{"id":"bgbl1-1993-3-4","kind":"bgbl1","year":1993,"number":3,"date":"1993-01-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/3#page=37","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1993-3-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1993/bgbl1_1993_3.pdf#page=37","order":4,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 10a Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich)","law_date":"1993-01-08T00:00:00Z","page":101,"pdf_page":37,"num_pages":4,"content":["Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Januar 1993                                                                                     101\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1992\n- 1 Bvl 17/89 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:\n§ 1Oa Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Ver-\nsorgungsausgleich, eingefügt durch Artikel 2 Nummer 5 des Gesetzes über\nweitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs vom\n8. Dezember 1986 (BundesgesetzbL I S. 2317), ist mit dem Grundgesetz\nvereinbar, soweit er bestimmt, daß eine Abweichung nur dann als wesentlich\nanzusehen ist, wenn sie 10 vom Hundert des Wertes der durch die abzu-\nändernde Entscheidung insgesamt übertragenen oder begründeten Anrechte\nübersteigt.\nDie vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Gesetzes\nüber das Bundesverfassungsgericht Gesetzeskraft.\nBonn,den8.Januar1993\nDie Bundesministerin der Justiz\nS. Le uthe u sse r-Sch narren berge r\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 1, ausgegeben am 9. Januar ·1993\nTag                                                                    I n h a It                                                                             Seite\n19. 11. 92 Bekanntmachung des deutsch-polnischen Abkommens über Grenzübergänge und Arten des grenz-\nüberschreitenden Verkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              3\n19. 11. 92 Bekanntmachung des deutsch-polnischen Abkommens über den Kleinen Grenzverkehr . . . . . . . . . . .                                                        8\n26. 11. 92 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internatio-\nnale Handelsschiedsgerichtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 14\n26. 11. 92 Bekanntmachung des Protokolls zu dem Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen\nArzneibuches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . .   15\n26. 11. 92 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dritten Protokolls zum Allgemeinen Abkommen über\ndie Vorrechte und Befreiungen des Europarates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        19\n27. 11. 92 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkom.!Tiens zu Bekämpfung widerrechtlicher\nHandlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt und des Ubereinkommens zur Bekämpfung der\nwiderrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          20\n30. 11. 92 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1979 über den\nSuch- und Rettungsdienst auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               21\n30. 11. 92 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Proto~olls von 1973 über Maßnahmen auf Hoher See\nbei Fällen von Verschmutzung durch andere Stoffe als 01 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            21\n(Fortsetzung nächste Seite)","102                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nTag                                                                            I n h a It                                                                             Seite\n30. 11. 92       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von\nSchlachttieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •     22\n30. 11. 92       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des Internationa-\nlen Seeverkehrs ................................................................. ; .                                                                       22\n30. 11. 92      Bekanntmachung Q.ber den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Maßnahmen\nauf Hoher See bei Olverschmutzungs-Unfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . • . . . . . . . . . . . . . .                           23\n30. 11. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von\nTieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      23\n30. 11. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über sichere\nContainer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   24\n30. 11. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkom-\nmens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       24\n30. 11. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von New York vom 31. März 1953\nüber die politischen Rechte der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . .                  25\n30. 11. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966 . .                                                            25\n1. 12. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisa-\ntion für geistiges Eigentum, der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigen-\ntums, des Madrider Abkommens über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen\nfür die Eintragung von Marken, des Abkommens von Locarno zur Errichtung einer Internationalen\nKlassifikation für gewerbliche Muster und Modelle, der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken\nder Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         26\n1. 12. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Abkommens über die internationale Hinterle-\ngung gewerblicher Muster oder Modelle sowie der Stockholmer Ergänzungsvereinbarung zu diesem\nAbkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . .      27\n1. 12. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung des Gemeinsamen\nFonds für Rohstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         27\n2. 12. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen                                                               28\n3. 12. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe . .                                                             28\n3. 12. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von\nDiskriminierung der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            29\n3. 12. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale\nund kulturelle Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         29\n4. 12. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                30\n7. 12. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Internationalen\nFonds für landwirtschaftliche Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     31\n7. 12. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge\nund des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . .                              32\n8. 12. 