{"id":"bgbl1-1993-4-5","kind":"bgbl1","year":1993,"number":4,"date":"1993-02-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/4#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1993-4-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1993/bgbl1_1993_4.pdf#page=23","order":5,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Stiftung \"Preußischer Kulturbesitz\"","law_date":"1993-01-28T00:00:00Z","page":135,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1993                                  135\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die Satzung der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz\"\nVom 28. Januar 1993\nAuf Grund des § 4 des Gesetzes zur Errichtung einer                 cc} Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 ange-\nStiftung „Preußischer Kulturbesitz\" und zur Übertragung                    fügt:\nvon Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen\n,,(5) Kann ein Land in einer Stiftungsratssit-\nauf die Stiftung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliede-\nzung nicht vertreten sein, so kann es sein\nrungsnummer 224-3, veröffentlichten bereinigten Fassung\nStimmrecht dem Vertreter eines anderen Lan-\nverordnet die Bundesregierung:\ndes zur Wahrnehmung in der Sitzung übertra-\ngen.\"\nArtikel 1\nc) § 4 wird wie folgt geändert:\nDie Verordnung über die Satzung der Stiftung „Preußi-               aa} In Absatz 1 wird das Wort „vier\" durch das Wort\nscher Kulturbesitz\" in der im Bundesgesetzblatt Teil 111,                  ,,sieben\" ersetzt.\nGliederungsnummer 224-3-1, veröffentlichten bereinigten\nFassung, geändert durch die Verordnung vom 20. Dezem-                 bb} In Absatz 2 Buchstabe a, b und d wird jeweils\nber 1974 (BGBI. 1 S. 3710), wird wie folgt geändert:                       das Wort „Kurator'' durch das Wort „Präsiden-\nten\" ersetzt.\n1. Artikel I wird wie folgt geändert:                             d} § 5 wird wie folgt geändert:\na} In § 1 Abs. 2 wird das Wort „Kurator\" durch das Wort           aa} In Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 wird\n,,Präsident\" ersetzt.                                              jeweils das Wort „Kurator'' durch das Wort\nb) § 2 wird wie folgt geändert:                                       ,,Präsidenten\" ersetzt.\naa) Absatz 1 wird wie folgt gefaßt:                            bb) Absatz 4 wird wie folgt geändert:\n,,(1} Mitglieder des Stiftungsrates sind zwei               aaa} In Satz 2 werden die Wörter „sowie aus\nVertreter des Bundes, zwei Vertreter des Lan-                          zwei Stiftungsratsmitgliedern\" durch die\ndes Berlin, zwei Vertreter des Landes Nord-                            Wörter „sowie aus drei Stiftungsratsmit-\nrhein-Westfalen und je ein Vertreter der Länder                        gliedern\" ersetzt.\nBaden-Württemberg, Bayern, Brandenburg,                       bbb} In Satz 7 werden die Wörter „einer der\nBremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-                                  beiden\" durch die Wörter „zwei der drei\"\nVorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,                            ersetzt.\nSaarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schles-\nwig-Holstein und Thüringen.\"                                  ccc) In Satz 8 wird das Wort „zwei\" durch das\nWort „drei\" ersetzt.\nbb) Absatz 3 wird wie folgt gefaßt:\ne) § 6 wird wie folgt geändert:\n,,(3) Der Bund hat hundertundzwanzig Stim-\nmen. Die Länder haben achtzig Stimmen, die                aa} In Absatz 1 wird das Wort „Kurator\" durch das\nsich wie folgt verteilen:                                       Wort „Präsident\" ersetzt.\nBaden-Württemberg               neun Stimmen,             bb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nBayern                          eine Stimme,                    aaa} Buchstabe c wird wie folgt gefaßt:\nBerlin                         dreiundzwanzig\nStimmen,                               ,,c) die Ernennung von Beamten bis ein-\nBrandenburg                     zwei Stimmen,                               schließlich Besoldungsgruppe A 14\nBremen                          eine Stimme,                                und die Einstellung von Referenda-\nHamburg                         zwei Stimmen,                               ren,\".\nHessen                         fünf Stimmen,                   bbb) Buchstabe d wird wie folgt gefaßt:\nMecklenburg-Vorpommern          eine Stimme,\n„d) der Abschluß von Arbeitsverträgen\nNiedersachsen                   sechs Stimmen\nmit Angestellten der Vergütungsgrup-\nNordrhein-Westfalen             sechzehn Stim-\npen I b bis X BAT und mit Arbeitern.\"\nmen,\nRheinland-Pfalz                drei Stimmen,             cc} In Absatz 3 Buchstabe a wird die Zahl „100 000\"\nSaarland                        eine Stimme,                   durch die Zahl „500 000\" ersetzt.\nSachsen                         vier Stimmen,\nSachsen-Anhalt                  zwei Stimmen,         f)  § 7 wird wie folgt geändert:\nSchleswig-Holstein              zwei Stimmen,             aa) In Absatz 1 wird das Wort „Kurator'' durch das\nThüringen                       zwei Stimmen.\"                 Wort „Präsident\" ersetzt.","136                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nbb) In Absatz 2 wird das Wort „Kurator\" durch das                        Rechnungsprüfung; die Entlastung bedarf\nWort „Präsidenten\" ersetzt.                                         der Genehmigung des Bundesministers\ng) In § 8 wird das Wort „Kurator\" durch das Wort                            des Innern und des Bundesministers der\n,,Präsident\" ersetzt.                                                    Finanzen.\"\nh) In § 10 wird das Wort „Kurator\" jeweils durch das                  ccc) Satz 6 wird aufgehoben.\nWort „Präsidenten\" ersetzt.\ni) § 14 wird wie folgt geändert:                             j) In § 15 Abs. 4 wird das Wort „Kurator\" durch das\nWort „Präsident\" ersetzt.\naa) In Absatz 2 wird das Wort „Kurator\" durch das\nWort „Präsidenten\" ersetzt.\n2. Artikel II wird gestrichen. Artikel III wird Artikel II.\nbb) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\naaa) In Satz 2 wird das Wort „Kurator\" durch\ndas Wort „Präsidenten\" ersetzt.\nbbb} Satz 5 wird wie folgt gefaßt:                                          Artikel 2\n,,Der Stiftungsrat entlastet den Präsiden-     Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in\nten auf Grund des Ergebnisses der            Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn,den28.Januar1993\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister des Innern\nRudolf Seiters"]}