                                                              TOM .......... .\n6. Passivposten\nunter dem Strich 1 c:\nHaftung aus der Bestellung von Sicherheiten für\nfremde Verbindlichkeiten                                                            TOM .......... .\n7. Passivposten\nunter dem Strich 2 a:\nRücknahmeverpflichtungen aus unechten Pen-\nsionsgeschäften\ndarunter:\nRücknahmeverpflichtungen aus unechten Pen-\nsionsgeschäften mit Darlehen                                                        TOM .......... .\nabzüglich                                                                                TOM .......... .\n8. im Aktivposten 3 enthaltene auf den Namen\nlautende Pfandbriefe und Kommunalschuldver-\nschreibungen                                                                       TOM .......... .\nzuzüglich                                                                                 TOM .......... .\n9. in der Jahresbilanz von den Krediten abgesetz-\nte Wertberichtigungen und Abzinsungsbeträge                                        TOM .......... .\ndavon:\na) Einzelwertberichtigungen                                       TOM\nb) Pauschalwertberichtigungen                                     TOM\nc) Vorsorgereserven                                               TOM\nhiervon gebunden: TOM ........... 20 )\nd) Abzinsungsbeträge                                              TOM .......... .","Nr. 54 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Oktober 1993                               1711\n10. Rückstellungen für Risiken aus Eventualver-\nbindlichkeiten\n(Passivposten unter dem Strich 1 a und 1 b)\nund für Rücknahmeverpflichtungen aus unech-\nten Pensionsgeschäften mit Darlehen\n(Passivposten unter dem Strich 2 a)\nsowie Pauschalwertberichtigungen auf Rück-\ngriffsforderungen aus den Passivposten unter\ndem Strich 1 a und 1 b                                                                         TOM .......... .\n11. in der Jahresbilanz mit Verbindlichkeiten kom-\npensierte Forderungen                                                                          TOM .......... .\n12. Beteiligungen im Sinne des§ 19 Abs. 1 Satz 1\nNr. 6 KWG                                                                                      TOM .......... .\nGesamtkreditvolumen                                                                                 TOM _ _\nB. Kreditgrenzen\n1. Die Großkreditgrenze gemäß § 13 Abs. 1 KWG\nbeträgt 21 )                                                                                    TOM ...........  ( .......... )\n2. Die Kreditgrenzen gemäß § 49 GenG betra-\ngen 22)\na) für den Vorstand allein bis zu                                                               TOM ............ ( .......... )\nb) für den Vorstand mit Zustimmung des Auf-\nsichtsrates bis zu                                                                          TOM ...........  ( .......... )\nc)   ......................... .,...... .,....................................... .             TOM ...........  ( .......... )\nd) Sonderkreditgrenzen waren festgesetzt\nfür ___ Kredite bis zu                                                                      TOM .......... . ( .......... )\nfür                Kredite bis zu                                                           TOM .......... . ( .......... )\nfür                Kredite bis zu                                                           TOM .......... . ( .......... )\nfür                Kredite bis zu                                                           TOM .......... . ( .......... )\nC. Kreditgliederung 23 )\nArten und Größenklassen der Kredite                                                     Stück       DM        Anteil am Gesamt-\nkreditvolumen (%)\n2          3                   4\na) Forderungen an Kreditinstitute i.S. v. § 20 Abs. 1\nNr. 2 und 3 KWG\nKredite i.S.v. § 20 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 KWG\nKredite i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 3 und 4 KWG\nForderungssalden im Verrechnungsverkehr\nmit Kreditinstituten\nRisikofreie Teilbeträge von Weiterleitungskrediten\nb) Zwischensumme (von a)\n(Kredite, auf die § 13 Abs. 3 und 4 KWG\nkeine Anwendung findet)\nc) übrige Kredite\nbis unter 50 TOM\n50 TOM bis unter 100 TOM\n100 TOM bis unter 300 TOM","1712                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\n300 TOM bis unter 500 TOM\n500 TOM bis unter 1 Mio DM\n1 Mio DM bis unter 5 Mio DM\n5 Mio DM und darüber\nabzüglich Mehrfacherfassungen 24 )\nd) Zwischensumme (von c)\ne) Gesamtkreditvolumen (b + d)                                                                                                       100\nD. Berechnung der Relation gemäß § 13 Abs. 3\nKWG2s)\n1. Summe aller Großkredite nach § 13 Abs. 3 Satz 1\nNr. 2 KWG, ausgehend vom Gliederungsschema\nV.C.:\na) In Zeile d) der Kreditgliederung enthaltene\nKreditbeträge, die 15 v. H. des haftenden\nEigenkapitals übersteigen                                                                           TDM .......... .