{"id":"bgbl1-1993-35-2","kind":"bgbl1","year":1993,"number":35,"date":"1993-07-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/35#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1993-35-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1993/bgbl1_1993_35.pdf#page=4","order":2,"title":"Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete","law_date":"1993-07-01T00:00:00Z","page":1132,"pdf_page":4,"num_pages":6,"content":["11132                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nVerordnung\nüber die Ausdehnung des grenznahen Raumes\nund die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete\nVom 1. Juli 1993\nAuf Grund des § 14 Abs. 1 und 4 des Zollverwaltungs-        Freizonen gelegenen Bereiche. Straßen, Wege,\ngesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBI. 1S. 2125) ver-            Bahnkörper, Gewässer, Deiche und ähnliches, die den\nordnet das Bundesministerium der Finanzen:                      Verlauf der Begrenzungslinie bestimmen. Sie gehören\ninsoweit zu den der Grenzaufsicht unterworfenen Ge-\n§ 1                                 bieten, als in Anlage 2 nichts Abweichendes angeord-\nnet ist;\nAusdehnung des grenznahen Raumes\n2. die Zollflugplätze (§ 2 Abs. 4 des Zollverwaltungsge-\nDer Verlauf der rückwärtigen Begrenzungslinie des            setzes);\ngrenznahen Raumes ergibt sich für die Bereiche, in denen\nder grenznahe Raum zur Sicherung der Zollbelange über       3. die in Anlage 3 bezeichneten besonderen Landeplätze\ndas in § 14 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes           und anderen verkehrsrechtlich zugelassenen Flug-\nfestgelegte Maß hinaus ausgedehnt wird aus Anlage 1.            plätze.\nStraßen, Wege, Bahnkörper, Gewässer, Deiche und ähn-                                     §3\nliches, die den Verlauf der Begrenzungslinie bestimmen,\nsowie Städte und Orte, die von der Begrenzungslinie be-                             Inkrafttreten\nrührt werden, gehören zum grenznahen Raum, soweit in           (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\nAnlage 1 nichts Abweichendes angeordnet ist.                dung in Kraft.\n§2                                 (2) Gleichzeitig treten. die Verordnung über die Zoll-\ngrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht un-\nGebiete,                          terworfenen Gebiete in der im Bundesgesetzblatt Teil III,\ndie der Grenzaufsicht unterworfen sind             Gliederungsnummer 613-1-3, veröffentlichten bereinigten\nDer Grenzaufsicht unterworfen sind:                      Fassung, zuletzt geändert durch die Verordnung vom\n18. Juni 1990 (BGBI. 1 S. 1118), sowie die Erste Durch-\n1.. die in Anlage 2 bezeichneten von außerhalb der Zoll-    führungsbestimmung zum Zollgesetz - Zollgrenze, Zoll-\ngrenze der Gemeinschaft zugänglichen Binnenge-          binnenlinie - vom 24. August 1990 (GBI. 1 Nr. 59 S. 1439)\nwässer, ihre Inseln und Ufergelände. Weiter die um die  außer Kraft.\nBonn, den 1. Juli 1993\nDer Bundesminister der Finanzen\nTheo Waigel","Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juli 1993                               1133\nAnlage 1\n(zu § 1)\nRückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes\nAn der Nordseeküste                                         zur Straßenbrücke über das Bütteler Sieltief, biegt hier\nnach Westen ab und läuft am Bütteler Sieltief entlang bis\nA. Im Zuständigkeitsbereich                                 zum Weserdeich, überquert diesen und läuft dann an der\nder Oberfinanzdirektion Hamburg                          Südseite des Bütteler Sielhafens entlang bis zur Weser.\nSie überspringt diese in gerader Linie zur Einmündung des\nDie rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Rau-         Beckumer Sieltiefs (Südseite) in die Weser.