92       Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und\nReaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Wirtschaft der Tschechischen\nund Slowakischen Förderativen Republik über die Durchführung des Umweltschutzpilotprojektes\n„Rauchgasreinigungsanlagen für vier Blöcke des Kraftwerks Prunerov I\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         33\n14. 12. 92       Bekanntmachung des deutsch-tschechoslowakischen Abkommens über die Zusammenarbeit bei der\nBekämpfung der organisierten Kriminalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      37\nPreis dieser Ausgabe: 11,00 DM (9,30 DM zuzüglich 1,70 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,00 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99·509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Januar 1993                                                                                     103\nNr. 2, ausgegeben am 16. Januar 1993\nTag                                                                               Inhalt                                                                                 Seite\n23. 12. 92       Dritte Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anhänge des Übereinkommens über\ndie Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume                                                              42\n30. 12. 92       Zweite Verordnung zur Änderung der ECE-Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die\nGenehmigung der Schutzhelme und ihrer Visiere für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern\nmit Hilfsmotor und Mopeds (2. Verordnung zur Änderung der ECE-Regelung Nr. 22) . . . . . . . . . . . . . .                                                    44\n30. 11. 92       Bekanntmachung des deutsch-tansanischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                            45\n30. 11. 92       Beka_~~tmachung der deutsch-rumänischen Vereinbarung über die Entsendung deutscher Lehrer nach\nRuman1en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        48\n30. 11 . 92      Bekanntmachung des deutsch-polnischen Abkommens über Zusammenarbeit in der Aus- und Weiter-\nbildung von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                50\n30. 11. 92       Bekanntmachung zur Verlängerung der Geltungsdauer des deutsch-kuwaitischen Doppelbesteue-\nrungsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              59\n3. 12. 92       Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens                                                                   59\n4. 12. 92       Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und\nReaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Gesundheit und Umwelt-\nschutz der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes . . . . . . .                                                          60\n7. 12. 92       Bekanntmachung des deutsch-guatemaltekischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit . . . .                                                                 62\n8. 12. 92       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im\ninternationalen Straßengüterverkehr (CMR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           66\n8. 12. 92       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler\nStreitfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   66\n9. 12. 92       Bekanntmachung des Änderungsprotokolls zum deutsch-costaricanischen Abkommen über kulturelle\nZusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            67\n10. 12. 92       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes . . . . .                                                               69\n18. 12. 92       Bekanntmac~_ung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit Agypten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            70\n18. 12. 92       Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit Rumänien .................................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •                                                71\n23. 12. 92       Berichtigung der Bekanntmachung der geänderten Fassung des Anhangs I des Übereinkommens über\ndie Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume                                                              72\nDie Änderung 3 zur Revision 2 der ECE-Regelung Nr. 22 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes\nausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des\nVerlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 7,50 DM (6,20 DM zuzüglich 1,30 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.\nPreis des Anlagebandes: 7,50 DM (6.20 DM zuzüglich 1,30 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.","104                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nNr. 3, ausgegeben am 20. Januar 1993\nTag                                                                    I n h a It                                                                           Seite\n12. 1. 93       Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 148 der Internationalen Arbeitsorganisation vom\n20. Juni 1977 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren infolge von Luftverun-\nreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           74\n12. 1. 93       Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 162 der Internationalen Arbeitsorganisation vom\n24. Juni 1986 über Sicherheit bei der Verwendung vor, Asbest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              83\n12.  1. 93      Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 167 der lnternation~len Arbeitsorganisation vom\n20. Juni 1988 über den Arbeitsschutz im Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        94\n29. 12. 92      Verordnung zur Änderung 1 und zum Korrigendum 3 der ECE-Regelung Nr. 40 über einheitliche\nVorschriften für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der Emission luttverunreinigender Gase\naus Motoren mit Fremdzündung (Verordnung der ECE-Regelung Nr. 40) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  110\n8. 12. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale Hydro-\ngraphische Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  111\n18. 12. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates für die\nZusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    111\n18. 12. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung\nder Haftung für Seeforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     112\nDie Änderung 1 und das Korrigendum 3 der ECE-Regelung Nr. 40 werden als Anlageband zu dieser Ausgabe\ndes Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den\nBezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 11,00 DM (9,30 DM zuzüglich 1,70 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,00 DM.\nPreis des Anlagebandes: 4,20 DM (3,10 DM zuzüglich 1,10 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,20 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}