\nb) In Zeile d) der Kreditgliederung enthaltene\nKreditinanspruchnahmen, bei denen lediglich\ndie Zusagen die Großkreditgrenze überstei-\ngen                                                                                                  TOM .......... .\nabzüglich:\nc) Nach § 13 Abs. 6 KWG zu kürzende Beträge\n(Teilsumme aus den Buchstaben a und b)                      TOM .......... .\nd) Restkreditbeträge aus den Buchstaben a und\nb, die nach Vornahme der Kürzungen unter\nBuchstabe c die Großkreditgrenze unter-\nschreiten                                                   TOM .......... .\ne) Mehrfacherfassungen 26 )                                      TOM .......... .                  . I.  TOM\nf) Summe der Großkredite nach § 13 Abs. 3\nSatz 1 Nr. 2 KWG\n(Stückzahl: ........ )                                                                               TOM _ _\n2. Relation gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG                                                                _ _ _ fach\nE. Höchstkreditgrenze gemäß § 13 Abs. 4 KWG 25 )\nAm Bilanzstichtag überstiegen keine/__ Groß-\nkredite 50 v. H. des haftenden Eigenkapitals. 27 )\nVI. Sonstiges\nDer Geschäftsanteil von DM _ _ soll lt. Satzung\nbzw. GV-Beschluß voll/mit _ _% eingezahlt\nwerden.\nAnmerkungen zur Anlage zum Jahresabschluß\n') Die Rundungen sind jeweils auf volle tausend DM (TOM) vorzunehmen. Bei Beträgen bis zu DM 1000 muß eine Rundung auf tausend DM erfolgen. Bei\nder Bildung der Zwischen- und Endsummen sind die ungerundeten Beträge in die Berechnung einzustellen und danach das jeweilige Ergebnis zu\nrunden.\n2\n) Kreditgenossenschaften, die in Aktivposten 3 Forderungen ausschließlich an die für sie zuständige genossenschaftliche Zentralbank ausweisen, haben\nhier nur den Betrag der Mindestreserve anzugeben.\n3\n) Soweit Genußrechte an Kreditinstituten nicht in Wertpapieren verbrieft und nicht rückzahlbar (Ausweis unter Aktivposten 15 Sonstige Vermögens-\ngegenstände) sind, sind sie unter ihrem Ausweisposten als Ausgliederung in der Anlage zu zeigen; die Anlage ist in diesem Fall entsprechend zu\nergänzen.","Nr. 54 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Oktober 1993                                                  1713\n') Soweit m den Aktivposten 2 bis 6 Geschäfte mit Vertragspartnern enthalten sind, die ihren Sitz, Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland haben,\nsind diese entsprechend der Gliederung im Bilanzformblatt hier aufzuführen, soweit möglich unter Angabe der ausländischen Währung. Dies gilt auch\nfür die Passivposten 1 bis 3.\n') Hier sind nur Beteiligungen/Geschäftsguthaben an/bei der zuständigen genossenschaftlichen Zentralbank aufzuführen; Genossenschaften. die auch\nan der Deutschen Genossenschaftsbank beteiligt sind, weisen diese Beteiligung unter b) aus,\n1\n')  Hier sind Geschäftsguthaben an anderen Kreditgenossenschaften und an Genossenschaften, die nicht Kreditgenossenschaften sind, aufzuführen,\nferner Beteiligungen an genossenschaftlichen Einrichtungen (Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, Bausparkassen, Vermarktungsunterneh-\nmen), die nicht die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft haben.\nUnter ab) haben nur Genossenschaften, die das Warengeschäft betreiben oder andere Nebenbetriebe unterhalten, einen Ausweis vorzunehmen\nReine Kreditgenossenschaften haben ihre nicht dem Bankgeschäft dienenden Grundstücke und Gebäude unter ac) aufzuführen.\nDie Aufteilung in aa) bis ac) soll den Angaben in etwaigen Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen oder Freistellungen nach§ 12 Abs. 3, § 31 Abs. 2\nKWG entsprechen.                                                            ·\n\") Die zur Rettung von Forderungen erworbenen Grundstücke und Gebäude sind entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 4 KWG nicht länger als fünf Jahre in den\nAusgliederungsvermerk aufzunehmen; diese Vermögensgegenstände sind spätestens dann dem Aktivposten 12 Sachanlagen zuzuordnen.\n\") Für K1 aditgenossenschaften, die in Passivposten 1 Verbindlichkeiten ausschließlich gegenüber der für sie zuständigen genossenschaftlichen\nZentralbank ausweisen, entfällt diese Angabe. Verbindlichkeiten, die zur Finanzierung des laufenden Warengeschäfts oder der Nebenbetriebe\neingegangen wurden, sind hier nicht aufzuführen.