\nmes verläuft von Neufeld auf dem rechten Elbufer in einer\nGeraden über die Elbe bis zum westlichen Endpunkt der       C. Im Zuständigkeitsbereich\nStraße von Oederquart nach Neuenschleuse und folgt              der Oberfinanzdirektion Hannover\ndann von dort in südlicher Richtung dem Weg nach Bent-\nwisch - Niederstrich - Achthöfendeich bis zum Auftreffen    Die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Rau-\nauf die B 495 und dieser bis zum Schnittpunkt mit der B 73. mes schließt an die der Oberfinanzdirektion Bremen an\nVon dort verläuft die Begrenzungslinie in nördlicher Rich-  und folgt in südlicher Richtung der Uferlinie der Weser bis\ntung entlang der B 73 bis zur Abzweigung der Straße nach    zum Stadlander Sieltief, folgt diesem bis zum Schnittpunkt\nLüdingworth kurz vor Altenbruch. Sie folgt dieser bis Lü-   mit der B 212, dieser bis zum Schnittpunkt mit der B 437 in\ndingworth in südlicher Richtung, wendet sich dann am        Rodenkirchen, läuft an der B 437 entlang bis Friedeburg,\nSchnittpunkt der Straße nach Franzenburg nach Westen        weiter auf der B 436 nach Hesel und von dort in westlicher\nund stößt hinter diesem Ort an die L 135, wo sie dieser am  Richtung weiter auf der B 530. Ab der Abfahrt Warsings-\nOstrand nach Süden bis „Hohe Lieth\" folgt.                  fehn/Neermoor führt sie in westlicher Richtung nach Neer-\nmoor und von dort auf der B 70 bis zum Emsdeich. Hier\nB. Im Zuständigkeitsbereich                                 überspringt sie den Emsdeich und die Ems. Auf dem\nder Oberfinanzdirektion Bremen                          Westufer der Ems verläuft sie in nordwestlicher Richtung\nbis Pogum und von dort bis zur deutsch/niederländischen\nDie rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Rau-        Grenze auf dem Ostufer des Dollart.\nmes schließt bei der „Hohen Lieth\" an die der Oberfinanz-\ndirektion Hamburg an und verläuft weiter am Ostrand der\nL 135 nach Süden über Midlum und Langen - Ortschaft         An der Ostseeküste\nHolßel - bis Langen - Ortschaft Sievern -. Von hier folgt\nsie der in südostwärtiger Richtung führenden Straße bis\nD. Im Zuständigkeitsbereich\nnach Langen - Ortschaft Debstedt -, weiter in ostwärtiger\nder Oberfinanzdirektion Rostock\nRichtung längs der Straße nach Drangstedt bis zur Ab-\nzweigung der nach Schiffdorf - Ortschaft Wehden - füh-      Vom Schnittpunkt der Landesgrenze zwischen Mecklen-\nrenden Straße. Dieser folgt sie in südostwärtiger Richtung  burg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit der A 24\nbis zu ihrem Schnittpunkt mit der Bundesbahnlinie Bremer-   verläuft die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen\nhaven - Bederkesa und führt dann in gerader Linie über      Raumes entlang der Autobahn in östlicher Richtung bis\nWehdenerdamm bis zum ostwärtigen Ortsrand von Schiff-       zum Schnittpunkt mit der B 321 (Ausfahrt Hagenow), folgt\ndarf - Ortschaft Laven -. Von dort verläuft sie in südost-  der B 321 in nördlicher Richtung bis Zippendorf-Mueß und\nwärtiger Richtung bis zur Geeste und weiter, diese über-    dann weiter dieser Straße folgend in östlicher Richtung bis\nschreitend, in südlicher Richtung über Schiffdorf - Ort-    zum Schnittpunkt mit der B 104 bei Rampe, verläuft weiter\nschaft Bramel - am Westufer des Großen Sellstedter Sees     entlang der B 104 in östlicher Richtung bis zum Schnitt-\nentlang über Wildes Moor bis zur Einmündung der von         punkt mit der B 192 bei Brüel und folgt der B 192 in\nHosermühlen nach Loxstedt - Ortschaft Bexhövede -           nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Eisen-\nführenden Straße in die zwischen den Ortschaften Schiff-    bahnstrecke Bad Kleinen - Bützow - Rostock. Von dort\ndorf und Sellstedt der Einheitsgemeinde Schiffdorf verlau-  verläuft sie entlang der Eisenbahnstrecke in östlicher Rich-\nfenden Straße. Von hier folgt sie der Straße von Hoser-     tung bis zum Schnittpunkt mit der Straße Schwaan -\nmühlen nach Loxstedt Ortschaft Bexhövede -, bis diese       Weitendorf bei Schwaan, folgt dieser Straße bis zum\nam Ostrand von Loxstedt - Ortschaft Bexhövede - in die      Schnittpunkt mit der B 103 bei Weitendorf, verläuft dann\nsüdwestlich nach Loxstedt - Ortschaft Loxstedt - führende   entlang der B 103 in nordöstlicher Richtung über Krons-\nHauptverkehrsstraße einmündet. Dieser folgt sie in süd-     kamp bis zum Schnittpunkt mit dem Fluß Recknitz bei\nwestlicher Richtung über Loxstedt      Ortschaft Bexhöve-   Laage und folgt der Recknitz über Tessin bis zum Schnitt-\nde -, Loxstedt - Ortschaft Bexhövede -, Loxstedt - Ort-     punkt mit der Umgehungsstraße bei Bad Sülze. Sie folgt\nschaft Loxstedt - und Loxstedt - Ortschaft Nesse - bis zur  dieser Straße in südöstlicher Richtung über Langsdorf bis\nEinmündung in die L 135. Dieser Straße folgt sie etwa       zum Schnittpunkt mit der Straße nach Franzburg - Stein-\n900 m in südlicher Richtung bis zur Abzweigung der          hagen bei Tribsees, verläuft entlang dieser Straße in nord-\nHauptverkehrsstraße nach Loxstedt Ortschaft Stotel -.       östlicher Richtung bis zur Straßenabzweigung nach\nHier biegt sie nach Westen ab und folgt nun der über        Franzburg, folgt von dort aus der Straße zunächst in süd-\nLoxstedt - Ortschaften Stotel und Holte - führenden Stra-   östlicher, dann in östlicher Richtung über Franzburg,\nße bis Loxstedt Ortschaft Büttel -. Dort biegt sie nach     Abtshagen, Wittenhagen und Altenhagen bis zum Schnitt-\nSüden ab und folgt der Straße zwischen den Ortschaften      punkt mit der Straße Grimmen - Miltzow. Sie folgt dieser\nBüttel und Neuenlande der Einheitsgemeinde Loxstedt bis     Straße in Richtung Miltzow bis zum Schnittpunkt mit der","1134                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nEisenbahnstrecke Stralsund - Greifswald - Anklam in           B 109 bis zum Schnittpunkt der Landesgrenze Branden-\nLitzow, von dort verläuft sie entlang der Eisenbahnstrecke    burg/Mecklenburg-Vorpommern des Oberfinanzbezirkes\nin südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 96    Rostock.\nin Greifswald und folgt dieser in südlicher Richtung bis zum\nSchnittpunkt mit der B 11 O in Jarmen. Von dort aus verläuft  Im Bereich der Stadt Müncheberg\nsie entlang der B 110 in Richtung Anklam bis zum Schnitt-\npunkt mit der Straße nach Krien in Neetzow, folgt dieser      Die Begrenzungslinie verläuft von der Ortschaft Heiners-\nStraße über Krien, Wegezin, Dennin, Spantekow, Drewe-         dorf entlang der B 5 Heinersdorf - Müncheberg (diese\nlow bis zum Schnittpunkt mit der B 197 bis Saarnow und        einschließend) bis zum Schnittpunkt mit der Stadtgrenze\nfolgt der B 197 in südwestlicher Richtung auf der B 197       der Stadt Müncheberg. Sie folgt dieser Grenze in westli-\nüber Lübbersdorf, Rohrkrug, Neuensund bis zum Schnitt-        cher Richtung, die Stadt Müncheberg einbeziehend, bis\npunkt mit der Straße Strasburg - Torgelow und folgt ihr       zum Schnittpunkt mit der Eisenbahnstrecke Strausberg -\ndann in südlicher Richtung bis zur Landesgrenze Mecklen-      Küstrin - Kietz. Weiter verläuft sie entlang dieser Eisen-\nburg-Vorpommern/Brandenburg bei Rosenthal.                    bahnstrecke in nordöstlicher Richtung bis zum Schnitt-\npunkt mit der Ortsverbindungsstraße Heinersdorf - Her-\nmersdorf in der Ortschaft Obersdorf.\nIm Binnenland\nIm Zuständigkeitsbereich                                      Im Bereich der Stadt Fürstenwalde\nder Oberfinanzdirektion Cottbus                               Die Begrenzungslinie des grenznahen Raumes verläuft\nvon der Ortschaft Alt Golm entlang der Ortsverbindungs-\nIm Bereich der Stadt Prenzlau\nstraße Alt Golm - Langewahl - Fürstenwalde (diese ein-\nDie Begrenzungslinie verläuft von der Ortschaft Bietikow      schließend) bis zum Schnittpunkt mit der Stadtgrenze der\nentlang der B 198 Gramzow - Prenzlau (diese einschlie-        Stadt Fürstenwalde. Sie folgt dieser Grenze in westlicher\nßend) bis zum Schnittpunkt mit der Stadtgrenze der Stadt      Richtung, die Stadt Fürstenwalde einbeziehend, bis zum\nPrenzlau. Sie