{"id":"bgbl1-1993-37-5","kind":"bgbl1","year":1993,"number":37,"date":"1993-07-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/37#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1993-37-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1993/bgbl1_1993_37.pdf#page=9","order":5,"title":"Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung","law_date":"1993-07-15T00:00:00Z","page":1209,"pdf_page":9,"num_pages":3,"content":["Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1993                  1209\nAnordnung\nzur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung\nbei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Diensthermfähigkeit\nim Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung\nVom 15. Juli 1993\nAuf Grund des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Bundesdisziplinarordnung in der\nFassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 1967 (BGBI. 1S. 750, 984) wird im\nBenehmen mit dem Bundesministerium des Innern angeordnet:\n§1\nBundesanstalt für Arbeit\n(1) Einleitungsbehörde im Sinne der Bundesdisziplinarordnung ist für die\nBeamten der Bundesanstalt für Arbeit\n_a) das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung für den Präsidenten und\nden Vizepräsidenten der Bundesanstalt sowie für die Präsidenten und die\nVizepräsidenten der Landesarbeitsämter,\nb) der Vorstand der Bundesanstalt, der seine Befugnisse auf den Präsidenten\nder Bundesanstalt übertragen kann, für die übrigen Beamten.\n(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung behält sich vor, im\nEinzelfall die Befugnisse der Einleitungsbehörde an sich zu ziehen.\n§2\nBundesversicherungsanstalt für Angestellte,\nLandesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen, Bundesknappschaft\n(1) Einleitungsbehörde im Sinne der Bundesdisziplinarordnung ist für die\nBeamten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der Landesversiche-\nrungsanstalt Oldenburg-Bremen und der Bundesknappschaft\na) das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung für die Geschäftsführer\nund deren Stellvertreter sowie für die Mitglieder der Geschäftsführung,\nb) der Geschäftsführer oder die Geschäftsführung der jeweiligen Körperschaft für\ndie übrigen Beamten.\n(2) § 1 Abs. 2 gilt entsprechend.\n§3\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\nDiese Anordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft. Gleichzeitig tritt Teil I der\nAnordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung im Geschäftsbereich\ndes Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung in der im Bundesgesetzblatt\nTeil III, Gliederungsnummer 2031-1-5, veröffentlichten bereinigten Fassung\naußer Kraft.\nBonn, den 15. Juli 1993\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nIn Vertretung\nDr. Bernhard Worms","1210                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 22, ausgegeben am 20. Juli 1993\nTag                                                                              Inhalt                                                                                 Seite\n13. 7. 93      Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige\nAmtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       970\n13. 7. 93      Sechste Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen des Internationalen Übereinkommens\nvon 197~ zur Verhütung der Meeres~~rschmutzung durch Schiffe und des Protokolls von 1978 zu\ndiesem Ubereinkommen (6. MARPOL-AndV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              993\n12. 6. 93      Bekanntmachung des deutsch-ivorischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . .                                                          994\n14. 6. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zoll-\nbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . .                                           995\n14. 6. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale\nBeförderung gefährlicher Güter auf der Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        996\n15. 6. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des Internationalen\nSeeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • .      996\n15. 6. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen\nfür industrielle Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           998\n16. 6. 93      Bekanntmachung des deutsch-philippinischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . .                                                             999\n16. 6. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Allgemeinen Abkommens über die Vorrechte und\nBefreiungen des Europarates sowie des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 1000\n16. 6. 93      Bekanntmachung des deutsch-philippinischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . .                                                            1001\n17. 6. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des\nVölkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1002\n18. 6. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Abkommens über die internationale Hinter-\nlegung gewerblicher Muster oder Modelle sowie der Stockholmer Ergänzungsvereinbarung zu diesem\nAbkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . • . . . . . . . . . . . . .      1003\n21. 6. 93      Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit Ghana . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . • . • . . . • . . . . •          1003\n21. 6. 93      Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit Kap Verde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . .            1004\n21. 6. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer\nöffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . .                    1005\n21. 6. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten\nKonflikten, des Ubereinkommens über den zwischenstaatlichen Austausch von amtlichen Veröffent-\nlichungen und Regierungsdokumenten und des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und\nNaturerbes der Welt • . . • • . • . . . . . . . • . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1006\n21. 6. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Aus-\ntausch von Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1007\n22. 6. 93      Bekanntmachung zu dem Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende\nRecht . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 1007\n23. 6. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Anerkennung\nund Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen . . . . . . . . . • • • • • . . . . . . . . • . . . . . • . . . . . . . . . . . •                            1008\nDie Anlage zur 6. MARPOL-Änderungsverordnung wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben.\nAbonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 11,00 DM (9,30 DM zuzüglich 1,70 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,00 DM.\nPreis des Anlagebandes: 17,20 DM (15,50 DM zuzüglich 1,70 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 18,20 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1993                                                                               1211\nNr. 23, ausgegeben am 23. Juli 1993\nTag                                                                        Inhalt                                                                                 Seite\n15. 7.. 93 Gesetz zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen\nAbbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     1010\nneu: 188-41; 210-4, 26-6, 7133-3\n22. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1978 über\nNormen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von\nSeeleuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1094\n22. 6 . 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1972 über die Internationalen\nRegeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               1094\n23. 6. 93  Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit Ecuador . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1095\n25. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation\nfür geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1096\n28. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung\nund Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten\n(Diplomatenschutzkonvention) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1096\n28. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und lmmunitäten\nder Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1097\n28. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von New York vom 31. März 1953\nüber die politischen Rechte der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1097\n28. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1979 über den\nSuch- und Rettungsdienst auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1098\n5. 7 . 93 Bekanntmachung zum Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt d.~s Königreichs\nDänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Ubereinkommen\nüber die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher ~ntscheidungen in Zivil- und\nHandelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Ubereinkommens durch den\nGerichtshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1098\n9. 7. 93  Bekanntmachung des Übereinkommens und der Absprache zur technischen Durchführung des Über-\neinkommens betreffend die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt zwischen\nBelgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und\nPolen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1099\nPreis dieser Ausgabe: 20,30 DM (18,60 DM zuzüglich 1,70 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 21,30 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}