\n\"')     Als zweckgebundene Mittel sind alle Verbindlichkeiten aufzuführen, bei denen der Kreditgeber die Ausleihung an im einzelnen bezeichnete\nKreditnehmer oder an einen bezeichneten Kreis von Kreditnehmern für einen bestimmten Zweck vorgeschrieben hat Hierzu sind auch Mittel zu\nrechnen, die dem berichtenden Institut nach bereits durchgeführter Kreditgewährung zur Refinanzierung bestimmter Engagements zur Verfügung\ngestellt wurden\n\")       Hier sind Verbindlichkeiten gegenüber Genossenschaften, die nicht Kreditgenossenschaften sind, sowie gegenüber anderen Einrichtungen des\nGenossenschaftssektors aufzuführen, es sei denn, daß sie zur Finanzierung des laufenden Warengeschäfts oder der Nebenbetriebe eingegangen\nwurden\n''') Hier sind z. B. Warenkontokorrentkredite bei der zuständigen genossenschaftlichen Zentralbank anzugeben, ferner Gelder, die bei diesem Institut\nausschließlich zur Finanzierung warengeschäftlicher oder nebenbetrieblicher Anlagen aufgenommen wurden: bei letzteren ist die Befristung anzu-\ngeben.\n1\n')     Hier ist die Verschuldung aus dem Warengeschäft gegenüber der Hauptgenossenschaft und gegenüber anderen überörtlichen Einrichtungen des\ngenossenschaftlichen Warensektors aufzuführen.\n'')      Darzustellen ist das haftende Eigenkapital nach§ 10 KWG unter Angabe der einzelnen Posten, die der Errechnung zugrunde liegen, wie es mit der\nFeststellung der Bilanz gemäß § 10 Abs. 7 Satz 1 KWG wirksam werden wird; in Klammern ist auch das am Bilanzstichtag gemäß der letzten\nfestgestellten Bilanz oder dem letzten Feststellungsbescheid des Bundesaufsichtsamtes geltende haftende Eigenkapital anzugeben.\nFür den Fall, daß von übergeordneten Kreditinstituten Angaben zur angemessenen Eigenkapitalausstattung für Kreditinstitutsgruppen gemäß§ 10a\nKWG gemacht werden müssen, sind sie an dieser Stelle in die Anlage zum Jahresabschluß entsprechend einzufügen.\n\") Wurde ein Zwischenabschluß erstellt, so ist ein Zwischengewinn bzw. -verlust als gesonderter Posten hierunter einzufügen und zu berücksichtigen.\n\"') Die nach der Zuschlagsverordnung vorn 6. Dezember 1963 (BGBI. 1S. 871) in der Fassung der Verordnung vom 20. Dezember 1984 (BGBI. 1S. 1727)\nnicht in Frage kommende Zuschlagbemessung ist im Klammerzusatz zu streichen. Der sich gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung bis 1995 auf 25% des\nEigenkapitals reduzierende Haftsummenzuschlag ist in den bis dahin folgenden Kalenderjahren mit dem jeweils noch zulässigen Vomhundertsatz zu\nzeigen. Das bedeutet, für die Berechnung des haftenden Eigenkapitals nach§ 10 KWG, wie es mit Feststellung der Bilanz gemäß§ 10 Abs. 7 Satz 1\nKWG wirksam werden wird, ist bereits von dem niedrigeren Zuschlagshöchstsatz des nächsten Kalenderjahres auszugehen, während die Klammeran-\ngabe des am Bilanzstichtag geltenden haftenden Eigenkapitals auf der Basis des noch am 31. Dezember zulässigen, höheren Haftsummenzuschlages\nzu ermitteln ist.\n11\n)    Soweit die Relation auch auf konsolidierter Basis gemäß § 12 Abs. 5 Satz 4 KWG eingehalten werden muß, ist diese Angabe hier zusätzlich\naufzunehmen.\n18\n)    Das haftende Eigenkapital, das nach den Grundsätzen nach § 10 Abs. 1 Satz 2 KWG über die Angemessenheit des haftenden Eigenkapitals zu\nberücksichtigen ist.\n'\") Werden Leasinggegenstände von Genossenschaften als Leasinggeber aktiviert, so ist der entsprechende Aktivposten unter Ausgliederung des auf die\nLeasinggegenstände entfallenden Betrages in die Kreditgliederung einzufügen.\n\") Hier ist der Betrag stiller Reserven im Sinne des§ 340f HGB bzw.§ 26a KWG a. F. zu zeigen, der im Hinblick auf fehlende Einzelwertberichtigungen als\ngebunden anzusehen ist.\n\"') Bei der Berechnung der Großkreditgrenze gilt als haftendes Eigenkapital nur die Summe der in§ 13 Abs. 8 KWG aufgeführten Eigenkapitalbestand-\nteile, allerdings einschließlich der schon vorhandenen, aber erst durch die Feststellung des Jahresabschlusses wirksam werdenden Posten. In\nKlammern ist die am Bilanzstichtag geltende Großkreditgrenze anzugeben .\n'') Werden die Kreditgrenzen in Abhängigkeit von variablen Größen festgelegt, so ist von den Werten der Jahresbilanz auszugehen. Handelt es sich bei\nder Bezugsgröße um das haftende Eigenkapital, so ist der in Abschnitt II der Anlage zum Jahresabschluß ermittelte Betrag zugrunde zu legen. In\nKlammern ist jeweils die am Bilanzstichtag geltende Kreditgrenze anzugeben.\n·'\") Für die Behandlung mehrerer Kredite als „Kredit an einen Kreditnehmer'' ist§ 19 Abs. 2 KWG zugrunde zu legen. Ihr gesonderter Ausweis nach V. C.\nZeile a) bleibt unberührt. Die Großkreditgrenze gemäß§ 13 Abs. 1 KWG (V. 8. 