{"id":"bgbl1-1993-35-12","kind":"bgbl1","year":1993,"number":35,"date":"1993-07-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/35#page=36","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1993-35-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1993/bgbl1_1993_35.pdf#page=36","order":12,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":1164,"pdf_page":36,"num_pages":5,"content":["1164                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nNr. 21, ausgegeben am 8. Juli 1993\nTag                                                                      I n h a It                                                                                   Seite\n30. 6. 93  Gesetz zu dem Vertrag vom 6. Dezember 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Kooperativen Republik Guyana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von\nKapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           938\n30. 6. 93  Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Januar 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nRepublik Kap Verde über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . .                                                                  947\n30. 6. 93  Gesetz zu dem Vertrag vom 5. April 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem\nKönigreich Swasiland über die Förderung und den gegenseitigen Sch\"tz von Kapitalanlagen                                                                        956\n11. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere\nals Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             964\n11. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966                                                                   964\n11. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an\nBord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 965\n11. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens\nüber Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler\nBedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        965\n11. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über den internationalen\nWarentransport mit Carnets-TIR .................. ,....................................                                                                        966\n11. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Erleichterung der\nEinfuhr von Warenmustern und Werbematerial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               966\n11. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale See-\nschiffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             967\n11. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    967\n11. 6. 93  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über\nweiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von\nStickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  968\nPreis dieser Ausgabe: 7,50 DM (6,20 DM zuzüglich 1,30 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nABI. EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                                      - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                        vom\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n15. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1464/93 der Kommission zur Änderung der Ver-\nordnung (EWG) Nr. 230/93 über die Ausschreibung der Erstattung für die\nAusfuhr von Mais                                                                                                      L 144/5                          16. 6.93\n16. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1478/93 der Kommission zur Änderung der Ver-\nordnung (EWG) Nr. 1229/93 zur Ermächtigung bestimmter Interventions-\nstellen zur Ausschreibung des Verkaufs von 500 000 Tonnen Weich -\nweizen zur Ausfuhr in Form von Mehl                                                                                   L 145/16                         17.6. 93","Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juli 1993                                 1165\nABI. EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                               - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite           vom\n18. 6. 93   Verordnung (EWG) Nr. 1496/93 der Kommission zur Freistellung einiger\nMitgliedstaaten von der Verpflichtung zum öffentlichen Ankauf von be-\nstimmtem Obst und Gemüse                                                   L 148/12           19.6. 93\n18. 6. 