folgt dieser Grenze in westlicher Richtung,     Schnittpunkt mit der Ortsverbindungsstraße Fürstenwalde\ndie Stadt Prenzlau einbeziehend, bis zum Schnittpunkt mit     - Steinhöfel und verläuft entlang dieser Ortsverbindungs-\nder B 109. Die Begrenzungslinie verläuft weiter entlang der   straße bis Steinhöfel.","Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juli 1993                                  1135\nAnlage 2\n(zu§ 2)\nGebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen sind\nA. Im Bereich der mittleren Eider und des Giselau-Kanals     Oederquart - Hollerdeich bis zum Auftreffen auf die rück-\nwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes bei\nist der Grenzaufsicht unterworfen die Eider sowie das        Neuenschleuse fort.\nGebiet 100 Meter beiderseits des Eiderufers eideraufwärts\nbis zur Einmündung des Giselau-Kanals, weiter der Gise-\nlau-Kanal sowie das Gebiet 100 Meter beiderseits des         D. Im Bereich der Unterweser einschließlich des Bereichs\nKanals bis zur Einmündung in den Nord-Ostsee-Kanal.               um den Freihafen Bremen\nist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von der\n8. Im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals                         folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird:\nist der Grenzaufsicht unterworfen der Kanal sowie das        Am linken Weserufer am Beckumer Sieltief beginnend\nGebiet 100 Meter beiderseits des Kanals sowie die vom        und zunächst mit der Begrenzungslinie des grenznahen\nKanal her zugänglichen Hafenanlagen, soweit sie nicht        Raumes zusammenfallend, folgt sie der jeweiligen Uferli-\nzum grenznahen Raum gehören.                                 nie der Weser bis zum Stadlander Sieltief und diesem\nSieltief bis zum Weserdeich. Sie verläuft dann in südlicher\nC. Im Bereich der Unterelbe einschließlich des Bereichs      Richtung entlang dem Deich bis zur L 889 (Raiffeisen-\num den Freihafen Hamburg                                straße), folgt dieser in westlicher Richtung bis zum Schnitt-\nist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von der    punkt mit der Bahnlinie Brake-Nordenham und verläuft an\nfolgenden Begrenzungslinie umschlossen wird:                 dieser entlang nach Süden bis zur K 206 (Boitwarder\nStraße). Dieser Straße folgt sie in westlicher Richtung bis\nAuf dem rechten Elbufer - beginnend am Schnittpunkt der      zur Boitwarder Kurve in Brake und führt über die Golz-\nvon Neufeld in nordöstlicher Richtung verlaufenden rück-     warder- und Bahnhofstraße nach Süden bis zum Braker\nwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes mit          Sieltief. Sie folgt diesem Sieltief nach Westen bis zur\nder B 5 in Schmedeswurth - verläuft sie in östlicher Rich-   Einmündung der Rönnel, anschließend der Rönnel bis zur\ntung entlang der B 5 und der B 206 bis zur Quetung mit der   K 207 und weiter dieser Straße bis Kirchhammelwarden.\nBahnlinie in Höhe der Lindenstraße in Itzehoe. Von hier      Von hier verläuft die Begrenzungslinie entlang der K 213\nfolgt sie der Bahnlinie in Richtung Glückstadt bis zum       über Oberhammelwarden bis zur Brücke über das Elsfle-\nAuftreffen auf die B 431 in Glückstadt. Weiter folgt sie der ther Sieltief nördlich Elsfleth. Diesem Sieltief folgt sie bis\nB 431 über Elmshorn und Uetersen (in beiden Orten je-        zur B 212, anschließend dieser Straße über Huntebrück\nweils unter Einschluß der unmittelbar angrenzenden Ha-       bis Seme und, zunächst in nordostwärtiger Richtung ab-\nfengebiete) sowie Wedel. Sie verläuft weiter der B 431       biegend, der B 74 und weiter der K 217 über Warfleth bis\nfolgend über Sülldorfer Landstraße, Osdorfer Landstraße,     Lernwerder. Von dort folgt sie der 885 bis zur Abzweigung\nOsdorfer Weg und Von-Sauer-Straße bis zur Einmündung         der K 217, dieser bis zu ihrer Einmündung in die L 75 bei\nin die Bahrenfelder Chaussee. Sie folgt dann dem Verlauf     