1.) ist als zusätzliche Größenklassenbegrenzung in das Gliederungs-\nschema aufzunehmen.\n''') Hier ist die über die einmalige Erfassung des einer Personenhandelsgesellschaft oder einer BGB-Gesellschaft gewährten Kredites hinausgehende\nMehrfacherfassung summenmäßig abzusetzen. Entsprechendes gilt für sonstige Mehrfacherfassungen.\n·\"·) Bei der Berechnung des Betrags der Großkredite, der Relation gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG sowie der Höchstkreditgrenze gemäß § 13 Abs. 4\nKWG findet § 13 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 KWG keine Anwendung.\nFür gruppenangehörige Kreditinstitute sind vom übergeordneten Kreditinstitut Angaben gemäß§ 13a KWG - falls erforderlich - zusätzlich in die Anlage\nzum Jahresabschluß aufzunehmen.\n1\n''' )     Bei der Ermittlung der Summe aller Großkredite nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG sind die Kredite an Personenhandelsgesellschafter (Komplemen-\ntäre, Kommanditisten) und an BGB-Gesellschafter auch dann einzubeziehen, wenn sie 15 v. H. des haftenden Eigenkapitals(§ 13 Abs. 8 KWG) erst\ndurch Hinzurechnung des der Personenhandelsgesellschaft/BGB-Gesellschaft gewährten Kredites übersteigen. Eine sich ergebende Mehrfacherfas-\nsung dieses Kredites ist am Ende der Aufstellung wieder abzusetzen, so daß dieser insgesamt nur einmal berücksichtigt wird. Entsprechendes gilt für\nsonstige Mehrfacherfassungen\n' ') Bei der Berechnung der Großkredithöchstgrenze ist der am Bilanzstichtag geltende Betrag des nach § 13 Abs. 8 KWG ermittelten haftenden\nEigenkapitals zugrunde zu legen","1714                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nAnlage 2*)\nAnlage zum Jahresabschluß von Sparkassen\n(Muster 2)\nAnlage zum Jahresabschluß vom ............................................................ .,., .......................... ., ........................... ., ....... .,.,., ............ .\nder ............................................................................................................................................................................., ............... .\n1. Erläuterungen zur Jahresbilanz\nA. Aktiva\nZu Posten 3 - Forderungen an Kreditinstitute\ndarunter:\na) Forderungen an Bausparkassen aus Bauspar-\nverträgen                                                                                                                               TOM 1)       •••••••••\nb) Forderungen aus Genußrechten                           2\n)                                                                                TOM .......... .\nZu Posten 6 - Aktien und andere nicht festverzins-\nliche Wertpapiere\ndarunter:\nGenuß rechte an Kreditinstituten 2 )                                                                                                        TOM .......... .\nIn den Aktivposten 2 bis 6 sind enthalten:\nAuslandsgeschäfte 3 )             ••••••••••••••••••.•••••••••••••••••••••.••••••••                                                         TOM .......... .\nZu Posten 12 - Sachanlagen\nin der Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalte-\nne Einbauten in fremden Grundstücken                                                                                                        TOM .......... .\nZu Posten 15 - So~stige Vermögensgegenstände\ndarunter:\na) Forderungen an den Gewährträger aus seiner\nGewährleistung für Verluste                                                                                                             TOM\nb) zur Rettung von Forderungen erworbene Grund-\nstücke und Gebäude )               4\nTOM\nB. Passiva\nZu Posten 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-\ninstituten\ndarunter:\nVerbindlichkeiten aus zweckgebundenen Mitteln 5 )                                                                                            TOM .......... .\nZu Posten 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden\ndarunter:\nVerbindlichkeiten aus zweckgebundenen Mitteln 5 )                                                                                            TOM .......... .\nIn den Passivposten 1 bis 3 sind enthalten:\nAuslandsgeschäfte 3 )             ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••                                                           TDM ., ......... .