93   Verordnung (EWG) Nr. 1497/93 der Kommission zur Änderung der Ver-\nordnungen (EWG) Nr. 388/92, (EWG) Nr. 1727/92 und (EWG) Nr. 1728/92\nmit besonderen Durchführungsbestimmungen zur Versorgung der fran-\nzösischen überseeischen Departements, der Azoren, Madeiras und der\nKanarischen Inseln                                                         L 148/13           19.6. 93\n18. 6. 93   Verordnung (EWG) Nr. 1500/93 der Kommission über den Verkauf von\nInterventionsrind f I e i s c h zur Ausfuhr nach der Gemeinschaft Unab-\nhängiger Staaten (GUS) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2539/84               L 148/19          19.6.93\n18. 6. 93   Verordnung (EWG) Nr. 1505/93 der Kommission mit Sondermaßnahmen\nzur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 650/93 im Sektor Sc h w e i -\nnefleisch                                                                   L 148/32          19. 6. 93\n21. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1518/93 der Kommission zur Festlegung einer\nListe von Erzeugnissen, die von der Durchführung der Verordnung\n(EWG) Nr. 737/90 des Rates über die Einfuhrbedingungen für land-\nwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach\ndem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl ausgenommen sind                     L 150/30          22. 6. 93\n21. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1519/93 der Kommission zur Abweichung von der\nVerordnung (EWG) Nr. 1738/89 mit Durchführungsbestimmungen zur\nErzeugerbeihilfe für Hartweizen                                              L 150/33          22.6.93\n22. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1534/93 der Kommission zur Änderung der Ver-\nordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Durchführung des Überein-\nkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei\nlebender Ti e r e und Pf I an z e n in der Gemeinschaft                     L 151/22          23. 6. 93\n22. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1536/93 der Kommission über die Festsetzung\ndes Umfangs, in dem die im Mai 1993 gestellten Anträge auf Einfuhrlizen-\nzen für bestimmte Schweine f I e i s c h erzeugnisse entsprechend der\nRegelung der bilateralen landwirtschaftlichen Abkommen zwischen der\nGemeinschaft einerseits und Österreich sowie Finnland andererseits\ngenehmigt werden können                                                      L 151/25          23. 6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1541/93 des Rates zur Festlegung der von der\nRotation gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1765/92 unabhängi-\ngen Stillegungsquote                                                         L 154/1           25.6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1542/93 des Rates zur Festsetzung der monatli-\nchen Zuschläge zu den Preisen für Getreide für das Wirtschaftsjahr\n1993/94                                                                     L 154/3           25. 6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1543/93 des Rates zur Festsetzung der den\nK a r toffe Ist ä r k e erzeugern in den Wirtschaftsjahren 1993/94, 1994/\n95 und 1995/96 zu gewährenden Prämie                                         L 154/4           25. 6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr: 1544/93 des Rates zur Änderung der Verordnung\n(EWG) Nr. 1418fi6 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis\nund zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2744/75 und (EWG)\nNr. 1009/86                                                                 L 154/5           25. 6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1545/93 des Rates zur Festsetzung der Preise für\nReis im Wirtschaftsjahr 1993/94                                              L 154fi           25. 6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1546/93 des Rates zur Festsetzung der monat-\nlichen Zuschläge zu den Preisen für Roh reis und g es c h ä I t e n Reis\nfür das Wirtschaftsjahr 1993/94                                              L 154/8           25. 6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1547/93 des Rates zur Festsetzung der Beihilfe\nzur Erzeugung bestimmter, im Wirtschaftsjahr 1992/93 ausgesäter\nReissorten                                                                   L 154/9           25. 6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1548/93 des Rates zur Änderung der Verord-\nnung (EWG) Nr. 1785/81 über die gemeinsame Marktorganisation für\nZucker                                                                       L 154/10          25. 6. 93","1166                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nABI.EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                   - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite          vom\n14. 