{"id":"bgbl1-1993-4-1","kind":"bgbl1","year":1993,"number":4,"date":"1993-02-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/4#page=57","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1993-4-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1993/bgbl1_1993_4.pdf#page=57","order":1,"title":"Berichtigung des Gesetzes zur Anpassung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen an das Gemeinschaftsrecht sowie zur Änderung anderer Gesetze (Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz)","law_date":"1993-01-20T00:00:00Z","page":169,"pdf_page":57,"num_pages":1,"content":["Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1993                                                                                    169\nBerichtigung\ndes Gesetzes zur Anpassung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen\nan das Gemeinschaftsrecht sowie zur Änderung anderer Gesetze\n(Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz)\nVom 20. Januar 1993\nDas Gesetz zur Anpassung von Verbrauchsteuer- und                                             2. In der Fußnote zu Artikel 5 ist die Angabe ,,(ABI.\nanderen Gesetzen an das Gemeinschaftsrecht sowie zur                                                  EG Nr. L ... S. . .. )\" durch die Angabe ,,(ABI. EG\nÄnderung anderer Gesetze (Verbrauchsteuer-Binnen-                                                     Nr. L 390 S. 124)\" zu ersetzen.\nmarktgesetz) vom 21. Dezember 1992 (BGBI. 1 S. 2150) ist                                        3. In Artikel 5 § 31 Abs. 1 Nr. 4 ist die Angabe ,,(ABI.\nwie folgt zu berichtigen:                                                                             EG Nr. L ... S. . ..)\" durch die Angabe ,,(ABI. EG\nNr. L 390 S. 124)\" zu ersetzen.\n1. Artikel 2 § 13 Abs. 1 lautet richtig wie folgt:\n4. In Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe a ist die Angabe ,,(ABI.\n,,(1) Wird Bier aus einem Gebiet außerhalb der Euro-\nEG Nr. L ... S....)\" durch die Angabe ,,(ABI. EG\npäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drittland) unmittel-\nNr. L 390 S. 124)\" zu ersetzen.\nbar in das Steuergebiet verbracht (Einfuhr) oder befin-\ndet es sich                                                                                 5. In der Fußnote zu Artikel 11 ist die Angabe ,,(ABI.\nEG Nr. L . . . S. . ..)\" durch die Angabe ,,(ABI. EG\n1. in einem Zollverfahren oder\nNr. L 390 S. 124)\" zu ersetzen.\n2. in einer Freizone oder einem Freilager des Steuer-\n6. In Artikel 13 ist die Angabe „28. Februar 1992 (BGBI. 1\ngebiets\nS. 297)\" durch die Angabe „25. Februar 1992 (BGBI. 1\ngelten die Zollvorschriften sinngemäß für die Entste-                                             S. 297)\" zu ersetzen.\nhung der Steuer und den Zeitpunkt, der für ihre Bemes-\n7. In Artikel 14 ist die Angabe „2. November 1992 (BGBI. 1\nsung maßgebend ist, für die Person des Steuer-\nS. 1853)\" durch die Angabe „9. November 1992\nschuldners, die Fälligkeit, den Zahlungsaufschub, das\n(BGBI. 1 S. 1853)\" zu ersetzen.\nErlöschen in anderen Fällen als durch Einziehung, den\nErlaß, die Erstattung und die Nacherhebung sowie das                                        8. In Artikel 16 ist der Angabe „Nach § 5 Abs. 2 Satz 1\" die\nSteuerverfahren.\"                                                                                 Angabe „2.\" voranzustellen.\nBonn, den 20. Januar 1993\nDer Bundesminister der Finanzen\nIm Auftrag\nDr. Schmutzer\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 4, ausgegeben am 2. Februar 1993\nTag                                                                              Inhalt                                                                                 Seite\n25. 1. 93      Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Dezember 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Republik Ungarn über die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen . . . . . . . . . . . . .                                                         115\n20. 11. 92     Bekanntmachung einer Änderung der Verfahrensordnung der Europäischen Kommission für Men-\nschenrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . .        121\n18. 12. 92    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Voll-\nstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • .                         123\n18. 12. 92    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Ver-\nträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  124\n18. 12. 92    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung der antarktischen\nRobben..........................................................................                                                                               125\n18. 12. 92    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens und Statuts über die Freiheit des\nDurchgangsverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . • . . • . . . . .               125\n18. 12. 92    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Haupt-\nstraßen des internationalen Verkehrs (AGR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . .                           126\n(Fortsetzung nächste Seite)"]}