\nZu Posten 12 d - Bilanzgewinn/Bilanzverlust\na) Bilanzgewinn\nvorgesehene Gewinnverwendung\naa) Einstellung in die Gewinnrücklagen                                                                                                   TDM\nab) sparkassenrechtliche Ausschüttung                                                                                                    TOM\nac) sonstige sparkassenrechtliche Verwendung                                                                                             TOM\nad) Wiederauffüllung des Genußrechtskapitals                                                                                             TOM\nae) Wiederauffüllung der Einlagen stiller Gesell-\nschafter                                                                                                                         TOM\n•) Fußnoten ') bis '\") siehe .,Anmerkungen zur Anlage zum Jahresabschluß\".","Nr. 54 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Oktober 1993                                                 1715\nb) Bilanzverlust\nVerlust gedeckt\nba) aus Gewinnrücklagen                                                               TOM\nbb) aus Genußrechtskapital                                                            TOM\nbc) aus Einlagen stiller Gesellschafter                                               TOM\nbd) vom Gewährträger (gegebenenfalls in wel-\ncher Weise)                                                                      TOM\n11. Haftendes Eigenkapital 6 )\n1. Kernkapital (§ 10 Abs. 4 a Satz 2 KWG )7)\na) gezeichnetes Kapital                                                                TOM ......... ..\ndarunter:\nEinlagen stiller Gesellschafter, die bis zum\nAblauf des neuen Geschäftsjahres gemäß\n§ 1O Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 KWG ihre Zurechen-\nbarkeit zum haftenden Eigenkapital verlieren  TOM .......... .\nb) Rücklagen                                                                           TOM ...........     ( .......... )\nc) Bilanzgewinn, soweit die Einstellung in die\nRücklagen sowie die Wiederauffüllung der\nEinlagen stiller Gesellschafter beschlossen\nist                                                                                TOM\nd) Sonderposten für allgemeine Bankrisiken\nnach § 340g HGB                                                                    TOM ...........     ( .......... )\ne) immaterielle Vermögensgegenstände                                              . /. TOM ...........     ( .......... )\nf) Bilanzverlust                                                                  . I. TOM ~               C.:.:.:!.:.!.:.:..:J\nKernkapital insgesamt                                                                  TOM . ... .. ... .. <.:.:.:.:.:.:.:.:.:.J\nKernkapital in v. H. der gemäß Grundsatz I nach\nihrem Risiko gewichteten Aktiva                                                              ...... %      ( ...... %)\nKernkapitalbedarf zur Erreichung einer Kernka-\npitalrelation von 4,4% (§ 10 Abs. 4a Satz 2\nKWG)                                                                                   TOM ...........     ( .......... )\n2. Ergänzungskapital {§ 10 Abs. 6b Satz 1 und 2\nKWG)\na) Genußrechtskapital gemäß § 10 Abs. 5\nKWG                                                                                TOM ...........     ( .......... )\ndarunter:\nGenußrechte, die bis zum Ablauf des neuen\nGeschäftsjahres gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1\nNr. 4 KWG ihre Zurechenbarkeit zum haften-\nden Eigenkapital verlieren                    TOM .......... .\nb) Abzugsposten nach§ 10 Abs. 6a Satz 1 Nr. 3\nKWG\n(Marktpflegeposition für Genußrechtskapital)                                  ./.  TOM                 { ··········)\nc) Vorsorgereserven gemäß§ 340f HGB                                                    TOM                 ( ··········)\nd) anrechnungsfähiger Unterschiedsbetrag bei\nnicht realisierten Reserven gemäß § 10\nAbs. 4a Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit\nSatz 2, 3 sowie Abs. 4 b Satz 5 KWG                                                TOM                 ( ··········)\nin v. H. der gemäß Grundsatz I nach ihrem\nRisiko gewichteten Aktiva                                                                ...... %      ( ...... %)\ndavon:\nda) in Grundstücken, grundstücksgleichen\nRechten und Gebäuden                     TOM .......... . ( .......... )\ndb) in Wertpapieren                           TOM .......... . ( .......... )","1716                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\ne) § 6b EStG-Rücklagen gemäß§ 10 Abs. 4a\nSatz 1 Nr. 5 KWG                                                            TOM ...........  ( .......... )\nf)  Bilanzgewinn, soweit er für die Wiederauffül-\nlung des Genußrechtskapitals beschlossen\nist                                                                         TOM .......... .\ng) Nachrangkapital gemäß§ 10 Abs. Sa KWG                                         TOM ...........  ( .......... )\ndarunter:\nsolches, das bis zum Ablauf des neuen Ge-\nschäftsjahres seine Zurechenbarkeit zum\nhaftenden Eigenkapital verliert                TOM .......... .\nh) Abzugsposten nach§ 10 Abs. 6a Satz 1 Nr. 3\nKWG\n(Marktpflegeposition für Nachrangkapital)                              . I. TOM ...........  ( .......... )\ni)   Abzugsposten nach § 10 Abs. 6 b Satz 2\nKWG                                                                    . I. TOM ...........  ( .......... )\nk) Abzugsposten nach § 10 Abs. 6b Satz 1\nKWG                                                                    . I. TOM ...........  C.::.::.::.:.:J\nErgänzungskapital insgesamt                                                      TOM ...........  (~\n3. Summe Kernkapital + Ergänzungskapital                                             TDM-             (--)\n4. Abzugsposten nach § 10 Abs. 6 a Satz 1. Nr. 4\nund 5 KWG                                                                   . I. TOM ...........  <.:.:.:.:::.:::J\n5. Haftendes Eigenkapital insgesamt                                                  TDM--            (--)\nIII. Anlagen nach § 12 Abs. 1 KWG                                                         TOM ...........\n1. Am Bilanzstichtag überstiegen keine/_ _ be-\ndeutende(n) Beteiligung(en) gemäß§ 12 Abs. 5\nSatz 1 KWG 15 v. H. des haftenden Eigenkapi-\ntals\n2. Summe bedeutender Beteiligungen gemäß § 12\nAbs. 5 Satz 2 KWG als v. H.-Satz des haftenden\nEigenkapitals 8 )                                                                     ...... %\n3. Durch haftendes Eigenkapital 9 ) abzudeckender\nBetrag gemäß § 12 Abs. 5 Satz 4 und 5 KWG                                        TOM .......... .\nIV. Kennziffern der Grundsätze gemäß §§ 10 und 11\nKWG\n(nach den Werten der Jahresbilanz errechnet)\n1. Grundsatz 1                                                 ...... %\n2. Grundsatz I a\nAbs. 1                                                 ...... %\nAbs. 2 Satz 2 Nr. 1                                    ...... %\nAbs. 2 Satz 2 Nr. 2                                    ...... %\nAbs. 2 Satz 2 Nr. 3                                    ...... %\n3. Grundsatz II                                                ...... %\n4. Grundsatz III                                               ...... %\nV. Kreditgeschäft\nA. Für die Kreditgliederung C. heranzuziehende Bi-\nlanzposten:\n1. Aktivposten 2 b: Wechsel                                                        TOM .......... .\n2. Aktivposten 3: Forderungen an Kreditinstitute                                   TOM .......... .\n3. Aktivposten 4: Forderungen an Kunden 10)                                        TOM .......... .","Nr. 54 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Oktober 1993                                        1717\n4. Passivposten\nunter dem Strich 1 a:\nEventualverbindlichkeiten aus weitergegebe-\nnen abgerechneten Wechseln                                                  TOM .......... .\n5. Passivposten\nunter dem Strich 1 b:\nVerbindlichkeiten aus Bürgschaften und Ge-\nwährleistungsverträgen                                                      TOM ........ ,. ..... .\n6. Passivposten\nunter dem Strich 1 c:\nHaftung aus der Bestellung von Sicherheiten für\nfremde Verbindlichkeiten                                                    TOM ........... .\n7. Passivposten\nunter dem Strich 2 a:\nRücknahmeverpflichtungen aus unechten Pen-\nsionsgeschäften\ndarunter:\nRücknahmeverpflichtungen aus unechten Pen-\nsionsgeschäften mit Darlehen                                                 TOM .......... ..\nabzüglich                                                                        TDM ............. .\n8. im Aktivposten 3 enthaltene auf den Namen\nlautende Pfandbriefe und Kommunalschuldver-\nschreibungen                                                                TDM\nzuzüglich                                                                        TOM\n9. in der Jahresbilanz von den Krediten abgesetz-\nte Wertberichtigungen und Abzinsungsbeträge                                 TOM\ndavon:\na) Einzelwertberichtigungen                                        TOM\nb) Pauschalwertberichtigungen                                      TOM\nc) Vorsorgereserven                                                TDM\nhiervon gebunden:                           TOM ..........11 )\nd) Abzinsungsbeträge                                               TOM\n10. Rückstellungen für Risiken aus Eventualver-\nbindlichkeiten\n(Passivposten unter dem Strich 1 a und 1 b)\nund für Rücknahmeverpflichtungen aus unech-\nten Pensionsgeschäften mit Darlehen\n(Passivposten unter dem Strich 2 a)\nsowie Pauschalwertberichtigungen auf Rück-\ngriffsforderungen aus den Passivposten unter\ndem Strich 1 a und 1 b                                                       TOM ..............