Altenesch und der L 75 bis zum südlichen Ausgang der\nder Stresemannstraße, Max-Brauer-Allee, Altonaer Straße,     Ortschaft Ochtum, biegt nach Osten ab, überquert die\nSchanzenstraße, Sternschanze, An der Verbindungsbahn,        Ochtum und trifft auf die Landesgrenze. Die Begrenzungs-\nEdmund-Siemers-Allee,       Dammtordamm,         Esplanade,  linie läuft dann in südöstlicher Richtung entlang der Lan-\nLombardsbrücke, Glockengießerwall, Ernst-Merck-Straße,       desgrenze bis zum Bahndamm der Eisenbahn Bremen-\nKirchenallee, Adenauerallee, Beim Strohhause, Berliner       Oldenburg. Sie biegt dort im spitzen Winkel ab und verläuft\nTordamm, Borgfelder Straße, Hammer Landstraße, Hor-          nun am Nordfuß des Bahndamms entlang bis zum Beginn\nner Landstraße, Billstedter Hauptstraße und Steinbeker       der Eisenbahnbrücke. Hier wechselt sie auf die Ostseite\nHauptstraße zur Autobahnanschlußstelle Billstedt und         des Bahndamms über und überspringt die Weser auf der\nfolgt von dort der A 1 in südlicher Richtung bis zur An-     stromaufwärts gelegenen Seite der Brücke. Am rechten\nschlußstelle Harburg und setzt sich von dort in westlicher    Ufer der Weser bestimmt die Bahnlinie Oldenburg-Bremen\nRichtung der Neuländer Straße folgend bis zur Hannover-      den weiteren Verlauf der Begrenzungslinie bis einschließ-\nschen Straße fort. Von hier verläuft sie dieser Straße nach   lich der Brücke über die Hans-Böckler-Straße. Sie folgt\nSüden folgend bis zur Kreuzung mit der B 73, deren Lauf      dem Straßenzug Hans-Böckler-Straße - Nordstraße -\nsie in westlicher Richtung über die Hamburger Landes-         Bremerhavener Straße - Werftstraße - Stapelfeldstraße -\ngrenze bis zur Ortsumgehung Stade kurz hinter Agathen-        Hafenrandstraße auf dem Gewerbegebiet Use Akschen\nburg folgt. Sie verläuft weiter entlang dieser Ortsumge-      bis zur Einmündung der Kap-Horn-Straße. Von dort ver-\nhung in nördlicher Richtung, wo sie in Höhe der Ortschaft     läuft sie weiter an der Nordseite des Bahnkörpers und\nMelan auf den Obstmarschenweg trifft und setzt sich von       nach 300 Metern an der nördlichen Fußlinie des Bahn-\ndort in nordwestlicher Richtung über die Straßen Bütz-        damms bis zur Bahnüberführung an der Oslebshauser\nfleth - Drochtersen - Neuland - Wischafen - Hollerdeich -     Heerstraße. Hier überspringt sie den Bahndamm, verläuft","1136                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nweiter an der westlichen Seite der Grambker Heerstraße in Richtung Ditzum und endet an der rückwärtigen Begren-\nbis zur Mittelsbürener Landstraße, folgt dem Straßenzuge zung des grenznahen Raumes in Midlum.\nMittelsbürener Landstraße, folgt dem Straßenzuge Mittels-\nbürener Landstraße - Hofstraße - Hinterm Hofe - Vor dem F. Im Bereich der Peene\nAhnewelgen bis zur Grenze des Ortsteils Werderland und\nweiter dieser Grenze bis zur Lesumbroker Landstraße. ist der Grenzaufsicht unterworfen die Peene einschließlich\nJetzt folgt sie dieser Landstraße, der Burger Heerstraße, eines auf beiden Seiten des Flusses je 100 m breiten\nder Grambkermoorer Landstraße und dem Lesumer Deich Uferstreifens von der Stadt Demmin flußabwärts bis zur\n(das Grundstück der ehemaligen Werft Burmester ein- rückwärtigen Begrenzung des grenznahen Raumes\nschließend) bis zur Autobahnbrücke, diese ausschließend. (Schnittpunkt der Peene mit der B 96 bei Jarmen).\nSie überquert die Lesum und folgt dem Lesumer Deich,\ndem Steindamm bis zur Bremer Heerstraße, die sie über- G. Um den Freihafen Duisburg\nspringt; sodann folgt sie dem Deichweg bis zur Straße am\nLesumhafen, diese überspringend, dem Admiral-Brom- ist der Grenzaufsicht unterworfen der Gebietsstreifen von\nmy-Weg und der Straße am Wasser bis zur Friedrich- der Freizonengrenze ausgehend, der von der folgenden\nHumbert-Straße. Sie folgt dann dem Straßenzug Fried- Begrenzungslinie umschlossen wird:\nrich-Humbert-Straße, Friedrich-Klippert-Straße, Veges-\nSie beginnt an der Südspitze der Stahlinsel und folgt der\nacker Bahnhofsplatz (Westseite), Zur Vegesacker Fähre,\nUferlinie des Südhafens in nordöstlicher Richtung, bis sie\nBeilkenstraße, Weserstraße, Fröbelstraße bis zur Einmün-\nin Verlängerung der Uferlinie auf die Straße Stahlinsel\ndung in die Lindenstraße. Sie folgt weiter der Linden-\nstößt. Sie verläuft an dieser Straße in östlicher Richtung\nstraße, Landrat-Christians-Straße, Kapt.