{"id":"bgbl1-1993-35-9","kind":"bgbl1","year":1993,"number":35,"date":"1993-07-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/35#page=32","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1993-35-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1993/bgbl1_1993_35.pdf#page=32","order":9,"title":"Berichtigung der Neufassung des Umsatzsteuergesetzes","law_date":"1993-06-25T00:00:00Z","page":1160,"pdf_page":32,"num_pages":1,"content":["1160                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nBerichtigung\nder Bekanntmachung der Neufassung des Umsatzsteuergesetzes\nVom 25. Juni 1993\nDas Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April\n1993 (BGBI. 1 S. 565) ist wie folgt zu berichtigen:\n1. § 6 Abs. 1 muß wie folgt lauten:\n,,(1) Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1) liegt vor, wenn bei ei~er Lieferung\n1. der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet,\nausgenommen Zollfreigebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet\nhat oder\n2.. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet,\nausgenommen Zollfreigebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet\nhat und ein ausländischer Abnehmer ist oder\n3. der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die\nin § 1 Abs. 3 bezeichneten Zollfreigebiete befördert oder versendet hat und\nder Abnehmer\na) ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwor-\nben hat, oder\nb) ein ausländischer Abnehmer, aber kein Unternehmer, ist und der Ge-\ngenstand in das übrige Drittlandsgebiet gelangt.\nDer Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bear-\nbeitet oder verarbeitet worden sein.\"\n2. In der Anlage zu§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sind\na) in Nummer 1O Buchstabe e das Wort „Chicoree\" durch das Wort „Chicoree\"\nund\nb) in Nummer 52 Buchstabe c die Worte „aus Unterpositionen 9021.21,\n9021.29\" durch die Worte „aus Unterpositionen 9021.21, 9021.29 und\n9021.30\"\nzu ersetzen.\nBonn, den 25. Juni 1993\nBundesministerium der Finanzen\nIm Auftrag\nSaß"]}