\n11. in der Jahresbilanz mit Verbindlichkeiten kom-\npensierte Forderungen                                                        TOM ......... ..\n12. Beteiligungen im Sinne des § 19 Abs . 1 Satz 1\nNr. 6 KWG                                                                   TDM ..................\nTOM _ _\nGesamtkreditvolumen\nB. Kreditgrenzen\n1.. Die Großkreditgrenze nach § 13 Abs.. 1 KWG\n12\nbeträgt )                                                                     TDM                    ( ............ y\n2. Die sparkassenrechtliche Personalkredithöchst-\n13\ngrenze beträgt )                                                              TOM                    ( ............... )","1718                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nC. Kreditgliederung 14 )\nArten und Größenklassen                                                 Stück TOM        Anteil am Gesamt-\nkreditvolumen(%)\n2     3                 4\na) Forderungen an Kreditinstitute i.S.v. § 20 Abs. 1\nNr. 2 und 3 KWG\nKredite i.S.v. § 20 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 KWG\nKredite i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 3 und 4 KWG\nForderungssalden im Verrechnungsverkehr\nmit Kreditinstituten\nRisikofreie Teilbeträge von Weiterleitungskrediten\nb) Zwischensumme (von a)\n(Kredite, auf die § 13 Abs. 3 und 4 KWG\nkeine Anwendung findet)\nc) übrige Kredite\nbis unter   50 TOM\n50 TOM bis unter 100 TOM\n100 TOM bis unter 500 TOM\n500 TOM bis unter 1 Mio DM\n1 Mio DM bis unter 10 Mio DM\n10 Mio DM und darüber\nabzüglich Mehrfacherfassungen 15)\nd) Zwischensumme (von c)\ne) Gesamtkreditvolumen (b + d)                                                                   100\nD. Berechnung der Relation gemäß § 13 Abs. 3\n16\nKWG )\n1. Summe aller Großkredite nach § 13 Abs. 3 Satz 1\nNr. 2 KWG, ausgehend vom Gliederungsschema\nV. C.:\na) In Zeile d) der Kreditgliederung enthaltene\nKreditbeträge, die 15 v. H. des haftenden\nEigenkapitals übersteigen                                               TOM .......... .\nb) In Zeile d) der Kreditgliederung enthaltene\nKreditinanspruchnahmen, bei denen lediglich\ndie Zusagen die Großkreditgrenze überstei-\ngen                                                                     TOM .......... .\nabzüglich:\nc) Nach § 13 Abs. 6 KWG zu kürzende Beträge\n(Teilsumme aus den Buchstaben a und b)          TOM .......... .","Nr. 54 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Oktober 1993                                                    1719\nd) Restkreditbeträge aus den Buchstaben a und\nb, die nach Vornahme der Kürzungen unter\nBuchstabe c die Großkreditgrenze unter-\nschreiten                                                   TOM\ne) Mehrfacherfassungen 11)                                       TOM - - -                           . I.   TOM _ _\nf) Summe der Großkredite nach § 13 Abs. 3\nSatz 1 Nr. 2 KWG\n(Stückzahl: ......... )                                                                                TDM--\n2. Relation gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG                                                                   _ _ _ fach\nE. Höchstkreditgrenze gemäß § 13 Abs. 4 KWG 16)\nAm Bilanzstichtag überstiegen keine/_ _ Groß-\nkredite 50 v. H. des haftenden Eigenkapitals. 10)\nAnmerkungen zur Anlage zum Jahresabschluß\n') Die Rundungen sind jeweils auf volle tausend DM (TOM) vorzunehmen. Bei Beträgen bis zu DM 1 000 muß eine Rundung auf tausend DM erfolgen. Bei\nder Bildung der Zwischen- und Endsummen sind die ungerundeten Beträge in die Berechnung einzustellen und danach das jeweilige Ergebnis zu\nrunden.\n2\n)  Soweit Genußrechte an Kreditinstituten nicht in Wertpapieren verbrieft und nicht rückzahlbar (Ausweis unter Aktivposten 15 Sonstige Vermögensge-\ngenstände) sind, sind sie unter ihrem Ausweisposten als Ausgliederung in der Anlage zu zeigen; die Anlage ist in diesem Fall entsprechend zu\nergänzen.\n3\n)   Soweit in den Aktivposten 2 bis 6 Geschäfte mit Vertragspartnern enthalten sind, die ihren Sitz, Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland haben,\nsind diese entsprechend der Gliederung im Bilanzformblatt hier aufzuführen, soweit möglich unter Angabe der ausländischen Währung. Entsprechen-\ndes gilt für die Passivposten 1 bis 3.\n•) Die zur Rettung von Forderungen erworbenen Grundstücke und Gebäude sind entsprechend§ 12 Abs. 2 Nr. 4 KWG nicht länger als fünf Jahre in den\nAusgliederungsvermerk aufzunehmen; diese Vermögensgegenstände sind spätestens dann dem Aktivposten 12 Sachanlagen zuzuordnen.