-Dallmann-Stra-\nentlang bis zur Schlickstraße, der sie nach Überquerung in\nße, Rönnebecker Straße, Dillener Straße, Farger Straße,\nnördlicher Richtung bis zur Bürgermeister-Pütz-Straße\nRekumer Straße und der Verkehrsstraße in nördlicher\nfolgt, die sie üb~rspringt. Jetzt biegt sie nach Westen ab,\nRichtung über Neuenkirchen, Rade, Aschwarden, Wurth-\nverläuft entlang der Bürgermeister-Pütz-Straße bis zur\nfleth, Rechtebe, Wersabe, Offenwarden, Sandstedt,\nStraße Unter den Ulmen, folgt dieser in südwestlicher\nRechtenfleth, Neuenlande bis zu der Straßenbrücke, die\nRichtung ca; 30 m und biegt dann nach Nordwesten ab,\nsüdlich von der Ortschaft Büttel über das Bütteler Sieltief _\num nach etwa 200 m auf die Bahnlinie Oberhausen-Duis-\nführt. Von hier ab ist sie die in westlicher Richtung verlau-\nburg-Ruhrort zu treffen. Sie folgt dem Gleiskörper in Rich-\nfende Begrenzungslinie des grenznahen Raumes bis zum\ntung Bahnhof Duisburg-Ruhrort ca. 750 m, biegt dann im\nBütteler Sielhafen und weiter die Weser überspringend bis\nrechten Winkel nach Süden ab, führt am Sportgelände und\nzur Einmündung des Beckumer Sieltiefs.\nmit Knick nach Südwesten am Friedhofsgelände vorbei bis\nzur Straße Am Nordhafen, die sie überspringt. Nun verläuft\nE. Im Bereich der Ems                                          sie mit der Straße Am Nordhafen ca. 65 m in östliche\nist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von der Richtung, biegt dann nach Südwesten ab und trifft auf die\nfolgenden Begrenzungslinie umschlossen wird:                   nördliche Ecke des Bunkerhafens. Schließlich folgt sie der\nnordöstlichen Uferlinie des Bunkerhafens in südöstlicher\nAn der rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Richtung bis zum Nordhafen und überspringt von dort das\nRaumes nördlich von Leer in Neermoor beginnend, folgt Hafenbecken in gerader Linie bis zur Südspitze der Stahl-\nsie der B 70 in Richtung Leer. Sie verläuft entlang der B 70 insel.\nüber Leer, dann weiter über Papenburg bis nach Herbrum.\nIn Herbrum verläuft sie in westlicher Richtung über die H. Um den Freihafen Deggendorf\nEms in Richtung Borsum bis zur Einmündung in die L 31,\ndieser folgt sie in nördlicher Richtung nach Weener bis zur ist der Grenzaufsicht unterworfen ein 100 Meter breiter\nEinmündung in die B 75, der sie bis nach Leer-Bingum Gebietsstreifen, der von der Freizonengrenze ausgehend\nfolgt. Von Leer-Bingum aus folgt sie der L 15 _über Jemgum diese umschließt.","Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juli 1993           113'7\nAnlage 3\n(zu§ 2)\nA. Besondere Landeplätze\n1. Aachen-Merzbrück                                      35. Klausheide bei Nordhorn\n2. Aalen-Heidenheim-Elchingen                            36. Koblenz-Winningen\n3. Allendorf (Eder)                                      37. Konstanz\n4. Arnsberg                                              38. Landshut\n5. Aschaffenburg-Großostheim                             39. Lernwerder\n6. Augsburg-Mühlhausen                                   40. Leutkirch-Unterzeil\n7. Baden-Baden-Oos                                       41. Lübeck-Blankensee\n8. Bayreuth-Bindlacher Berg                              42. Mannheim-Neuostheim\n9. Bielefeld-Windelsbleiche                              43. Marl-Loemühle\n10. Borkum                                                44. Mengen\n11. Braunschweig-Waggum                                   45. Mosbach-Lohrbach\n12. Bremerhaven-Luneort                                   