6. 93   Verordnung (EWG) Nr. 1549/93 des Rates zur Festsetzung bestimmter\nPreise im Sektor Zucker und der Standardqualität für Zuckerrüben\nfür das Wirtschaftsjahr 1993/94                                                  L 154/13         25. 6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1550/93 des Rates zur Festsetzung der abgeleite-\nten Interventionspreise für Weißzucker, des Interventionspreises für\nRohzucker, der Mindestpreise für A- und B-Zuckerrüben, der\nSchwellenpreise sowie der Vergütung zum Ausgleich der Lagerkosten für\ndas Wirtschaftsjahr 1993/94                                                     L 154/15          25. 6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1551/93 des Rates zur Festsetzung der im Wirt-\nschaftsjahr 1993/94 im Sektor O I i v e n ö I geltenden Preise und Beihilfen\nsowie der entsprechenden Rücklagen                                              L 154/17          25. 6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1552/93 des Rates zur Änderung der Verordnung\n(EWG) Nr. 1765/92 zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger\nbestimmter la n dwi rtsch aftl ich er Ku ltu rpf I a nze n                      L 154/19          25.6. 93\n14.6. 93   Verordnung (EWG) Nr. 1553/93 des Rates zur dritten Anpassung der mit\ndem Protokoll Nr. 4 im Anhang zur Akte über den Beitritt Griechenlands\neingeführten Beihilferegelung für Baum wo 11 e                                  L 154/21          25. 6. 93\n14. 6.93   Verordnung (EWG) Nr. 1554/93 des Rates zur Änderung der Verordnung\n(EWG) Nr. 2169/81 mit den allgemeinen Vorschriften zur Gewährung der\nBeihilfe für Baum wo 11 e                                                       L 154/23          25.6. 93\n14.6. 93   Verordnung (EWG) Nr. 1555/93 des Rates zur Festsetzung des Zielprei-\nses für nicht entkörnte Baum wo 11 e für das Wirtschaftsjahr 1993/94            L 154/24          25.6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1556/93 des Rates zur Festsetzung des Mindest-\npreises für nicht entkörnte Baum wo II e für das Wirtschaftsjahr\n1993/94                                                                         L 154/25          25. 6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1557/93 des Rates zur Änderung der Verordnung\n(EWG) Nr. 1308/70 über die gemeinsame Marktorganisation für Flachs\nund Hanf und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3698/88 über\nSondermaßnahmen für Hanfsaaten                                                   L 154/26          25.6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1558/93 des Rates zur Festsetzung der Beihilfe\nfür Faser I ein und Hanf sowie des für die Finanzierung der Maßnah-\nmen zur Förderung der Verwendung von Flachsfasern einzubehaltenden\nBetrags im Wirtschaftsjahr 1993/94                                               L 154/28          25. 6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1559/93 des Rates zur Festsetzung der Beihilfe\nfür Seidenraupen für das Zuchtjahr 1993/94                                       L 154/29          25.6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1560/93 des Rates zur Änderung der Verordnung\n(EWG) Nr. 3950/92 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Mi Ich-\nsektor                                                                           L 154/30          25.6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1561/93 des Rates zur Änderung der Verordnung\n(EWG) Nr. 2072/92 zur Festsetzung des Richtpreises für Mi Ich und der\nInterventionspreise für Butter, Magermilchpulver und die Käse-\nsorten Grana Padano und Parmigiano Reggiano für zwei\nJahreszeiträume vom 1. Juli 1993 bis 30. Juni 1995                               L 154/33          25. 6. 93\n14. 6. 93 Verordnung (EWG) Nr. 1562/93 des Rates zur Festsetzung der Schwel-\nlenpreise bestimmter Mi Ich erze u g n iss e im Milchwirtschaftsjahr\n1993/94                                                                         L 154/34          25.6.93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1563/93 des Rates zur Festsetzung des Orientie-\nrungspreises für ausgewachsene Rinder im Wirtschaftsjahr 1993/94                 L 154/35          25.6.93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1564/93 des Rates zur Festsetzung des im\nWirtschaftsjahr 1994 anwendbaren Grundpreises für Schaf f I e i s c h\nsowie seiner jahreszeitlichen Anpassung                                          L 154/36         25.6. 93\n14. 6. 