\n•) Als zweckgebundene Mittel sind alle Verbindlichkeiten aufzuführen, bei denen der Kreditgeber die Ausleihung an im einzelnen bezeichnete\nKreditnehmer oder an einen bezeichneten Kreis von Kreditnehmern für einen bestimmten Zweck vorgeschrieben hat. Hierzu sind auch Mittel zu\nrechnen, die dem berichtenden Institut nach bereits durchgeführter Kreditgewährung zur Refinanzierung bestimmter Engagements zur Verfügung\ngestellt wurden.\n6\n)   Darzustellen ist das haftende Eigenkapital nach § 1O KWG unter Angabe der einzelnen Posten, die der Errechnung zugrunde liegen, wie es mit der\nFeststellung der Bilanz gemäß § 10 Abs. 7 Satz 1 KWG wirksam werden wird; in Klammern ist auch das am Bilanzstichtag gemäß der letzten\nfestgestellten Bilanz oder dem letzten Feststellungsbescheid des Bundesaufsichtsamtes geltende haftende Eigenkapital anzugeben. Bei Kreditgewäh-\nrungen gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 Satz 4 KWG sind die entsprechenden Beträge im Berechnungsschema jeweils offen abzusetzen.\nFür den Fall, daß von übergeordneten Kreditinstituten Angaben zur angemessenen Eigenkapitalausstattung für Kreditinstitutsgruppen gemäß§ 10a\nKWG gemacht werden müssen, sind sie an dieser Stelle in die Anlage zum Jahresabschluß entsprechend einzufügen.\n') Wurde ein Zwischenabschluß erstellt, so ist ein Zwischengewinn bzw. -verlust als gesonderter Posten hierunter einzufügen und zu berücksichtigen.\n8\n)  Soweit die Relation auch auf konsolidierter Basis gemäß § 12 Abs. 5 Satz 4 KWG eingehalten werden muß, ist diese Angabe hier zusätzlich\naufzunehmen.\n9\n)  Das haftende Eigenkapital, das nach den Grundsätzen nach § 10 Abs. 1 Satz 2 KWG über die Angemessenheit des haftenden Eigenkapitals zu\nberücksichtigen ist.\n10\n)    Werden Leasinggegenstände von Sparkassen als Leasinggeber aktiviert, so ist der entsprechende Aktivposten unter Ausgliederung des auf die\nLeasinggegenstände entfallenden Betrages in die Kreditgliederung einzufügen.\n\") Hier ist der Betrag stiller Reserven im Sinne des§ 340f HGB bzw.§ 26a KWG a. F. zu zeigen, der im Hinblick auf fehlende Einzelwertberichtigungen als\ngebunden anzusehen ist.\n12\n)    Bei der Berechnung der Großkreditgrenze gilt als haftendes Eigenkapital nur di.e Summe der in § 13 Abs. 8 KWG aufgeführten Eigenkapitalbestand-\nteile, allerdings einschließlich der schon vorhandenen, aber erst durch die Feststellung des Jahresabschlusses wirksam werdenden Posten. In\nKlammern ist die am Bilanzstichtag geltende Großkreditgrenze anzugeben.\n1\n\")    Wird die sparkassenrechtliche Personalkredithöchstgrenze in Abhängigkeit von variablen Größen (z. B. den Einlagen) festgelegt, so ist von den Werten\nder Jahresbilanz auszugehen. In Klammem ist der am Bilanzstichtag geltende Betrag anzugeben.\n14\n)    Für die Behandlung mehrerer Kredite als „Kredit an einen Kreditnehmer\" ist § 19 Abs. 2 KWG zugrunde zu legen. Ihr gesonderter Ausweis nach V. C.\nZeile a) bleibt unberührt. Die Großkreditgrenze gemäß§ 13 Abs. 1 KWG (V. B. 1.) ist als zusätzliche Größenklassenbegrenzung in das Gliederungs-\nschema aufzunehmen.\n15\n)    Hier ist die über die einmalige Erfassung des einer Personenhandelsgesellschaft oder einer BGB-Gesellschaft gewährten Kredites hinausgehende\nMehrfacherfassung summenmäßig abzusetzen. Entsprechendes gilt für sonstige Mehrfacherfassungen.\n16\n)    Bei der Berechnung des Betrages der Großkredite, der Relation gemäß§ 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG sowie der Höchstkreditgrenze gemäß § 13 Abs. 4\nKWG findet § 13 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 KWG keine Anwendung.\nFür gruppenangehörige Kreditinstitute sind vom übergeordneten Kreditinstitut Angaben gemäß§ 13a KWG -falls erforderlich - zusätzlich in die Anlage\nzum Jahresabschluß aufzunehmen.\n11\n)    Bei der Ermittlung der Summe aller Großkredite nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG sind die Kredite an Personenhandelsgesellschafter (Komplemen-\ntäre, Kommanditisten) und an BGB-Gesellschafter auch dann einzubeziehen, wenn sie 15 v. H. des haftenden Eigenkapitals (§ 13 Abs. 8 KWG) erst\ndurch Hinzurechnung des der Personenhandelsgesellschaft/BGB-Gesellschaft gewährten Kredites übersteigen. Eine sich ergebende Mehrfacherfas-\nsung dieses Kredites ist am Ende der Aufstellung wieder abzusetzen, so daß dieser insgesamt nur einmal berücksichtigt wird. Entsprechendes gilt für\nsonstige Mehrfacherfassungen.\n18\n)    Bei der Berechnung der Großkredithöchstgrenze ist der am Bilanzstichtag geltende Betrag des nach § 13 Abs. 8 KWG ermittelten haftenden\nEigenkapitals zugrunde zu legen."]}