46. Norderney\n13. Coburg-Brandensteinsebene                             47. Oberpfaffenhofen\n14. Dahlemer Binz                                         48. Offenburg\n15. Damme/Dümmer-See                                      49. Osnabrück-Atterheide\n16. Donaueschingen-Villingen                              50. Paderborn-Lippstadt\n17. Dortmund-Wickede                                      51. Passau-Vilshofen\n18. Eggenfelden                                           52. Peine-Eddesse\n19. Emden                                                 53. Pirmasens-Zweibrücken\n20. Essen-Mülheim                                         54. Porta Westfalica\n21. Finkenwerder                                          55. Rothenburg o.d.T.\n22. Flensburg-Schäferhaus                                 56. Saarlouis-Düren\n23. Föhren                                                57. Schwäbisch Hall\n24. Freiburg                                              58. Siegerland\n25. Ganderkesee                                           59. Speyer\n26. Hangelar bei Bonn                                     60. Stadtlohn-Wenningfeld\n27. Haßfurt-Mainwiesen                                    61. Straubing-Wallmühle\n28. Herzogenaurach                                        62. Wangerooge\n29. Heubach                                               63. Weiden/Opf.\n30. Hof-Pirk                                              64. Westerland\n31 . Karlsruhe-Forchheim                                  65. Wilhelmshaven-Mariensiel\n32. Kassel-Calden                                         66. Worms-Bürgerweide\n33. Kempten-Durach                                        67. Würzburg „Am Schenkenturm\"\n34. Kiel-Holtenau                                         68. Wyk/Föhr\nB. Andere verkehrsrechtlich zugelassene Flugplätze,\ndie der Grenzaufsicht unterworfen sind\n1. Ahrensberg-Nobitz                                     28. Lichtenfels\n2. Albersfeld                                            29. Ludwigsburg\n3. Altena-Hegenscheid                                    30. Marburg-Schönstadt\n4. Bergneustadt auf dem Dümpel                           31. Meinerzhagen\n5. Biberach                                              32. Mengeringhausen\n6. Borkenberge                                           33. Meschede-Schüren\n7. Breitseheid                                           34. Michelstadt/Odenwald\n8. Burg Feuerstein                                       35. Mosenberg\n9. Verkehrslandeplatz Elz                                36. Münster-Telgte\n10. Fuldatal                                              37. Neumarkt/Opf.\n11. Gera-Leumnitz                                         38. Neustadt/Aisch-Eichelberg\n12. Gießen-Lützellinden                                   39. Niederstetten\n13. Graner Berg                                           40. Nordenbeck\n14. Gunzenhausen-Reutberg                                 41. Oerlinghausen\n15. Helgoland-Düne                                        42. Ottenberg\n16. Hildesheim                                            43. Regensburg-Oberhub\n17. Hölleberg                                             44. Reichelsheim-Wetterau\n18. Höxter-Holzminden                                     45. Rheine-Eschendorf\n19.Jena                                                   46. Rotenburg-Oberlausitz\n20. Kehl-Sundheim                                         47. Rottweil-Zepfenhan\n21. Kirchheim/Teck                                        48. Rudolfstadt\n22. Korbach                                               49. Salzgitter (Drütte)\n23. Kulmbach                                              50. Schmidgaden\n24. Langeoog                                              51. Schwabach-Heidenberg\n25. Laupheim                                              52. Schwenningen\n26. Leer-Lüttermoor                                       53. Winzeln-Schramberg\n27. Leverkusen                                            54. Wipperfürth-Neye"]}