93  Verordnung (EWG) Nr. 1565/93 des Rates zur Festsetzung des Grund-\npreises und der Standardqualität für geschlachtete Schweine für die\nZeit vom 1. Juli 1993 bis zum 30. Juni 1994                                      L 154/38         25.6. 93\n14.6.93    Verordnung (EWG) Nr. 1566/93 des Rates zur Änderung der Verordnung\n(EWG) Nr. 822/87 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein                  L 154/39         25.6. 93","Nr. 35   Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juli 1993                                    1167\nABI. EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite           vom\n14 . 6. 93   Verordnung (EWG) Nr. 1567/93 des Rates zur Änderung der Verordnung\n(EWG) Nr. 2046/89 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Destillation\nvon Wein und Nebenerzeugnissen der Weinbereitung                             l 154/41          25. 6. 93\n14 . 6. 93   Verordnung (EWG) Nr. 1568/93 des Rates zur Änderung der Verordnung\n(EWG) Nr. 2332/92 über in der Gemeinschaft hergestellte Schaum -\nweine und der Verordnung (EWG) Nr. 4252/88 über die Herstellung und\nVermarktung von in der Gemeinschaft erzeugten Likörweinen                    L 154/42          25. 6. 93\n14. 6 . 93   Verordnung (EWG) Nr. 1569/93 des Rates zur Festsetzung der Orientie-\nrungspreise für Wein für das Wirtschaftsjahr 1993/94                         L 154/43          25.6. 93\nAndere Vorschriften\n8. 6. 93   Verordnung (EWG) Nr. 1461/93 des Rates betreffend den Zugang zu\nden öffentlichen Aufträgen für Bieter aus den Vereinigten Staaten von\nAmerika                                                                       l 146/1           17. 6. 93\n14. 6. 93    Verordnung (EWG) Nr. 1473/93 des Rates zur Einführung eines endgülti-\ngen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Magnesiumoxid mit Ursprung\nin der Volksrepublik China                                                    L 145/1           17.6. 93\n15. 6. 93    Verordnung (EWG) Nr. 1476/93 der Kommission zur Festsetzung von\nDurchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimm-\nter verderblicher Waren                                                        L 145/11          17.6. 93\n16. 6. 93    Verordnung (EWG) Nr. 1486/93 der Kommission über die Einreihung von\nbestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur                                l 147/8           18.6.93\n17. 6. 93   Verordnung (EWG) Nr. 1487/93 der Kommission zur Änderung der Ver-\nordnungen (EWG) Nr. 2257/92 und (EWG) Nr. 2258/92 mit Durchfüh-\nrungsvorschriften zur Sonderregelung fü.r die Versorgung Madeiras und\nder Kanarischen Inseln mit pflanzlichem 01 und zur Vorausschätzung des\nBedarfs                                                                        L 147/10          18. 6. 93\n8. 6. 93   Verordnung (Euratom) Nr. 1493/93 des Rates über die Verbringung\nradioaktiver Stoffe zwischen den Mitgliedstaaten                              L 148/1           19. 6. 93\n18. 6. 93    Verordnung (EWG) Nr. 1508/93 der Kommission zur Wiedereinführung\ndes Zollsatzes für die Waren .der Kategorien 5, 26 und 59 (laufende\nNummern 40.0050, 40.0260 und 40.0590) mit Ursprung in Indien, für die\ndie in der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vorgesehenen\nZollpräferenzen gewährt werden                                                 L 150/5           22. 6. 93\n18. 6. 93   Verordnung (EWG) Nr. 1509/93 der Kommission zur Wiedereinführung\ndes Zollsatzes für die Waren der Kategorien 59, 109 und 159 (laufende\nNummern 40.0590, 40.1090 und 42.1590) mit Ursprung in China, für die\ndie in der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vorgesehenen\nZollpräferenzen gewährt werden                                                 l 150ll           22. 6. 93\n18. 6. 93    Verordnung (EWG) Nr. 1510/93 der Kommission zur Wiedereinführung\ndes Zollsatzes für die Waren der Kategorien 6 und 18 (laufende Num-\nmern 40.0060 und 40.0180) mit Ursprung in Pakistan, für die die in der\nVerordnung (EWG) N.r. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferen-\nzen gewährt werden                                                            L 150/9           22. 6. 93\n18. 6. 93   Verordnung (EWG) Nr. 1511/93 der Kommission zur Wiedereinführung\ndes Zollsatzes für die Waren der Kategorien 24 und 39 (laufende Num-\nmern 40.0240 und 40.0390) mit Ursprung in Indonesien, für die die in der\nVerordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferen-\nzen gewährt werden                                                            L 150/11           22. 6. 93\n18. 6. 93   Verordnung (EWG) Nr. 1512/93 der Kommission zur Wiedereinführung\ndes Zollsatzes für die Waren der Kategorien 63 und 100 (laufende\nNummern 40.0630 und 40.1000) mit Ursprung in Südkorea, für die die in\nder Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräfe~\nrenzen gewährt werden                                                         L 150/13           22. 6. 93\n18. 6 . 93  Verordnung (EWG) Nr. 1526/93 der Kommission zur Wiedereinführung\ndes Zollsatzes für die Waren der Kategorien 66, 69, 75 und 118 (laufende\nNummern 40.0660, 40.0690, 40.0750 und 42.1180) mit Ursprung in\nChina, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vorge-\nsehenen Zollpräferenzen gewährt werden                                        L 151/5            23.6. 93","1168                                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz        Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 11,00 DM (9,30 DM zuzüglich 1,70 DM\nVersandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,00 DM.\nPreis des Anlagebandes: 11,00 DM (9,30 DM zuzüglich 1,70 DM Versandkosten),             Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 , 53003 Bonn\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,00 DM.                                                   Postvertriebsstück , Z 5702 A , Gebühr bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nABI.EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                       - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                   vom\n18. 6. 93           Verordnung (EWG) Nr. 1527/93 der Kommission zur Wiedereinführung\ndes Zollsatzes für die Waren der Kategorien 22, 23 und 75 (laufende\nNummern 40.0220, 40.0230 und 40.0750) mit Ursprung in Indien, für die\ndie in der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vorgesehenen\nZollpräferenzen gewährt werden                                                       l 151/7                  23. 6. 93\n18. 6. 93          Verordnung (EWG) Nr. 1528/93 der Kommission zur Wiedereinführung\ndes Zollsatzes für die Waren der Kategorie 117 (laufende Nummer\n42.1170) mit Ursprung in Pakistan, für die die in der Verordnung (EWG)\nNr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                    l 151/9                  23. 6. 93\n18. 6. 93           Verordnung (EWG) Nr. 1529/93 der Kommission zur Wiedereinführung\ndes Zollsatzes für die Waren der Kategorie 23 (laufende Nummer\n40.0230) mit Ursprung in Indonesien, für die die in der Verordnung (EWG)\nNr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                    l151/11                  23. 6. 93\n18. 6. 93           Verordnung (EWG) Nr. 1530/93 der Kommission zur Wiedereinführung\ndes Zollsatzes für die Waren der Kategorie 20 (laufende Nummer\n40.0200) mit Ursprung in Bulgarien, für die die in der Verordnung (EWG)\nNr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                    l 151/12                 23., 6. 93\n18. 6 . 93          Verordnung (EWG) Nr. 1531/93 der Kommission zur Wiedereinführung\ndes Zollsatzes für die Waren der Kategorie 16 (laufende Nummer\n40.0160) mit Ursprung in Thailand, für die die in der Verordnung (EWG)\nNr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                    L 151/13                 23. 6. 93\n18. 6. 93           Verordnung (EWG) Nr. 1532/93 der Kommission zur Wiedereinführung\ndes Zollsatzes für die Waren der Kategorie 7 (laufende Nummer 40.0070)\nmit Ursprung in Malaysia, für die die in der Verordnung (EWG) Nr.\n3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                        l 151/14                 23. 6. 93\n22. 6. 93           Verordnung (EWG) Nr. 1533/93 der Kommission mit Durchführungsbe-\nstimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates hinsichtlich\nder Gewährung von Ausfuhrerstattungen und zur Festlegung der bei\nStörungen im Getreidesektor zu treffenden Maßnahmen                                  l 151/15                 23. 6. 93\n22. 6. 93           Entscheidung Nr. 1535/93/EGKS der Kommission zur Änderung der\nEntscheidung Nr. 3788/90/EGKS über die Einführung tariflicher Uber-\ngangsmaßnahmen aufgrund der Herstellung der deutschen Einheit zu-\ngunsten Bulgariens, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumä-\nniens, der UdSSR und Jugoslawiens für die Zeit bis zum 31. Dezember\n1992                                                                                L 151/23                 23. 6. 93\n14. 6. 93           Verordnung (EWG) Nr. 1572/93 des Rates zur zeitweiligen Aussetzung\nder autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige indu-\nstrielle Waren (Mikroelektronik)                                                     L 156/1                  28. 6. 93"]}